Kann ich jemanden was verkaufen, der damit eine Sünde begehen wird?

Details der Frage
z.B. Trauben oder Waffen?
Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

Liebe Leserin, lieber Leser,

Das Prinzip im Islam lautet: Es ist verboten absichtlich eine Sünde bzw. ein sündhaftes Verhalten zu veranlassen.  

Der Warenbesitzer darf dem Kunden die Ware nicht verkaufen, sofern er weiß, dass dieser Kunde mit der Ware etwas Verbotenes tun wird. (vgl. İbn Hacer, el-Fetava’a-kübra, 2/270)

Helft einander zur Frömmigkeit und Gottesfurcht, und helft einander nicht zur Sünde und Übertretung. (5/2)

Es gibt diverse Beispiele basierend auf diesen Prinzipien:

Man darf niemanden Trauben verkaufen, der daraus Wein machen wird.

Man darf niemanden Waffen verkaufen, der damit Krieg und Zwietracht säen wird.

Man darf niemanden ein Glas verkaufen, der daraus Alkohol trinken wird.

Man darf niemanden Hieb- und Stichwaffen verkaufen, der damit gewalttätig gegenüber Unschuldigen wird.

Es gibt weitere Gutachten zum Thema:

Einem Ungläubigen darf man keine Düfte verkaufen, wenn man wüsste, dass dieser damit seine Götzen parfumiert. Man dürfte keinem Nichtmuslim Vieh verkaufen, wenn man wüsste dass dieser das Vieh auf eine unangemessene und nicht normale Weise schlachtet (vgl. el-Fetava, 2/270)

Das was das Erlaubte zum Verbotenem macht ist unter anderem die schlechte Absicht, der schlechte Zweck. Aus diesem Grund darf man keine Waffen in Zeiten der Zwietracht verkaufen. Man darf Ungläubigen keine Waffen verkaufen. Man darf niemanden Waffen verkaufen, von dem man weiß, er wird sie in unzulässiger Weise benutzen. (vgl. el-Mevsuatu’l-Fıkhıyetu’l-Kuveytiye, 1/107)

Das hanafitische Prinzip lautet allerdings: “Der Moment des Handels ist entscheidend”

Demnach darf man jemanden Trauben verkaufen, der später daraus Wein macht. Denn in dem Moment des Handels gibt es an der Traube nichts, was verboten wäre. Dass diese Trauben später mal zu Wein verarbeitet werden, ändert also nichts an der Zulässigkeit der Trauben an sich.

Gleichwohl kann man auch zu Zeiten der Zwietracht Waffen verkaufen. Denn die Sünde haftet nicht an der Waffe selbst, sondern an der Nutzung und Intention des Täters.

Es muss allerdings erwähnt werden, dass der Verkauf von Trauben uneingeschränkt zulässig ist, der Verkauf von Waffen aber ist prinzipiell zulässig jedoch auch verpönt. Denn die Traube wird erst durch Verarbeitung und Veränderung zu Alkohol. Die Waffe wird aber ohne weitere Behandlung zum Werkzeug der Sünde in der Hand des Täters. (vgl. V. Zuhayli, el-Fıkhu’l-İslami, 3/580-581)

 

Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

 

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