Die Frau - Der Juwel unserer Familie
Wir würden nicht übertreiben, wenn wir sagen würden „auch die Religion kam um den Menschen an seine Verantwortungen zu erinnern“. Mithin wird den Menschen beigebracht, dass sie im Jenseits sich nicht rühren werden, bevor sie Rechenschaft abgeleistet haben, für die Verantwortungen gegenüber ihrer selbst, ihren Familien und ihrem Schöpfer.
Es ist das Recht der Frau, dass der Mann sie im Rahmen des Erlaubten ausführt und für ihr Vergnügen sorgt. Es gehört zu den Pflichten des Mannes, sich daheim mit seiner Frau zu unterhalten, mit ihr Spaß zu haben, zu scherzen und für ihr Lächeln zu sorgen.
Der Mann darf seine Frau nicht mit seinen Worten erniedrigen oder beleidigen, er darf nicht vergessen, dass sie ein Leben teilen und er darf sie auch nicht aus seiner Wut heraus vernachlässigen und daheim alleine lassen. Der löblichste Mann ist der, der zu seiner Frau gut ist. (Vgl. Buhâri, nikâh 43; Müslim, fedâil 68)
Sowie der Mann kein Recht hat, mit irgendwelchen Ausreden seine Frau schlecht zu behandeln, so begeht er auch eine Sünde wenn er dies doch tut.
Es gehört zu den Pflichten des Mannes, daheim mit seiner Frau eine emotional zufriedenstellende Beziehung zu führen. Außerdem schließt diese Pflicht auch die sexuelle Zufriedenstellung der Frau mit ein. Als Oberhaupt der Familie muss der Mann in jedem Aspekt ein Vorbild für seine Familie sein. Wenn er auf die eine oder andere Weise der Ehe zustimmt, hat er kein Recht dies zu vernachlässigen. Ein Mann, der seine Frau und seine Kinder vernachlässigt, indem er ständig und dauerhaft seine Zeit am PC verbringt, hat seine Pflicht nicht erfüllt.
Zweifelsohne kann man, wenn man den Verlauf der Geschichte analysiert, erkennen, dass die Frau im Vergleich zum Mann einen benachteiligten oder vernachlässigten Werdegang aufzeichnet. Einige negative Geschehnisse in der islamischen Welt sind der Grund dafür, dass manche illegitimen Vorwürfe und Ansichten gegen den Islam eingeworfen werden, wie z.B. dass der Islam der Frau keinen Wert zuspricht.
Im Islam gibt es keinerlei qualitativen Unterschied zwischen Mann und Frau, da beide in erster Linie Menschen sind. Beide sind gleichermaßen Adressaten der Gebote und Verbote Gottes. Sowohl Mann als auch Frau sind dazu befehligt, die Welt zu besiedeln und Gott zu dienen. So wie es im Islam keinen Unterschied zwischen Mann und Frau bezüglich der Menschlichkeit und dem Dienen Gottes gibt, so gilt selbige Gleichheit auch für die grundlegenden Rechte und Pflichten von Mann und Frau. Als ein Geschöpf hat die Frau nicht etwa den zweiten Rang nach dem Mann. Nach der islamischen Wertvorstellung ist der Wertvollste unter den Menschen derjenige, der die größte Frömmigkeit besitzt. Im Qurʾān werden Mann und Frau, hinsichtlich ihrer psychologischen sowie physiologischen Unterschiede nicht als einander höherwertig, sondern als einander komplettierend begriffen. Weitere Verse diesbezüglich sehen so aus;
O ihr Menschen, Wir haben euch ja von einem männlichen und einem weiblichen Wesen erschaffen, und Wir haben euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt. Gewiß, der Geehrteste von euch bei Allah ist der Gottesfürchtigste von euch. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allkundig. (Sura al-Ḥuǧurāt 13)
Da erhörte sie ihr Herr: "Ich lasse kein Werk eines (Gutes) Tuenden von euch verlorengehen, sei es von Mann oder Frau… (Sura al-Āl-i ʿImrān 195)
Und es gehört zu Seinen Zeichen, daß Er euch aus euch selbst Gattinnen erschaffen hat, damit ihr bei ihnen Ruhe findet; und Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Darin sind wahrlich Zeichen für Leute, die nachdenken. (Sura ar-Rum 21)
…sie sind euch ein Kleid, und ihr seid ihnen ein Kleid… (Sura al-Baqara 187)
Mit diesen Ausdrücken wird klar dargelegt, dass Mann und Frau einander brauchen und sich vervollständigen.
