Wie ist das religiöse Urteil bezüglich Drogen (Haschisch, Marihuana, Heroin)?

Details der Frage
Ist der Grad ihrer Untersagung wie der des Alkohol?
Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

Liebe Leserin, lieber Leser


Im Islam sind sämtliche Trunkenheit und Rausch verursachende Drogen verboten. Das Verbot von Marihuana und Heroin ist strengstens Untersagt, denn bei dieser Art von Drogen bleibt es nicht nur bei einem Rausch, sondern sie vermögen auf Dauer eine Veränderung des Wesens. Sie wirken negativ auf den Geist und die Leistungsfähigkeit eines Menschen und bringen das Gleichgewicht der Seele durcheinander. Diese negative Auswirkung führt auf Dauer zu einem Zustand von anhaltender Geistesstumpfheit und Willenslähmung. Man entmenscht sozusagen. Betrachtet man diese katastrophalen Konsequenzen, die durch den Gebrauch dieser Rausch verursachenden Gifte (Giftstoffe) entstehen, erkennt man dass hierbei die Auswirkungen weit aus gravierendere sind als es beim Alkoholgenuss vorkommen kann. Es ist deutlich nachzuvollziehen warum diese Betäubungsmittel verboten sind und nicht geduldet werden. Alle Glaubensrichtungen sind sich einig, dass sowohl die Anschaffung (Ankauf) als auch der Verkauf (Betreiben) von Rauschmitteln und der daraus erzielte Gewinn uneingeschränkt verboten sind. Das Bestreiten seines Lebensunterhaltes mit Geld, das aus solch einer unehrlichen und verbotenen Tätigkeit stammt gilt ebenfalls als Haram (Verbot). Genauso ist auch das damit erkaufte Haus, Auto usw. als unehrlich erworbenes Hab und Gut zu sehen.

Es gibt jedoch die Erlaubnis, diese Betäubungsmittel zu therapeutischen (Medizin) zwecken in angepasster Dosis bereitzustellen und zu nutzen. Das sollte unter der Aufsicht von qualifizierten Medizinern den Richtlinien entsprechend angewandt werden. Die Betäubungsmittel werden seitens der Kliniken eingekauft und vor dem Zugang von Privatpersonen und somit vor dem Missbrauch sicher bewahrt.


Ahmed Sahin


Selam & Dua

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