Ist das von Nichtmuslimen geschlachtete (geschächtete, ungeschächtetes) Tierfleisch für Muslime zum Verzehr erlaubt?

Details der Frage

Ist das von Nichtmuslimen geschlachtete (geschächtete, ungeschächtetes) Tierfleisch für Muslime zum Verzehr erlaubt?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

zu dieser Thematik kann man auch mit zwei entsprechenden Versen beginnen; 

„Sie fragen dich, was ihnen erlaubt sei. Sprich: „Alle guten Dinge sind euch erlaubt; und was ihr Tiere und Raubvögel gelehrt habt (für euch zu fangen), indem ihr (sie) zur Jagd abrichtet und sie lehret, was Allah euch gelehrt hat. Also esset von dem, was sie für euch fangen, und sprechet Allahs Namen darüber aus. Und fürchtet Allah, denn Allah ist schnell im Abrechnen.“ (5/4)

„Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist.“ (5/5)

Wie man also nachlesen kann, sind die Nahrungsmittel der Schriftvölker den Muslimen erlaubt. Das geschnittene Geflügelfleisch, Rinderfleisch und Schaaffleisch von Juden und Christen ist den Muslimen zum Verzehr gestattet.

Die Welt entwickelt sich immer mehr zu einem kleinen Dorf. Und Muslime sind mittlerweile fast überall auf der Erde vertreten. Sie befinden sich nicht immer innerhalb der Grenzen islamischer Länder, sondern leben als Arbeiter, Schüler, Geschäftsmann auch außerhalb islamischer Staaten, wie die Muslime hier in Europa und oder Amerika. Auch dort möchten sie ihre religiöse Lebensweise bewahren. Jedoch sind sie manchmal Schwierigkeiten gegenübergestellt, insbesondere beim Fleischkauf. Wie wir alle vielleicht schon wissen dürfen Muslime in der Regel nur geschächtetes Fleisch vom Rind (Schaaf, Ziege, Büffel, Kamel, Rentier, Hirsch, Geflügel (Huhn, Truthahn, Pute, Gans, Ente, Strauß, Wachtel) essen. Einige Leute sagen, dass es nicht zulässig wäre in christlichen Fleischereien (Lebensmittelläden) Fleisch zu kaufen, und orientieren und berufen sich auf die kennzeichnende Herstellung durch Schächtung. Nur, nicht jeder Muslim kann sich eine spezifische Produktion erlauben und darüber hinaus ist das Schächten nicht in jedem Land gestattet. Aus diesem Grunde können in einigen westlichen Ländern muslimische Familien was ihre natürlichen Bedürfnisse nach Fleisch angeht in schwierige Umstände geraten. Das bedeutet, dass es kaum so genanntes „Helal Fleisch“ gibt, was bedenkenlos verzehrt werden kann.

„Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist.“ (5/5)

Wie oben schon erwähnt ist, sind die Nahrungsmittel der Schriftvölker, also Juden und Christen, den Muslimen erlaubt. In keiner der vier Rechtschulen sind wir bezüglich dieser Thematik auf ein Urteil angetroffen, dass die in Nichtislamischen Ländern lebenden Muslime Benachteiligen würde. Es gibt kein direktes Verbot, dass den Einkauf und Verzehr von reinem Rind, Schaaf- und Geflügelfleisch usw. aus christlichen und oder jüdischen Metzgereien (Lebensmittelläden) untersagt. Grundsätzlich lautet das Urteil: Das geschnittene Fleisch vom Volk der Schrift ist erlaubt und kann verzehrt werden. Mit der Bezeichnung „Volk der Schrift“ sind alle gläubigen Christen und Juden gemeint, die an eine von Gott offenbarten Schrift wie die Bibel und oder Thora glauben. Dementsprechend ist das Einkaufen und Verzehren von (erlaubtem) Fleisch, dass von Christen und oder Juden hergestellt wurde zulässig. Wichtig ist die Gottgläubigkeit des Schlachters, der das Tier umbringt und nicht die des Verkäufers. Wenn der Schlachter ein Gottgläubiger Mensch ist, der sich an die Bibel und oder der Thora hält, dann kann man als Muslim sein produziertes Fleisch kaufen und auch das von ihm hergestellte Essen verspeisen, ausgenommen Schweinefleisch und Produkte mit solchem. Denn eigentlich und ganz Streng genommen gilt das Schweinefleisch Verbot nicht nur für die Juden und Muslime, sondern es gilt auch für die Christen.

