FAQ Häufigsten Fragen zum Erlaubtes/Verbotenes

1 Ist der Oralverkehr (Oralsex) erlaubt?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Der Oralvekehr bezeichnet den Akt der Stimulierung des Geschlechtsorgans mit dem Mund, der Zunge oder den Lippen des Sexualpartners. 

Auch wenn es bezüglich dieser Thematik keine direkte und klare normative Bestimmung (in den Primärquellen) gibt, sollten derartige Sexualpraktiken möglichst umgangen werden, zumal die Geschlechtsorgane mitunter Ausscheidungsorgane sind und mit Unreinheiten (naǧāsa) in Kontakt kommen.

So wie ein jeder Muslim eindeutig verbotene Handlungen meidet, so sollte er auch Handlungen umgehen, deren normative Beurteilungen („verboten“ oder „erlaubt“) unklar sind. Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) verkündete sinngemäß: 

„Das Erlaubte ist offenkundig und das Verbotene ist offenkundig, und zwischen diesen beiden gibt es zweifelhafte Dinge, über die viele Menschen keine Kenntnis besitzen. Wer nun die zweifelhaften Dinge vermeidet, der gewährt damit seinem Glauben und seiner Keuschheit Makellosigkeit; wer aber in zweifelhaften Dingen verwickelt ist, tappt allmählich im Verwehrten und ähnelt einem Hirten, der seine Herde um ein fremdes Gebiet herum weiden lässt und die Gefahr besteht, dass die Herde auch im fremden, verwehrten Gebiet grast. Wahrlich, jeder König hat sein eigenes Hoheitsgebiet und wahrlich, die von Allah verbotenen Dinge stellen das Hoheitsgebiet Allahs dar. Fürwahr, es gibt im Menschenkörper ein kleines Stück Fleisch; wenn dieses gut ist, so ist der ganze Körper gut; ist es aber verdorben, so ist der ganze Körper verdorben. Wahrlich, dies ist das Herz!“ (Buḫārī, Īmān 39; Abū Dāwūd, Buyūʿ 3; Tirmiḏī, Buyūʿ 1; Nasāʾī, Buyūʿ 2;)


DITIB


Es gibt in den Primärquellen keinen eindeutigen Beleg darüber, ob Oralverkehr praktiziert werden darf oder nicht. Ausgehend von den Grundsätzen, dass alles für den Menschen erschaffen wurde, im Wesentlichen alle Dinge dem Menschen erlaubt sind (sofern ein aus den Primärquellen indiziertes Verbot nicht besteht) und Ehefrau und Ehemann einander ohne Einschränkung erlaubt sind, beurteilen manche Rechtsgelehrte (fuqahāʾ) und Koranexegeten (mufassirūn) den oralen Geschlechtsakt als erlaubt (mubaḥ). Diese normative Beurteilung ist in verschiedenen Korankommentaren (Tafsīr-Werken) und Fiqh-Büchern vorzufinden. Wir lehnen diese Positionen nicht als falsch ab, jedoch sollte man sich im klaren über einige religiöse und medizinische Vorbehalte diesbezüglich sein. 

Erst einmal ist eine solche Handlung der Würde und der Selbstachtung zuwider, sie ist abscheulich. Zweitens treten aus den Geschlechtsorganen regelmäßig eine Reihe von Ausscheidungen (wie z.B. Urin, Sperma, Blut, Zervixschleim usw.) aus, welche als Unreinheiten gelten. Hierbei würden also Unreinheiten in den Mund gelangen, so sagt der Prophet (s.a.s.): 

„Reinigt euren Mund (auf dass er ganz sauber ist), denn sie (die Münder) sind der Weg des edlen Koran.“

Drittens ist jedem bewusst, wie wertvoll die Gesundheit des Menschen im Islam ist, während auf diesem Wege (durch den Oralverkehr) der Mensch Bakterien und Krankheitserreger in den Mund aufnehmen wird und somit die Gefahr einer Infektion riskiert. 

Prof. Dr. Faruk Beser

Der Mund ist nicht für den Geschlechtsverkehr, sondern für andere Dinge erschaffen worden. Die Nutzung des Mundes zu zwecken des Geschlechtsaktes ist dem Sinn der Erschaffung und der reinen Natur, dem Wesen des Menschen (fitra) zuwider. Diejenigen, deren natürliches Wesen (Anstand) nicht verdorben ist, empfinden Abscheu vor solch einer Praktik. 

