Ist die immer präsenter werdende (virtuelle) Währung „Bitcoin“ Helal (islamisch erlaubt)?
Es gibt eine virtuelle Währung namens Bitcoin, die immer präsenter auf der Welt wird. Die Tatsache, dass es sich hierbei um virtuelles Geld handelt, macht die Währung sehr anfällig für Spekulationen. Wie ist eure Meinung zu diesem Thema und mit welchen Referenzen könntet ihr eure Meinung zu diesem Thema fundieren? Zu der im Jahr 2009 erschienenen und keiner zentralen Verwaltungsebene zugehörigen Währung, herrschen sehr unterschiedliche Meinungen. Ist es islamisch erlaubt mit virtueller Währung zu handeln (virtuelle Währung zu kaufen oder diese zu verkaufen) bzw. in virtuelle Währung zu investieren?
Gespeichert von am Di., 19/11/2019 - 13:56
Liebe Leserin, lieber Leser,
dieses Thema ist noch sehr unerforscht und es ist in dieser noch sehr frischen und fremden Phase, schwer zu beurteilen ob es zu wirtschaftlicher Ungerechtigkeit führen kann und zu welchem Ausmaß an wirtschaftlicher Ungerechtigkeit es führen könnte.
Weil aber die realistische Gefahr besteht, dass der Handel mit virtueller Währung zur Förderung der wirtschaftlichen Ungerechtigkeit (Ungleichverteilung) führend kann, ist es unangebracht, dass Muslime mit dieser Währung Handel betreiben. Denn das virtuelle Geld unterliegt keinem festen, wertmäßigen Standard (z.B. nicht wertmäßig am US-Dollar gebunden). Dadurch können auch kurzfristig enorme Wertschwankungen entstehen. Beispielsweise wäre eine über einen längeren Zeitraum verlaufende Ratenzahlung mit Bitcoins, anfälliger für Risiken (sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer).
Deswegen kann Geld nur mit etwas Anderem Gehandelt werden, dass dem „Papiergeld“ einen fairen Wert gegenüberstellt (z.B. Gold, Technologie oder Lebensmittel). Weil aber der Bitcoin eine rein virtuelle Form des Geldes ist (also keinen strengen Gegenwerten hat) und der Wert des Bitcoins nur vom Benutzer festgelegt wird, kann der Handel mit dieser Währung nicht als „erlaubt“ eingestuft werden.
Was genau ist virtuelle Währung?
Einmal lag der Preis eines Bitcoins noch bei 5.719 US-Dollar. Dann ist der Wert eines Bitcoins auf 9.028 US-Dollar gestiegen. Weil keine andere Währung sonst, in so kurzer Zeit einen so hohen Wertzuwachs erlangen kann, steigt das Interesse an Bitcoins enorm.
Im Jahr 2009 hat eine Person, die sich selbst Satoshi Nakamoto nennt, den Bitcoin eingeführt und ist kurze Zeit darauf „wieder von der Bildfläche verschwunden“. Genau wie der Bitcoin selbst gilt auch der Erfinder des Bitcoins als „nicht-transparent“ und das ganze System hinter dieser Währung ist nicht genau definierbar. Wer und Wo ist der Verantwortliche? Wo befindet sich der Hauptsitz des Bitcoins? Wer ist verantwortlich für die kalkulatorische Wertbemessung? Von wo und wohin verlaufen die Zu- und Abflüsse des Bitcoins?
Die Menge des Bitcoins (der sich im Umlauf befinden soll) wurde ursprünglich auf 21 Mio. beschränkt. Rasch befanden sich bereits 16 Mio. Bitcoins im Umlauf.
Für die Einführung weiterer Bitcoins ist ein 16-stelliges Passwort erforderlich. Vor einer leichtfertigen Bitcoin-„Marktüberflutung“ scheint der Markt also geschützt zu sein. Demjenigen den es gelingt diesen Sicherheitscode zu knacken, wurde sogar eine Prämie von 12,5 Bitcoins versprochen. Auf bestimmten Internetseiten, welche mit Bitcoins handeln, können zu bestimmten (tägliche Preisschwankungen sind möglich) Preisen Bitcoins gekauft und verkauft werden. Dazu ist es erforderlich, dass ein personalisiertes (virtuelles) „online Portmonee“ registriert wird. Dieses „online Portmonee“ wird mit einem persönlichen Passwort geschützt und ermöglicht den Internethandel mit Bitcoins (Einkauf, Verkauf, Transaktion). Dennoch bleibt der Bitcoin-Handel intransparent, denn die Handelnden handeln anonym und ohne Namen. Für Kursschwankungen ist der Bitcoin äußerst anfällig, denn der Bitcoin verhält sich sehr preiselastisch und reagiert stark auf Marktveränderungen. Die Preisschwankungen des Bitcoin variieren sogar stärker als die des Goldes. Dies verdeutlicht wie außerordentlich spekulativ sich der Bitcoin verhält.
