Kann jemand, der auf den Koran geschworen hat, von seinem Schwur zurücktreten?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

wenn jemand auf den Koran schwört und diesen Schwur anschließend bricht, ist er verpflichtet, eine Sühneleistung (Kefâret) zu erbringen. Diese Sühne kann sowohl durch Sachleistungen (Nahrung, Kleidung) als auch durch die Zahlung ihres Gegenwerts erfüllt werden. Auch die Beauftragung eines Vertreters (Vekîl) ist möglich.

Formen der Sühne für den Schwur 1. Zehn Bedürftige speisen oder kleiden:

• Entweder zehn Arme jeweils mit zwei Mahlzeiten (morgens und abends) für einen Tag sättigen,

• oder sie einkleiden.

• Auch eine Geldzahlung in entsprechender Höhe ist zulässig.

Wichtig ist: Die gesamte Leistung darf nicht auf einmal an einen einzigen Bedürftigen gegeben werden. Ist es jedoch schwierig, verschiedene Bedürftige zu finden, so darf man auch einen einzigen Bedürftigen über mehrere Tage hinweg versorgen oder ihm Kleidung/Geld zukommen lassen, bis die Sühne vollständig geleistet ist.

2. Fasten als Ersatz: Wer die oben genannten Möglichkeiten nicht hat, muss drei Tage hintereinander fasten.

• Diese Tage müssen ohne Unterbrechung sein.

• Wird das Fasten unterbrochen, ist die Sühne ungültig und muss von vorn begonnen werden.

• Nach der schafiitischen Rechtsschule ist es hingegen nicht zwingend erforderlich, die drei Tage aufeinanderfolgend zu halten.

3. Mehrere gebrochene Schwüre: Für jeden einzelnen gebrochenen Schwur ist eine eigene Sühne zu leisten.

Historischer Hinweis; In der klassischen islamischen Rechtslehre war die Freilassung eines Sklaven die erste und bevorzugte Form der Schwursühne. Da es heute jedoch keine Sklaverei mehr gibt, ist diese Option praktisch nicht mehr umsetzbar und wird in der heutigen Zeit nicht mehr berücksichtigt.

Fragen an den islam

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