Ist Weinessig für Muslime erlaubt?
Ist Weinessig (Branntweinessig) für Muslime erlaubt?
Gespeichert von am Fr., 22/04/2011 - 01:26
Liebe Leserin, lieber Leser,
allgemein ist das Konsumieren von Alkohol und alkoholischen Nahrungsmitteln nicht gestattet. Verboten ist auch das Zufügen von Alkohol in das Essen, sowie das Hinzufügen von alkoholischen Flüssigkeiten in den Kochvorgang. Auch wenn es heißt, dass der Alkohol beim Kochen verdampft, ist dies nicht zulässig. Es gilt sich von Nahrungsmitteln, die in Alkohol gekocht und oder gebraten wurden fern zu halten. Essig hingegen ist nicht verboten. In der Regel wird Essig aus Äpfeln und oder Trauben gewonnen. Es wird überliefert, dass der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) auch Essig verzehrt und es als eine schöne Zutat bezeichnet habe. (Müslim, Esribe 166;Ebu Davut, Etime 40; Nesai, Eyman 21) Essig an sich ist rein. Darüber hinaus gibt es andere Essigsorten, wie zum Beispiel Weinessig und oder Brandweinessig. In dieses Fällen ist der Urstoff (Wein, Brandwein) unrein und islamisch nicht zulässig. Es gilt jedoch: Auch wenn der Ursprungsstoff unrein ist, so gilt er als rein, wenn er durch einen chemischen Prozess eine Umwandlung erfährt, so dass er sich in seiner Beschaffenheit verändert. Eben wie in diesem Fall aus Wein oder Brandwein durch einen chemischen Prozess Weinessig oder Brandweinessig wird.
Der Alkohol löst sich nahezu ganz auf, womit Brandweinessig und Weinessig als rein gelten und für den Verzehr zulässig sind. Ganz streng genommen befindet sich tatsächlich noch ein wirklich minimaler Anteil an Restalkohol, welcher aber nicht höher ist als der Alkoholanteil in einer überreifen Banane oder Trauben, die man bedenkenlos verzehren kann. Als Beispiel eine kleine Liste von klassischen Lebensmitteln die Alkohol in absolut geringer und wirkungsloser Menge beinhalten.
Alkoholgehalte mit Angabe des Alkoholgehaltes in Volumenprozent:
• Brot: bis 0,3% Vol.
• Apfelsaft: bis 0,4% Vol.
• Alkoholfreies Bier: bis 0,5% Vol.
• Traubensaft: bis 0,6% Vol.
• Sauerkraut: bis 0,5% Vol.
• Reife Banane: bis 1% Vol. (durchschnittlich 3ml) (Quelle: Wikipedia, Alkohol)
Weinessig entsteht bei der Vergärung von Wein; ein Vorgang, der als die "Essiggärung" bezeichnet wird. Hierbei wird der Alkohol mit Hilfe von Bakterien in Essigsäure umgewandelt. Der Säuregehalt des gewonnenen Essigs hängt vom Alkoholgrad des Weines, aus dem er entstand, ab. Echter Weinessig wird aus Traubenwein gewonnen (im Gegensatz zu Branntweinessig, der aus Branntwein gewonnen wird). Auch die Qualität des Weinessigs hängt stark von dem Wein ab, aus dem er gewonnen wurde. (http://www.kunst-wein.de/wein/weinessig.htm)
Aus islamischer Sicht ist gegen die Verwendung von Weinessig und oder Brandweinessig nichts einzuwenden. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass keine alkoholischen Zusätze beigefügt worden sind, was dann auf der Zutatenliste auch aufgeführt wäre. Zuerst Wein und oder Weinbrand herzustellen um dieses anschließend zu Weinessig und oder Brandweinessig um zu gären, ist islamisch nicht zulässig. Denn das Konsumieren, Herstellen und Befördern von Alkohol ist strengstens Untersagt. Daher empfehlen wir Achtung bei allen alkoholisch klingenden Zutaten. Von Produkten deren Zutaten Zweifelhaftigkeiten aufweisen sollte dann lieber sicherheitshalber Abstand gehalten werden.
Essig ist ein reines Produkt, auch wenn der Urstoff (Branntwein, Wein usw.) eigentlich nicht rein ist. Dadurch, dass Wein durch einen chemischen Prozess (Essigsäuregärung) nahezu vom Alkohol befreit wird gilt das Nutzen von Brandweinessig und oder Weinessig und ähnlichen Produkten als zulässig.
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