Stimmt es dass im Koran nicht über das Nachholen von Gebeten gesprochen wird?

Details der Frage

- Es wird gesagt, dass der Qur'an das Nachholen (Qadha) von Gebeten nicht enthält, daher gibt es kein qadha Gebet, ist das wahr?
- Könnten Sie uns bitte mit fiqhi-Beweisen informieren?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

obwohl nicht alle islamischen Vorschriften ausdrücklich im Koran zu finden sind, zeigen uns die Praktiken des Propheten (Friede sei mit ihm), dass es eine Verpflichtung gibt, das versäumte Gebet nachzuholen. Das Nachholen eines versäumten Pflichtgebets wird „qadha“ genannt. Der Prophet (Friede sei mit ihm) hat selbst Gebete nachgeholt.

In der Grabenschlacht hinderten die Polytheisten den Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) daran, vier Pflichtgebete zu beten, und sogar ein Teil der Nacht war vergangen. Schließlich befahl der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) Bilâl-i Habeshi, zum Gebet aufzurufen. Bilâl sagte den Adhan auf und sie beteten das Mittagsgebet. Dann beteten sie das Mittagsgebet, dann beteten sie das Mittagsgebet, dann beteten sie das Mittagsgebet, dann beteten sie das Mittagsgebet, dann beteten sie das Mittagsgebet, dann beteten sie das Mittagsgebet. Abu Sa'id al-Khudri (r.a.) berichtet, dass der folgende Vers zu dieser Zeit herabgesandt wurde:

Und Allah schlug die Ungläubigen in ihrem Grimm zurück; sie erlangten keinen Vorteil. Und Allah ersparte den Gläubigen den Kampf. Und Allah ist Allmächtig, Erhaben. (33/25)

Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) sagte, dass ein Gläubiger nur in zwei Fällen als verhindert angesehen wird, so dass er dann das Gebet nachholen mag:

„Wer auch immer (unbeabsichtigt) einschläft oder vergisst und das Gebet nicht zur rechten Zeit verrichtet, soll es verrichten, sobald er sich daran erinnert.“ (Tirmizî, Salât, 16, Mevâkit, 53; İbn Mâce, Salât, 10)

Nach Ansicht der meisten islamischen Rechtsgelehrten ist es auch obligatorisch, die Pflichtgebete nachzuholen, die nicht rechtzeitig verrichtet wurden. Denn selbst im Falle einer Entschuldigung wie Schlaf oder Vergesslichkeit ist es obligatorisch, die Pflichtgebete nachzuholen, und diejenigen, die sie ohne Entschuldigung nicht rechtzeitig verrichten, sollten dies zuerst tun. Außerdem sollte man bei Allah für die Verspätung des Gebets Reue und Vergebung zeigen. Eine Reue ohne Nachholen der Gebete ist nicht gültig. (İbnü'l-Hümâm, Fethu'l-Kadîr, Mısır 1389/1970, I, 485 vd.; İbn Âbidin, Reddu'l-Muhtâr ale'd-Dürri'l-Muhtâr, İstanbul 1984, II, 62-67)

Nach Abu Bakr ibn al-'Arabi schlief der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) dreimal während seiner Reisen und verrichtete das Fajr-Gebet mit seinen Gefährten. Eines davon war die Rückkehr von der Schlacht von Khaybar. Es wird von Abu Hurairah überliefert, dass der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) in seiner Unterkunft ruhte, als er einschlief und Bilâl aufforderte, sie für das Fajr-Gebet zu wecken. Bilâl verrichtete das Pflichtgebet, und als der Morgen anbrach, schlief er auf sein Tier gestützt ein. Weder der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) noch einer seiner Gefährten wachte vor lauter Müdigkeit auf, bis die Sonne auf ihr Gesicht schien. Der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) war der erste, der aufwachte und Bilâl warnte. Nach einer Weile wurde den Gefährten befohlen, die Waschung zu verrichten, der Prophet (Friede sei mit ihm) betete zwei Rak'ah, dann rief Bilâl den Iqâma und das Fajr-Gebet wurde in der Gemeinde verrichtet. Dann sagte der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm):

„Wer sein Gebet vergisst, soll es sofort verrichten, wenn er sich daran erinnert. Denn Allah hat gesagt: 'Betet im Gedenken an Mich' (20/14).“ (Müslim, Mesâcid, 309; Ebu Dâvud, Salât, 11; Tirmizi, Tefsîru Sûre, 20; İbn Mâce, Salât, 10; Ahmed b. Hanbel, Müsned, IV, 47)

Bei einer anderen Reise, die von Abu Qatadah und Imran b. Husayn getrennt überliefert wurde, verrichtete der Gesandte Allahs (Friede sei mit ihm) das Fajr-Gebet aus Versehen, nachdem die Sonne aufgegangen und durch den Schlaf weiß geworden war. Da die Überlieferer des Vorfalls nicht spezifizierten, um welche Reise es sich handelte, haben die Hadith-Gelehrten erklärt, dass es sich um Khaybar, Tabuk, Hudaybiyybiyyah oder Dschaisch al-Umarah gehandelt haben könnte. (Vgl. Buhârî, Teyemmüm, 6; Menâkıb, 25; Müslim, Mesâcid, 311, 312; Sahîh-i Müslim Terceme ve Şerhi, IV, 1955-1963)

Die Rechtsprechung zur Verrichtung der Qadha-Gebete lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Die fünf Pflichtgebete, die nicht pünktlich verrichtet wurden, sind nachzuholen. Andere Pflichtgebete, wie z.B. die Wajib-Gebete, sind ebenfalls nachzuholen. Die Situation der Sunnah der Gebete ist wie folgt: Wenn die Sunna des Fajr-Gebetes nicht rechtzeitig verrichtet wurde, muss sie zusammen mit dem Fajr-Gebet nach Sonnenaufgang bis zur Zeit der „Tagesmitte“ (die Mitte der Mittagszeit) nachgeholt werden. Es darf nicht vor Sonnenaufgang oder nach der Tagesmitte nachgeholt werden.

Wenn die erste Sunna des Mittagsgebets versäumt wird, um das Fard noch rechtzeitig mit der Gemeinde beten zu können, kann sie nach dem Fard und vor oder nach den letzten beiden Rak'ahs der Sunna nachgeholt werden. (vgl. İbn Abidin, Reddu'l-Muhtâr ale'd-Dürri'l-Muhtâr, İstanbul 1984, II, 65)
Eine nicht verrichtete Sunnah muss nicht nachgeholt werden. Wird eine Sunnah oder ein anderes Gebet nach Beginn aus irgendeinem Grund unterbrochen, ist es nachzuholen.

Frauen holen die Pflichtgebete, die sie innerhalb ihrer Periode nicht verrichten können, nicht nach. Sie holen jedoch die Tage am Ramadan in denen sie durch die Periode nicht fasten können nach.

Fragen an den islam

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