Wann wurde das erste Gebet verpflichtend auferlegt und wie sah dessen Entwicklung aus?

Details der Frage

Gab es z.B. schon vorher Formen des ritualisierten Gebets und könnte man für sich selbst daraus vielleicht Anleitungen entnehmen, wie man sich an das Gebet gewöhnt?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

(Zum Verständnis: Im Text kommt häufiger das Wort "Gebet" vor, mit Gebet und Gebetszeit ist hier generell das ritualisierte Gebet als einer der 5 Säulen im Islam gemeint. "Namaz" bzw. "ṣalā" sind diesgehörigen türkischen bzw. arabischen Wörter)

In vorherigen Gesetzesgebungen ("šarīʿa") gab es keine 5 Gebetszeiten. Jedoch gab es generell zu undefinierten Zeiten Gebete.

Das Gebet bzw. die Gebetszeiten wurde eineinhalb Jahre, vor der Auswanderung des Propheten von Mekka nach Medinam ("Hiǧra") in der Nacht der Himmelfahrt des Propheten ("Mi'rāǧ") als Pflicht aufgetragen. Nach der Überlieferung vom Rechtsgelehrten und Begründer der malikitischen Rechtsschulem "Mālik ibn Anas" wird zusammengefasst folgendes besagt:
 

Dem Propheten (s.a.s.) wurde in der Nacht des Mi'rāǧ das Gebet mit 50 Gebetszeiten verpflichtend aufgetragen. Danach wurde dies verringert und auf 5 Gebetszeiten reduziert. Anschließend wurde so zugerufen; Oh Muḥammad, wahrhaftig kommt dem Wort in unserem Antlitz keine Veränderung zu, für dich sind diese 5 Gebete die Gegenleistung für 50 Gebete.   (Buhārī, ṣallāt, 76, anbiya, 5; Muslim, İmān, 263; Ahmad b. Hanbal, V, 122, 143)

 

Dass jede gute Tat zehnfach entgegnet wird, ist mit folgendem Vers verdeutlicht:

 

"Wer eine gute Tat tut, für den gibt es zehnfache Entgegnung hierfür." (Anamm 6/160; außerdem vgl. Naml, 27/89; Kasas, 28/84)

 

bevor die 5 Gebetszeiten zur Pflicht auferlegt wurden, bestand  das Gebet des Propheten (s.a.s.), aus der Reflektion über die Kreationen Gottes und die Erhabenheit Gottes. Es wird überliefert dass der Prophet morgens und abends auch in Form von jeweils zwei "Rakat" (Abschnitt des Gebets) gebetet hat.

Auch die vorherigen Völker kannten das Gebet. Als Beispiel könnte man hierfür angeben, dass im Qurʾān der Gottesfreund und nach manchen Gelehrten auch Prophet, "Lukman" seinen Sohn das Gebet befiehlt (Lukman, 31/17), dass der Prophet "Ibrāhīm” (a.s.) zum Schutze des damaligen Gebiets vom heutigen Saudi-Arabien (“al-ḥiǧāz”) vom Gebet spricht und, dass Gott vom Propheten “Mūsā” auf dem Berg “ṭūr” während der ersten Offenbarung, das Gebet verlangt (Tahā, 20/14).

Im Islām stützt sich Legitimation des Gebets, auf den Qurʾān, den Propheten und den Konsens der Rechtsgelehrten.

Wie kann man sich, wenn man mit dem Gebet neu anfängt, daran (bzw. an den Rhtymus) gewöhnen?

Hier hilft uns folgende Überlieferung weiter. Als der Prophet (s.a.s.) seinen Gefährten und engen Vertrauten "Muāz ibn Ǧabal" nach Yemen sandte, erteilte er ihm folgendes:

 

"Du gehst zu einem Volk welches eine Offenbarungsschrift erhalten hat ("ʾahlu al-kitāb"). Ruf sie zunächst dazu auf, Gott zu dienen. Wenn sie Gott anerkennen, sag ihnen, dass Gott ihnen sowohl in der Nacht als auch im Tag 5 Gebetszeiten auferlegt. Wenn sie das Gebet verrichten; sag ihnen dass Gott, unter Anbetracht dass man es von den Wohlhabenden nimmt und es den Armen gibt, ihnen die Gabe der Almosen auferlegt ("Zakāt"). Wenn sie Gehorsam leisten, so nimm dies von ihnen entgegen, nimm von ihnen nicht ihr wertvollstes Gut, hüte dich vom Fluch des Unterdrückten. Denn zwischen seinem Gebet und Gott gibt es keinen Vorhang." (Buhārī, Zakā t, 41, 63, Maǧāzī, 60, Tawhīd, 1; Nasāī, Zakāt, 1; Dārimī, Zakāt, I)


Wie in der Überlieferung hervorgeht, befehligt der Prophet (s.a.s.) Muāz ibn Ġabal damit, den Christen in Yemen die zum Islam beigetreten sind zu sagen, dass das Gebet zu den 5 Gebetszeiten verpflichtend ist. Wenn es um die verpflichtenden Gebete geht, können wir hier, auch um der Angewöhnung willen, keine Makel oder Auslassungen gutheißen. Uns obliegt die Pflicht, jener Person mitzuteilen, dass das Gebet zu den 5 Gebetszeiten verpflichtend ist und dass er diese verrichten muss. Wenn die Person zu Zwecken der Angewöhnung nicht gleich alle 5 Gebetszeiten einhaltet bzw. einhalten kann, so soll sie selbst darüber entscheiden. Wir haben nicht das Recht ihr etwas zu suggerieren bzw. vorzuschreiben.

Fragen an den islam

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