FAQ Häufigsten Fragen zum Die Ehe

1 Was ist erlaubt und was ist verwehrt beim Geschlechtsverkehr mit dem Ehepartner?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Praktiken wie das Küssen und Streicheln sind zulässig. Alle anderen Sexpraktiken sind verpönt. Die im Volkstum geläufige und weit verbreitete Auffassung, dass Ehepartner einander überall an ihren Körpern sich liebkosen dürften bzw. es kein Tabu zwischen ihnen beiden gibt, entspricht so nicht ganz der Wahrheit und ist islamisch nicht zulässig. Zum Beispiel ist der so genannte Analverkehr (Geschlechtsverkehr durch den After, Darmausgang oder aber auch Anus genannt) absolut unzulässig und verboten. Ebenso ist auch der Mund kein Geschlechtsorgan und ist nicht für sexuelle Praktiken bestimmt. Der Mund ist für andere Anliegen erschaffen worden. Die sexuelle Nutzung des Mundes ist erschaffungs- und bestimmungswidrig. Solch eine Handhabung liegt fern der menschlichen Natur. Menschen, deren natürliche Anständigkeit noch nicht verdorben ist, sind gegenüber solchen Praktiken abgeneigt.


Der Islam ist eine Religion, die das gesamte Leben eines Menschen samt seiner persönlichen Bedürfnisse aufnimmt und jede Thematik abwägt und keine Frage unbeantwortet lässt. Da die geschlechtliche Liebe im Leben eines jeden Menschen einen enormen Stellenwert hat, ist die sexuelle Erziehung und Aufklärung auf gar keinen Fall zu vernachlässigen. Innerhalb bestimmter Maßstäbe, die den erlaubten Rahmen nicht sprengen, sind auch diese Themen dem Wohlbehagen eines normalen und unverdorbenen Menschen entsprechend befriedigender Weise ausgefertigt. Im Islam sind das Erlaubte, sowie das Verbotene den natürlichen Bedürfnissen eines Menschen entsprechend angeordnet. Es bedarf nicht der Übertretung dieser Richtlinien.

Die Gefährten des ehrenwerten Propheten (s.a.s.), die für jedes ihrer Probleme Rat bei ihm suchten und somit direkt von ihm lernten, lösten auch ihre Zweifelhaftigkeiten bezüglich der körperlichen Liebe, in dem sie den Propheten (s.a.s.) höchstpersönlich um Rat fragten. Einer der Gefährten wollte sich einst seiner Ehefrau während des Liebesaktes von hinten in die Scheide nähern. Jedoch weigerte sich seine Frau mit dem Vorwand, dass das Kind das auf diese Weise entstehen könnte einem jüdischen Volksglauben nach scheel (schief/missgünstig) sein würde. Folglich lehnte sie diesen Wunsch ihres Ehegatten ab. Dieser Fall wurde dem Propheten (s.a.s.) geschildert, woraufhin ihm der folgende Vers offenbart wurde:

„Eure Frauen sind euch ein Acker; so naht eurem Acker, wann und wie ihr wollt, und sendet etwas voraus für euch; und fürchtet Allah und wisset, daß ihr Ihm begegnen werdet; und bringe frohe Botschaft den Gläubigen.“ (Sure Baqarah, Vers 224)

Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) erläuterte diesen Vers mit folgendem Ausspruch:

„Die Vagina (Scheide) vorausgesetzt kann man sich während des Beischlafes seiner Ehepartnerin nach belieben von hinten, von vorn, von der Seite, sowie von unten oder von oben nähern.“ (Elmalili Hamdi Yazir’in ve Ibni Kesir’in Tefsirlerinin Bakara 233. ayetin tefsirine.)

Der Islam verbietet folgende Praktiken des Geschlechtaktes:

1. Geschlechtsverkehr während der Menstruation, sowie in der Zeit des Wochenbetts
2. Geschlechtsverkehr durch den After. Analverkehr ist eine große Sünde. In einer Überlieferung sagt der Prophet (s.a.s.):

„Allah (schaut) blickt nicht barmherzig auf einen der sich seiner Gattin vom Anus nähert.“ (Ibni Mace Beyhaki)

Hieraus ist zu verstehen, dass unsere Religion alle möglichen Liebesmethoden, außer den eben erwähnten Ausübungsweisen, gestattet, vorausgesetzt man steuert die weibliche Scheide an. Wir können sagen, dass alle erdenklichen Praktiken der Liebkosung, wie Küssen, Streicheln, das Liebkosen mit den Lippen oder mit der Zunge nicht verboten sind. Die Vorbereitung des Ehepartners auf den Geschlechtsverkehr auf oralem Weg oder mit den Händen ist ebenfalls nicht (eindeutig) verboten. Des Weiteren ist es nicht verboten den Ehepartner an den unterschiedlichen Körperstellen zu berühren.

Nur weil etwas nicht absolut und deutlich verboten ist, bedeutet dies nicht, dass auch alles außer den offensichtlichen Verboten erlaubt ist. Im Klartext heißt das, dass nicht allen Sexpraktiken zugesagt ist, geschweige denn ihnen empfohlen wird. Die während des Geschlechtsverkehrs zu beachtenden Punkte sind folgende:

1. Während des Geschlechtsaktes sollten die Ehepartner sich bedeckt halten (Kenzu´l-umma, 6/415). Sie sollten sich mit einer Decke o. ä. bedecken.
2. Die Eheleute sollten nicht auf ihre Geschlechtsorgane blicken (Ibn Mace, Nikah, 28).
3. Während des Geschlechtsaktes sollten sich beide leise verhalten, d. h. kaum, bzw. sehr wenig reden (Feyzu´l-kadir, 1/327).

Es wäre schön, wenn man diese Empfehlungen einhalten könnte. Die Bedingung mit dem Ehepartner ausschließlich vaginalen Geschlechtsverkehr zu praktizieren einhaltend, ist sämtlicher Austausch von Zärtlichkeiten zulässig.

„Und sie fragen dich wegen der monatlichen Reinigung. Sprich: „Das ist Schaden bringend, so haltet euch fern von Frauen während der Reinigung, und geht nicht ein zu ihnen, ehe sie sich gereinigt. Haben sie sich durch ein Bad gereinigt, so geht ein zu ihnen, wie Allah es euch geboten. Allah liebt die sich Bekehrenden und liebt die sich Reinhaltenden.“ (Sure Baqarah, Vers 223)

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 

2 Darf eine sunnitische Frau einen alevitischen oder schiitischen Mann ehelichen?

eine muslimische Frau sollte nur einen muslimischen Mann heiraten, der die Gebote und Verbote des Islam aufrichtig anerkennt und bestenfalls diese auch in seinem Alltag eingeschlossen praktiziert. Wenn der zu heiratende männliche Partner die Glaubensgrundsätze, sowie die Gebote des Islam anerkennt und daran glaubt, dann steht einer Heirat nichts im Wege. Ist das nicht der Fall, dann ist eine Heirat islamisch nicht zulässig. Ganz gleich ob Sunnit oder Alevit, es wird empfohlen sich um einen frommen und aufrichtigen Ehemann zu bemühen, der den Islam in seiner Urtümlichkeit liebt und lebt.

Einem Muslim, egal ob Mann oder Frau, ist es nicht gestattet mit einem Polytheisten zu heiraten. Polyhteist ist jemand, der nicht an den Einen Gott glaubt, sondern an andere Kräfte wie die Sonne, das Feuer, an Götzenfiguren, Himmelsgestirne, Tiere und oder an mehrere Götter glaubt.

Und heiratet nicht polytheistische Frauen, bis sie gläubig geworden sind. Wahrlich, eine gläubige Sklavin ist besser als eine polytheistische Frau, auch wenn sie euch gefallen sollte. Und laßt die Polytheisten nicht zur Heirat zu, bis sie gläubig geworden sind. Wahrlich, ein gläubiger Sklave ist besser als ein Polytheist, auch wenn er euch gefallen sollte. Jene rufen zum Feuer. Gott aber ruft zum Paradies und zur Vergebung mit seiner Erlaubnis. Und Er macht den Menschen seine Zeichen deutlich, auf daß sie es bedenken. (2/221)

Ein muslimischer Mann hingegen darf eine Frau jüdischer oder christlicher Konfession ehelichen. Bezüglich dieser Thematik sind sich die muslimischen Gelehrten einig und beziehen sich auf den folgenden Vers:

Heute sind euch die köstlichen Dinge erlaubt. Die Speise derer, denen das Buch zugekommen ist, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. (Erlaubt sind) auch die unter Schutz gestellten gläubigen Frauen und die unter Schutz gestellten Frauen aus den Reihen derer, denen vor euch das Buch zugekommen ist, wenn ihr ihnen ihren Lohn zukommen laßt und mit ihnen in der Absicht lebt, (sie) unter Schutz zu stellen, nicht Unzucht zu treiben und (sie) nicht als heimliche Konkubinen zu nehmen. Und wer den Glauben leugnet, dessen Werk ist wertlos, und im Jenseits gehört er zu den Verlierern. (5/5)

In Angesicht der Tatsache, dass in den meisten Fällen die angeheiratete Frau sich zur Seite ihres Mannes bekehrt, ist es muslimischen Frauen untersagt sich mit Nichtmuslimischen Männer zu ehelichen. Es geht hierbei nicht um die Untersagung der Liebe zwischen zweier Menschen zueinander, sondern es besteht viel mehr die Sorge um den Verlust des jenseitigen Lebens in ewiger Glückseligkeit. Die Befürchtung besteht darin, dass eine muslimische Frau und ihre künftigen Kinder durch die Heirat mit einem Nichtmuslim die Gebote des Islam ablegen und wahrscheinlicher Weise in Unglauben geraten. Andersrum ist es wahrscheinlich, dass eine jüdische oder christliche Frau durch die Heirat mit einem Muslim denkbarer Weise zum Islam konvertieren wird.

Was die Heirat einer Muslimin mit einem Nichtmuslim betrifft ist die Antwort unverwechselbar. Die Trauung einer Muslimin mit einem Ungläubigen ist strengstens verboten. 

Des Weiteren besteht kein Erbrecht zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Religionen.

