Kann ich gegen meinen Willen verheiratet werden?
Salam, Eine Frau wird zur arrangierten Ehe mit ihrem Cousin von ihren Eltern gezwungen. Sie macht es Ihnen zu Liebe aber wollte den Mann von Anfang an nicht. Sie hat selbst am Hochzeitstag klar gemacht, dass sie dazu gezwungen wird. Während der Nikka wiederholt sie 3 mal nein innerlich ( es hört keiner) während sie unterschreibt. Sie hat das Brautgeld nicht erhalten aus angeblichen rechtlichen Gründen. 1) Ist die Ehe gültig? Sie möchte sich scheiden lassen, da sie ihre Entscheidung schrecklich bereut. Sie hasst ihren Mann und wohnt getrennt von ihm seit 8 Monaten (wegen des Studiums) Finanziell wird sie nur seitens der Eltern unterstützt. Sie hat Eltern und Mann verdeutlicht, dass sie die Scheidung will wird aber weder ernst genommen noch unterstützt. 2) Kann sie die Scheidung einreichen und wie? 3) Löst Ehebruch (was eine schreckliche Sünde ist) automatisch die Ehe auf?
Gespeichert von am Fr., 11/03/2016 - 23:07
Liebe Leserin, lieber Leser,
wenn ein Mädchen oder ein Junge mit Drohungen wie Tod, schweren Schlägen oder langer Haft gezwungen wird, eine Ehe einzugehen, dann ist der geschlossene Ehevertrag ungültig.
Allah vergibt mir zu Liebe meiner Umma Handlungen, die aus Fehler, Vergessen oder Zwang geschehen. (Ibn Mâce, Talâk: 16)
Ein weiterer Hadith, der von Imam Neseî überliefert wurde und diesem Thema viel Licht gibt, berichtet Folgendes:
Eines Tag kommt Hansa, die Tochter von Hidama, einem der Ansar, zu Aisha und hat etwas zu beklagen;
“Mein Vater hat mich zur Ehe mit dem Sohn seines Bruders gegeben, um seinen eigenen Ruf zu verbessern. Ich aber will das nicht.”
Aisha sagte: “Warte, bis der Gesandte Allahs (a.s.m.) kommt.” Als der Gesandte Allahs (a.s.m.) kam, wurde ihm die Lage geschildert. Sofort ließ er den Vater des Mädchens rufen und gab ihr die volle Entscheidungsbefugnis über ihre eigene Ehe.
Darauf sagte Hansa zu ihm:
“O Gesandter Allahs! Ich akzeptiere diese Ehe, aber ich wollte nur klarstellen, dass Väter nicht die Autorität haben, ihre Töchter auf diese Weise zu verheiraten. (Neseî, Nikâh, 36)
Diese Regelung ist die Ansicht der Mehrheit der islamischen Rechtsgelehrten. Es gibt möglicherweise auch andere Lehrmeinungen. die Ansicht der Mehrheit in dieser Frage ist aber zu bevorzugen, um die Stabilität des Familienlebens zu erhalten und Leid bei den Beteiligten zu verhindern.
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