Werden die Wohltaten oder guten Taten der Kinder gutgeschrieben?
Wir wissen, dass Kinder, die die Pubertät noch nicht erreicht haben, keine Sünden aufgeschrieben bekommen. Aber werden sie für die guten Taten belohnt werden, die sie vor der Pubertät getan haben? Oder gilt hier das gleich wie mit den Sünden?
Gespeichert von am Mo., 08/02/2021 - 17:04
Liebe Leserin, lieber Leser,
gemäß des Islam ist eine der Bedingungen für die Übernahme der Verantwortung über seine jeweiligen Taten, das Erreichen der Pubertät.
Unser geliebter Prophet (s.a.s.) sagte einmal:
“Drei Personen wurden von der Verantwortung entbunden: vom Kind bis zur Pubertät, vom Schlafenden bis zum Aufwachen und von den psychisch Kranken bis zur Heilung.” (Buhari, Hudud 22)
Eine Person die als Kind Fehler begangen hat, wie z.B Diebstahl oder Beschädigung von Eigentums einer anderen Person, ist aus religiöser Sicht kein Sünder. Das heißt, er wird aus diesem Grund im Jenseits nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Jedoch muss der vom Kind verursachte Sachschaden seitens der Eltern beglichen werden. Anderenfalls würde man den Geschädigten in seinem Recht verletzten. Die Verpflichtung zu religiösen Praktiken wie dem Gebet beginnt mit dem Erreichen der Pubertät.
Jedoch beginnen die guten Taten des Kindes schon vor der Pubertät.
Wie bei allen anderen schönen Gewohnheiten empfiehlt es sich auch beim Gebet, Kinder bereits in jungen Jahren dahingehend zu unterrichten und sie an dieses heranzuführen. Dadurch kann gewährleistet werden dass diese zu einer positiven Gewohnheit gedeiht und fest verwurzelt.
Im Koran wird darauf hingewiesen, dass Kinder an das Gebet gewöhnt werden sollten und dass das Familienoberhaupt in dieser Hinsicht als ein Vorbild dienen muss. (20/132)
Da das Erlernen des Gebetes sich nicht in kurzer Zeit realisieren lässt und um es zur Gewohnheit werden zu lassen es wichtig ist, sich von klein an daran zu gewöhnen, empfahl der Prophet (s.a.s.), dass man Kindern im Alter von sieben Jahren, das Gebet beibringt. (Ebu Davud, Salat 26)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kinder, die die Pubertät noch nicht erreicht haben, an den Gottesdienst gewöhnt werden sollten. Diejenigen, die diesen Gottesdienst nicht nachgehen, werden dafür jedoch nicht zur Rechenschaft gezogen, weil es für sie noch nicht verpflichtend ist. Aber diejenigen, die dem Dienst nachgehen werden dafür auch den Lohn erhalten. Die Belohnungen werden sowohl in ihrem eigenen Buch der Taten als auch in dem ihrer Eltern niedergeschrieben.
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