 

Ein Muslim kann/darf nicht der Erbe eines Nichtmuslim sein, sowie ein Nichtmuslim nicht der Erbe eines Muslim sein kann/darf. (Buhari, Hacc, 44; Megazi, 48, Feraiz, 26; Muslim, Feraiz, 1; Ebu Davut, Feraiz, 10)

 

Angehörige zweier unterschiedlicher Religionen können nicht einander beerben, als auch einander vererben. (Ebu Davut, 10; Tirmizi, Feraiz, 16; Ibn Mace, Feraiz, 6)

 

Wenn der besagte männliche Partner nicht an den Propheten Muhammad (s.a.s.) als letzter Gesandter und Prophet Gottes glaubt und die Verrichtung der fünf Gebetseinheiten ablehnt, sowie das Fasten im Ramadan unterlässt, kann und darf eine Muslimin solch einen männlichen Partner nicht ehelichen.

3 Darf man eine Freundin haben, ist eine Liebesbeziehung erlaubt?

Liebe Leserin, lieber Leser


Der Islam verbietet uneheliche Beziehungen dieser Art. Da es muslimischen Männern generell untersagt ist (fremden) Frauen nachzuschauen, geschweige denn einer Frau, mit der man weder verschwägert noch verwandt ist, die Hand zu reichen, bedarf es keiner weiteren Debatte. Noch anstößiger ist es in wilder Ehe zu leben. Oftmals wird dieses Gebot des Islam als althergebracht, unzeitgemäß und als eine Erniedrigung der Frau betrachtet, aber dem ist nicht so. Gegenteiliger Weise beschützt der Islam dadurch die Ehre der Frau, in dem er somit den Lustgesteuerten und wirklichen Frauen verachtenden und Frauen demütigenden Männern die Möglichkeit abwehrt ihre (sexuellen) Spiele weiter zu führen. Dieses Gebot sollte als eine Präventivmaßnahme betrachtet werden, die der Belästigung der Frau durch den Mann vorbeugt. Sofern keine berufliche oder sonstige Pflicht und Notwendigkeit besteht, ist es nicht gestattet sich gegenseitig die Hand zu reichen, geschweige denn sich mit einer fremden Frau zurück zu ziehen, sei es auch nur zum Kaffe trinken. Diese Gebote gelten für beide Geschlechter. Der Prophet Muhammad (a.s.m.) verkündet:

„Wer unter euch an Allah und an den jüngsten Tag glaubt, der sollte nicht mit einer nicht verschwägerten oder verschwisterten (also fremden) Frau alleine sein, der sollte auch wissen, das im Falle dessen der dritte (nicht sichtbare) anwesende der Teufel ist.“ (Buhari, Nikah 111)

Aufgrund dieser Tatsache ist es üblich, dass bei verlobten Paaren die sich zum Zwecke des Kennen lernen treffen, immer eine dritte Begleitperson mit bei ist, die als Zeuge dient, für den Fall der üblen Nachrede. Diese dritte Person hat die Funktion eines Zeugen, der in Fällen der üblen Nachrede die Gerüchte durch seine Zeugenaussage widerlegen kann. Somit sind sowohl das Paar, als auch die Angehörigen vor jeglichen Gerüchten verschont. (Es sind leider sehr viele Menschen das Opfer von übler Nachrede, welche im schlimmsten Fall bis hin zum Tod durch die so genannte Blutrache führen kann, welche nicht islamischer Herkunft ist.)


Selam & Dua

Fragenandenislam - Team


4 Warum darf ein Muslim nach islamischem Recht eine Frau anderen Glaubens heiraten, eine Muslima aber keinen Mann anderen Glaubens ?

Liebe Leserin, lieber Leser


Wer alle Gebote und Verbote, also Urteile, des Islam ausschließlich im Koran sucht, lässt mindestens zweidrittel des Glaubens außer Acht. Das Verbot der Eheschließung der Frau mit einem Nichtmuslim ist die Übereinkunft Tausender islamischer Gelehrter. Wenn wir also zu dem Entschluss kommen sollten, dass eine Muslima einen Nichtmuslim heiraten dürfe, weil dies “nicht im Koran verboten” sei, müssen wir dem Argument folgend, Hunderte Beschlüsse des Islam mit der selben Begründung verändern. Was das für fatale Folgen für die Religion haben würde, müsste jedem klar sein.

 

Die Gelehrten sind aufgrund der Aussage folgender Verse des Korans zu dem Entschluss gekommen, dass “eine muslimische Frau keinen Nichtmuslim heiraten darf”:

1.      “Und heiratet keine Götzenanbeterinnen, ehe sie glauben. Und eine gläubige Dienerin ist besser als eine Götzenanbeterin, mag sie euch auch noch so gut gefallen. Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzenanbetern, ehe sie glauben. Und ein gläubiger Diener ist besser als ein Götzenanbeter, mag er euch auch noch so gut gefallen. Jene rufen zum Feuer, doch Allah ruft zum Paradies und zur Verzeihung mit Seiner Erlaubnis und macht den Menschen Seine Zeichen klar, damit sie Seiner gedenken mögen.”(Al Baquarah 2/221)

 

2.      „Oh ihr, die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Flüchtlinge zu euch kommen, so prüft sie. Allah weiß am besten, wie ihr Glaube in Wirklichkeit ist. Wenn ihr sie dann gläubig findet, so schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück […]“.(Mumtahinah 60/10) 

 

DiesVerse urteilen, dass “gläubige Frauen keine Ungläubigen Heiraten” dürfen. Gelehrte kommen diesen beiden Versen entsprechend zu folgenden Urteilen:

a.       Obwohl hier deutlich von Ungläubigen die Rede ist, muss aus dem Zitat Jene (die Ungläubigen) rufen zum Feuer[…]” geschlussfolgert werden, dass “gläubige Frauen neben Ungläubigen auch Nichtmuslime nicht heiraten dürfen” Der Grund dafür ist, dass der Mann in der Familie in der Regel die Richtung vorgibt und sowohl die Rolle des Oberhaupts als auch des “Leiters” inne hat. Somit ist stark davon auszugehen, dass er der Grund für eine Konvertierung seiner Frau werden kann (Fetevâ-i Hindiye 11/330 türkische Quelle).

 

b.      Die Aussage der Übersetzung des Verses „[…]Allah wird niemals den Ungläubigen die Oberhand über die Gläubigen geben.“ verbietet es ebenso den Ungläubigen, Herr über Muslime zu werden. Da aber der Mann, wie bereits erwähnt, die Oberhand über die Frau hat, ist dies ein erneuter Beweis dafür, dass die Ehe zwischen einer Muslima und einem Ungläubigen nicht erlaubt ist. (V. Zuhaylî, el-Fıkhu’l_İslamî, 7/152 türkische Quelle).

 

c.       Zudem ist es für das Wohlbehagen und den Frieden innerhalb der Familie notwendig, dass die Eheleute sowohl in ihren Meinungen als auch in ihren Ansichten harmonieren. In diesem sinne wird im Islam, für die Herstellung des Friedens und der Harmonie, die Gleichheit/Balance der Ehepartner bevorzugt. Das wichtigste im Sinne der Gleichheit sind Meinungen und der Glaube. Wenn man das ganze aus dieser Perspektive betrachtet, wird man auch verstehen, warum der Mann im Islam eine Ehli Kitap (Angehörige der Buchreligionen, wie das Christentum und Judentum) heiraten kann, aber die Frau nicht. Denn der Muslim akzeptiert die Fundamente des Glaubes seiner “ehli Kitap” Frau, wie der Glaube an den einen Gott, an die Propheten, die Engel und das Schicksal. Aus diesem Grund wird er nicht einen Weg eingehen, der den Glaubensfundamenten seiner Frau zu wider ist, und den Familienfrieden gefährden. Andererseits ist stark davon auszugehen, dass ein Mann der ehli Kitap ist und nicht an die Glaubensfundamente seiner Frau glaubt, sei es der Glaube an den Propheten Muhammed (Friede und Segen auf ihm) oder der Glaube daran, dass der Koran Worte Gottes sind, den Familienfriden gefährdend handeln wird.( Zuhaylî, 7/153 türkische Quelle).

 

Auf der anderen Seite leugnet der Muslim nicht nur nicht das heilige Buch seiner Frau oder ihren Propheten. Ganz im Gegenteil glaubt er sogar an sie und respektiert diese. Demzufolge wird eine Nichtmuslima nicht von ihrem Mann bezüglich ihrer Religion diskriminiert oder respektlos behandelt.

 

d.      Die Übereinkunft über ein Thema ist eines der Mechanismen zur Beurteilung eines Problems nach der Sharia. Damit ist die Übereinkunft der Gelehrten über ein Thema gemeint. Tatsächlich ist sich die Ummah darüber einig, dass Muslima keine Nichtmuslime heiraten dürfen.( Zuhaylî, 7/152 türkische Quelle).

Hz. Ömer (r.a.) sagte zu diesem Thema Folgendes: “Ein Muslim kann eine Christin (ehli Kitap) heiraten, jedoch kann eine Muslima keinen Christen (ehli Kitap) heiraten (Taberî, Bakara, 2/221. Interpretation des Ayahs).

Nach der Überlieferung von Hz. Cabir sagte der Prophet (Friede und Segen auf Ihm): “Wir können die Frauen der ehli Kitap heiraten, jedoch können sie keine muslimischen Frauen heiraten. (Taberî, a.o.O.) 

Keine Frau, die Gott und den Propheten kennt und liebt, sollte sich in eine Lage bringen, einen Mann zu heiraten, der ihr heiliges Buch und ihren Propheten leugnet und sie somit demütigt. Diese Ehe wäre zudem nicht gültig.

Wenn ein Nichtmuslim aber zum Islam konvertiert, so  darf er eine Muslima heiraten.




Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

 

5 Ehe nur nach islamischem Recht

Liebe Leserin, lieber Leser


Rein islamisch ist es erlaubt die Ehe in Anwesenheit von Zeugen zu schließen, ohne dies staatlich zu dokumentieren. Dennoch sind wir der Meinung, dass es besser ist, dies auch Standesamtlich durchzuführen, besonders deswegen, damit die Frau im Scheidungsfall Anspruch auf ihre Rechte hat.

 Dies ist sehr nützlich, damit niemand auf die Idee kommt rein ,,religiöse'' Ehen zu schließen, um danach der damit verbundenen Verantwortlichkeit zu entkommen.

 Genauso war es beispielsweise auch im damaligen Osmanischen Reich, dass nur staatlich eingetragene Ehen gültig waren.

 Islamisch ist der rein zivil geschlossene Vertrag (religiös) zwar gültig, aber man muss bedenken, dass die Frau erst wieder jemand anderen heiraten kann, wenn ihr noch-Ehemann sie scheidet.

