Was sind die Rechte der Eltern und die Pflichten der Kinder?

Details der Frage

Was sind die Rechte der Eltern und die Pflichten der Kinder?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

Mutter und Vater sind die zwei wichtigsten Grundpfeiler bei einer Familiengründung und somit auch die elementarsten Ausgangspunkte jeder Gesellschaftsstruktur. Der Erhalt der Nachkommenschaft ist eines von fünf Heiligkeiten die es mit aller Kraft zu wahren gilt. Das Aufrechterhalten der Nachkommenschaft ist durch Gott entsprechend den Fähigkeiten und der Beschaffenheit der jeweiligen Lebewesen an bestimmten Gesetze (Bedingungen) gebunden. Für die Erhaltung seiner Nachkommen ist unter allen Lebewesen der Mensch den größten Erschwernissen ausgesetzt. Obwohl der Mensch unter den Lebewesen am mächtigsten ist, ist dieser wiederum im Augenblick der Geburt das Schwächste unter allen Lebewesen. Einige Tierbabys, zum Beispiel, können nach der Geburt sofort und manch andere nach sehr kurzer Zeit aufstehen und ihren eigenen Bedürfnissen selbstständig nachgehen, während das menschliche Baby hingegen nur mühsam und nach Jahren erst dieses Niveau erreicht.
Eltern (Mutter & Vater) ertragen alle Schwierigkeiten damit der Erhalt der Nachkommenschaft gewährleistet ist. Die menschliche Mutter trägt ihr Baby neun Monate im Leib und während der Schwangerschaftsdauer ist sie enormen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Darüber hinaus entbindet sie das Kind mit dem Wissen dabei ihr eigenes Leben verlieren zu können. Den Tod in Kauf nehmend bringt (eine) jede Mutter ihren Nachwuchs auf die Welt. Die Mutter (in erster Linie) verzichtet auf ihren benötigten Schlaf, auf ihre wohltuende Erholungspause und auf ihre Gesundheit, um ihr komplett unselbständiges und absolut auf sämtliche Hilfe angewiesenes Neugeborenes großzuziehen. Denn Allah gebietet folgendes:

Und Wir haben dem Menschen für seine Eltern ans Herz gelegt – seine Mutter trug ihn in Schwäche über Schwäche, und seine Entwöhnung erfordert zwei Jahre –: Sei dankbar Mir und deinen Eltern. Zu Mir ist die Heimkehr (31/14) 

Um die Versorgung der Kinder gewährleisten und sichern zu können müssen in vielen Familien beide Elternteile arbeiten gehen. Eltern verzichten auf ihr Essen, damit sich ihre Kinder satt essen können. Sie entsagen neuer Kleidung, damit sie ihre Sprösslinge neu ausstatten können. Eltern bringen oft so manches Opfer, damit es ihre Kinder besser haben als es ihnen selbst ergeht oder einst ergangen ist. Ist das Kind mal erkrankt, so sind die Sorge und das Leid der Eltern vielfach größer, als die des Kindes. Mehr als das eigene Wohlbefinden bevorzugen sie immer das Wohlergehen ihrer Kinder. Die mühselige Erziehung der Kinder und die immerwährende Selbstlosigkeit der Eltern können je nach Anzahl der Kinder 20 – 30 Jahre andauern. Die Besorgtheit der Eltern gegenüber ihren Kindern hingegen kann das gesamte Leben in Anspruch nehmen. Eben aus dieser, von Gott erschaffenen und gegebenen, Liebe und dem Respekt der zwischen Eltern und ihren Kindern besteht resultiert die Sicherung der Bewahrung des Menschengeschlechts von Generation zu Generation. Diese Liebe ist absolut wahrhaftig und unentbehrlich. Sie ist die Grundvoraussetzung für eine gesunde und dauerhafte Nachkommenschaft.

Die Rechte der Eltern und die Pflichten der Kinder:

1. Gehorsam und Hochachtung. Die wichtigste Aufgabe der Kinder gegenüber ihren Eltern ist es auf sie zu hören und gehorsam zu sein, sowie all ihren Aufforderungen nachzukommen, es sei denn sie werden zu verbotenen Dingen aufgerufen (religiös, ethisch, moralisch sowie gesetzlich Verbotenes). Allah befiehlt wie folgt:
 

Und Wir geboten dem Menschen Güte gegen seine Eltern. Doch wenn sie dich dazu bringen wollen, Mir an die Seite zu setzen, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht. Zu Mir ist euere Heimkehr; dann werde Ich euch vorhalten, was ihr (alles) getan habt. (29/8)

Eine Überlieferung vom ehrenwerten Propheten (s.a.s) besagt folgendes:

Allah hat euch die Ungehorsamkeit gegenüber euren Müttern verboten... (Buhari, Edeb, 4)

Hieraus ist zu verstehen, dass der Gehorsam gegenüber den Eltern ein Befehl Gottes ist. Die einzige Ausnahme ist, wenn Eltern ihren Kindern die Leugnung Gottes nahe legen, Ungehorsam gegenüber Gottes Anordnungen beibringen wollen und oder sie zu verbotenen Dingen auffordern, dann ist die Gehorsamsverweigerung gegenüber den eigenen Eltern keine Untugend. Denn allen Menschen die sich gegen Gott richten und ihr Umfeld gegen Gott auflehnen, seien es auch die eigenen Eltern, sollte keine Aufmerksamkeit (Dienstwilligkeit) gegeben werden.

2. Gutes Benehmen gegenüber seinen Eltern. Im Qur´an verkündet Allah die enorme Bedeutung der Elternschaft und die unentbehrliche Pflicht eines Menschen gegenüber seinen Eltern.

Dein Herr hat bestimmt, dass ihr Ihn alleine anbeten sollt und dass ihr gegen euere Eltern gütig seid, auch wenn der eine von ihnen oder beide bei dir ins hohe Alter kommen. Sag daher nicht „Pfui!“ zu ihnen und schelte sie nicht, sondern rede mit ihnen auf ehrerbietige Weise.
Und bedecke sie demütig mit den Flügeln der Barmherzigkeit und bitte: „O mein Herr! Erbarme dich beider so (barmherzig), wie sie mich aufzogen, als ich klein war!“ (17/23-24)

Einmal fragte ein Begleiter den ehrenwerten Propheten (s.a.s) dreimal nacheinander, wem er denn etwas Gutes tun könnte? Und der ehrenwerte Prophet (s.a.s) antwortete nacheinander dreimal das Selbe und zwar „...deiner Mutter...“. Erst nach der vierten Wiederholung seiner Frage folgte die Antwort „...deinem Vater...“ (Buhârî, Edeb, 2; Muslim, Birr, 1)
Auch wenn die Eltern ihren Kindern gegenüber nicht all zu oft Gütig waren oder die Kinder benachteiligt und schlecht behandelt worden waren gilt dennoch die Verpflichtung/Schuldigkeit sich gegenüber seinen Eltern barmherzig zu verhalten. Denn Menschen im hohen Alter sind wie kleine Kinder, sie bedürfen besonderer Aufmerksamkeit und liebevoller Behandlung. Es ist uns (Muslime) eine Pflicht als Zeichen unserer Dankbarkeit unseren Eltern mit einem lächeln zu begegnen, sie zu lieben und zu ehren, erst recht im Alter, wenn sie auf uns mehr denn je angewiesen sind.

3. Die Versorgung ihrer materiellen Bedürfnisse. Wenn die Eltern vergreisen und sie selbst ihrer materiellen Versorgung wie Einkaufen gehen, die Wohnung aufräumen, Wäsche waschen usw. nicht mehr nachkommen können, dann ist es die Pflicht der Kinder anstelle ihrer Eltern diesen Erforderlichkeiten nachzukommen. Diese Aufgabe ist nicht nur eine Frage der Ehre, sondern sie ist ebenfalls gesetzlich/rechtmäßig vorgeschrieben. Jemand der dieser Aufgabe nicht nachkommt, der wird seitens der islamischen Befehlshaber dazu beordert. Allah überträgt diese Bürde den (erwachsenen) Kindern:

Sie fragen dich, was sie spenden sollen. Sprich: „Was immer ihr an Gutem spendet, das sei für die Eltern und die Verwandten und die Waisen und die Armen und den Reisenden. Und was immer ihr an Gutem tut, fürwahr, Allah weiß es. (2/215)

Einer der Gefährten des ehrenwerten Propheten (s.a.s.) sagte, dass der Prophet (s.a.s.) ihm einst neun bedeutende Wesenheiten empfohlen hatte, wobei es in einem Punkt um die Versorgung der eigenen Familienangehörigen (Eltern, Geschwister usw.) ging (Buhârî, el-Edebü’l-Müfred, 9). Darüber hinaus gibt es eine Überlieferung in der es heißt, dass der Prophet (s.a.s.) einen Gefährten der sich an einer bevorstehenden Schlacht beteiligen wollte vom Propheten (s.a.s.) zurück zu seinen Eltern gewiesen wurde, da sie aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit seine Hilfe daheim benötigten (Buhârî, el-Edebu’l-Müfred, 9).