Prof. Dr. Hayrettin Karaman

Weil es keine natürliche Liebesmanier ist, kann durch den Oralverkehr allmählich das Gefühl der Verstimmung entstehen, was indirekt das glückliche Sexualleben negativ beeinflussen kann. Daran erinnernd wird zu dessen Meidung geraten. 

Oralsex und Mundkrebs

Oralverkehr kann zu Tumoren im Mund - und Rachenbereich führen. Jüngsten Studien zu folge wird angenommen, dass die beim Oralsex übertragbaren humanen Papillomviren (HPV) Krebs der Mundschleimhaut verursachen können. Die gute Nachricht ist, dass dieses Risiko gering ist. So erkranke laut einer Studie jährlich etwa einer von 10.000 Menschen an Mundkrebs. Ursachen seien vor allem auch das Rauchen und Alkoholkonsum. Die Humanen Papillomviren zählen zu den verbreitetsten Viren, welche auf sexuellem Wege übertragen werden, jedoch gehören nur ca. 10% dieser Viren zur Gruppe der Viren, welche zu bösartigen Tumoren bzw. Krebs führen. Einige Studien zeigen auf, dass diese Viren neben Mundkrebs auch zu Analkrebs führen können. Dem "Journal of the National Cancer Institute" zufolge hatten die Mediziner der Internationalen Agentur für Krebsforschung in Lyon 1.670 an Mundkrebs erkrankte Patienten aus Europa, Kanada, Australien, Kuba und dem Sudan mit gesunden Menschen verglichen. In den meisten Tumoren der Erkrankten sei der Virus HPV 16 gefunden worden, das auch Gebärmutterhalskrebs auslöst. Patienten mit diesem Virus hatten nach eigenen Angaben drei Mal so häufig Oralsex gehabt wie die Krebskranken, bei denen dieses Virus nicht gefunden wurde. Das Virus sei gleichermaßen in den Mundtumoren von Frauen und Männern gefunden worden.

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 

2 Ist Weinessig für Muslime erlaubt?

allgemein ist das Konsumieren von Alkohol und alkoholischen Nahrungsmitteln nicht gestattet. Verboten ist auch das Zufügen von Alkohol in das Essen, sowie das Hinzufügen von alkoholischen Flüssigkeiten in den Kochvorgang. Auch wenn es heißt, dass der Alkohol beim Kochen verdampft, ist dies nicht zulässig. Es gilt sich von Nahrungsmitteln, die in Alkohol gekocht und oder gebraten wurden fern zu halten. Essig hingegen ist nicht verboten. In der Regel wird Essig aus Äpfeln und oder Trauben gewonnen. Es wird überliefert, dass der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) auch Essig verzehrt und es als eine schöne Zutat bezeichnet habe. (Müslim, Esribe 166;Ebu Davut, Etime 40; Nesai, Eyman 21) Essig an sich ist rein. Darüber hinaus gibt es andere Essigsorten, wie zum Beispiel Weinessig und oder Brandweinessig. In dieses Fällen ist der Urstoff (Wein, Brandwein) unrein und islamisch nicht zulässig. Es gilt jedoch: Auch wenn der Ursprungsstoff unrein ist, so gilt er als rein, wenn er durch einen chemischen Prozess eine Umwandlung erfährt, so dass er sich in seiner Beschaffenheit verändert. Eben wie in diesem Fall aus Wein oder Brandwein durch einen chemischen Prozess Weinessig oder Brandweinessig wird.

Der Alkohol löst sich nahezu ganz auf, womit Brandweinessig und Weinessig als rein gelten und für den Verzehr zulässig sind. Ganz streng genommen befindet sich tatsächlich noch ein wirklich minimaler Anteil an Restalkohol, welcher aber nicht höher ist als der Alkoholanteil in einer überreifen Banane oder Trauben, die man bedenkenlos verzehren kann. Als Beispiel eine kleine Liste von klassischen Lebensmitteln die Alkohol in absolut geringer und wirkungsloser Menge beinhalten.