 Es gibt Frauen, die jemand anderen heiraten möchten, der noch-Ehemann sie aber nicht scheidet. Da dieser Ehevertrag aber rein religiös war, kann man nirgends sein Recht anfordern, da der Staat dies ablehnt.

 Da es also keine religiöse Instanz mehr gibt, bei der man solche Klagen einreichen kann, ist eine rein religiöse Heirat unserer Meinung nach überhaupt nicht zu empfehlen.

 Nichtsdestotrotz ist diese gültig und der Vollzug solch einer Ehe erlaubt. Dies gilt auch zwischen Muslimen und anderen Religionsangehörigen.


Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

6 Stimmt es, dass vor der Eheschließung nach islamischem Recht eine standesamtliche Ehe geschlossen werden muss?

Liebe Leserin, lieber Leser


Rein islamisch ist es erlaubt die Ehe in Anwesenheit von Zeugen zu schließen, ohne dies staatlich zu dokumentieren. Dennoch sind wir der Meinung, dass es besser ist, dies auch Standesamtlich durchzuführen, besonders deswegen, damit die Frau im Scheidungsfall Anspruch auf ihre Rechte hat.

Dies ist sehr nützlich, damit niemand auf die Idee kommt rein ,,religiöse'' Ehen zu schließen, um danach der damit verbundenen Verantwortlichkeit zu entkommen.

Genauso war es beispielsweise auch im damaligen Osmanischen Reich, dass nur staatlich eingetragene Ehen gültig waren.

Islamisch ist der rein zivil geschlossene Vertrag (religiös) zwar gültig, aber man muss bedenken, dass die Frau erst wieder jemand anderen heiraten kann, wenn ihr noch-Ehemann sie scheidet.

Es gibt Frauen, die jemand anderen heiraten möchten, der noch-Ehemann sie aber nicht scheidet. Da dieser Ehevertrag aber rein religiös war, kann man nirgends sein Recht anfordern, da der Staat dies ablehnt.

Da es also keine religiöse Instanz mehr gibt, bei der man solche Klagen einreichen kann, ist eine rein religiöse Heirat unserer Meinung nach überhaupt nicht zu empfehlen.

Nichtsdestotrotz ist diese gültig und der Vollzug solch einer Ehe erlaubt.

 

Selam & Dua 

 

 

Fragenandenislam - Team

7 Außereheliche Beziehungen zwischen verschiedenen Religionszugehörigkeiten erlaubt?

der Islam verbietet jegliche Art von außerehelichen Beziehungen und dies gilt für alle Religionsangehörigen.

Näheres hierzu:http://www.fragenandenislam.com/soru/darf-man-eine-freundin-haben-ist-eine-liebesbeziehung-erlaubt

8 Ist die Gleichstellung von Mann und Frau überhaupt noch ein relevantes Thema?

auf diese Frage direkt mit „ja“ oder „nein“ zu antworten ist schwierig, weil diese Frage zu ungenau ist. Die Frage muss präziser formuliert werden. „Wo? Bei welcher Angelegenheit? Auf welchem Aspekt?“ sind einige Kriterien. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht bzw. vor dem Gesetz lautet die Antwort „ja“.

Wenn sich die Frage auf diesen Aspekt bezieht, muss darauf nicht weiter eingegangen werden, weil die Frage die Antwort in sich beinhaltet. Da es sich jedoch um zwei verschiedene Geschlechter handelt, kann dann von einer absoluten Gleichstellung von Mann und Frau eigentlich geredet werden?

So wie es Bereiche gibt in denen Männer und Frauen gleichrangig sind, kann der Mann in einigen Disziplinen einerseits viel überlegener oder auch viel minderwertiger sein. Deshalb ist dieser Sachverhalt nicht mit einer einzigen Betrachtungsweise zu lösen.

Falls man fragen sollte „Sind Männer oder Frauen die besseren Menschen?“, „gibt es Kriterien für die Vorzugsstellung eines Menschen? “, möchten wir folgendes hervorheben: die Vormachtstellung ist was anderes, die Überlegenheit und die Tugend sind was anderes. In diesem Zusammenhang ist es schwierig zu bestimmen wer überlegener ist, weil sowohl die Frau als auch der Mann, jeder Mensch für Allah ein sich hingebender Diener ist.
Wen Allah für überlegener bewertet, noch mehr schätzt und wer sein Wohlgefallen eher erlangt wird in der göttlichen Offenbarung des Qur`an deutlich. Demnach wird die Überlegenheit nicht nach dem Geschlecht, sondern nach dessen Rechtschaffenheit, Enthaltung vom Verbotenen und der Gottesfurcht bewertet. Taqwā ist der an der Stelle verwendete Begriff

Was bedeutet Taqwā? Kurz gesagt, bedeutet es Ehrfurcht vor Allah, Enthaltung von der Sünde, das Vermeiden von Handlungen, Verhalten, Gegebenheiten und Wörtern, die nicht seinem Wohlgefallen entsprechen. Sein Wohlgefallen zu erlangen ist das höchste Ziel, diese zu verlieren die größte Furcht. Demgemäß wird nach diesen Handlungsmustern die Überlegenheit und die damit verbundene Tugend eines Menschen bestimmt. Dabei wird dem Geschlecht keine Achtung beigemessen. Taqwā ist also mehr als eine konkrete Tat. Vielmehr ist es eine geistige Haltung die der Diener gegenüber seinem Schöpfer einnimmt.

Taqwā erinnert uns sofort an gute Handlungsweisen. Gute Handlungsweisen sind Verrichtungen von nützlichen, guten Aufgaben bzw. Tätigkeiten. Hier wird dem Geschlecht keine Gewichtung zugeordnet. Zum Beispiel wird für das Lesen jedes Buchstaben im Qur`an 10 gute, segensreiche Handlungen (sevap) gutgeschrieben. Dies gilt für alle Menschen. Demnach wird weder der Frau weniger noch dem Mann noch mehr anrechnetet.

Die Frage kann auch von der psychologischen Sicht thematisiert werden und folgendermaßen gefragt werden: Sind Mann und Frau psychologisch gesehen anders veranlagt?

Die Welt lässt sich nicht ohne Weiteres in "Männerthemen" und "Frauenthemen" trennen. Auch kann man nicht im absoluten Sinne sagen "Männer können/können nicht" oder "Frauen können/können nicht". 

Realistischerweise kann man jedoch oft im Alltag feststellen wie verschiedenen die Wahrnehmung von Mann und Frau sein kann. Im Islam herrscht dabei das Verständnis, dass Man und Frau einander komplettieren und zwei Hälften eines Ganzen darstellen. Der Islam erwartet von einem Individuum also nicht sich dem anderen Geschlecht anzueignen oder die eigens eingebildeten Makel/Charakteristika krampfhaft zu verändern.  

Bei detaillierterer Betrachtung der Umwelt wird deutlich, dass zwischen den Körpern und den seelischen, innerlichen Beschaffenheiten aller Lebewesen eine Harmonie besteht. Die Seele von einem Reh in den Körper eines Löwen zu stecken und zu zwingen sich reißend und brüllend wie einer zu benehmen, wäre eine Vergewaltigung solch einer liebenswerten inneren, seelischen Wesensart.

Jedes Brüllen und aggressive Verhalten würde einen Teil dieser Grazie und inneren Schönheit, welche ein Wesensbestand dieser Seele ist, zerstören. Eine Beeinflussung, Hinsteuerung zu männlichen Verhaltensmustern unter dem Deckmantel der Gleichstellung von Mann und Frau, wäre genauso eine Benachteiligung für die Frau.

9 Warum ist die Heirat mit einer Christin bzw. einer Jüdin erlaubt, aber die Heirat mit Angehörigen anderer Religionen verboten? Welche Weisheit steckt dahinter?

 

Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. Und ehrbare gläubige Frauen und ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen die Brautgabe gebt, und nur für eine Ehe und nicht für Unzucht und heimliche Liebschaften. Und wer den Glauben verleugnet, dessen Tat ist ohne Zweifel zunichte geworden; und im Jenseits wird er unter den Verlierern sein. (5/5)

Laut diesem Vers darf ein Muslim also auch – außerhalb seiner eigenen Religion – mit einer Christin oder Jüdin heiraten, aber nicht mit Angehörigen anderer Religionen.
Wir können vielleicht nicht jede Weisheit nennen, aber können doch versuchen einige zu erläutern:

Das Fundament der Ehe ist ein wichtiger Bestandteil für ein glückliches Zusammenleben.
Man könnte die Familie mit einem persönlichem Paradies vergleichen, dessen Glück zum großen Teil mit den Gemeinsamkeiten der Ehepartner zusammen hängt.
Wenn wir die gestellte Frage aus diesem Blickwinkel betrachten, fällt uns auf, dass die Muslime vielmehr mit Christen und Juden gemeinsam haben, als mit z.B. Polytheisten oder Atheisten.
Beispielsweise sind wir in fundamentalen Glaubensfragen (Die Einheit Gottes, die Propheten, der Glaube an die Engel oder an den Jüngsten Tag...) doch sehr ähnlicher Meinung, wohingegen die Religionsgrundlage z.B. eines Buddhisten doch erhebliche Unterschiede aufweist.

Wichtig ist auch die Einladung zum Islam, d. h. die islamische Denkweise in einigen wichtigen Fragen wie die Existenz und Allgegenwart Gottes. Auch hier gibt es mehr Gemeinsamkeiten als mit polytheistischen Ansichtsweisen.

Auch wenn es manchmal so aussieht als wenn der Vater sehr einflussreich ist, so ist doch für ein Kind die Mutter eines der wichtigsten Vorbilder und Lehrer. Wichtig ist natürlich auch die religiöse Erziehung des Kindes. Zwischen den Lehren der Offenbarungsreligionen (Christentum, Judentum) und der von Götzenanbetern oder Atheisten, bestehen immense Unterschiede.


