Ist es aus islamischer Sicht zulässig, mit dem zukünftigen Ehemann telefonisch oder per SMS in Kontakt zu treten/zu kommunizieren?
Gespeichert von am Do., 05/02/2015 - 00:41
Liebe Leserin, lieber Leser,
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Ein Muslim kann sich gerne mit seinen Glaubensgeschwistern unterhalten und austauschen. Dabei ist es ihm selbst überlassen, ob er mit seinem Gesprächspartner persönlich kommuniziert oder mit diesem anhand zwischengeschalteter Medien in Kontakt tritt. Voraussetzend ist jedoch, dass der jeweilige Gesprächspartner Angehöriger des gleichen Geschlechts ist, da bei einer Unterhaltung zwischen Mann und Frau in gewisser Hinsicht mehr Vorsicht geboten wird.
Ein Gespräch zwischen Mann und Frau, welches beispielsweise auf Lügen und üblen Nachreden basiert oder gar Liebe und sexuelle Wünsche hervorruft, durchbricht definitiv die Hemmschwelle des Islams. Solch eine Handlung der Unvernunft ist weder für eine verheiratete noch für eine unverheiratete Person zu verantworten. Darüber hinaus stellt diese Übertretung des göttlichen Gebots bei einer verheirateten Person eine größere Sünde dar.
Umfasst aber das Gesprächsthema religiöse Überzeugungen und erinnert die Gesprächspartner an den Schöpfer, den Tod, an das Jenseits sowie an religiöse Ansichten und Gefühle, so ist dies sicherlich nicht falsch sondern vielmehr eine gute Tat.
Das sollte ein Maßstab sein. Wenn man sein Leben nach solchen Maßstäben gestaltet, so wäre man wohl man weitestgehend versichert, dass man sowohl von Sünden also auch von Gefahren geschützt wird. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, bei alledem was man tun, auf das Gewissen zu hören. Kann man etwas mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, so unterlässt man dies.
Einem zukünftigen Ehepaar ist es unter der Vorausseztung, dass sich jeweils ein Verwandter in Reichweite befindet, gestattet, sich zu zweit zu unterhalten. Dies entspricht ebenso der Sunna des Propheten (s.a.s.). Nimmt die Beziehung jedoch einen Flirt-Charakter an (unverbindliche Liebesbeziehung), so nützt auch die Sicherheitsmaßnahme, also Verwandte in Reichweite zu haben, nichts, da ein solcher Umgang nicht mit dem Islam vereinbar ist.
Genauso wie unser Glaube die Unzucht verbietet und es als sündhaft erklärt, versperrt es auch alle Wege die zu Unzucht führen und deklariert diese als verboten. Gleichermaßen ist es nicht erlaubt, mit einer Internetbekanntschaft über alltägliche Dinge zu sprechen. Angenommen aber die Absicht liegt darin, dieser Bekanntschaft den Islam näher zu bringen, so wird dies sicherlich anders bewertet.
Abgesehen von dieser Ausnahme, sind Alltagsgespräche mit Internetbekanntschaften deshalb nicht erlaubt, da aus solchen anfänglich harmlos erscheinenden Gesprächen falsche Schlüsse gezogen werden können. Darüber hinaus ist eine solide Grundlage nötig um auf dieser Basis eine intakte Familie zu gründen. Aus diesem Grunde empfiehlt der Islam eine arrangierte Ehe und akzeptiert eine Bekanntschaft zwischen den potenziellen Eheleuten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass zwei Menschen, die sich weder gegenseitig kennen noch familiär in Bekanntschaft sind, keine Ehe auf Basis eines Internet-Flirts und ohne Vorüberlegung überstürzen sollten. Denn eine Bekanntschaft dieser Art kann in Frustration und Enttäuschung enden. Nach unserer Überzeugung sollte man nicht durch solch ein heikles Verfahren solch eine lebensverändernde Entscheidung treffen.
Selam & Dua
Fragenandenislam - Team
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