Um die Rechte und den Wert, die der Islam den Frauen zuspricht besser zu verstehen, muss man genauestens die Situation der Frau in dem Islam vorangehenden Zivilisationen auswerten. Wir reden von einer vorislamischen Zeit wo man darüber debattierte, ob die Frau überhaupt ein menschliches Wesen ist, eine Seele besitzen könnte, komplett im Besitz des Mannes steht und sogar als Objekt vererbt werden konnte. Dass sie selbst was erben könnte war damals solch ein lächerlicher Gedanke, dass er gar nicht erst aufkam. In solch eine Szenerie tritt der Islam auf und drückt aus, dass die Frau auch primär ein Mensch ist, sie ihre Rechte am Erbe hat, auf eine Stufe gehoben wird, wo sie nicht nur Befehle befolgt sondern auch austeilt und somit ihren eigentlichen Wert wiedererhält.
Es gibt mithin auch einen Vers, in dem der Prophet (s.a.s.) aufgefordert wird, von Frauen explizit einen Treueschwur einzuholen, daran sieht man, dass im Islam die Frau ihren eigenen und unabhängigen Willen trägt:
O Prophet, wenn gläubige Frauen zu dir kommen, um dir den Treueid zu leisten, daß sie Allah nichts beigesellen, nicht stehlen, keine Unzucht begehen, ihre Kinder nicht töten, keine Verleumdung vorbringen, die sie vor ihren (eigenen) Händen und Füßen ersinnen, und sich dir nicht widersetzen in dem, was recht ist, dann nimm ihren Treueid an und bitte Allah für sie um Vergebung. Gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig. (Sura al-Mumtaḥina 12)
Nach der Gleichheit der Rechte zwischen Mann und Frau im Islam gilt folgendes für beide Geschlechter; Das Recht auf Leben, Besitz, Vermögen und Verfügung, gesetzliche/juristische Gleichheit und Gerechtigkeit, Schutz des privaten Wohnsitzes, Schutz der Würde, Freiheit im Glauben und im Denken, die Ehe und die Familiengründung, die Unantastbarkeit und das Geheimnis der Privatsphäre und das Recht auf finanzielle Abhängigkeit.
Es ist bekannt, dass die Frau schon von Anfang an in den ersten Jahren des Islams im gemeinschaftlichen Leben involviert war. Frauen gingen zur Moschee, saßen in der Audienz des Propheten (s.a.s.) und haben ohne sich zu scheuen Fragen von persönlicher Natur gefragt, wo vielleicht sogar die heutigen Frauen sich scheuen würden. Sie haben ihre Gottesdienste in der Moschee verrichtet. Sie hörten den Propheten (s.a.s.) zu.
Diese Praxis hat zu späteren Zeiten Fortbestand erhalten. Es gibt Eine Überlieferung in der, der zweite Kaliph ʿUmar b. Al-Ḫaṭṭāb in einer Ansprache über die Mitgift bei der Eheschließung sprach. Als er besagte, diese sei zu hoch und müsste veringert werden, stand eine Frau in der Gemeinde auf und entgegnete indem sie sagte "Du kannst uns das von Gott gegeben Recht nicht wegnehmen. Denn dies ist eine Bestimmung aus dem heiligen Qurʾān.“ Daraufhin sagte der Kaliph ʿUmar b. Al-Ḫaṭṭāb "Gelobt sei Gott, dass es solche Frauen unter meiner Gemeinde gibt, die meinen Fehler korrigieren können".
Es gehört auch zu der Geschichte, dass unter der Amtszeit von ʿUmar b. Al-Ḫaṭṭāb eine Aufgabe, in der es um die Kontrolle und Regulierung der Märkte ging, also eine Aufgabe, ähnlich wie das Ordnungsamt, von Frauen ausgeführt wurde.
Wenn wir uns den Verlauf der islamischen Geschichte und die Praxis heutiger islamischer Länder anschauen, merken wir, dass die Rechte der Frauen, die ihnen vom ehrenwerten Propheten (s.a.s.) zugesprochen wurden, graduell abgenommen haben, weil die Traditionen fälschlicherweise als Religion und Gebot wahrgenommen und akzeptiert werden.
Als Folge solchen Denkens wurde die Frau in manchen Ländern als Lustobjekt angesehen und bewertet, so wurde sie auch erniedrigt und von der Gesellschaft verstoßen. Diese Praxis wurde überall auf der Welt von den verschiedensten religiösen Kreisen seit Jahrhunderten beherzigt. Bis zu naher Zeit waren – bis auf einige Ausnahmen – Frau und Mann gesellschaftlich sowie juristisch nicht gleichgestellt. Bis auf das letzte Jahrhundert hat der Westen in diesem Thema ein schlechtes Zeugnis abgegeben. Selbst zu späten Jahrhunderten wurden in den Ländern, die sich heute mit der Gleichberechtigung der Frau rühmen, noch immer Diskussionen geführt ob Frauen eine Seele haben, Hexen sind etc. Dies ist eine geschichtliche Realität.
Das Fazit lautet folgendermaßen: Nach der Religion des Islams sind Menschen einander gleichgestellt. Eine Trennung zwischen Mann und Frau ist in diesem Sinne undenkbar.
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