Alkoholgehalte mit Angabe des Alkoholgehaltes in Volumenprozent:
• Brot: bis 0,3% Vol.
• Apfelsaft: bis 0,4% Vol.
• Alkoholfreies Bier: bis 0,5% Vol.
• Traubensaft: bis 0,6% Vol.
• Sauerkraut: bis 0,5% Vol.
• Reife Banane: bis 1% Vol. (durchschnittlich 3ml) (Quelle: Wikipedia, Alkohol)

Weinessig entsteht bei der Vergärung von Wein; ein Vorgang, der als die "Essiggärung" bezeichnet wird. Hierbei wird der Alkohol mit Hilfe von Bakterien in Essigsäure umgewandelt. Der Säuregehalt des gewonnenen Essigs hängt vom Alkoholgrad des Weines, aus dem er entstand, ab. Echter Weinessig wird aus Traubenwein gewonnen (im Gegensatz zu Branntweinessig, der aus Branntwein gewonnen wird). Auch die Qualität des Weinessigs hängt stark von dem Wein ab, aus dem er gewonnen wurde. (http://www.kunst-wein.de/wein/weinessig.htm)

Aus islamischer Sicht ist gegen die Verwendung von Weinessig und oder Brandweinessig nichts einzuwenden. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass keine alkoholischen Zusätze beigefügt worden sind, was dann auf der Zutatenliste auch aufgeführt wäre. Zuerst Wein und oder Weinbrand herzustellen um dieses anschließend zu Weinessig und oder Brandweinessig um zu gären, ist islamisch nicht zulässig. Denn das Konsumieren, Herstellen und Befördern von Alkohol ist strengstens Untersagt. Daher empfehlen wir Achtung bei allen alkoholisch klingenden Zutaten. Von Produkten deren Zutaten Zweifelhaftigkeiten aufweisen sollte dann lieber sicherheitshalber Abstand gehalten werden.

Essig ist ein reines Produkt, auch wenn der Urstoff (Branntwein, Wein usw.) eigentlich nicht rein ist. Dadurch, dass Wein durch einen chemischen Prozess (Essigsäuregärung) nahezu vom Alkohol befreit wird gilt das Nutzen von Brandweinessig und oder Weinessig und ähnlichen Produkten als zulässig.

3 Welche Lebensmittel darf ein Muslim nicht essen???

Muslime sollten folgende Lebensmittel nicht verzehren:

- Fleisch: Muslime dürfen nur Fleisch essen, welches im Namen Gottes geschlachtet wurde. Dies schließt auch alle erlaubten Fleischarten wie beispielsweise Rind und Huhn ein. Fleisch welches generell zu dem Verbotenen zählt, wie beispielsweise Schweinefleisch oder das Fleisch von Raubtieren, darf auch nicht verzehrt werden selbst wenn es im
Namen Gottes geschlachtet wurde. Von den Produkten die tierische Gelatine beinhalten sollte man vorsichtshalber Abstand nehmen.

- Alkohol: Lebensmittel die Alkohol beinhalten, egal in welchen Mengen, sind nicht erlaubt.

- Fisch und Meerestiere: Hier gehen die Meinungen von unterschiedlichen Rechtsschulen
auseinander. Gemäß der Hanefi Rechtsschule wird von dem Verzehr von Muscheln, Krabben und übrigen Meerestieren abgeraten. Dasselbe gilt auch für Amphibien. Die anderen Rechtsschulen hingegen sehen jede Art von Meereslebewesen als zum Verzehr erlaubt an.

 

 

4 Darf man sich als Muslim tätowieren lassen?

da unser menschlicher Körper eine Leihgabe vom barmherzigen Gott ist, versteht es sich von selbst mit diesem anvertrauten Gut gewissenhaft umzugehen. Dieser sorgfaltiger Umgang beinhaltet neben der regelmäßigen Reinigung auch die Wahrung des Körpers. Das heißt im Klartext, dass es nicht erlaubt ist seinen Körper zu verunstalten, sei es durch ein Tattoo oder durch ein Piercing usw.

