Z
Zakāt – Dies ist eine gewisse und genauer bestimmte Form der Almosensteuer. Anders als der Begriff "Ṣadaqa", der das allgemeine Prinzip der Almosengabe beschreibt, gehört konkret das Spenden des Zakāt zu einer der 5 Säulen des Islam des verpflichtend für jeden Muslim, der finanziell gut bestellt, also dazu in der Lage ist, zu spenden. Diese verpflichtende Spende wird einmal jährlich gespendet, ihr Betrag orientiert sich an dem Vermögensstand des Spenders. Die islamischen Gelehrten bzw. die islamische Rechtslehre beschreibt und definiert die Einzelheiten hierzu, also ab wann man z.B. zu arm wäre zum spenden, wie man den zu spendenden Beitrag ermittelt, wen man die Spenden zukommen lassen kann etc. Es ist wichtig zu erwähnen, dass zur Erfüllung des Zakāt, diese Obligationen beibehalten werden müssen, anders als die Ṣadaqa kann man also die Umstände, Konditionen und Inhalte der Zakāt nicht einfach selber frei bestimmen. Die Zakāt ist, wenn die Möglichkeiten gegeben sind, verpflichtend, weil somit das Recht der Armen und Mittellosen auf Versorgung innerhalb der Gesellschaft gewährleistet werden soll. Somit soll das materielle Gleichgewicht und die Gerechtigkeit innerhalb der Gesellschaft gewahrt werden.
Zalla - In direkter Übersetzung könnte man unter anderem von "stolpern" "Irrtum" oder "Missgeschick" sprechen. Als religiöser Begriff bezeichnet man damit Fehler der Propheten, die sie aufgrund eines Irrtums oder im Moment der Vergesslichkeit begangen haben. Im Grunde sündigen die Propheten nicht. Zu ihren wesentlichen Eigenschaften gehört, dass sie frei von Sünde sind. Aber es ist möglich dass auch sie unbeabsichtigt Fehler begehen. Ein Prophet der solch einen Fehler begangen hat, beharrt jedoch nicht auf diesen Fehler. Gott warnt ihn unmittelbar und distanziert ihn von seinem Fehler, so korrigiert der Prophet diesen Fehler auch. Wichtig ist jedoch die kategorische Unterscheidung von der Sünde und dem Fehler. Auch wenn beide mit dem Übertreten einer göttlichen Grenze einhergehen können, können sie unterschiedlich aufwiegen. In der Sünde liegt eine klar gefasste Intention und ein latentes, manchmal sogar starkes Auflehnen gegenüber Gott. Das macht die Sünde auch moralisch verwerlich. Ein Fehler kann jedoch trotz noblen Absichten aus simplen Gründen enstehen, z.B. im Moment der Vergesslichkeit oder aufgrund Unwissens über den Ablauf einer Sache etc. Daher kommt es auch, dass diese in der Rechtslehre getrennt behandelt werden, die Sanktion für ein versehentlich gebrochenes Fasten ist anders als die Sanktion für ein bewusstes oder gar ablehnendes Unterlassen der religiösen Pflicht zum Fasten.