ist es schlecht, Gebete am/zum Ende des jeweiligen Gebetszeitfensters zu verrichten?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

der Prophet Muhammad (s.a.s.) antwortete einem seiner Weggefährten auf die Frage hin, welches die tugendhafteste Tat sei, wie folgt:

Es ist das pünktliche oder zu Beginn seiner Zeit verrichtete Gebet. (Bukhari, Mawâkît 162)

Zu Beginn der Gebetszeiten verbirgt sich das Wohlwollen Allahs und zur letzten Gebetszeit seine Vergebung/Gnade. (Tirmizi, Mawâkît 13)

In der Tat können wir, wie aus den obigen Überlieferungen (Hadith) hervorgeht, sagen, dass die zu Beginn der Gebetszeiten verrichteten Gebete zu befürworten (mustahab) sind. In der Sunna des Gesandten Allahs (s.a.s.) beziehen sich einige Gebete jedoch auf die Jahreszeit, das Klima usw. Es wurde als tugendhafter erachtet, von einigen Zeitgebeten die Verrichtung dessen zu verzögern. Im Zusammenhang damit sind zum Beispiel einige der Überlieferungen über die zeitliche Verrichtung des Nachtgebetes (ischa) wie folgt:

Zweifellos verschob der Gesandte Allahs (s.a.s.) die Verrichtung des Nachtgebets bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie Atama (wenn das erste Drittel der Nacht vergeht) sagen, weder das Schlafen vor dem Nachtgebet noch das Reden (gemeinsames Unterhalten) danach betrachtete er als unerwünscht und makruh. (Bukhari, Mawakit 13-20; Muslim, Mesacid 218-225; Nasai, Mawakıyt 20)

Eines Nachts verschob er das Nachtgebet auf Mitternacht (shatru'l-layl). Dann kam er mit zu uns gewandtem Gesicht - als ob ich jetzt das Leuchten seines Rings sehe - und sagte: Die Menschen haben ihre Gebete verrichtet und sind zu Bett gegangen. Doch ihr, erhaltet die Belohnung des Nachtgebets fortwährend (der Wartezeit) bis ihr es verrichtet habt. (Bukhârî, Mawâkît 25, 40; Muslim, Masjid 223)

Wenn ich meiner Ummah keinen Ärger machen würde, würde ich ihnen befehlen, die Verrichtung des Nachtgebets bis zu einem Drittel der Nacht zu verschieben. (Tirmidhi, Mawâkît 10)

Demnach sagen Hanafis:

- es sei mustahab (zu befürworten), das Nachtgebet bis zum ersten Drittel der Nacht zu verschieben,

- es sei mubah (zulässig), es bis zur Hälfte der Nacht zu verschieben,

- es sei makruh (unerwünscht), wenn das Nachtgebet nach Mitternacht verrichtet werde.

Einige der Hanafi-Gelehrten nannten es „tahriman makruh“ (die Ausübung ist näher an Haram als an Halal), während andere es als „tanzihan makruh“ (Verhaltensweisen, welche besser ausgelassen werden sollten) betrachteten. Wichtig zu erwähnen ist, dass dieser mustahab des Nachtgebets in der Winterzeit anzuwenden ist. Da die Nächte in der Sommerzeit kurz sind, ist es für diese Jahreszeit ein Muss, das Nachtgebet zu Beginn seiner Zeit zu verrichten.

Was das andere Thema in der Frage betrifft:

Nach Eintritt einer Gebetszeit wird das verpasste Gebet als Qada-Gebet bezeichnet. Es ist somit das Gebet, das nachzuholen ist. Das verpasste nicht verrichtete Gebet wird als Qada-Gebet ausgeführt. Mit anderen Worten, mit dem Verstreichen der Gebetszeit, ist auch die Zeit für das Pflichtgebet, dass im Zeitfenster zu verrichten ist, verstrichen.


Eines der Pflichtgebote des rituellen Gebets ist das Eintreten des Gebetszeitfensters. Als Beispiel kann das Mittagsgebet nicht vor dem Eintreten der Mittagsgebetszeit verrichtet werden. Die Gebetsverrichtungen beginnen mit dem Eintreten der jeweiligen Gebetszeiten und Enden mit der darauffolgenden Gebetszeit. Das rituelle Gebet sollte zwischen diesen beiden Zeitfenstern verrichtet werden.

Nehmen wir an, Sie haben Ihr Mittagsgebet verzögert. Das Nachmittagsgebet naht. Sie haben sofort mit dem Mittagsgebet angefangen. Das Zeitfenster des Nachmittagsgebets ist gerade in der ersten Rak'ah eingetreten. Was ist zu tun? Sie fahren fort und üben das Gebet vollständig aus und beenden es. Das Mittagsgebet wird trotz dessen akzeptiert. Denn in einem Hadith wird übermittelt: "Wer ein Rak´ah eines Gebets erreicht (verrichtet) ist so, als habe er es vollständig erreicht."

Laut der hanafitischen und hanbalitischen Rechtschule wird das gesamte Gebet ausgeführt, wenn das Gebetseröffnungsruf innerhalb der vorgegebenen Zeit vollzogen wurde. (Wahbe Zuhayli, Islamic Fiqh Encyclopedia, I / 400)

Nur das Morgengebet und das Nachmittagsgebet sollten mit Sorgfalt durchgeführt werden. Es ist nicht zulässig, morgens bei Sonnenaufgang und abends bei Sonnenuntergang zu beten, um nicht denen zu ähneln, die die Sonne anbeten/verehren. Aus diesem Grund ist es notwendig, das Morgengebet ein oder zwei Minuten vor Sonnenaufgang und das Nachmittagsgebet vor Sonnenuntergang vollständig zu beenden

Hier sollte man darauf achten, das Nachmittagsgebet nicht kurz bis Sonnenuntergang zu verzögern. Aus diesem Grund ist es makruh (unerwünscht), das Nachmittagsgebet kurz vor dem Sonnenuntergang zu verrichten. Auch wenn es unerwünscht ist, ist das Gebet immer noch zulässig und wird akzeptiert.

Die Zeit des Morgengebetes beginnt mit dem Imsaq (Ende der Nacht) und endet mit dem Sonnenaufgang. Laut der hanafitischen Rechtschule ist es jedoch tugendhaft, bis kurz vor dem Aufgang der Sonne zu beten. Laut der schafiitischen Rechtschule ist tugendhafter, kurz nach dem Imsak das Gebet zu verrichten.

Geht die Sonne während des Morgengebetes auf, so ist das Morgengebet nicht gültig und muss nach der Kerahat-Zeit (45-50 Minuten nach Sonnenaufgang) erneut verrichtet werden.

Das Verrichten zwei aufeinander folgenden Gebete kann demzufolge ausschließlich bei Mittags- und Abendgebeten durchgeführt werden. Es sollte nur in schwierigen Situationen auf ein solches Mittel zurückgegriffen werden. Auf einer Reise verrichtete einst unser Prophet (s.a.s.) das Mittagsgebet sehr spät. Im Anschluss daran trat die Zeit für das Nachmittagsgebet und er verrichtete es ebenfalls.

Es ist jedoch tugendhafter, die Gebete zu Beginn des jeweiligen Zeitfensters zu verrichten. Selbst wenn es verspätet zum Ende hin der Zeit ist, sollte es ausgeübt und nicht als Qada überlassen oder nachgeholt werden.

Fragen an den islam

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