ab wann dürfen wir das Fasten aussetzen?
z.b. bei harter Arbeit oder wenn man krank ist?
Gespeichert von am Do., 13/03/2025 - 14:34
Liebe Leserin, lieber Leser,
der Qur'an nennt Krankheit, Reisen und die Unfähigkeit zu fasten als Vorwände, die es erlauben, nicht zu fasten.
Der Monat Ramadan ist es, in dem der Qur'an als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klarer Beweis der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch in dem Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten. Und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten) - Allah will es euch leicht, Er will es euch nicht schwer machen - damit ihr die Frist vollendet und Allah rühmt, daß Er euch geleitet hat. Vielleicht werdet ihr dankbar sein. (2/185)
Die Rechtsgelehrten haben es vorgezogen, die Erlaubnis, nicht zu fasten, auf diese drei Situationen zu beschränken, und selbst wenn das gemeinsame Merkmal dieser drei Situationen die Erschwernis ist, haben sie gezögert zu sagen, dass das Fasten nicht in allen Fällen von Erschwernis durchgeführt werden darf. Der Hauptgrund dafür ist die Befürchtung, dass die Betroffenen bei der Bestimmung der Umstände, die subjektiv und variabel sind, unangemessen oder unvernünftig handeln könnten und dass dies dazu führen könnte, dass sie das Fasten mit unangemessenen Ausreden aufgeben, d. h. dass sie diese Erlaubnis missbrauchen. Hier muss jeder gewissenhaft gegenüber seinem Schöpfer sein und die Vorwände auch ernst meinen. Gleichzeitig sollte das Umfeld davon ausgehen, dass, wenn jemand mit einem solchen Vorwand nicht fastet, dies aufrichtig ist und die Person daher nicht bedrängt werden sollte.
Diejenigen, die unter sehr schweren Bedingungen arbeiten, also einer großen körperlichen Anstrengung ausgesetzt sind, dürfen das Fasten aussetzen, wenn sie überzeugt sind, dass sie sonst schwerwiegende gesundheitliche Probleme haben würden (Vgl. Fethü'l-Kadir - Kemal îbn Hümam; Celal Yıldırım, Kaynaklarıyla İslam Fıkhı, Uysal Kitabevi: 2/234).
Die Vorwände, die es erlauben, im Ramadan nicht zu fasten, sind in allgemeiner Form folgende
Reisen: Da das Reisen im Allgemeinen mühsam und beschwerlich ist, wurden den Reisenden in vielen Bereichen Erleichterungen gewährt. Obwohl es dem Reisenden nicht erlaubt ist, das Gebet aufzugeben, sondern es zu verkürzen oder zu kombinieren, ist es ihm erlaubt, das Fasten aufzugeben, weil es ermüdender und anstrengender ist als das Gebet. Es gilt jedoch als tugendhafter für einen Reisenden zu fasten, wenn keine wirkliche Not besteht und er keinen Schaden erleiden wird.
Krankheit: Auch Krankheit ist ein Zustand, der Grund für bestimmte Erleichterungen ist. In dem zu Beginn dieses Kapitels erwähnten Vers hat Allah, der Allmächtige, erklärt, dass diejenigen, die krank sind, fasten dürfen, sobald sie sich erholt haben. Diejenigen, die befürchten, dass sich ihre Krankheit verschlimmert oder verlängert, wenn sie fasten, oder die Schwierigkeiten beim Fasten haben, sollen nicht fasten oder das begonnene Fasten brechen. Um klar benennen zu können, wer „krank“ nach dieser Definition ist, geht man nach den Befunden der behandelnden Ärzte. Wenn also der Arzt sagt, dass durch das Fasten, man gesundheitliche Probleme erleiden würde, richtet man sich eben danach. Langzeiterkrankte fasten ebenso nach diesen Kriterien nicht. Falls sie aber am Ramadan selbst nicht fasten, es aber später durch eine überraschende Genesung nachholen könnten, sollten sie auch das tun, statt dass sie die Fidya geben. Die Fidya tritt dann sozusagen außer Kraft und die nun gesunde Person muss fasten und versäumte Tage nachholen.
Stillende Mütter: Schwangere oder stillende Frauen dürfen nicht fasten, wenn sie befürchten, sich oder ihren Kindern zu schaden. Da die Muttermilch essentiell für den Säugling und gleichzeitig körperlich sehr fordernd für die Mutter ist, ist man hier gut beraten, wenn man das Fasten aussetzt. (Nesaî, "Sıyâm", 50-51, 62; İbn Mâce, "Sıyâm", 3).
Hohes Alter: Alte Menschen sollen – sofern körperlich zu schwach – nicht fasten und stattdessen die Fidya für die Tage zahlen, an denen sie nicht fasten können.
Personen, die von diesen Zuständen betroffen sind und tatsächlich nicht fasten können, begehen demzufolge keine Sünde. Im Gegenteil, es kann sogar als Verdienst angesehen werden, da sich in der reinen Absicht der Person bereits die Hingabe an die Religion verbirgt. Es ist davon auszugehen, dass die Person sich vorsätzlich schadet, wenn sie unter den oben genannten Kriterien trotzdem fastet. Dies kann eine Belastung für die Person selbst sowie das Umfeld bedeuten. Generell gesprochen verbietet die Religion alle Dinge, von denen wir gesichert wissen, dass sie uns schaden werden. Die Befolgung dieser Verbote ist als eine Form des Gottesdienstes zu betrachten. (vgl. Diyanet İslam İlmihali, Oruç Bölümü)
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