Schon vor sehr langer Zeit ließen die Menschen sich an den verschiedensten Körperstellen tätowieren. In der heutigen Zeit ist das Tätowieren in vielen Teilen der Erde zur Mode geworden. Während die jugendlichen Menschen in Amerika und Europa diesen Brauch zur äußeren Zier ihrer Körper anwenden, gibt es wiederum anders wo Völker, die neben der schmückenden Funktion einer Tätowierung der festen Überzeugung sind, dass durch verschiedene Formen und Abbilder auf ihren Körpern die Gelenke gestärkt werden. Heutzutage jedoch ist das Tätowieren nichts weiter als eine Nacheiferung.

Wie man weiß, wird wie folgt tätowiert: Die Hautstelle, auf der tätowierend werden soll, wird durch eine Nadel blutig durchstochen (punktiert), wobei gleichzeitig ein Farbstoff in die Haut eingebracht wird. Dieser Farbstoff befindet sich nach der Heilung unterhalb der Haut. In einer von Buhari und Müslim überlieferten Hadith verbietet der Prophet (sav) sowohl das Tätowieren, als auch das tätowiert werden. Diejenigen, die sich diesem Verbot widersetzen, werden jeglichen Verdienst der göttlichen Gnade verlieren.

Wie hat ein Mensch sich zu verhalten, der sich hat unwissend tätowieren lassen? Die Beurteilung eines solchen Falles ist variabel, weil je nach Art und Inhalt des verwendeten Farbstoffes geurteilt werden muss. Falls der Inhalt aus islamischer Sicht Unrein ist, ist die Tätowierung auch als solches zu sehen. Falls der Inhalt jedoch aus islamischer Sicht rein ist, so ist die Tätowierung auch als „rein“ zu sehen. Falls möglich sollte es durch eine Operation oder durch andere Hilfsmittel entfernt werden. Ist die Tätowierung nicht entfernbar, so lässt man es dabei. Allah legt einem Menschen keine Last auf, von der dieser sich nicht wieder befreien kann. Der Islam erleichtert und stellt einen Menschen nicht vor Problemen, die er nicht bewältigen kann.

Kann durch eine Tätowierung das islamische Reinigungsritual vor Gebeten wirkungslos gemacht werden? Erst einmal muss man sich vor Augen halten, dass die Tätowierung zwar sichtbar auf der Haut, doch in Wirklichkeit unter der Haut ist. Das Reinigungsritual, sowohl Ganzkörper als auch das vor Gebeten besagt, dass über der Haut gereinigt werden muss und nicht darunter. Da die Tätowierung unter der Haut ist und nicht auf der Haut, kann dies das Reinigungsritual nicht ungültig machen. Derjenige, der sich ohne der Folgen bewusst hat tätowieren lassen, kann von Allah um Vergebung bitten und So Gott will wird er dann auch Vergebung erfahren.

5 Was zählt zu den großen Sünden?

Liebe Leserin, lieber Leser


Die ehrenwerten Propheten (a.s) ausgenommen gibt es keinen Menschen der frei von Sünden ist. Eine Sünde ist eine Rechtswidrigkeit gegenüber den Gesetzen Gottes. Das bedeutet, den Geboten Gottes keine Bedeutung beimessen und sie vernachlässigen und Seine Verbote Unklugerweise doch auszuführen. Die Glaubensgelehrten unterscheiden zwischen großen und kleinen Sünden. In der Regel sind kleinere Sünden entschuldbar, während die großen Sünden als (fast) unverzeihliche Delikte gelten. Wir konzentrieren uns auf die großen Sünden, weil diese in heutigen Gesellschaften nicht mehr als eine Widrigkeit empfunden werden und ganz gewöhnliche Alltagsituationen sind.