Trotz der Erlaubnis solcher Ehen, haben Prophetengefährten dies als verpönt betrachtet und andere Gefährten aufgefordert sich nicht für eine solche Ehe zu entscheiden oder sich von ihr abzuwenden.
Es gibt auch Gelehrten der hanafitischen und shafiitischen Rechtsschule die dies als verpönt sahen.(Siehe dazu. V. Zuhaylî, el-Fıkhu’l-İslamî, 7/154)

10 Sollte eine Ehe erneuert werden?

Liebe Leserin, lieber Leser


Im Gegensatz zu anderen Religionen ist die Ehe im Islam kein heiliges Sakrament, sondern ein Vertrag zwischen der Braut und dem Bräutigam in Anwesenheit von Zeugen. Daher sieht der Islam unter normalen Umständen keine Erneuerung der Ehe vor. Nur in Fällen wo die Ehe zwangsweise geschieden werden musste (z.B. im Falle das ein Partner aus dem Islam austrat) sollte die Ehe neu geschlossen werden. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine Erneuerung der Ehe, sondern um eine neue Eheschließung da das Paar in der Zwischenzeit geschieden war.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

11 Ich würde gerne wissen wie man ein 3aked tahrim macht damit man nichts falsches oder etwas haram macht

Liebe Leserin, lieber Leser

es gibt keine Möglichkeit sich einer Frau auf erlaubter Weise zu nähern, außer die der Heirat.

siehe auch diese Antwort http://fragenandenislam.com/soru/darf-man-eine-freundin-haben-ist-eine-liebesbeziehung-erlaubt

Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

12 Kann man heiraten, wenn die Eltern dagegen protestieren, aber für den Protest keine legitimen Gründe haben?

Liebe Leserin, lieber Leser


Wenn Mann und Frau religiös sittlich und anständig sind und die Eltern für ihren Protest kein gültigen Grund haben, so können sie diese Ehe auch nicht verhindern. Von jeweils verschiedenen ethnischen/kulturellen Hintergründen zu stammen, ist kein Hindernis für die Ehe. Die Schließung solch einer Ehe ist unbedenklich.


Man sollte aber so gut es geht, versuchen die Familien wohl zu stimmen. Auch gilt es zu beachten und gut abzuwiegen, wie intensiv und schwierig sich eine interkulturelle Ehe gestalten kann und welchen Problemen man dabei begegnen kann.


Es ist seitens der Familie falsch, solch eine Ehe, ohnen gültigen Grund verhindern zu wollen. Nach hanafitischer Rechtsschule, können zwei Menschen die zueinander passen, auch ohne das Einverständnis der Eltern heiraten. Neben dieser Bestimmung gilt es zu beachten, dass das Beschwichtigen der Eltern, viele Probleme, die man im Eheleben mit den Eltern haben würde, vorbeugen würde.


 

Ohne das Einverständnis der Eltern zu heiraten, sollte somit allenfalls als letzte Notlösung angesehen werden.


Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 

13 Inwiefern darf man eine Frau, die man heiraten will betrachten?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nach hanafitischer, malikitischer und shafitischer Rechtsschule ist das Betrachten der Frau die man heiraten will, auf das Gesicht und die Hände der Frau beschränkt. Nach hanbalitischer Rechtsschule darf man die Haare, das Genick und die Füße der Frau in ihren häuslichem Gewand betrachten. (Vgl. DİA, Nişan Md.; Avnul Ma'bud, 3/2082)
 

Es gibt darüber hinaus weitere Strömüngen die besagen, dass man z.B. jegliche Körperstellen der Frau, die man heiraten will betrachten darf, diese Ansichten entsprechen aber nicht dem mehrheitlichem Verständnis und sind daher nicht konform. (Vgl. Avnul Ma'bud, 3/2083)

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

14 Ist es aus islamischer Sicht zulässig, mit dem zukünftigen Ehemann telefonisch oder per SMS in Kontakt zu treten/zu kommunizieren?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Ein Muslim kann sich gerne mit seinen Glaubensgeschwistern unterhalten und austauschen. Dabei ist es ihm selbst überlassen, ob er mit seinem Gesprächspartner persönlich kommuniziert oder mit diesem anhand zwischengeschalteter Medien in Kontakt tritt. Voraussetzend ist jedoch, dass der jeweilige Gesprächspartner Angehöriger des gleichen Geschlechts ist, da bei einer Unterhaltung zwischen Mann und Frau in gewisser Hinsicht mehr Vorsicht geboten wird.

Ein Gespräch zwischen Mann und Frau, welches beispielsweise auf Lügen und üblen Nachreden basiert oder gar Liebe und sexuelle Wünsche hervorruft, durchbricht definitiv die Hemmschwelle des Islams. Solch eine Handlung der Unvernunft ist weder für eine verheiratete noch für eine unverheiratete Person zu verantworten. Darüber hinaus stellt diese Übertretung des göttlichen Gebots bei einer verheirateten Person eine größere Sünde dar.

Umfasst aber das Gesprächsthema religiöse Überzeugungen und erinnert die Gesprächspartner an den Schöpfer, den Tod, an das Jenseits sowie an religiöse Ansichten und Gefühle, so ist dies sicherlich nicht falsch sondern vielmehr eine gute Tat.
Das sollte ein Maßstab sein. Wenn man sein Leben nach solchen Maßstäben gestaltet, so wäre man wohl man weitestgehend versichert, dass man sowohl von Sünden also auch von Gefahren geschützt wird. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, bei alledem was man tun, auf das Gewissen zu hören. Kann man etwas mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, so unterlässt man dies.

Einem zukünftigen Ehepaar ist es unter der Vorausseztung, dass sich jeweils ein Verwandter in Reichweite befindet, gestattet, sich zu zweit zu unterhalten. Dies entspricht ebenso der Sunna des Propheten (s.a.s.). Nimmt die Beziehung jedoch einen Flirt-Charakter an (unverbindliche Liebesbeziehung), so nützt auch die Sicherheitsmaßnahme, also Verwandte in Reichweite zu haben, nichts, da ein solcher Umgang nicht mit dem Islam vereinbar ist.

Genauso wie unser Glaube die Unzucht verbietet und es als sündhaft erklärt,  versperrt es auch alle Wege die zu Unzucht führen und deklariert diese als verboten. Gleichermaßen ist es nicht erlaubt, mit einer Internetbekanntschaft über alltägliche Dinge zu sprechen. Angenommen aber die Absicht liegt darin, dieser Bekanntschaft den Islam näher zu bringen, so wird dies sicherlich anders bewertet.

Abgesehen von dieser Ausnahme, sind Alltagsgespräche mit Internetbekanntschaften deshalb nicht erlaubt, da aus solchen anfänglich harmlos erscheinenden Gesprächen falsche Schlüsse gezogen werden können. Darüber hinaus ist eine solide Grundlage nötig um auf dieser Basis eine intakte Familie zu gründen. Aus diesem Grunde empfiehlt der Islam eine arrangierte Ehe und akzeptiert eine Bekanntschaft zwischen den potenziellen Eheleuten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass zwei Menschen, die sich weder gegenseitig kennen noch familiär in Bekanntschaft sind, keine Ehe auf Basis eines Internet-Flirts und ohne Vorüberlegung überstürzen sollten. Denn eine Bekanntschaft dieser Art kann in Frustration und Enttäuschung enden. Nach unserer Überzeugung sollte man nicht durch solch ein heikles Verfahren solch eine lebensverändernde Entscheidung treffen.

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 

 

15 Darf man zur Vergangenheit eines Menschen den man heiraten will Fragen stellen?

Liebe Leserin, lieber Leser,

 

zunächst muss man betonen, dass es sich hierbei um ein sensibles Thema handelt, denn das ausgesprochene Wort kann der Mensch nicht mehr zurück nehmen. Wenn man was Falsches sagt oder sogar jemanden mit seiner Aussage in ein schlechtes Licht rückt, kann man diesen Schaden kaum wieder gut machen. Daher ermahnt der Islam uns auch davor unüberlegt zu reden und lose Behauptungen anzustellen.

Die Fehler, Missetaten und Sünden einer Person, die Vergebung ersucht hat darf man nicht aufdecken. Falls jemand ein Amt im öffentlichen Leben bekleiden will oder in den Bund der Ehe eintreten will und Fehler oder Sünden weiterhin begeht, so muss dies den entsprechenden bzw. betroffenen Personen erläutert werden.

Es ist nicht angebracht die Person die man vielleicht heiraten will, ähnlich wie in einem Verhör auszufragen.

Es ist sicher verständlich, dass der Mensch seine Vorkehrungen treffen will und sicher sein will. Man darf allerdings niemals vergessen, dass die Religion – anders als der Mensch – vergebend ist. Während der Mensch möglicherweise auch geleitet von seinem gesteigerten Ego, es nicht akzeptieren kann, dass sein Gegenüber in der Vergangenheit Fehler beging, vergibt der barmherzige Schöpfer dies und schließt damit auch dieses Kapitel des Menschen.

Wir haben demnach nicht das Recht über Menschen zu richten. Falls es zu der Zeit der Entscheidungsfindung relevante Faktoren gibt, so kann man über diese diskret reden, so dass die Person nicht bloßgestellt wird, insbesondere vor anderen Menschen. Ob man dann damit einverstanden ist, ist jedem sicherlich selbst überlassen. Wo Gott vergibt, hat der Mensch jedoch zu schweigen. Falls es also Fehler in der Vergangenheit gab und diese durch die Buße des Menschen auch in der Vergangenheit geblieben sind, dürfen sie für uns kein Gesprächsthema mehr sein. Wenn wir diesen Menschen dann als unwürdig für uns betrachten, kann man das nicht mehr mit der Religion erklären. Das ist eine Empfindung, die von unserem übersteigerten Ego kommt und die nicht dem Wohlwollen Gottes nah ist. 

