Hebt sich die Verpflichtung des rituellen Gebets einer betrunkenen Person auf?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Gebetsverpflichtung hebt sich bei einer „betrunkenen“ Person nicht auf. Im Gegenteil begeht die Person zwei Sünden; sowohl des Alkoholtrinkens als auch des nicht Verrichtens des Pflichtgebetes, sollte dieses vor dem Konsum oder im Zeitfenster nicht ausgeführt werden.

Im Vorfeld ist dringlich anzumerken, dass der Konsum von alkoholischen Getränken unerlaubt ist. Aus diesem Grund ist es für ein Muslim undenkbar, alkoholische Getränke zu verzehren.

Eine Person, die einen Fehler macht und es nicht leugnet, ist und bleibt ein Muslim. Diese Person wird nicht aus dem Islam ausgestoßen oder zum Ungläubigen erklärt. Folglich ist diese Person verpflichtet, die Gebete zu verrichten.

Da die Trunkenheit das Bewusstsein und die Sinne einer Person beeinflusst/betäubt, wird das in diesem Zustand verrichtete Gebet nicht anerkannt. Allah übermittelt im Koran:

„Ihr Gläubige! Nähert euch nicht dem rituellen Gebet (sondern wartet), wenn ihr betrunken seid – damit (bis) ihr wisst, was ihr sprecht (…)“ (4/43)

Zweifelsohne ist die Anbetung Allahs das Bittgebet sowie alle rituellen Gebete im Zustand eines vollkommenen seelischen und geistlichen Bewusstseins auszuführen. Aus diesem Grund sind Verpflichtungen mit Bedingungen verknüpft. In diesem Zusammenhang sollte die Person das Glaubensbekenntnis abgelegt haben, im Pubertätsalter und beim Bewusstsein und Verstand sein. Damit Gebete seitens Allahs akzeptiert werden, müssen diese mit der Absicht und im Bewusstsein voller Aufrichtigkeit ausgeübt werden. Aus diesem Anlass muss die Person, die das rituelle Gebet verrichten, fasten und ein Bittgebet aussprechen möchte, nüchtern und gesund sein, um zu wissen, was sie sagt und was sie tut.

Konsumiert eine Person Alkohol im Wissen, das es verboten ist, dennoch ansprechbar und im Bewusstsein seiner Handlungen sein, sollte diese Person trotz dessen seiner Verpflichtungen als Muslim nachgehen und die rituellen Gebete verrichten. Die Verpflichtungen sollten in dem dafür vorgegebenen Zeitfenster ausgeführt werden.

Fragen an den islam

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