„Ebenso das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer. Es soll euch als unrein gelten. Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihr Aas dürft ihr nicht berühren.“ (Bibel, Dtn 14,8)

Gemäß den oben aufgeführten Erläuterungen und dem Qur-ânvers ist zu verstehen, dass die Muslime in Nichtislamischen Ländern nicht auf den Genuss von Fleisch verzichten und somit keinerlei Einbußen hinnehmen müssen. Denn an den von Gottgläubigen (Christen & Juden) produzierten Lebensmitteln sollte es keine Bedenken geben. Dies bedeutet nicht, dass wir ab sofort sämtliche Fastfood Ketten durchlaufen und bedenkenlos alles verspeisen können. Es dient viel mehr dem gesellschaftlichen Miteinander zwischen den Menschen unterschiedlicher Konfessionen und der Erleichterung in erschwerten Situationen.

Das Gedenken Gottes während der Schlachtung/Tötung des Tieres:
Wenn der Schlachter ein Gottgläubiger Mensch ist und es mal versäumt hat den Namen Gottes während der Schächtung zu erwähnen, kann das vom ihm geschnittene und hergestellte Fleisch dennoch verzehrt werden. Es geht hierbei nicht um die einmalige Versäumnis eines Gottgläubigen Schlachters während seiner Arbeit. Es geht eigentlich darum, dass von Gottvergessenen und Gott ablehnenden (Gottverlassenen) Menschen keine Speisen anzunehmen und gutzuheißen sind. Denn islamisch betrachtet ist es unzulässig von Ungläubigen Nahrung anzunehmen und sie zu speisen, weil sie jemand anderes Anrufen als Allah und weil man Atheisten, Polytheisten und Agnostiker auch nicht als Gottgläubige (Volk der Schrift) bezeichnen kann.

„Da nun einmal jedes Ding dem Sinne nach »Bismillah (Im Namen Gottes)« sagt und uns im Namen Allahs die Gnadengaben Gottes entgegenbringt und anbietet, müssen auch wir »Bismillah (Im Namen Gottes)« sagen. Im Namen Allahs (Gottes) müssen wir geben. Im Namen Allahs (Gottes) müssen wir entgegennehmen. Wenn dies aber so ist, dürfen wir von gottvergessenen Menschen, die nicht im Namen Allahs (Gottes) geben, auch nichts annehmen“ (Bediuzzaman Said Nursi, Worte, 1. Wort)

Woher sollen wir wissen wer das Fleisch geschnitten und zubereitet hat? Was sollen wir tun wenn wir es nicht in Erfahrung bringen können?

Solange die Bedenken nicht bestätigt sind und das Verbotensein nicht eindeutig erwiesen ist, können und dürfen wir etwas nicht als Verboten (Haram) und Unerlaubt etikettieren und verbieten. Bis die Zweifel nicht bestätigt sind ist auch der Konsum zulässig. Und das ist ein die Allgemeinheit ermutigendes Urteil.
Ein weiteres Zweifel erregendes Thema ist die Art und Weise wie das Tier erlegt wurde. Es ist überhaupt nicht Nachteilig, ob es durch eine Pfeilspritze zuerst betäubt oder durch einen Elektroschock ruhig gestellt und dann getötet wurde. Wichtig ist, dass die Tötung des Tieres durch einen einzigen gezielten und sicheren Schnitt quer durch die Halsunterseite erfolgt. Sollte das Tier durch die zuvor erteilten Betäubungen schon gestorben sein und der Schnitt erfolgt im Nachhinein, so gilt dieses Fleisch nicht als geschächtet und ist offiziell nicht zum Verzehr erlaubt, denn das Tier war schon Tot bevor es die Halsschlagader durchgeschnitten bekommen hat. Genau genommen wurde hierbei nur einem bereits verstorbenen Tier der Hals durchgeschnitten, was nicht die von Gott gestellten Bedingungen erfüllt.

