Was beschreibt der Begriff "Zalla" oder "Zelle"?
Gespeichert von am Mo., 25/07/2016 - 04:40
Liebe Leserin, lieber Leser,
in direkter Übersetzung könnte man unter anderem von "stolpern" "Irrtum" oder "Missgeschick" sprechen.
Als religiöser Begriff bezeichnet man damit Fehler der Propheten, die sie aufgrund eines Irrtums oder im Moment der Vergesslichkeit begangen haben. (Aliyyü'l-Karî, Şerhu Fıkhı'l-Ekber, Mısır 1323, 51, 53)
Im Grunde sündigen die Propheten nicht. Zu ihren wesentlichen Eigenschaften gehört, dass sie frei von Sünde sind. Aber es ist möglich dass auch sie unbeabsichtigt Fehler begehen. Ein Prophet der solch einen Fehler begangen hat, beharrt jedoch nicht auf diesen Fehler. Gott warnt ihn unmittelbar und distanziert ihn von seinem Fehler, so korrigiert der Prophet diesen Fehler auch.
Den Begriff Zalla kann man auch als das Abtreten vom Bestmöglichem hin zum Gutem verstehen bzw. erklären. (Ebu'l-Berekât Abdullah en-Nesefî, Tefsir, IV, 365) Nach dieser Erklärung stellt eine Zalla kein Fehler oder ein Makel dar. Da die Ehrwürdigkeit der Prophetie es jedoch gebietet, stets die Maxime abzubilden, wird ein Prophet sofort ermahnt, sofern er eine Zalla begeht.
In den einzelnen Geschichten der Propheten kann man solche Momente erkennen und aus ihnen allgemeine, aber auch spezielle Lehren ziehen. Wichtig ist jedoch die kategorische Unterscheidung von der Sünde und dem Fehler. Auch wenn beide mit dem Übertreten einer göttlichen Grenze einhergehen können, können sie unterschiedlich aufwiegen. In der Sünde liegt eine klar gefasste Intention und ein latentes, manchmal sogar starkes Auflehnen gegenüber Gott. Das macht die Sünde auch moralisch verwerlich. Ein Fehler kann jedoch trotz noblen Absichten aus simplen Gründen enstehen, z.B. im Moment der Vergesslichkeit oder aufgrund Unwissens über den Ablauf einer Sache etc. Daher kommt es auch, dass diese in der Rechtslehre getrennt behandelt werden, die Sanktion für ein versehentlich gebrochenes Fasten ist anders als die Sanktion für ein bewusstes oder gar ablehnendes Unterlassen der religiösen Pflicht zum Fasten.
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