Kann das versäumte rituelle Fasten in den "drei besonderen Monaten" gleichzeitig als freiwilliges Fasten gezählt werden? Kann ich freiwilliges wie versäumtes Fasten zusammenfassen? Oder muss man das freiwillige und versäumte Fasten getrennt behandeln?
Gespeichert von am Do., 25/06/2015 - 01:03
Liebe Leserin, lieber Leser,
Liebe Leserin, lieber Leser
bei diesen gottesdienstlichen Handlungen ist eine ausschließlich der Belohnung wegen berechnende Absicht nicht richtig. Gottes Wohlgefallen sollte stets das angestrebte Ziel sein.
Das versäumte und freiwillige rituelle Fasten ist voneinander zu trennen und nicht zu vergleichen. Der gnadenreiche Lohn aus dem Nachholen einer versäumten Pflichthandlung ist im Gegensatz zu den freiwilligen Taten weitaus höher. Sein versäumtes rituelles Fasten in den besonderen drei Monaten nachzuholen, trägt eine eigene Schönheit und Belohnung mit sich.
Wichtig ist es diese segensreichen Tage fastend zu verbringen. Das Versäumnis des rituellen Fastens ist nicht als geringwertiger anzusehen. Die angesehenste und lohnreichste Tat ist die, die ausschließlich um Gottes Wohlgefallen verrichtet wird. Zu fasten, lediglich des Lohnes Willen ist keine erstrebenswerte Absicht.
Versäumtes und freiwilliges Fasten sind voneinander zu trennen. Es ist nicht möglich zu fasten und dabei beides zu beabsichtigen, also an einem Tag sowohl freiwillig zu fasten als auch ein versäumtes Fasten nachzuholen.
Primär sollte man bereits versäumte Fastentage nachholen da sie verpflichtend sind bzw. waren. Es ist besser danach, also nach dem Erledigen der versäumten Pflichten weiterführend noch freiwillig zu Fasten.
Es ist wichtig die Bedeutung des Fastens zu erfassen und das Bewusstsein über seine Dienerschaft gegenüber Gott zu erlangen.
Selam & Dua
Fragenandenislam - Team
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