Dadurch, dass die Anzahl des Bitcoin limitiert ist, steigt auch der Wert des Bitcoin. Aufgrund dessen wird der Bitcoin als Geldanlage immer attraktiver und Investoren sind bestrebt in den Bitcoin zu investieren (das bestrebte Investitionsverhalten weltweiter Investoren lässt den Bitcoin wiederum noch attraktiver erscheinen).
Eine Meinung zum Bitcoin und zur Blockchain Technologie vom weltbekannten Autor Chris Skinner:
„Wir verfügen über ein globales Netzwerk wie dem Internet, dementsprechend benötigen wir für dieses globale Netzwerk auch eine globale Währung. Ob diese globale Währung virtuell und der Bitcoin sein wird, weiß ich nicht, aber, dass die virtuelle Währung die faktische Währung (Euro, Dollar etc.) ersetzen wird, ist abzusehen. Doch es ist die viel zu hohe Intransparenz des Bitcoins, welche ein Umfeld für kriminelle Machenschaften bietet.“
Beispielsweise ist den Bitcoin-Handelnden völlige Anonymität gewährleistet und der Handel unterliegt auch nicht der Aufsicht einer offiziellen Behörde, dies ermöglicht illegale Geldbewegungen (Schwarzgeld, Geldwäsche, illegale Ein-/ Verkäufe etc.). In unserem heutigen Wirtschaftssystem wird die Legalität und Sicherheit einer bargeldlosen Geldbewegung, durch die Aufsicht einer Bank gewährleistet. Durch den Bitcoin jedoch, werden jegliche Aufsichten und Überwachungen unserer Geldbewegungen eliminiert. Es ist möglich, völlig problemlos, virtuelles Geld von einem Benutzer auf einen anderen zu übertragen. Dieser Umstand erleichtert es beispielsweise, Drogen- und Waffenhändlern ihre illegalen Geschäfte zu betreiben und dabei unentdeckt zu bleiben. Dabei ist die Frage der Besteuerung von Ein- und Verkäufen mit dem Bitcoin (gerade für Regierungsbeamte), noch ein völlig unergründetes Thema.
Dem Investieren in Gold, Fremdwährungen oder anderen Wertanlagen mit der Absicht Profit zu schlagen, steht aus islamischer Sicht, solange ein Investor sich dabei an islamische Grundprinzipien orientiert, nichts entgegen. Bitcoin-Investitionen allerdings, stehen außerhalb des allgemeinen wirtschaftlichen Geschehens und können somit auch nicht der Allgemeinheit zu Gute kommen (es fließen keine Steuergelder, Abgaben, Beiträge etc.). Das Geldverdienen durch den Kauf und Verkauf von virtuellem Geld ist aufgrund der beschriebenen Umstände nicht zulässig.
Der Handel mit einer Währung die allgemein Anerkannt ist und den Handelnden ein bestimmtes Maß an Sicherheit gewährt, ist zulässig. Der wichtige Punkt dabei aber ist, dass in der Art der Produktion des als Tauschmittel anerkannten Geldes (wie z.B. dem Euro), keine allzu große Unklarheit steckt und bestimmten Personen keine unfairen Vorteile gewährt werden können. Dies würde zur ungerechten Bereicherung bestimmter Personen oder bestimmter Segmente führen.
Die Entscheidung darüber, ob mit einer der in den letzten Jahren entstandenen Digitalen-Krypto-Währung gehandelt werden kann, sollte nach den oben genannten allgemeinen Grundsätzen beurteilt werden.
Nach wie vor weist der Bitcoin und viele weitere Kryptowährungen schwerwiegende Unsicherheiten auf. Dadurch ist der Handel mit dem Bitcoin anfällig für Täuschung, Ungerechtigkeit und der ungerechtfertigten Bereicherung bestimmter Personen/Segmente. Demgegenüber stehen jedoch keine entsprechenden Sicherheiten.
Daher kann aus islamischer Sicht, dem Handel mit digitaler Währung, keine Freigabe erteilt und als „ḥalāl“ (erlaubt) betitelt werden.
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