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 

16 Gibt es ein Verbot bezüglich der Verwandtenehe?

Liebe Leserin lieber Leser,

 

im gnadenreichen Qurʾān werden jene Frauen erwähnt, mit denen eine Ehe untersagt ist: 

 

„Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Töchter des Bruders und die Töchter der Schwester (die Nichten), eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich in eurem Schutz befinden und von euren Frauen stammen, zu denen ihr eingegangen seid - wenn ihr zu ihnen noch nicht eingegangen seid, dann ist es für euch kein Vergehen -, und die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden stammen, und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt“ (an-Nisāʾ 4:23) 

 

 

Offensichtlich gibt es hier keine Erwähnung bezüglich eines Verbots der Verwandtenehe. Die Frauen welche einem Mann dem Koran nach zu heiraten verboten sind können folgendermaßen kategorisiert werden: 

 

Frauen, mit denen eine Ehe für eine Person auf ewig untersagt ist: 

 

a) enge Blutsverwandtschaft durch Abstammung 

 

1. Mütter und Großmütter 

2. Töchter 

3. Schwestern und Halbschwestern 

4. Tanten (väterlicherseits und mütterlicherseits): unabhängig davon ob Schwester oder Halbschwester des Vaters oder der Mutter 

5. Nichten (Töchter der Schwester oder des Bruders): unabhängig davon ob Schwester oder Halbschwester, Bruder oder Halbbruder 

 

 

b) Verwandtschaft durch Ehe 

 

(auf ewig untersagt): 

 

1. Schwiegermütter 

2. Schwiegertöchter 

3. Stiefmütter 

4. Stieftöchter 

 

Frauen, mit denen eine Ehe zeitweilig, nicht auf ewig untersagt ist: 

(durch bestehende, momentane Ehe gültiges Verbot) 

 

1. Schwestern der Ehefrau (Schwägerin) 

2. Tanten (väterlicherseits und mütterlicherseits) der Ehefrau 

 

Dieses Verbot verliert seine Gültigkeit sobald es zu einer Scheidung oder dem Tod der Ehefrau kommt.  Es ist selbstverständlich, dass die oben genannten Personen in keiner Weise mit dem Ausdruck „Verwandtschaftsehe“ assoziiert werden oder darunter verstanden werden, da die menschliche Vernunft eine solche Ehe niemals in Betracht ziehen könnte und dies somit für einen Muslim nicht in Frage käme. 

 

Von der „Verwandtschaftsehe“ spricht man also bei anderen Verwandten als die oben erwähnten. Dies wären beispielsweise Cousinen, also die Töchter von Tanten und Onkel (väterlicherseits und mütterlicherseits). Eine  Angabe, dass eine derartige Ehe „nur bedingt erlaubt sei“, wird unmöglich zu finden sein, da es eine solche Restriktion nicht gibt. Andernfalls wäre während 1500 Jahren islamischer Geschichte ein solcher Usus nicht geduldet worden, vor allem nicht zu Lebzeiten des Propheten (s.a.s.) und seiner Gefährten. 

 

In der islamischen Normenlehre gilt das grundlegende Prinzip: „Solange es keinen (widersprechenden) Beweis beziehungsweise keine Hinweisquelle gibt, gilt all das, was dem Propheten (s.a.s.) erlaubt wurde auch für alle anderen Gläubigen als erlaubt. (Vgl. al-Mausūʿa al-fiqhiyya, Bd. 36, S.212) 

 

Die Behauptung, dass die in der Sure al-Aḥzāb 33:50 erwähnte Ehe mit Cousinen lediglich dem Propheten (s.a.s.) vorenthalten sei, stützt sich auf keinen Beweis. Die im längeren Vers vorkommende Phrase „ … diese Regelung ist dir vorenthalten …“ bezieht sich auf die kurz davor innerhalb einer Aussage erwähnten Erlaubnis, nach der dem Propheten (s.a.s.) gestattet wird, auch ohne Brautgabe (mahr) und Walī mit einer Frau zu heiraten und mehr als vier Ehefrauen zu haben. Folglich ist dies keine Spezifizierung mit Blick auf die Frauen selbst. (Vgl. al-Qurṭubī, al-Ǧāmiʿ li-aḥkām al-Qurʾān wa ’l-mubayyin li-mā taḍammana min al-sunna wa-āyāt al-furqān, Tafsīr von Vers 33:50) 

 

 

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 

17 muss meine Ehe wegen einen Seitensprung enden?

Liebe Leserin, lieber Leser,

Fremdgehen in der Ehe annulliert die Ehe nicht automatisch. Die Ehe bliebe somit erstmal erhalten, allerdings wäre das auch ein triftiger Grund für eine Scheidung. Wir können allerdings lediglich den religiös-rechtlichen Aspekt der Frage erläutern. Wie man im Einzelfall damit umgeht muss jeder Mensch für sich entscheiden. Dazu gibt es auch passende Beratungsstellen, die dabei helfen können.

Aus islamischer Sicht kann man sagen, dass der Ehebruch oder das sündhafte Verhalten des Ehepartners kein Grund ist um die Ehe zwangsmäßig aufzulösen (Vgl. Ibn Âbidîn V/274; Alâuddîn Âbidin, el-Hediyye 273).

Laut einer weiteren Quelle wird empfohlen, dass es besser wäre diese Ehe dann aufzulösen. Das Vertrauensverhältnis ist nicht mehr gegeben und es kann auch nicht sicher gestellt werden ob dann ein Kind auch das eigene Kind ist (Vgl. Ibn Kudâme, el-Mugnî VI/604).

Die selbige Empfehlung wird auch in dieser Quelle ausgesprochen, aber es wird betont, dass es nicht verboten sei, wenn die Eheleute auch dann noch zusammenbleiben (Vgl. Ibn Kudâme, el-Mugnî VI/604).

An dieser Stelle wird klar deutlich, dass religiöse Erlaubnisse und Verbote nicht immer entscheidend sind für das menschliche Handeln. Der Mensch ist nämlich nicht allein durch Rationalität und Prinzipientreue gelenkt. Vielmehr bestimmen Gewohnheiten und Emotionen über den Alltag. Für viele wäre der Ehebruch ein absoluter Trennungsgrund. Aus islamischer Sicht kann man zumindest nicht eindeutig sagen, dass man sich daraufhin trennen müsste. Eine Trennung ist an dieser Stelle aber möglich. Für das Individuum könnten folgende Leitfragen hilfreich sein bei der Entscheidungsfindung:

Tu ich das für das Wohlwollen Gottes oder für das Wohlwollen meiner eigenen Gelüste?

Bin ich in der Lage gerecht zu handeln und zu verzeihen?

Bin ich mir sicher, dass ich nicht wieder auf diesen Pfad der Sünde zurückkehre?

 

Selam & Dua

Euer Fragenandenislam - Team

 

 

18 Darf man am Hennaabend/Henna/Kina Gecesi unter Frauen Musik hören und dazu tanzen?

zur Zeit des Propheten (s.a.s.) pflegten die Frauen untereinander Tamburin zu spielen. Im Islam ist es für Männer und Frauen erlaubt, Lieder, Volkslieder und Gedichte für Festlichkeiten wie Hochzeiten zu singen und zu spielen, sofern sie nicht vom Islam verboten sind. Da geht es dann insbesondere um den Inhalt der Lieder. Eine Überlieferung hilft, dies zu verdeutlichen;

Poesie ist wie normale Sprache. Gut ist gut, hässlich ist hässlich. (el-Mühezzeb, II/326-328)

Wenn das Lied maßlos und unmoralisch ist, ist es verboten.

Wir lernen aus einer weiteren Überlieferung, dass nichts dagegen einzuwenden ist, wenn Frauen untereinander Gedichte und Lieder singen und sich vergnügen, sofern dies nicht gegen die Moral verstößt;

Als die Frauen der Ansaar an einem Festtag mit Tamburinbegleitung heroische Gedichte sangen und sich vergnügten, wollte der Prophet Abu Bakr (ra) sie aufhalten. Aber unser Prophet (s.a.s.) sagte, "O Abu Bakr, jedes Volk hat ein Fest; dies ist unser Fest"  und er riet ihnen, sie in Ruhe zu lassen. (Müslim, İydeyn 16-22; Buhârî, İydeyn 25)

Aus diesem Grund sollte man in solchen Angelegenheiten nicht die Genehmigungen und Erlaubnisse ablehnen, die der Islam akzeptiert und begrüßt, und man sollte nicht versuchen, Menschen daran zu hindern, legitime Unterhaltung zu haben. Denn in der heutigen Welt, in der Musik und alle Arten von Vergnügen populär geworden sind, sind Feste und Zeremonien, die in einem rechtmäßigen Rahmen organisiert werden, von Vorteil, da sie dazu beitragen, die Begeisterung der jungen Menschen in positive Bahnen zu lenken oder zumindest von negativen Bahnen abzulenken.

19 Wie sieht Respekt zwischen Eheleuten aus? Was soll mit „gehorchen“ gemeint sein?

zunächst muss man sagen, dass diese Frage zwei Kontexte hat. Einerseits geht es um die rechtlichen Aspekte, was genau sagt also das islamische Recht dazu. Andererseits geht es um der Frage auch vielleicht eher um moralische Vorstellungen und die Praxis im Alltag der Menschen. Wir wollen auf den zweiten Kontext eingehen und dahingehend die Frage im Sinne einer Moralvorstellung erörtern.

Wenn man sich auf den Islam berufen will und dabei ein Vorbild, sozusagen ein Praxisbeispiel sucht, dann muss man auf den ehrenwerten Propheten (s.a.s.) schauen. Wie sah also das Eheleben des Propheten (s.a.s.) aus?

Man findet in den Quellen heraus, dass der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) stets mit Gerechtigkeit und Barmherzigkeit gehandelt hat, er hat aber als Ehemann auch Zuneigung und Zärtlichkeit gezeigt. Wenn man auf das Eheleben sowie die Ehefrauen des Propheten (s.a.s.) genauer schaut wird man auch merken, dass diese Frauen intelligent, mutig, zuverlässig und aktiv waren. Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) nahm sie und ihre Anliegen stets ernst und betraute sie auch mit Aufgaben.

Wenn also ein Mann denkt seine Frau wie ein Nutzgegenstand behandeln zu können, indem er sie emotional wie auch körperlich misshandelt und sich dabei auf den Islam berufen will, dann kann das nicht der Islam des Propheten (s.a.s.) sein.  Aus den Quellen geht so ein Verständnis nicht hervor.

Der Islam geht von Gleichwürdigkeit und nicht von Gleichschaltung aus. Männer und Frauen sind unterschiedlich und werden folglich im islamischen Recht in gewissen Situationen und Kontexten anders behandelt. Das macht aber keinen der beiden Geschlechter überlegen. Kein Mann ist in Gottes Rängen höher gestellt, nur weil er ein Mann ist. Die Frömmigkeit und der Glauben sind es die über den Rang des Dieners entscheiden. Alle Menschen sind jedoch Diener Gottes. Wir alle sind somit beauftragt nach Gottes Willen zu handeln. Gehorsam gilt also nur dem Schöpfer. Wenn der Schöpfer allerdings sagt, wir sollen unseren Eltern gegenüber nicht aufmüpfig sein, dann ist dies auch eine gottesdienstliche Handlung. Auch in zwischenmenschlichen Handlungen gelten also stets die Gebote und Verbote Gottes.

