Welche Strafe hat ein Meineid (falscher Schwur)?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

Meineid bedeutet, etwas zu beschwören, das in Wirklichkeit nicht der Wahrheit entspricht. Wer einen Meineid schwört, macht Allah gewissermaßen zum Zeugen einer Lüge, um andere Menschen zu täuschen. Damit missbraucht er den heiligen Namen Gottes und begeht eine schwere Verleumdung gegenüber Ihm. Deshalb erklärte der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm), dass der Meineid zu den größten der großen Sünden gehört (vgl. al-Buchārī, Adab, 6).

Auch im Koran wird gewarnt:

„Schwört nicht zum gegenseitigen Betrug, sonst könnte ein fester Fuß ins Straucheln geraten und ihr werdet für das, was ihr vom Weg Allahs abgehalten habt, die Strafe kosten. Euch erwartet im Jenseits eine gewaltige Strafe.“ (Sure an-Nahl 16:94)

Wenn jemand einen Schwur über die Zukunft bricht (z. B. etwas zu tun verspricht und es nicht einhält), kann er sich durch die Leistung einer Sühne (Kafarat) von der Sünde reinigen. Der Meineid jedoch – also das vorsätzliche Lügen unter Berufung auf Allah – ist eine so schwere Sünde, dass keine Sühneleistung sie tilgen kann.

Ein Meineid kann nur durch aufrichtige Reue (Tawba), das inständige Bitten um Vergebung und die feste Absicht, diese Sünde nie wieder zu begehen, bereinigt werden. Vergebung liegt allein bei Allah.

Wenn durch einen Meineid das Recht eines anderen verletzt oder unrechtmäßig Besitz erlangt wird – selbst wenn dies vor Gericht durchgeht – trägt der Meineidende eine doppelte Schuld: 1. Den Meineid selbst. 2. Die widerrechtliche Aneignung fremden Eigentums.

Beispiel: Jemand hat eine Schuld nicht zurückgezahlt, schwört aber dennoch „Ich habe gezahlt“. Kann der Gläubiger dies nicht beweisen, urteilt das Gericht zugunsten des Schuldners. In diesem Fall hat er sowohl durch den Meineid als auch durch die widerrechtliche Bereicherung zwei schwere Sünden begangen.

Manchmal schwört jemand unbedacht oder aus Gewohnheit falsch, ohne es bewusst zu wollen – z. B. aus Unachtsamkeit oder schlechter Angewohnheit. Auch wenn dies nicht das gleiche Gewicht hat wie ein vorsätzlicher Meineid, bleibt es dennoch eine Sünde, da damit der Name Allahs leichtfertig gebraucht wird.

Deshalb sollte man die Zunge beherrschen, Schwüre nicht zur Gewohnheit machen und sie nur in wirklich wichtigen Angelegenheiten verwenden.

Entscheidend ist stets die Absicht dessen, der den Schwur fordert. Wenn der Schwörende im Herzen etwas anderes meint als das, was der andere erwartet, ist es dennoch ein Meineid. Beispiel: Jemand wird gefragt, ob er seine Schuld an Ahmed bezahlt hat. Er antwortet: „Ja, ich habe gezahlt“ – meint dabei aber in Gedanken eine andere Schuld, die er an Mehmed beglichen hat. Auch dies gilt als Meineid.

Fragen an den islam

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