Worauf sollte geachtet werden, wenn ein Hadith erwähnt wird? Reicht es, wenn man nur den Inhalt bzw. den Sinn ungefähr wiedergibt oder muss stets die exakte, wortwörtliche Äußerung beibehalten werden?
Gespeichert von am Do., 14/04/2011 - 01:00
Liebe Leserin, lieber Leser,
Liebe Leserin, lieber Leser,
der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) verordnete seinen Gefährten das Erlernen bzw. die sichere Weitergabe seiner Äußerungen und sagte zu ihnen:
Wenn ich euch eine Überlieferung sage, lernt es auswendig (Zehebi, Siyerir A'lami'n-Nubela", Misir 1957. I, s. 96)
Nach einer Überlieferung wird für das Erlernen und die exakte Verkündigung einer Überlieferung, derjenige von Allah beschützt und belohnt. (vgl. Ebu Davud, Ilim, 10; Tirmizi, Ilim, 7)
Deshalb haben die Gefährten des Propheten (s.a.s.) sehr genau auf die wortgetreue Überlieferung geachtet und jene vehement ermahnt, die sich nicht an die exakte, wortwörtliche Ausführung einer Überlieferung gehalten haben. Insbesondere ʿAbdallāh ibn ʿUmar war dafür bekannt, dass wenn er Zeuge einer Überlieferung wurde, von ihm weder etwas hinzugefügt noch verkürzt wurde (vgl. Müsned, V I I/297-298).
Infolgedessen haben die Gefährten des Propheten (s.a.s.) auf die wortwörtliche Überlieferung sehr genau geachtet, sich unter einander ermahnt und auch korrigiert.
Obwohl die wortgetreue Überlieferungsmethode Vorrang hatte, wurde vom Gesandten Allahs (s.a.s.) die sinngemäße Überlieferung erlaubt.
So lange aus Erlaubtem ("Ḥalāl")nicht Verbotenes ("Ḥarām") und Verbotenem nicht Erlaubtes wird, der Sinn und die Bedeutung der Hadith richtig ausgedrückt wird, ist eine sinngemäße Überlieferung kein Fehler. (Hatib el-Bagdadi, el-Kifaye fi Ilmi'r-Rivaye, Medine t.y., S. 199-200)
Als Ḥasan al-Baṣrī gefragt wurde „Warum änderst du heute die Wortwahl der Überlieferung, die du gestern noch anders formulierst hast?“ antwortete er: “Wenn der Inhalt und der Sinn richtig ist, ist es (aus islamisch-religiöser Sicht) kein Fehler bzw. keine Übertretung." (vgl. Hatib el-Bagdadi, el-Kifaye fi Ilmi'r-Rivaye, Medine t.y., S. 207)
Selam & Dua
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