Können Frauen während ihrer Menstruation/Periode eine Moschee betreten?
Können Frauen während ihrer Menstruation/Periode, eine Moschee betreten? Können sie in diesem Zustand, Gottespreisungen, wie etwa Gebete oder Salavat (Preisung und Gebete für unseren Propheten Mohammed a.s.m) durchführen?
Gespeichert von am So., 02/10/2011 - 16:39
Liebe Leserin, lieber Leser,
das Urteil, bezogen darauf dass eine Frau in der Menstruationsphase, zur Moschee gehen darf basiert auf entsprechenden Überlieferung. Eine Frau, die in diesem Zustand ist, darf eine Moschee nicht betreten, sich dort nicht aufhalten und sich dort nicht zurückziehen. Eine Überlieferung sagt dazu folgendes:
Niemand mit einer Menstruation oder einer Unreinheit (gemeint ist der Samenerguss) darf eine Moschee betreten. (İbn Mâce, Tahâre, 92; Dârimî, Vudû', 116)
Frauen dürfen in diesem Zustand keine Moschee betreten. Dieses Gebot gilt nicht nur für Frauen die die Menstruation unmittelbar erwarten, sich in ihr befinden oder sie kürzlich erst verlassen haben, sondern auch für Manner die sich im Zustand der Unreinheit befinden. Ob man sich nun in einer Moschee aufhalten möchte oder einfach nur durch die Moschee hindurchgehen will spielt dabei keine Rolle (Münyetul-Musalli - Fetâvâ-yi Hindiyye). Einzig wenn der Weg unweigerlich durch eine Moschee führt, ist es jemanden gestattet in diesem Zustand durch eine Moschee hindurchzugehen um das Ziel zu erreichen.
In dem Fall dass außer in einer Moschee nirgendwo Wasser zu finden ist, so ist es einer Frau in der Menstruation oder Post-Menstruation sowie einem Mann in unreinen Zustand gestattet, die Moschee zu betreten, um Wasser zu trinken oder mitzunehmen.
Es ist außerdem auch für Menschen in diesem Zustand erlaubt, im Falle einer Gefahr (Räuber, wilde Tiere, starke Kälte etc.) in einer Moschee Unterschlupf zu suchen. Jedoch sollte man in solch einem Szenario, vor einem heiligen Gotteshaus den Respekt und Anstand haben, sich mit einem passenden Mittel wie Wasser oder sauberer Erde zu reinigen (tayammum) (Tatarhaniyye - Fetâvâ-yi Hindiyye).
Frage: Darf man in diesem Fall auf das Dach einer Moschee steigen?
Die Mehrzahl der Gelehrten im islamischem Recht bewerteten das Dach einer Moschee hinsichtlich ihrer Heiligkeit, genau wie das Innere der Moschee, das heißt, dass alle Ge- und Verbote für das Innere der Moschee auch für das Dach gelten. Demnach ist es verboten im menstruellen, vor- oder postmenstruellen oder für Männer in einem unreinen Zustand sich dort aufzuhalten.
(Cevhere-i Neyyire - Fetâvâ-yi Hindiyye)
Frage: Welche Urteile gibt es für Orte die für Beerdingungen oder Festlichkeiten vorgesehen sind?
Laut verlässlichster Überlieferung, sind solche Orte, nicht mit einer Moschee gleichzusetzen. Die Beschlüsse für das Verhalten in einer Moschee müssen hier nicht gleichermaßen gelten, das heißt, dass unreine Männer oder Frauen während einer Menstruation, diese Orte betreten dürfen. (Bahrirâik - İbn Nüceym - Fetâvâ-yi Hindiyye)
Die Rechtschulen der Schafi und Hanbali sehen es als erlaubt an, wenn eine Frau in der Menstruation durch eine Moschee geht, mit der Prämisse diese nicht zu beschmutzen.
Dies basiert auf den folgenden Überlieferungen:
Hz. Aisha (r.a.) erzählt: als der Prophet (a.s.m) sagte: "Bring mir einen Gebetsteppich aus der Moschee" entgegnete ich ihm dass ich mich in meiner Menstruation befinde. Daraufhin gebot er mir : "Die Menstruation ist nicht etwas, was in deinen Händen liegt" (Müslim, Hayız, (299) 11- 13)
Hz. Meymune (r.a.) erzählt: "Obwohl eine von uns sich im menstruellen Zustand befand, so brachte man den Gebetsteppich zur Moschee und legte ihn dort aus" (Nesaî, Taharet, 174)
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