4. Respekt gegenüber seinen Eltern. Das Prinzip der islamischen Gemeinde ist die Großen zu ehren und die Kleinen zu lieben. Die größte Ehrung und der meiste Respekt sollten unseren eigenen Eltern gelten. Nicht einmal in der gedanklichen Vorstellung sollten wir ansatzweise daran denken ihnen gegenüber respekt- und rücksichtslos zu sein und sie somit zu kränken. Eines Tages fragte der ehrenwerte Prophet Muhammad (s.a.s.) seine Gefährten dreimal: „Soll ich euch die größten der großen Sünden sagen?“ Die Gefährten antworteten ebenfalls dreimal mit: „Ja, teile uns das mit oh Gesandter Gottes.“, woraufhin der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) folgendes verkündete: „Sich selbst, jemand oder etwas anderes mit Gott gleich stellen, sich gegenüber seinen Eltern aufbegehren (aufmucken), zu Unrecht einen Menschen umbringen (Mord) und lügen.“ (Buhari, Edeb, 6)
Eines Tages, als die Auswanderung aus Mekka bevorstand, kam ein Gefährte dessen Eltern noch nicht zum Islam übergetreten waren zum ehrenwerten Propheten (s.a.s.) und sagte zu ihm: „Ich habe meine (pflegebedürftigen) Eltern weinend zurückgelassen und bin hier her zu dir gekommen um deine Anweisung zur Auswanderung zu bekommen.“ Der ehrenwerte Prophet (sav) entgegnete ihm: „Kehre zu ihnen zurück! So wie du sie zum Weinen gebracht hast, genau so bemühe dich nun sie zu erfreuen!“ und schickte diesen Gefährten umgehend zu seinen Eltern zurück.

5. Das Wohlwollen und die Einwilligung der Eltern. Das Wohlwollen Gottes zu erlangen ist zweifellos die größte Aufgabe und das höchste Ziel eines jeden Menschen (Gläubigen). An zweiter Stelle, nach dem Wohlwollen Gottes, gilt es das Wohlwollen und die Einwilligung der Eltern zu erlangen. Denn, wie bereits in den zuvor erwähnten Versen (2, 215) zu lesen war, ist die Güte gegenüber den eigenen Eltern eine von Gott auferlegte Pflicht. So gelten als oberste Pflicht, der Gottesdienst und unmittelbar danach die Güte gegenüber seinen Eltern. Der Prophet (s.a.s.) sagte einmal: „Das Wohlwollen Gottes liegt im Wohlwollen des Vaters und der Zorn Gottes liegt im Zorn des Vaters.“ (Buhârî, el-Edebü’l-Müfred, 1; Tirmizî, Birr, 3) Die Situation der Mütter ist sogar noch vorrangiger, das bedeutet, dass grundsätzlich die Mutter noch vor dem Vater hochgeschätzt wird. Dementsprechend gilt auch alle Liebenswürdigkeit primär der Mutter und erst danach dem Vater.
Ein weiteres Mal sagte der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) ganz erbittert: „Schande um den, dessen Eltern bei ihm alt wurden, der aber nicht ins Paradies einging sondern in die Hölle abstieg.“ (Muslim, Birr, 9) Einer der Gefährten erzählte, dass einst ein Mann zum Propheten (s.a.s.) kam und ihn um die Erlaubnis bat in die Schlacht ziehen zu dürfen, woraufhin der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) diesen Mann fragte, ob denn seine Eltern noch lebten, was der Mann bejahte. Daraufhin sagte der Prophet (s.a.s.) zu diesem Mann, dass er denn erst zurück zu seinen Eltern gehen möge und zu aller erst ihre Einwilligung einholen sollte. (Tecrid-i Sarih Tercümesi, VIII, 377)

6. Gegenüber seinen Eltern keine unmanierlichen Wörter (Beleidigungen) benutzen. Es ist höchst erforderlich, dass man sich von jeder Art des schlechten Wortes und oder des schlechten Benehmens gegenüber seinen Eltern strengstens distanziert. Denn jegliche Schamlosigkeiten, die die Eltern emotional verletzen könnten sind islamisch unzulässig und somit verboten. Darüber hinaus ist eine Verhaltensweise, die andere zum beschimpfen der eigenen Eltern veranlasst ebenfalls untersagt. Allah verbietet es, sich gegenüber seinen Eltern verbal zu erheben (17, 23-24), sei es auch nur durch ein „…boah Mama…!“ In folgender Überlieferung vom ehrenwerten Propheten Muhammad (s.a.s.) ist folgendes zu lesen: „Die Beschimpfung der Eltern ist eines der größten Sünden!“. Die Gefährten des Propheten (s.a.s.) fragten ihn, wie man denn dazu kommen könnte auf seine eigenen Eltern zu schimpfen? Die Antwort des ehrenwerten Propheten (s.a.s.) lautete: „Einer sagt zu einem anderen ein schlechtes Wort, dieser behält das schlechte Wort und beschimpft damit seine Eltern.“ (Buhari, Edeb. 4)

