Was geschieht, wenn jemand Allah ein Versprechen gibt und es nicht einhält?
Gespeichert von am Mo., 01/09/2025 - 12:35
Liebe Leserin, lieber Leser,
wenn jemand Allah ein Versprechen gibt, wohl wissend, dass er es nicht einhalten wird, dann ist dies ein schweres Vergehen.
Wenn man jedoch im Ernstfall – etwa im Zusammenhang mit einer Sünde – Allah aufrichtig verspricht, diese nicht mehr zu begehen, dann ist das im Kern nichts anderes als Reue (Tawba). Es ist ein Zeichen von Bedauern und hat Lohn bei Allah. Sollte die Person später dennoch erneut in dieselbe Sünde fallen, so ist dies selbstverständlich wieder eine Schuld. Doch die zuvor abgelegte Reue bzw. das einmalige Versprechen an Allah wird dadurch nicht nachträglich entwertet.
Geht es um das Unterlassen von Verbotenem oder das Meiden einer Sünde, dann ist es unsere Pflicht, dieses Versprechen aufrichtig einzuhalten. Dabei sollten wir Allah um Hilfe bitten und zugleich aktiv alles vermeiden, was uns erneut in dieselbe Sünde ziehen könnte – sei es durch Orte, Situationen oder Freunde, die uns dazu verleiten.
Geht es um das Unterlassen von Verbotenem oder das Meiden einer Sünde, dann ist es unsere Pflicht, dieses Versprechen aufrichtig einzuhalten. Dabei sollten wir Allah um Hilfe bitten und zugleich aktiv alles vermeiden, was uns erneut in dieselbe Sünde ziehen könnte – sei es durch Orte, Situationen oder Freunde, die uns dazu verleiten.
Handelt es sich hingegen nicht um eine Sünde, sondern um eine gute Tat, eine Tugend oder auch um etwas Erlaubtes (mubâh) oder geringfügig Unerwünschtes (tanzîhan makrûh), dann sollte man es vermeiden, leichtfertig solche Versprechen abzulegen.
Denn: Wenn wir uns verpflichten, eine bestimmte Sache unbedingt zu unterlassen, dann werden Nafs (das Ego) und der Satan mit aller Kraft versuchen, uns genau dazu hinzuziehen. Die Anziehungskraft des Verbotenen oder des Verweigerten entsteht oft gerade durch dieses innere Verbot.
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