Kann man auf den Koran schwören, und ist dieser Schwur gültig?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

im islamischen Verständnis geschieht ein Schwur grundsätzlich im Namen Allahs – z. B. mit Worten wie „Wallahi, Billahi“. Daneben gibt es aber auch Schwüre, die auf heilige Dinge bezogen werden, wie den Koran oder die Kaaba. Diese gelten ebenfalls als gültig Schwur.

In vielen Regionen – auch in der Türkei – hat sich der Brauch entwickelt, auf den Koran zu schwören, indem man die Hand auf ihn legt. Dies wird oft als besonders schwerwiegender Schwur angesehen, da man sich dabei direkt auf das Wort Gottes bezieht. Deshalb greifen Menschen nur in sehr ernsten Fällen oder wenn sie sich ihrer Wahrheit absolut sicher sind, zu dieser Form des Schwures.

Nach den islamischen Gelehrten ist das Schwören auf den Koran zulässig und gültig. Der Koran ist das ewige Wort Allahs, und wer auf ihn schwört, schwört damit in Wirklichkeit auf Allah selbst.

Ibn Qudama (in al-Mughni) schreibt: „Ein Schwur auf den Koran oder auch nur auf einen Vers daraus ist ein gültiger Schwur.“

Auch Ibn Masʿud, Qatada, Imam Malik, Imam Schafiʿi und viele andere Gelehrte teilen diese Ansicht.

Imam Ayni (gest. 1440), ein bedeutender Kommentator von Sahih alBuchari, erklärt: „Wenn jemand auf den Mushaf (den geschriebenen Koran) schwört, indem er die Hand darauflegt oder sagt ‚Um dieses willen‘, dann gilt das als Schwur.“ 

Das Schwören auf den Koran, z. B. durch Handauflegen, ist ein gültiger Schwur im Islam. Wer ihn bricht, ist verpflichtet, die übliche Sühne (Kefaret) für einen gebrochenen Schwur zu leisten.

Das Schwören auf den Koran, z. B. durch Handauflegen, ist ein gültiger Schwur im Islam. Wer ihn bricht, ist verpflichtet, die übliche Sühne (Kafarat) für einen gebrochenen Schwur zu leisten.

Fragen an den islam

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