Wenn also die Frau dem Mann „gehorchen“ soll, dann ist das nicht so, weil der Mann Meister und die Frau Untertan ist. Vielmehr kennzeichnet das islamische Recht Rechte und Pflichten für beide Eheleute aus. Der Mann hat also der Frau gegenüber ebenso Rechte und Pflichten wie anders herum. Die Wahrnehmung dieser Rechte und Pflichten ist eine gottesdienstliche Handlung für beide Eheleute. Der Kern der Ehe ist also das Wohlwollen und der Willen Gottes.

Im islamischen Sinne ist die Ehe eine heilige Einheit. Aus ihr geht die Familie hervor. Die Familie ist die Wirbelsäule einer Gesellschaft. Hier werden die Gebote und Verbote der Religion am meisten und am intensivsten ausgelebt. Daher kommt es auch, dass die Bücher zur Rechtslehre das Eheleben sehr genau beschreiben. Daraus jedoch eine banale Liste zu machen und diese dann abzuarbeiten macht sicher keine gute Ehe aus und wird dieser heiligen Institution auch nicht würdig.

Eheleute haben einander mit Respekt und Würde zu behandeln. Es ist ihre Pflicht einander gut zu tun und für das Wohlbefinden des jeweils anderen zu sorgen. Sie müssen einander ernst nehmen und wie ein Team arbeiten. Sie müssen gemeinsam in diesseitigen und jenseitigen Angelegenheiten aufsteigen damit dann auch ihren Nachkommen ein Vorbild zu sein. Die Ehefrauen des Propheten (s.a.s.) wurden nie wie ein Stück Fleisch behandelt. Sie mussten auch nie in ihrer Persönlichkeitsentwicklungen zurückstecken. Im Gegenteil; In ihrer Ehe mit dem Propheten (s.a.s.) wurden sie zu aktiven und immens wertvollen Mitgliedern ihrer Gesellschaft. Sie haben sich entfaltet und ihre Verdienste für das Jenseits wurden unermesslich.    

20 Worauf sollte ich bei der Eheschließung achten? Kann man sich online im Internet kennenlernen?

Worauf sollte ich bei der Eheschließung achten?

Die Wahl eines Partners ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben eines Menschen. Denn alles Glück im Leben hängt in gewisser Weise davon ab, dass man sich mit einem geeigneten Partner auf den Weg macht. Denn die Person, um die es hier geht, ist diejenige, mit der man sich auf eine lebenslange, ja ewige Reise begibt, mit der man alle möglichen Gefühle und Gedanken teilen kann, die einem Freund, Kamerad, Genosse und Mutter der eigenen Kinder sein wird. Aus diesem Grund ist die Wahl des Partners eine äußerst wichtige und lebenswichtige Frage, die ernsthaft bedacht werden sollte.

Außerdem ist es nicht so einfach, wie es scheint, denn bei der Partnerwahl wird das Unterbewusstsein aktiviert. Ehepartner, die sich für die richtige Entscheidung entschieden haben, erfüllen nicht nur die biologischen und psychologischen Bedürfnisse des anderen, sondern unterstützen sich auch gegenseitig in allen Lebensbereichen. Andernfalls können sie, wenn auch nur indirekt, in allen Lebensbereichen ein hinderlicher und störender Faktor sein. Eine solche Entscheidung, die einen Menschen ein Leben lang glücklich oder unglücklich machen wird, ist kein gewöhnliches Ereignis, das mit einfachen, plötzlichen und vorübergehenden Emotionen realisiert werden kann.

Für eine glückliche Ehe ist es natürlich sehr gut, wenn ein Mensch seinen Ehepartner-Kandidaten liebt und ihn heiratet, indem er sich in ihn verliebt. Verliebt zu sein, macht jedoch nicht immer glücklich. Tatsächlich lassen sich Tausende von Menschen, die sich lieben, nach der Heirat wegen "schwerer Unverträglichkeit" scheiden. Der Grund dafür ist, dass die Person die Negativität und die moralischen Schwächen in ihrer Familie und in ihren Genen, wie z. B. Sucht, Scheidung, Untreue und Traumata, die sie in ihrer Familie erlebt hat, in ihre neue Familie trägt, wenn sie heiratet. Sie heiratet nicht nur jemanden, der ihre Lust befriedigt, sondern auch jemanden, der ihre Traumata, Defizite, Probleme und moralischen Werte hat.

Die Tatsache, dass im Ehevertrag nicht nur die Zustimmung der Parteien, sondern auch das Wissen und die Erlaubnis der Eltern, die Anwesenheit von mindestens zwei Zeugen, die über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, und die Ankündigung der Eheschließung vorgeschrieben sind, ist Ausdruck der Sensibilität, die dem Ehevertrag in unserer Religion entgegengebracht wird.

Ein Kennenlernen oder ein Austausch im virtuellen Raum wird also genauso und unter den selben Sensibilitäten und Bedingungen in eine Eheschließung überführt, wie bei einem Kennenlernen im nicht-virtuellen Raum.

Wie schaut man überhaupt auf solche Portale oder das Internet generell?

Es gibt populäre soziale Medien und dann spezielle Plattformen für die Partnersuche, durchaus auch für muslimisches Publikum hergestellt. Generell ist aber, dass es im Internet und besonders bei dem Thema, trügerische Maschen gibt. Das kann Lügen beinhalten, die eine Person erzählt um sich und ihre Lebensumstände attraktiver aussehen zu lassen, bis hin zu konkreten kriminellen Maschen.

Die Art und Weise, wie ein Mann mit einer Frau spricht, erfordert in mancher Hinsicht Aufmerksamkeit. Zum Beispiel Liebe, Zuneigung, Verleumdung, Lügen und alles, was lüsterne Gefühle weckt, das ist absolut nicht richtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Person verheiratet oder ledig ist. Die Sünde eines verheirateten Menschen ist größer.

Gerade im Internet spielt das aber eine zunehmend größere Rolle. Man verzerrt und manipuliert Lebensrealitäten und äußere Erscheinungsbilder, so dass sie immer möglichst attraktiv auf Andere wirken sollen. Man präsentiert entsprechende Videos und Bilder von sich und „enthüllt“ sich sozusagen. Dadurch, dass damit auch Geld verdient werden kann, wird somit eine Art Kultur und Kommunikation anerzogen, die durch verzerrte Schönheitsideale und Erwartungen geprägt ist. Wenn dann noch Algorithmen hinzukommen und das eigene Verhalten im Internet sowie die Präferenzen eingespeichert werden, kommt man in eine Art unendliche Schleife, wo man mit entsprechenden Inhalten förmlich überladen wird und nur noch klickt. Das Problem ist aber, dass diese Inhalte sich nicht daran richten, was gut für einen wäre, sondern danach, was für Gelüste dieser Mensch hat. Gerade bei dem Thema der Sexualität und den Konsum dessen kann dies schnell aus islamischer Sicht problematisch werden und sogar Krankheitsbilder generieren.

Das ist bestimmt keine gute Basis, für den Weg der Eheschließung. Zumindest kann man sagen, dass das Internet seine Fallen und Tücken mitbringt.

Ist Kennenlernen und Heiraten im Internet überhaupt zulässig?

Unsere Religion lässt nicht zu, dass sich fremde Männer und Frauen ungehemmt miteinander verkehren, und hat angeordnet, dass die Beziehungen zwischen ihnen im praktischen Leben ein bestimmtes Maß und eine bestimmte Disziplin einhalten müssen. Denn im Islam ist Ehebruch für alle verboten, ob verheiratet oder unverheiratet, und Worte, Taten und Verhaltensweisen, die den Nährboden für Ehebruch bereiten, sind ebenfalls untersagt.

In dieser Hinsicht sind Flirten, Händchenhalten, miteinander allein sein in einer Weise, die zu übler Nachrede führen kann, usw. Verhaltensweisen, die der Islam nicht gutheißt und die vermieden werden sollten.

Darüber hinaus ist es absolut unzulässig, dass sich die Geschlechter in der virtuellen Umgebung entgegen den Geboten und Verboten des Islam, den Grundsätzen von Sitte und Moral verhalten und diese Grundsätze verletzen, selbst wenn sie beabsichtigen zu heiraten. Im Internet müsste man sogar noch vorsichtiger sein, da das Internet eher ein „geheimer“ Raum ist. Freunde und Familie sehen einen nicht und können folglich auch kaum einschreiten bzw. warnen oder beraten. Im virtuellen Raum ist man also mit sich und seinen Trieben und Gelüsten weitgehend alleine.

Wenn die Voraussetzungen für die Eheschließung jedoch ausgereift sind und ein wirklicher Heiratswille besteht, ist es möglich, sich unter legitimen Bedingungen mit Zustimmung der Familien im Rahmen der oben genannten Grundsätze zu treffen.

Wonach soll ich aus religiöser Sicht suchen beim Partner?

Zunächst einmal besteht der Hauptzweck der Ehe darin, gute Nachkommen zu zeugen; sie ist auch wichtig, um Menschen davon abzuhalten, mögliche Sünden zu begehen, und um ein geregeltes Leben zu führen. Andernfalls wird ein Unternehmen, das allein auf dem Wunsch des Egos und dem Gedanken an die Befriedigung einiger vorübergehender Vergnügungen beruht, zweifellos eine dauerhafte Störung für die Zukunft darstellen. Man kann also aus islamischer Sicht sagen, dass die Familie mehr ist als die Summe seiner Teile. Die Eheschließung muss also ganzheitlich gedacht werden und somit spielen neben materiellen Aspekten eben auch Benehmen, Tugend und Frömmigkeit zentrale Rollen. Imam al-Ghazali hat bei der Auflistung der Grundsätze unserer Religion in dieser Hinsicht "Frömmigkeit und gute Sitten" an die ersten beiden Stellen gesetzt (Vgl. ihya, 2: 38).

Die Ausgeglichenheit zwischen den Ehegatten ist von großer Bedeutung, um das Familiennest in Zukunft nicht zu zerstören. Es ist sicher, dass ein frommes Mädchen und ein lüsterner Mann nicht ebenbürtig sein werden. Eine solche Ehe wird in Zukunft wahrscheinlich scheitern. Denn oft ist es nicht möglich, Harmonie zwischen zwei Menschen mit unterschiedlichen Welten herzustellen. Wenn ein frommer Mann eine Frau heiratet, die nicht fromm ist und deren Verhalten und Handlungen nicht mit den göttlichen Geboten übereinstimmen, und mit ihr eine Lebensgemeinschaft eingeht, wird dies viele Probleme mit sich bringen, und der Fortbestand einer solchen Gemeinschaft wird schwierig sein.

