Ist Malzbier trinken verboten (Haram)?

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Ist Malzbier trinken verboten (Haram)?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

wenn der Alkoholwert des Malzbieres, der auf Grund der eigentümlichen Gärung des Naturproduktes entsteht, nicht mehr als 0,5% übersteigt, ist dessen Verzehr helal (erlaubt).

Alkoholische Getränke (Bier, Wein, Schnaps) gleich welcher Art sie auch sind werden primär aus Getreide (Korn, Weizen, Gerste, Malz) und Früchten durch Gärungsprozesse gewonnen. Hierbei bestehen diese Getränke nicht zu Hundertprozent aus Alkohol, sondern der größte Teil besteht aus Wasser, Zucker und anderen ähnlichen Stoffen. Egal welches alkoholische Getränk man auch konsumiert, die berauschende und somit körperschädliche Wirkung jedoch wird überwiegend durch den darin enthaltenen chemischen Stoff Ethylalkohol (Ethanol) verursacht. Der Anteil dieses Stoffes variiert je nach Art des alkoholischen Getränkes. Zum Beispiel ist das Maß an Ethylalkohol (Ethanol) in Bier etwa 5-7 %, bei Wein dagegen 15-20 % und bei Schnaps, Likör und Weinbrand sogar 45-50 %. Wodka und Whiskey hingegen enthalten sogar noch mehr und zwar 65-70 % Ethanol. Grundsätzlich beinhalten alkoholische Getränke keinerlei nützliche Mineralien, Vitamine, Proteine oder Fette für den menschlichen Körper, daher sind sie als Nährstoffarm zu betrachten. In einer Überlieferung des ehrenwerten Propheten (sav) befiehlt er: „Etwas, das in großen Mengen konsumiert den Menschen berauscht, ist auch in geringen Mengen verboten.“ Quelle:(Tirmizi, Es,ribe 3) Gemäß dieser Bestimmung betrachten wir alle ethanolhaltigen Getränke, auch wenn der Alkoholgehalt gering ist, als islamisch unzulässig. Malzbier ist ein Vollbier und sein Alkoholgehalt liegt in der Regel unter 0,5 % Vol. Es gibt aber auch Malzbiere, bei denen das Maß an Alkohol bis hin zu 1,5 % reicht. Selbst alkoholfreies Bier enthält in der Regel noch einen Restalkohol ähnlich wie beim Malzbier.

„Während die meisten alkoholhaltigen Biersorten erst durch die auf das Kochen folgende Hefegärung entstehen, nimmt Malzbier eine Sonderstellung ein. Laut Gesetzgeber handelt es sich um ein schwach gehopftes und nur schwach vergorenes Vollbier mit bis zu 1,5 Prozent Alkohol.“ (Quelle: http://www.schrotundkorn.de/2000/sk0002e5.htm / Warenkunde Malzbier)

Des Weiteren gilt in zweifelhaften Angelegenheiten immer die Auffassung der Mehrheit der Muslime. Der Weg, der von einem Muslim gegangen werden soll, ist der Weg der Allgemeinheit. Das bedeutet, dass man grundsätzlich die Geisteshaltung der Allgemeinheit (muslimische Gemeinde) in Betracht ziehen sollte. Dies gilt insbesondere dann, wenn man sich einer Sache unsicher ist und zweifelt ob das islamisch zulässig oder verboten ist. In einer Überlieferung vom ehrenwerten Propheten Muhammad (s.a.s.) heißt es: „Meine Gemeinde (Ummah) wird sich niemals bei Irrtum vereinen. Entfernt euch ja nicht von der Gemeinde, denn die (schützende) Hand Gottes ist über der Gemeinde.“ (Mecmau’z-Zevaid, 5/218) Das bedeutet, dass die Mehrheit der Muslime niemals unter dem Dach eines offenkundigen Irrtums zusammenkommen wird. In Angesicht der Tatsache, dass die meisten Muslime überhaupt keine Biere und andere alkoholischen Getränke konsumieren, nicht einmal alkoholfreies Bier, geschweige denn Malzbier, ist zu verstehen, dass der Verzehr von Malzbier als islamisch nicht empfehlenswert zu betrachten ist.

Solange jedoch ein bestimmter Alkoholprozentwert von 0,5%, der durch den natürlichen Gärungsprozess entsteht, nicht überschritten wird, können solche Getränke aber auch nicht als haram (verboten) eingestuft werden.

Fragen an den islam

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