7. Die Eltern im Guten gedenken und für sie beten. Die Verantwortung gegenüber den eigenen Eltern endet nicht mit deren Ableben. Es ist erforderlich ihre ehrenhaften Lebensgeschichten stets in guter Erinnerung zu halten und sie zu wahren. Denn es sind die schönen Augenblicke mit seinen geliebten Mitmenschen, die als ein nicht widerherstellbares Erbe, das von Generation zu Generation weitergegeben wird, bleiben. Es ist das Pflegen der Eltern, das den Menschen zum selbigen macht. In einer Überlieferung unseres ehrenwerten Propheten (s.a.s.) heißt es: „Liebe erlangt man durch Zuwendung (emotionale Hinterlassenschaften, Aufmerksamkeit und Unterstützung).“ (Buhârî, el-Edebü’l-Müfred, 22) Diese Überlieferung bringt das Eigentliche zum Ausdruck. Denken wir nur mal an die Liebe zwischen den Eltern und ihren Kindern, sowie Großeltern und ihren Enkeln. Es sind all die schönen Augenblicke, die diese bereits bestehende Grundliebe festigen und eine ganz besondere Verbundenheit offenbaren. Der Qur´an lehrt uns mit folgendem Bittegebet sie in gutem zu gedenken und bei Allah um ihre Vergebung zu beten:

Mein Herr! Mache, dass ich und meine Kinder das Gebet verrichten. O unser Herr! Nimm mein Gebet an! unser Herr! Vergib mir und meinen Eltern und den Gläubigen am Tage der Rechenschaft! (14/41) 

Ein Gefährte fragte eines Tages den ehrenwerten Propheten (s.a.s.): „Gibt es noch weitere Wohltaten, die ich nach dem Ableben meiner Eltern für sie machen könnte/sollte?“ Der Prophet (s.a.s.) antwortete wie folgt: „Ja, es gibt vier Brauchtümer. Bei Allah um ihre Vergebung beten. Ihren letzten Wunsch erfüllen (Testament, Vermächtnis). Den Kontakt zu ihren (engen) Freunden und Verwandten weiter aufrechterhalten (einladen und besuchen der engsten Freunde & Verwandte), denn all unsere Bekannten (Freunde & Verwandte) haben wir nur durch unsere Eltern. (Buhârî, el-Edebü’lMüfred, 19)
In einer weiteren Überlieferung heißt es, dass mit dem Sterben eines Menschen auch sein so genanntes Tatenbuch geschlossen wird. Das bedeutet, dass mit drei Ausnahmen in diesem Tatenbuch keine weiteren Handlungen des Verstorbenen nieder geschrieben werden. Nur durch folgende drei Hinterlassenschaften werden ihre Guttaten weiter niedergeschrieben und in ihrem Tatenbuch festgehalten. Eine Tat und oder eine Spende, die sogar nach dem eigenen Ableben für die Menschheit nützlich ist und bleibt, wie zum Beispiel das errichten von Gebetsstätten, Schulen, Krankenhäuser, Brunnen, sowie Bäume pflanzen, Straßen bauen usw. Alles wodurch anderen Menschen Erleichterung und Gutes widerfährt. Ebenso gelten auch nützliche wissenschaftliche Werke (Nachschlagewerke) und oder ein wohltätiges Kind, das fortdauernd für seine Eltern bittet und betet, Gottesdienste verrichtet und oder sie in ihrem Namen verrichten lässt (Buhârî, et-Edebü’l-Müfred, 19). Außerdem ist es unsere Pflicht ihnen gegenüber nur gutes Benehmen aufzuweisen und sie vor unserem schlechten und unhöflichen Verhalten zu schonen.