Eine bekannte Hadith sagt dazu Folgendes: Frauen werden wegen vier Eigenschaften geheiratet: Reichtum, Adel, Schönheit und Religion. Wähle die Religiöse und du wirst glücklich sein. (Vgl. İbni Mâce, Nikâh: 6.)

So wie es für eine Frau eine Pflicht ist, religiös zu sein, ist es auch für die Eltern eines Mädchens eine Pflicht, auf die religiöse Seite eines Mannes zu achten. Diejenigen, die bei dem Mann, dem sie ihre Töchter geben, nur nach Vorzügen wie Schönheit, Reichtum und Stellung suchen und nicht auf den religiösen Aspekt des Mannes achten, werden Verderben und Unheil anrichten.

Ein Mann, der Freier für seine Tochter hatte, kam zu Hasan al-Basrî und fragte ihn nach seiner Meinung: "Welcher Art von Person soll ich meine Tochter übergeben?" Hasan al-Basrî sagte: "Gib sie einem Mann, der Allah fürchtet. Denn wenn ein solcher Mensch deine Tochter liebt, wird er sie gut behandeln, und wenn er sie einmal hassen oder sich über sie ärgern sollte, wird er sie nicht unterdrücken." (Vgl. İhya, 2: 43.)

Die Meinung und die Vorlieben der beiden Ehekandidaten sollten nicht vergessen oder vernachlässigt werden. Denn es wird eine lebenslange Beziehung sein, die im ewigen Leben fortbestehen wird. Man muss also mit der Person ein Leben lang gut auskommen können. Hier spielen zweifelsohne solche Dinge wie Attraktivität, Humor, Freizeitgestaltung etc. eine Rolle.

Ein weiterer Aspekt, der berücksichtigt werden sollte, ist die Tatsache, dass die Mahr (Mitgift) der Frau klein sein sollte. Mit anderen Worten: Es sollte aus einem Verständnis resultieren, welches keine großen Kosten verursacht. Heutzutage führt der "Brautpreis", der in einigen unserer Regionen immer noch ein unwissentlicher Brauch ist, dazu, dass der Weg zur Ehe versperrt ist. Islamische Gelehrte erklären, dass die Armut eines guten und tugendhaften Kandidaten kein Hindernis für die Gleichheit zwischen Mann und Frau darstellt und der Ehe nicht schadet. Solange ein gegenseitiges Einverständnis zwischen den Eheleuten besteht, stellt ein Ungleichgewicht zwischen Reichtum und Armut daher kein ernsthaftes Hindernis für die Ehe dar. Basierend darauf sollten also durch überzogene oder gar unrealistische materielle Erwartungen, die Ehekandidaten nicht in Bedrängnis gebracht werden. Sowas kann bereits frühzeitig Zweifel und Zwietracht in die Zusammenkunft der beiden Familien säen. Schließlich soll die Ehe, die beiden jungen Menschen doch zu tugendhaften Verhalten anstiften und sie vor schlechten Neigungen schützen. Welchen Sinn macht es dann, diese heilige Institution durch eine Vielzahl an materiellen Forderungen zu entweihen und vom ursprünglichen Zweck abzubringen.

21 Im Internet kennengelernt und heiraten - Was es zu beachten gilt

Worauf sollte ich bei der Eheschließung achten?

Die Wahl eines Partners ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben eines Menschen. Denn alles Glück im Leben hängt in gewisser Weise davon ab, dass man sich mit einem geeigneten Partner auf den Weg macht. Denn die Person, um die es hier geht, ist diejenige, mit der man sich auf eine lebenslange, ja ewige Reise begibt, mit der man alle möglichen Gefühle und Gedanken teilen kann, die einem Freund, Kamerad, Genosse und Mutter der eigenen Kinder sein wird. Aus diesem Grund ist die Wahl des Partners eine äußerst wichtige und lebenswichtige Frage, die ernsthaft bedacht werden sollte.

Außerdem ist es nicht so einfach, wie es scheint, denn bei der Partnerwahl wird das Unterbewusstsein aktiviert. Ehepartner, die sich für die richtige Entscheidung entschieden haben, erfüllen nicht nur die biologischen und psychologischen Bedürfnisse des anderen, sondern unterstützen sich auch gegenseitig in allen Lebensbereichen. Andernfalls können sie, wenn auch nur indirekt, in allen Lebensbereichen ein hinderlicher und störender Faktor sein. Eine solche Entscheidung, die einen Menschen ein Leben lang glücklich oder unglücklich machen wird, ist kein gewöhnliches Ereignis, das mit einfachen, plötzlichen und vorübergehenden Emotionen realisiert werden kann.

Für eine glückliche Ehe ist es natürlich sehr gut, wenn ein Mensch seinen Ehepartner-Kandidaten liebt und ihn heiratet, indem er sich in ihn verliebt. Verliebt zu sein, macht jedoch nicht immer glücklich. Tatsächlich lassen sich Tausende von Menschen, die sich lieben, nach der Heirat wegen "schwerer Unverträglichkeit" scheiden. Der Grund dafür ist, dass die Person die Negativität und die moralischen Schwächen in ihrer Familie und in ihren Genen, wie z. B. Sucht, Scheidung, Untreue und Traumata, die sie in ihrer Familie erlebt hat, in ihre neue Familie trägt, wenn sie heiratet. Sie heiratet nicht nur jemanden, der ihre Lust befriedigt, sondern auch jemanden, der ihre Traumata, Defizite, Probleme und moralischen Werte hat.

Die Tatsache, dass im Ehevertrag nicht nur die Zustimmung der Parteien, sondern auch das Wissen und die Erlaubnis der Eltern, die Anwesenheit von mindestens zwei Zeugen, die über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, und die Ankündigung der Eheschließung vorgeschrieben sind, ist Ausdruck der Sensibilität, die dem Ehevertrag in unserer Religion entgegengebracht wird.

Ein Kennenlernen oder ein Austausch im virtuellen Raum wird also genauso und unter den selben Sensibilitäten und Bedingungen in eine Eheschließung überführt, wie bei einem Kennenlernen im nicht-virtuellen Raum.

Wie schaut man überhaupt auf solche Portale oder das Internet generell?

Es gibt populäre soziale Medien und dann spezielle Plattformen für die Partnersuche, durchaus auch für muslimisches Publikum hergestellt. Generell ist aber, dass es im Internet und besonders bei dem Thema, trügerische Maschen gibt. Das kann Lügen beinhalten, die eine Person erzählt um sich und ihre Lebensumstände attraktiver aussehen zu lassen, bis hin zu konkreten kriminellen Maschen.

Die Art und Weise, wie ein Mann mit einer Frau spricht, erfordert in mancher Hinsicht Aufmerksamkeit. Zum Beispiel Liebe, Zuneigung, Verleumdung, Lügen und alles, was lüsterne Gefühle weckt, das ist absolut nicht richtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Person verheiratet oder ledig ist. Die Sünde eines verheirateten Menschen ist größer.

Gerade im Internet spielt das aber eine zunehmend größere Rolle. Man verzerrt und manipuliert Lebensrealitäten und äußere Erscheinungsbilder, so dass sie immer möglichst attraktiv auf Andere wirken sollen. Man präsentiert entsprechende Videos und Bilder von sich und „enthüllt“ sich sozusagen. Dadurch, dass damit auch Geld verdient werden kann, wird somit eine Art Kultur und Kommunikation anerzogen, die durch verzerrte Schönheitsideale und Erwartungen geprägt ist. Wenn dann noch Algorithmen hinzukommen und das eigene Verhalten im Internet sowie die Präferenzen eingespeichert werden, kommt man in eine Art unendliche Schleife, wo man mit entsprechenden Inhalten förmlich überladen wird und nur noch klickt. Das Problem ist aber, dass diese Inhalte sich nicht daran richten, was gut für einen wäre, sondern danach, was für Gelüste dieser Mensch hat. Gerade bei dem Thema der Sexualität und den Konsum dessen kann dies schnell aus islamischer Sicht problematisch werden und sogar Krankheitsbilder generieren.

Das ist bestimmt keine gute Basis, für den Weg der Eheschließung. Zumindest kann man sagen, dass das Internet seine Fallen und Tücken mitbringt.

Ist Kennenlernen und Heiraten im Internet überhaupt zulässig?

Unsere Religion lässt nicht zu, dass sich fremde Männer und Frauen ungehemmt miteinander verkehren, und hat angeordnet, dass die Beziehungen zwischen ihnen im praktischen Leben ein bestimmtes Maß und eine bestimmte Disziplin einhalten müssen. Denn im Islam ist Ehebruch für alle verboten, ob verheiratet oder unverheiratet, und Worte, Taten und Verhaltensweisen, die den Nährboden für Ehebruch bereiten, sind ebenfalls untersagt.

In dieser Hinsicht sind Flirten, Händchenhalten, miteinander allein sein in einer Weise, die zu übler Nachrede führen kann, usw. Verhaltensweisen, die der Islam nicht gutheißt und die vermieden werden sollten.

Darüber hinaus ist es absolut unzulässig, dass sich die Geschlechter in der virtuellen Umgebung entgegen den Geboten und Verboten des Islam, den Grundsätzen von Sitte und Moral verhalten und diese Grundsätze verletzen, selbst wenn sie beabsichtigen zu heiraten. Im Internet müsste man sogar noch vorsichtiger sein, da das Internet eher ein „geheimer“ Raum ist. Freunde und Familie sehen einen nicht und können folglich auch kaum einschreiten bzw. warnen oder beraten. Im virtuellen Raum ist man also mit sich und seinen Trieben und Gelüsten weitgehend alleine.

Wenn die Voraussetzungen für die Eheschließung jedoch ausgereift sind und ein wirklicher Heiratswille besteht, ist es möglich, sich unter legitimen Bedingungen mit Zustimmung der Familien im Rahmen der oben genannten Grundsätze zu treffen.

Wonach soll ich aus religiöser Sicht suchen beim Partner?

