Führt ein Schwur auf etwas anderes als Allah zum Verlassen des Glaubens?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

einige Hadithe zu diesem Thema lauten:

„Derjenige, der schwört, soll auf nichts anderes als Allah schwören.“ (Nesâî, Eymân, 4)

„Wer auf etwas anderes als Allah schwört, hat Schirk begangen.“ (Musned, II, 34)

„Allah hat es verboten, auf eure Vorfahren zu schwören.“ (Buhârî, Eymân, 4)

Aufgrund dieser und ähnlicher Hadithe werden Schwüre gewöhnlich mit Formeln geleistet wie:

• „Bei Allah, bei der Wahrheit Allahs“ (Wallahi, Billâhi, Tallahi)

• „Bei dem Barmherzigen“ (Rahmân)

• „Bei Allah, in dessen Hand meine Seele liegt“

• „Bei der Macht Allahs schwöre ich, dass…“

Da der Schwur aus der Rede-Eigenschaft (Kalam) Allahs stammt, gilt auch ein Schwur auf den Koran als gültig.

Die Gültigkeit eines Schwures auf Namen und Eigenschaften Allahs, die auch für Menschen verwendet werden können (wie Rab, Mevla, Melik), hängt nach einigen Gelehrten von der Absicht ab.

Die Mehrheit der Rechtsgelehrten legt mehr Wert auf die Üblichkeit und Absicht des Schwurs als auf die verwendeten Worte. So gelten beispielsweise Ausdrücke wie: „Ich schwöre, ich bezeuge, auf mich sei Eid“ ebenfalls als Schwur.

Aufgrund der Hadithe betrachten die Gelehrten Schwüre auf Mutter, Vater, Sohn, Propheten, Engel, Gebet, Fasten, Kaaba, Zamzam, Grab, Kanzel usw. als haram oder makruh.

Ein Schwur auf den Propheten Muhammad (s.a.s.) oder andere Propheten wird hingegen von einigen Gelehrten als gültig angesehen.

Die Überlieferung, dass der Prophet (s.a.s.) auf den Vater eines Gegenübers geschworen habe (Muslim, Iman, 9), wird dahingehend interpretiert, dass dies vor dem Verbot geschah und keine Schwurabsicht vorlag.

Ein Schwur kann auch an eine Bedingung geknüpft werden, die zu Talak, Unglauben oder Ähnlichem führt. Formulierungen wie „Wenn ich dies tue, soll ich ungläubig/Jude/Christ werden“ gelten nach der Mehrheit der Hanafiten und Hanbaliten als gültiger Schwur. Nach den Malikiten, Schafiiten und einigen Hanbaliten gelten solche Schwüre hingegen als nicht gültig.

Solange die Absicht nicht Unglauben ist, führt ein solcher Schwur nicht zum Austritt aus dem Glauben, wird aber nach der Mehrheit als Sünde betrachtet.

Fragen an den islam

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