A: Immense Sünden bezüglich der Glaubensbestimmungen
Als eine Immense Sünde bezüglich der Glaubensgrundsätze gelten fehlerhafte Glaubensansichten, sowie der Zustand sehr weit ausgedehnter Interpretation bzw. Auslegung der Glaubensbedingungen: „Wer aber gegen Allah und Seinen Gesandten rebelliert und Seine Gebote übertritt, den führt Er in ein Feuer, ewig darin zu verweilen, und es trifft ihn schmähliche Strafe.“ (4/14) Die schlimmsten Verstöße sind:
• Polytheismus (Vielgötterei), sowie sich selbst Gott gleichstellen
• Das Glauben an Wahrsagerei, Hellseherei, sowie Hexerei und Zauberei und an Leute die behaupten das Verborgene zu wissen
• Auf etwas anderes Schwören als auf Allah (Gott)
• Sich von der Religion abwenden und diese von sich weisen
• Den Koran (auf Arabisch) lesen lernen und oder auswendig lernen und dann wieder verlernen und vergessen
• Sich den weltlichen (materiellen, vergänglichen) Dingen binden und diese lieben, sowie dem Weltlichen verfallen und das Jenseits vergessen und die religiösen Pflichten aufgeben
• Dem ehrenwerten Propheten (sav) opponieren, bzw. ihm eine Lüge anhaften, ihm etwas Unterstellen, etwas in seinem Namen verkünden, was er selbst nicht gesagt hat
• Das Schlechtreden der treuen Anhänger (Sahabe) des ehrenwerten Propheten (sav) und auf sie Fluchen, sie Beleidigen und Beschimpfen
• Das Ächten, Lästern und Schmähen der Heiligtümer und sich bezüglich dieser Lustig machen

B: Massive Sünden bezüglich der Pflichtgebote des Islam
Als eine massive Sünde bezüglich der Pflichtgebote des Islam gelten verwerfliches Benehmen und unsittliches Verhalten: „Wenn ihr die großen Sünden meidet unter dem, was euch verboten ist, werden Wir euere (geringeren) Vergehen auslöschen und euch in einen ehrenvollen Ort einführen.“ (4/31) Die schlimmsten Missachtungen sind:
• Unrein herumlaufen (Cünüp, bzw. Cenabet = körperliche sowie geistige Unreinheit, wie z.B. nach dem Geschlechtsverkehr und oder Alkohol- sowie Drogenkonsum)
• Vorzeitiger Gebetsruf und verfrühte Gebetsverrichtung, beten bevor die Gebetszeit überhaupt eingetroffen ist, als Muslim überhaupt nicht zu beten
• Die (Fünf) Gebete nicht zur rechten Zeit verrichten und bewusst auf später verschieben (aus Bequemlichkeit vernachlässigen), als Muslim überhaupt nicht zu beten
• Ohne einen ersichtlichen Grund nicht zu fasten, in Gegenwart fastender Muslime zu essen
• Das nicht Zahlen der Zakât (Armensteuer min. 2,5% des Geldbesitzes, bzw. Gold, Silber), sowie das Nichtabgeben des Erntenertrages (10% der Ernte)
C: Enorme Sünden bezüglich Erlaubtes und Verwehrtes
„Und (für die,) welche die großen Sünden und Schändlichkeiten meiden und vergeben, wenn sie zornig waren.“ (4/37) Die widerwärtigsten Übertretungen sind:
• Das Erlaubte als gestattetes zu wissen und sich nicht daran halten, sowie das Verbotene als untersagtes zu kennen und sich nicht daran halten
• Den Geschlechtstrieb provozierende Bekleidung tragen, freizügige Kleidung (Sowohl der Mann als auch die Frau)
• Das Anziehen von Seidenkleidung der Männer, sowie angeberische und geldprotzige Zier (das Tragen von Gold und Seide ist den Männern untersagt)
• Unsittlichkeit, das zur Schau stellen von Schambereichen (z.B. das Dekolletee, Ausschnitt, usw.) und das Anschauen dieser Bereiche
• Wenn Frauen sich wie Männer kleiden und umgekehrt, das Bemühen sich dem anderen Geschlecht anzugleichen
• Das Weiteressen von Speisen obwohl man schon Satt ist (Völlerei, Esslust))
• Wein und andere alkoholische Getränke trinken, sowie berauschende Betäubungsmittel (Haschisch, Marihuana, Heroin usw.) und andere Drogen konsumieren
• Exkremente essen
• Schweinefleisch sowie Schweinefett speisen
• Aß essen und Aß zum Essen anbieten
• Sich tätowieren lassen, sowie Branding, Piercen ähnliche und andere Verunstaltungen des Körpers
• Zinsen kassieren, sowie Zinsen vergeben, Wucher, Preistreiberei
• Dieberei
• Vergewaltigung, Besitzentziehung, Entwürdigung
D: Große Sünden bezüglich der Ethik
„Und Allahs ist, was in den Himmeln und was auf Erden ist. Er belohnt diejenigen, die Böses tun, ihren Taten entsprechend, und die, weiche Gutes tun, mit dem Besten.
Diejenigen, welche die großen Sünden und Schändlichkeiten meiden- bis auf leichte Verfehlungen - fürwahr dein Herr verzeiht in umfassender Weise. Er kennt euch sehr wohl, seitdem Er euch aus der Erde hervorbrachte und als ihr im Leib eurer Mütter verborgen ward. Darum rechtfertigt euch nicht selber: Er weiß sehr wohl, wer gottesfürchtig ist.“ (53/31, 32) Die hässlichsten Eigenmächtigkeiten sind:

