Ab wann muss das Kind anfangen zu beten?
Ab welchem Lebensjahr muss das Kind beten und wie wird die Position dazu erklärt?
Gespeichert von am Sa., 31/10/2015 - 02:42
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Gebote und Verbote im Islam betreffen je nach Situation in erster Linie die Menschen, die über diese drei grundlegenden Eigenschaften verfügen; sie sind muslimisch, sie sind geistig zurechnungsfähig und sie haben die Pubertät bzw. Geschlechtsreife erreicht. In erster Linie ist also jeder geistig zurechnungsfähige Muslim ab dem Alter wo er eigenständig denken und handeln kann zu diversen Gottesdiensten wie etwa das Beten verpflichtet. In der Regel betrachtet man diesbezüglich bei Mädchen die Altersspanne von 9-15 Jahren als den relevanten Zeitpunkt und für Jungen gilt hier die Altersspanne von 12-15 Jahren. Es ist aber durchaus empfehlenswert dem Kind manche Gottesdienste wie das Beten schon vorher beizubringen, damit das Kind sich schneller oder einfacher daran gewöhnt. Zu der erwähnten Altersspanne gibt es verschiedene Überlieferungen.
In einer Überlieferung wird ohne zwischen Jungen und Mädchen zu trennen, das Gebet ab dem 7. Lebensjahr verpflichtet. (Ebû Dâvud, Salat: 25)
In einer anderen Überlieferung wird das geistige Niveau und die Wahrnehmung als leitendes Kriterium angesprochen indem gesagt wird, man soll dem Kind das Gebet anordnen, wenn es zwischen rechts und links unterscheiden kann. Ausdrücke wie dass man dem Kind das Gebet anordnen soll wenn es anfängt die Milchzähne zu verlieren oder wenn das Kind bis 20 zählen kann sind auch Aussagen die dies bekräftigen. (İbni Ebî Şeybe, Musannaf, I/347)
Man unterweist ein Kind in dem Alter also im Gebet, wie man z.B. das Gebet verrichtet was die Pflichten und die Sunna ist etc. So bringt man dem Kind langsam das Gebet näher. Ab dem 10. Lebensjahr des Kindes trifft man weitere Vorkehrungen indem man dem Kind die Relevanz des Gebets erklärt und dass es für einen Muslim eine tragende Rolle spielt als Ausdruck des Glaubens und der Frömmigkeit. So erreicht man dass das Kind mit Überzeugung das Gebet verrichtet. Denn ab diesem Alter kann das Kind jederzeit in die Pubertät bzw. Geschlechtsreife eintreten. Dies gilt als Vorbereitungsphase und wenn das Kind dann das volle besagte Alter erreicht, beginnt das Kind die Gottesdienste in bester Vorbereitung und Bewusstsein.
Da das Gebet tatsächlich erst nach dem besagten Anfang der Pubertät bzw. diesem Alter als verpflichtend gilt, werden auch erst dann etwaige versäumte Gebete nachgeholt. Denn es ist auch verpflichtend die versäumten Gebete nachzuholen.
Es ist lobenswert und tugendhaft die Gebete davor auch noch nachzuholen aber das wäre für das Kind nicht verpflichtend, denn erst ab dem tatsächlichen Eintreten der Pubertät bzw. der Geschlechtsreife fangen die religiösen Verpflichtungen und die Verantwortung für das Gebet an.
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