Kann man das Totengebet für jemanden beten, der Sachen gesagt hat die zum Unglauben führen?
Gespeichert von am Do., 07/08/2025 - 12:39
Liebe Leserin, lieber Leser,
generell sollte man sehr vorsichtig umgehen, mit der Beschuldigung des Unglaubens. Es ist in dieser Frage z.B. gar nicht klar, was genau gesagt wurde und in welcher Verfassung der Mensch war. Daher sollte man sensibel sein bei allgemeinen Aussagen zu diesem Thema.
Blasphemie und Glaube sind Angelegenheiten des Herzens. Wer ein blasphemisches Wort verwendet, verliert seinen Glauben nicht allein aufgrund dieser Wortwahl, solange er nicht im Herzen seinen Glauben aufgegeben hat. Solange sein Glaube bestehen bleibt, wird für diese Person das Totengebet verrichtet und anschließend für sie gebetet.
Für eine Person, von der bekannt ist, dass sie kein Muslim ist, wird kein Totengebet verrichtet.
Bei einer Person, wo man nicht ganz sicher ist, ob sie Muslim war oder nicht, wird das Totengeber verrichtet, wenn sie entsprechend zum Masjid dafür gebracht wurde.
Außerdem ist es sinnvoll, folgende Informationen zum Thema Austritt aus der Religion zu teilen:
Alle Äußerungen (alfaz-ı kufr), die eine Leugnung der vom Propheten (s.a.s.) von Allah überbrachten, als verbindlich bekannten Gebote und der daraus zwangsläufig folgenden religiösen Vorschriften bedeuten, führen zum Austritt aus dem Glauben und zum Eintritt in den Unglauben. Darüber hinaus führt die Leugnung, Verachtung und Verspottung der Gebote und Verbote Allahs sowie die Beleidigung religiöser Werte/Heiligtümer dazu, dass eine Person in den Unglauben verfällt.
Allerdings stellen Gelehrte die Bedingungen, dass die Person, die die Worte des Unglaubens verwendet, religiös verantwortlich ist, nicht betrunken oder schlafend ist und die Worte des Unglaubens freiwillig und absichtlich verwendet, ohne dazu gezwungen worden zu sein.
Die Mehrheit der Gelehrten ist sich einig, dass jemand, der nicht weiß, dass seine Worte zu Gotteslästerung führen, und diese Worte trotz seines Glaubens aus Versehen, aus Unwissenheit oder unter Zwang ausspricht, kein Ungläubiger ist.
Aus diesem Grund ist es angemessen, Menschen, die als Muslime bekannt sind und bei denen keine eindeutige Gewissheit darüber besteht, dass sie als Ungläubige gestorben sind, wohlwollend zu beurteilen und ihre Totengebete zu verrichten.
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