Wird die Frau durch den hinteren Platz im Gebet nicht herabgestuft?

die Gelehrten sind sich allgemein einig darüber, dass Frauen in der Gebetsordnung die Reihen hinten einnehmen, während die Männer vor ihnen beten.

Man kann daraus nicht den Schluss ziehen, dass Frauen minderwertig oder zweitrangig sind, denn dafür gibt es keinerlei theologische Grundlage.

Wer betet ist im Moment des Gebets mit Gott verbunden. Frauen werden durch diese Praxis nicht etwa von Gott abgestoßen. Die Gebetsordnung hat also keinen Effekt auf die theologische Bedeutung des Gebets. Diese Praxis entwickelte sich lediglich aufgrund gewisser natürlichen und nachvollziehbaren Umstände.

Auf diese Weise können Mann und Frau ohne Ablenkung beten. Damit das Gebet verinnerlicht werden kann, darf der Betende nämlich nicht abgelenkt werden. Wenn sich eine Frau während des Gebets vor einem Mann verbeugt ist es denkbar, dass dieser abgelenkt wird und seinen Blicken für den Moment nicht Herr werden kann. Die Gebote und Verbote im Islam haben auch stets einen präventiven Charakter. Es geht also darum, diese mögliche Situation zu vermeiden. Durch diese Praxis gelingt das.

Da die Frauen damit ein wichtiges Gebot verinnerlichen und zu dessen Erhalt beitragen, kriegen sie im Jenseits dieselbe Vergütung, wie die Männer in den vordersten Reihen. Die Frau wird also nicht herabgestuft oder benachteiligt.

Nach der hanafitischen Lehre ist das Gebet des Mannes nicht gesichert, wenn er auf selber Höhe mit einer Frau beten würde. Wenn eine Frau zwischen Männern beten würde, dann wäre das Gebet der Männer direkt an ihrer Seite sowie das Gebet des Mannes hinter ihr nicht gesichert. Die anderen Männer wären nicht betroffen.

Da das Gebet zur Bestattung einer Person kein verpflichtender Gottesdienst ist, ist es hier gestattet, dass Mann und Frau auf einer Linie beten.

Es gibt zwar Überlieferungen zu diesem Thema (vgl. Zeylaî, 2/36, Müsned, 2/336)aber der Beleg der Überlieferungen ist nicht vollends sicher und auch inhaltlich, klären diese Überlieferungen das Thema nicht genügend auf.

Nach der hanafitischen Ansicht sind lediglich gut belegbare Quellen beachtenswert, um den Pflichtgehalt einer Angelegenheit bezüglich des Gebets zu evaluieren. Bei der Gebetsordnung bezieht man sich aber auch auf die Sunna und die Praxis, da die Gebetsordnung an sich verpflichtend ist und schließlich das Gebet selbst durch die Sunna verpflichtend verankert wurde. Somit resultiert aus der Sunna und der Praxis die Tatsache, dass die Gebetsordnung verpflichtend ist.

Nach shafiitischer Ansicht ist es keine Verletzung der Gebetspflicht, wenn Mann und Frau auf einer Linie beten. Denn allenfalls könnte man laut shafiitischer Ansicht sagen, dass die Gebetsordnung verletzt wird durch diesen Umstand, nicht aber das Gebet selbst. Wenn man nun bedenkt, dass das Einhalten der Gebetsordnung der Sunna entspricht, aber nicht verpflichtend ist um das Gebet überhaupt abzuhalten, kann man schlussfolgern, dass das Verletzen einer Gebetsordnung das Gebet selbst nicht verletzt.  

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass insbesondere nach hanafitischer Sicht der Umstand, dass Mann und Frau auf einer Linie in der Gebetsordnung beten würden, problematisch ist. Die Gebetspflicht ist somit nicht erfüllt.

Laut anderen Gelehrten ist die Gebetspflicht zwar noch erfüllt, wenn man aber bedenkt, dass die Gebetsordnung zur Sunna gehört, ist dieser Umstand nicht erstrebenswert. Es ist stets zu empfehlen, das Gebet in höchstmöglicher Perfektion abzuhalten. Demnach ist es nicht wünschenswert, dass die Gebetsordnung verletzt wird und somit ergibt sich, dass die Frau sich anders bzw. hinter dem Mann einordnet.

 

Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

 

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