„Verboten ist euch das von selbst Verendete sowie Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name angerufen ward als Allahs; das Erdrosselte; das zu Tode Geschlagene; das zu Tode Gestürzte oder Gestoßene und das, was reißende Tiere angefressen haben, außer dem, was ihr geschlachtet habt; und das, was auf einem Altar (als Götzenopfer) geschlachtet worden ist; auch dass ihr euer Geschick durch Lospfeile zu erkunden sucht. Das ist Ungehorsam. Heute sind die Ungläubigen an eurem Glauben verzweifelt, also fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich. Heute habe Ich eure Glaubenslehre für euch vollendet und Meine Gnade an euch erfüllt und euch den Islam zum Bekenntnis erwählt. Wer aber durch Hunger getrieben wird, ohne sündhafte Absicht – dann ist Allah allverzeihend, barmherzig.“

Nach dieser Art der Erläuterungen können natürlich strenge und fromme Gläubige Einspruch einlegen und diese Auslegung dementieren. Gegensätzlich zu dieser erleichternden Erklärung dürfen wir aber auch nicht die Ansicht der strengeren, frommeren und charakterfesteren Gläubigen vernachlässigen. Diese Gruppen der noch vorsichtigeren und anspruchsvolleren Gläubigen Muslime können noch sorgfaltiger sein und eine striktere Linie fahren, in dem sie (für sich) nur Nahrungsmittel von frommen und die Gebetsverrichtung einhaltenden Muslimen akzeptieren. Sie können sich von zweifelhaften Lebensmittel und Lebensmittelläden fern halten. Diese Menschen sollten nicht kritisiert, sondern in ihrer konsequenten Frömmigkeit Gewürdigt und Anerkannt werden. Jedoch kann ihre Frömmigkeit nicht als Erlass dienen um andere zu beurteilen. Das bedeutet, dass wir nicht von jedem Gläubigen dieselben Rechtschaffenheiten erwarten können, da zu mal nicht Alle zu jeder Zeit gleiche oder ähnliche Bedingungen um sich haben. Wer natürlich das Bedürfnis verspürt sich in seiner Aufrichtigkeit zu steigern, dem gratulieren wir zu diesem Entschluss und wünschen viel Erfolg.

Im Grunde genommen sollten sich die in Nichtislamischen Ländern lebenden Muslime primär um die Beachtung des Schweinefleischverbots bemühen. Egal auf welche Art und Weise Schweinefleisch geschlachtet und gleich mit was für Reinigungsmaterialien es gereinigt wurde, dieses Tier ist und bleibt als ganzes unrein. Das darf man weder kaufen, verkaufen noch essen.

„Wenn das Gesetz das Schweinefleisch verbietet, so vor allem deshalb, weil die Lebensgewohnheiten und die Nahrung des Tiers höchst unsauber und Ekel erregend sind. […] Das Maul eines Schweins ist so schmutzig wie der Kot selbst.“(Moses Maimonides, jüdischer Leibarzt des ägyptischen Sultans Saladin)

Schlusswort:
Wenn für einen Muslim die Möglichkeit besteht islamisch geschächtetes Fleisch zu bekommen und zu verzehren, dann sollte das definitiv genutzt werden. Sollte trotz aller Bemühungen dennoch keine Möglichkeit bestehen (ohne in Schwierigkeiten zu geraten) islamisch geschächtetes Fleisch zu ergattern, dann ist dass Speisen von reinem Rind- Schaaf- und Geflügelfleisch usw. erlaubt, allerdings unter der Bedingung das es von gläubigen Juden und oder Christen hergestellt wurde.

Fragen an den islam

In order to make a comment, please login or register