Zunächst einmal besteht der Hauptzweck der Ehe darin, gute Nachkommen zu zeugen; sie ist auch wichtig, um Menschen davon abzuhalten, mögliche Sünden zu begehen, und um ein geregeltes Leben zu führen. Andernfalls wird ein Unternehmen, das allein auf dem Wunsch des Egos und dem Gedanken an die Befriedigung einiger vorübergehender Vergnügungen beruht, zweifellos eine dauerhafte Störung für die Zukunft darstellen. Man kann also aus islamischer Sicht sagen, dass die Familie mehr ist als die Summe seiner Teile. Die Eheschließung muss also ganzheitlich gedacht werden und somit spielen neben materiellen Aspekten eben auch Benehmen, Tugend und Frömmigkeit zentrale Rollen. Imam al-Ghazali hat bei der Auflistung der Grundsätze unserer Religion in dieser Hinsicht "Frömmigkeit und gute Sitten" an die ersten beiden Stellen gesetzt (Vgl. ihya, 2: 38).

Die Ausgeglichenheit zwischen den Ehegatten ist von großer Bedeutung, um das Familiennest in Zukunft nicht zu zerstören. Es ist sicher, dass ein frommes Mädchen und ein lüsterner Mann nicht ebenbürtig sein werden. Eine solche Ehe wird in Zukunft wahrscheinlich scheitern. Denn oft ist es nicht möglich, Harmonie zwischen zwei Menschen mit unterschiedlichen Welten herzustellen. Wenn ein frommer Mann eine Frau heiratet, die nicht fromm ist und deren Verhalten und Handlungen nicht mit den göttlichen Geboten übereinstimmen, und mit ihr eine Lebensgemeinschaft eingeht, wird dies viele Probleme mit sich bringen, und der Fortbestand einer solchen Gemeinschaft wird schwierig sein.

Eine bekannte Hadith sagt dazu Folgendes: Frauen werden wegen vier Eigenschaften geheiratet: Reichtum, Adel, Schönheit und Religion. Wähle die Religiöse und du wirst glücklich sein. (Vgl. İbni Mâce, Nikâh: 6.)

So wie es für eine Frau eine Pflicht ist, religiös zu sein, ist es auch für die Eltern eines Mädchens eine Pflicht, auf die religiöse Seite eines Mannes zu achten. Diejenigen, die bei dem Mann, dem sie ihre Töchter geben, nur nach Vorzügen wie Schönheit, Reichtum und Stellung suchen und nicht auf den religiösen Aspekt des Mannes achten, werden Verderben und Unheil anrichten.

Ein Mann, der Freier für seine Tochter hatte, kam zu Hasan al-Basrî und fragte ihn nach seiner Meinung: "Welcher Art von Person soll ich meine Tochter übergeben?" Hasan al-Basrî sagte: "Gib sie einem Mann, der Allah fürchtet. Denn wenn ein solcher Mensch deine Tochter liebt, wird er sie gut behandeln, und wenn er sie einmal hassen oder sich über sie ärgern sollte, wird er sie nicht unterdrücken." (Vgl. İhya, 2: 43.)

Die Meinung und die Vorlieben der beiden Ehekandidaten sollten nicht vergessen oder vernachlässigt werden. Denn es wird eine lebenslange Beziehung sein, die im ewigen Leben fortbestehen wird. Man muss also mit der Person ein Leben lang gut auskommen können. Hier spielen zweifelsohne solche Dinge wie Attraktivität, Humor, Freizeitgestaltung etc. eine Rolle.

Ein weiterer Aspekt, der berücksichtigt werden sollte, ist die Tatsache, dass die Mahr (Mitgift) der Frau klein sein sollte. Mit anderen Worten: Es sollte aus einem Verständnis resultieren, welches keine großen Kosten verursacht. Heutzutage führt der "Brautpreis", der in einigen unserer Regionen immer noch ein unwissentlicher Brauch ist, dazu, dass der Weg zur Ehe versperrt ist. Islamische Gelehrte erklären, dass die Armut eines guten und tugendhaften Kandidaten kein Hindernis für die Gleichheit zwischen Mann und Frau darstellt und der Ehe nicht schadet. Solange ein gegenseitiges Einverständnis zwischen den Eheleuten besteht, stellt ein Ungleichgewicht zwischen Reichtum und Armut daher kein ernsthaftes Hindernis für die Ehe dar. Basierend darauf sollten also durch überzogene oder gar unrealistische materielle Erwartungen, die Ehekandidaten nicht in Bedrängnis gebracht werden. Sowas kann bereits frühzeitig Zweifel und Zwietracht in die Zusammenkunft der beiden Familien säen. Schließlich soll die Ehe, die beiden jungen Menschen doch zu tugendhaften Verhalten anstiften und sie vor schlechten Neigungen schützen. Welchen Sinn macht es dann, diese heilige Institution durch eine Vielzahl an materiellen Forderungen zu entweihen und vom ursprünglichen Zweck abzubringen.

22 Darf ich mich bei Gewalt in der Ehe scheiden lassen?

Abdullah, der Sohn von 'Umar, überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte: „Die Scheidung ist das, was Allah unter den erlaubten Dingen am meisten missfällt.“ (Ebû Dâvûd, Talâk)

Danach ist die Scheidung immer das letzte Mittel, und es müssen vorher alle Mittel ausgeschöpft werden, um die Scheidung zu vermeiden und die Ehe zu reparieren. Gleichzeitig ist die Scheidung eben erlaubt und das bedeutet, dass niemand die Ehe "ertragen", d.h. leiden muss, nur damit die Ehe nicht geschieden wird. Das wäre wie ein Haus, das völlig zerfallen ist, aber aus irgendwelchen Gründen nicht abgerissen wird. 

Die Heirat ist meine Sunna. Wer meine Sunna nicht befolgt, ist nicht von mir. Heiratet! Ich werde stolz sein auf die Vielzahl in meiner Gemeinde gegenüber anderen Gemeinden. (İbn-i Mâce, Nikâh, 1/1846)

Wir sehen in dieser Quelle, dass die Ehe und die Gründung einer Familie ein sehr hohes Gut im Islam ist. Gleichzeitig spricht der geehrte Prophet (s.a.s.) in diesem Zusammenhang von Sunna. Dies legt nahe, seiner Sunna nicht nur durch die Eheschließung zu folgen, sondern auch sein Eheleben als Vorbild zu nehmen. Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) war in jeder Hinsicht der vorzüglichste Mensch, auch als Ehemann. Physische und psychische Gewalt, Tyrannei, Sturheit und Fanatismus gehören sicherlich nicht zu seiner Sunna in der Ehe. 

Mit einem Ehemann, der sich solche und andere zerstörerische Eigenschaften zu Eigen gemacht hat, kann man unmöglich eine Ehe führen. Man kann entweder die Mahr überlassen und sich trennen oder bei Gericht eine Scheidung wegen Gewalt beantragen und auch eine Entschädigung verlangen. Die Scheidung vor Gericht beinhaltet automatisch auch die Scheidung vor Allah (es-Saîdî, Hâşiyetü’l-adevî, 2/41). Das heißt, man muss nicht beides separat machen und umgekehrt, kann der Ehemann die Frau nicht dazu drängen, von der Scheidung vor Gericht abzusehen, weil er sich islamisch nicht trennen würde. Frauen dürfen sich also nicht erpressen lassen.

Schließlich ist zu erwähnen, dass dieser Text die religiöse Ebene anspricht. Es ist jedoch sehr viel über Gewalt in der Ehe bekannt, und es ist bekannt, dass Gewalt, abgesehen davon, dass sie eine Straftat darstellt, mit der Trennung in vielen Fällen zunimmt, jedenfalls nicht automatisch aufhört. Frauen dürfen nicht in die Falle tappen und glauben, sie müssten für immer bei diesem Mann bleiben. Dafür gibt es Frauenhäuser, Schutzprogramme und andere Beratungsstellen, die helfen können.

23 Was mache ich wenn ich wegen meiner Familie geheiratet habe aber heimlich gegen die Ehe war?

die geschilderte Situation ist sicherlich emotional betrachtet eine äußerst schwierige Lage. Zunächst behandeln wir daher den religiösen Aspekt.

Man kann die Ehe nicht für ungültig erklären, nur weil man es "eigentlich für die Familie" getan hat und innerlich anders fühlte. Denn grundsätzlich müssen wir uns an den Fakten orientieren, wenn es um rechtliche Fragen geht. Und hier muss man nun einmal anerkennen, dass die Frau schließlich freiwillig zur Eheschließung erschienen und diese mit eigenen Worten bestätigt hat. Das ist zumindest das, was man von außen erkennen mag. 

Grundsätzlich ist eine Scheidung möglich, wenn eine der Parteien dies wünscht und dafür triftige Gründe vorbringen kann. Dies ist jedoch eine individuelle Entscheidung. Wenn es sich um eine gesetzliche Ehe handelt, entscheiden ohnehin die Gesetze des jeweiligen Landes. Aber auch aus religiöser Sicht gibt es legitime Gründe und Wege, sich scheiden zu lassen. In der Regel werden bei anhaltenden und intensiven Konflikten zunächst geeignete Schiedsrichter oder Berater hinzugezogen, um Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. Wenn dies nicht hilft, ist die Scheidung der letzte Ausweg.

Ehebruch wäre ein Grund zur Scheidung, allerdings geschieht dies nicht automatisch. Ehebruch beendet also nicht von alleine den Ehevertrag. Es ist aber ein legitimer Grund für eine der beiden Parteien, die Ehe zu beenden. https://fragenandenislam.com/question/muss-meine-ehe-wegen-einen-seitensprung-enden

Schließlich muss auch gesagt werden, dass wir es hier mit einer sehr schwierigen Situation zu tun haben, bei der es wahrscheinlich nicht nur um die religiöse Einordnung geht. Es erscheint daher wichtig, sich Unterstützung zu holen und mit Vernunft und Sanftmut auch auf die Familie zuzugehen. Denn eine Scheidung ist wie der Abriss eines Hauses, in dem man bisher gewohnt hat. Wenn man dieses Haus abreißen muss, sollte man idealerweise eine neue Bleibe haben und wissen, wo man unterkommt. Damit ist gemeint, dass man sich nicht völlig kompromisslos auf Gesetze und Rechte berufen sollte, denn dann wird man am Ende vielleicht auch nicht glücklich. Ideal wäre es sicherlich, auch die Familie zu überzeugen und einen versöhnlichen Weg zu gehen. Die Durchsetzung der eigenen Rechte gegen die Familie ist immer die zweitbeste Lösung. Aber wenn man keine andere Wahl hat, ist es die beste Option, weil es die einzige ist.