Wer zu Lebzeiten und nach dem Tod seiner Eltern ihnen gegenüber seine Pflichten erfüllt hat, sie zufrieden gestellt und ihre wohlwollenden Gebete (Fürbitten) erlangt hat, der hat sich das höchste Erdenglück und die ewige jenseitige Glückseligkeit erworben. Denn der ehrenwerte Prophet (sav) verkündet, dass solche Kinder ein gesegnetes langes Leben haben werden und sie aufgrund der für sie verrichteten wohlwollenden Gebete und Fürbitten ihrer Eltern bei Allah ins Paradies eintreten werden. Wie groß die Verantwortung gegenüber den eigenen Eltern ist, lesen wir in folgender Überlieferung: „Ein Kind kann mit keiner Guttat seines Vaters recht begleichen. Die Ausnahme, er findet seinen Vater als Sklaven auf und er kauft ihn frei.“ (Buhârî, el-Edebü’l-Müfred, 6) Nach dem unsere Eltern für uns so viele Mühen und Opfer auf sich genommen haben, ist es uns eine ethisch moralische Pflicht sie zu lieben und zu ehren. Es ist uns eine Pflicht diese Elternliebe gleich bleibend aufrechtzuerhalten und sie nicht gegen vergängliche weltliche Ablenkungen einzutauschen. Diese Pflicht besteht darin, sie zu ihrer Lebzeit zu ehren, sie barmherzig und nachsichtig zu behandeln und bemüht sein sie zufrieden zu stellen. Wahre Elternliebe besteht nicht mit einem lapidar daher gesagten Satz wie „ich liebe meine Eltern…“. Die Liebe zu den Eltern sollte sich selbst durch ein barmherziges umsorgen bewiesen werden. Wir sollten bemüht sein all ihre Be- und Versorgungen zu erledigen, sie ihnen abnehmen und niemals vergessen was sie alles einst für uns schon getan haben.
Eine Überlieferung besagt, das einst ein Mann seine Mutter auf seinen Schultern tragend die Kaaba in Mekka umlaufen hat, damit auch sie eine Tawāf machen konnte. (Ein Tawāf ist das siebenmalige Umlaufen/Umkreisen der Kaaba und die Mindestpflicht beim Pilgern.) Dieser Mann kam nach dieser Anstrengung zu unserem Propheten Muhammad (s.a.s.) und fragte ihn, ob er denn damit die Rechte seiner Mutter beglichen hätte? Und der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) antwortete wie folgt: „Nein, du hast nicht einmal einen einzigen Atemzug den sie während ihrer Schwangerschaft mit dir getätigt hat beglichen.” Diese gnadenreiche Schilderung zeigt auf unmissverständliche Weise die enorme Bedeutung der Elternschaft. Ein Gefährte des ehrenwerten Propheten (s.a.s.), fragte ihn: „Oh Gesandter Gottes, welches von den Gottgefälligkeiten ist die höchste?“ Und der Prophet (s.a.s.) antwortete: „Das zur rechten Zeit verrichtete Gebet. „ Der Gefährte fragte hinterher: „Und welches ist danach das höchste?“ Der Prophet (s.a.s.) antwortete: „Die Wohltat gegenüber seinen Eltern.“ Der Gefährte fragte ein drittes mal, welche Gottgefälligkeit denn danach käme und der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) antwortete: „Für die Sache Gottes zu kämpfen.“

Zusammenfassend gilt es zu sagen: Ein Mensch sollte stets bemüht sein seinen Eltern gegenüber alle erdenklichen Aufmerksamkeiten aufzubringen. Seien diese materieller und oder aber auch immaterieller (geistiger) Natur. Sämtliche Be- und Versorgungen sollten von uns (ihren Kindern) erledigt werden. Sie sollten sich zu keiner Zeit von ihren Kindern im Stich gelassen fühlen. Wir sollten ihnen gegenüber nicht einmal Ansatzweise das Wort erheben. Ihnen fortwährend mit lieben Worten und Gesten begegnen. Sie niemals unmanierlich, abfallend (schroff) und herabwürdigend behandeln. Wir sollten uns vor jeglichen Gehässigkeiten, die das Herz unserer Eltern auch nur im Ansatz kränken könnten fernhalten. Wir sollten immerwährend bemüht sein ihr Wohlwollen zu erlangen, sie zu frieden zu stellen und sie zu dankbaren Eltern machen. Insbesondere wenn unsere Eltern gealtert sind und auf unsere tägliche Hilfe mehr denn je angewiesen sind, sollten wir stets bemüht sein ihnen schnellstmöglich zur Hilfe zu eilen. In Zeiten ihrer Erkrankung ihnen zur Seite stehen, sich um ihre medizinische Behandlung/Versorgung kümmern und gegebenenfalls sie pflegen. Gerade in solchen Zeiten ist es erforderlich für die Eltern permanent da zu sein. Das alles sind die unerlässlichen Pflichten eines jeden Menschenkindes gegenüber seinen Eltern, die die Pforten des Paradieses für seinen Eintritt weiten.

Fragen an den islam

Verfasser:
Fragen an den islam
Kategorien:
Aufrufe 8.439
In order to make a comment, please login or register