• Gegenüber den eigenen Eltern aufständisch sein, ihnen gegenüber die Hand heben, die Eltern schlagen
• Den Kontakt zu den eigenen Verwandten kappen und sie nicht mehr besuchen, sowie das Unterlassen der Hilfe/Unterstützung wenn ihrerseits Notwendigkeiten vorhanden sind
• Neid
• Veruntreuung (von Anvertrautem)
• Unterschlagung in jeder Hinsicht
• Das Verspotten und Verpönen eines Gläubigen Muslims bezüglich seiner Frömmigkeit
• Schimpfen und Fluchen sowie das benutzen von unzüchtigem Vokabular
• Tratschen, Zerreden, Worte Weitertragen
• Lästern, Zuträgerei
• Seinen frommen Glaubensbruder vergrämen, ihm das Herz brechen
• Ehrbaren Frauen nachstellen und als Freudenmädchen betiteln, Familieninterne Angelegenheiten ehrbarer Frauen in die Öffentlichkeit tragen
• Zwei Schwestern zeitgleich ehelichen
• Das Schimpfen auf die Mütter ehrbarer Menschen
• Seines Nächsten Weib begehren
• Unwissenheit akzeptieren und sich nicht weiterbilden wollen, das absichtliche Nicht erlernen der religiösen Pflichten und des Erlaubten und Verwehrten usw., auf Dummheit beharren
• Unwissen darüber, dass Unwissenheit gefährlich (eine mentale Katastrophe) ist, weil Unwissenheit leichter, bzw. schneller zu Irreführungen führt
• Das Richtmaß und die Waage regulär justieren, gerecht handeln
• Sich als einer derer zu betrachten, denen kein Groll widerfahren wird ( wir sollten vor dem Zorn Gottes gewiss sein und IHN dementsprechend fürchten)
• Vor der Barmherzigkeit Allahs nicht die Hoffnung aufgeben
• Ehebruch, bzw. Sex vor der Ehe begehen, den nicht erlaubten Gelüsten nacheifern, sich prostituieren
• Gleichgeschlechtliche Kontakte hegen (Homosexualität praktizieren, propagieren)
• Sexueller Kontakt mit der Ehefrau während der Menstruation und oder während des Wochenbettes
• Lüstern auf anderer Leute Frauen und oder Töchter schauen(blicken), sich an den Reizen dieser Frauen aufgeilen
• Hochnäsig, Herablassend und Arrogant sein, aufgrund von Überheblichkeit anderen Menschen Unrecht antun und sie Verurteilen (Vorurteilen)
• Waisenkinder um ihr Recht bringen
• Den im Totenbett liegenden Vererbenden um sein hab und Gut bringen
• Lügen
• Meineid schwören, viel (oft) schwören
• Falsch Zeugnis ablegen
• Ein lebendes Tier ins Feuer werfen, ein Tier bei lebendigem Leibe verbrennen
• Geldgier, Geiz , Impertinenz, Gewinnsucht (Habgier)
• Jemandem etwas Gutes tun und ihm das Unter die Nase reiben (Vorhalten)
• Sinnlos in Gelächter ausbrechen, sehr viel Lachen (übertrieben Lachen)
• Perverse Lieder singen, unverschämtes besingen
E: Große Sünden bezüglich des gesellschaftlichen Lebens
„Siehe, Allah vergibt nicht, dass man Ihm Götter beigesellt, doch verzeiht Er im Übrigen, wem Er will. Wer Allah Götter beigesellt, hat eine gewaltige Sünde ersonnen.“ (4/48) Die schwerfälligsten Delikte sind:
• Sich gegenüber der Staatsregierung samt seiner Legislative, Judikative und Exekutive auflehnen, die Gesetze und deren Einhaltung ignorieren
• Wissentlich und zu Unrecht einem Menschen das Leben nehmen (Mord, Berufsmord)
• Selbstmord
• Feigheit vor dem Feind (im Krieg) und die Flucht ergreifen (Fahnenflucht), sich nicht mehr im Namen Gottes abmühen
• Schmiergelder akzeptieren, Bestechung
• Das nicht Unterbinden von Schlechtigkeiten wie z.B. Unrecht
Als große Sünde gilt es auch wenn man kontinuierlich kleinere Sünden begeht, sowie kleine Sünden als zu gering erachtet und sie weiterhin praktiziert. Im Bereich der Kaaba und Umgebung sollten keinesfalls Sünden ausgeübt werden.


Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

6 Dürfen Lebensmittel in denen sich der Farbstoff E 120 (Karmin) befindet, aus islamischer Sicht gegessen werden?

zuerst sei erwähnt, dass es sich bei dem Farbstoff E 120 nicht um Blut handelt.

Denn vergossenes Blut ist haram (verboten).

"In dem, was mir offenbart wurde, finde ich nichts, was verboten wäre, außer Verendetes oder vergossenes Blut oder Schweinefleisch - denn dies ist ein Greuel - oder Unheiliges, über dem ein anderer als Allah angerufen wurde." Wer aber gezwungen wird, ohne Begierde und ohne Ungehorsam, nun, dann ist dein Herr verzeihend und barmherzig“ (Sure En'am, 6/145; ähnliche Qur`anverse: Baqara, 2/173; Maide, 5/3; Nahl, 16/115)

Nach der hanifitischen und schafiitischen Rechtsschule wird das Essen von ekelerregenden, abscheulichen bzw. unappetitlichen Tieren, wie z.B. Läusen, als haram beurteilt.
„Gebieten wird er ihnen, was Rechtens ist, und das Unrechte verbieten, und wird ihnen die guten (Speisen) erlauben und die schlechten verbieten“(Sure A'raf, 7/157)

E 120 (Karmin, Karminsäure, Cochenille) ist ein organischer Farbstoff, der aus Tieren (in diesem Fall Läusen) hergestellt wird. Mit diesem Farbstoff werden unter anderem Lebensmittel rot gefärbt.

Karmin wird aus den befruchteten, getrockneten Weibchen der Scharlach-Schildlaus (Coccus cacti) erzeugt, die auf einer bestimmten Kaktusart vor allem in Mexiko und Peru leben.

„Zur Gewinnung der Farbe werden die Läuse getrocknet und in Wasser unter Zusatz von etwas Schwefelsäure ausgekocht. Das Karmesin wird dann unter Anwendung von Alaun und etwas Kalk ausgefällt, ausgewaschen und getrocknet. Durch die Verkollerung ist es dann möglich, Karmin auch als Pigment zu verwenden.“ Quelle: Wikipedia

Durch diesen chemischen Vorgang, wird die Beschaffenheit der Laus verändert und hat im Vergleich zu seinem natürlichen Zustand eine ganz andere, neue Struktur.
Demnach kann E120 nicht als Haram bezeichnet werden.

Falls es jedoch die Gesundheit des Menschen beeinträchtigt, ist es haram.

Es steht im Verdacht, bei Menschen mit einer bestimmten Veranlagung pseudoallergische Reaktionen auszulösen. Insbesondere, wenn bereits eine Allergie gegen Salicylsäure und ihre Abkömmlinge besteht, kann es zu Symptomen auf der Haut oder an den Atemwegen kommen.

7 Können Frauen während ihrer Menstruation/Periode eine Moschee betreten?

das Urteil, bezogen darauf dass eine Frau in der Menstruationsphase, zur Moschee gehen darf basiert auf entsprechenden Überlieferung. Eine Frau, die in diesem Zustand ist, darf eine Moschee nicht betreten, sich dort nicht aufhalten und sich dort nicht zurückziehen. Eine Überlieferung sagt dazu folgendes:

Niemand mit einer Menstruation oder einer Unreinheit (gemeint ist der Samenerguss) darf eine Moschee betreten. (İbn Mâce, Tahâre, 92; Dârimî, Vudû', 116)

Frauen dürfen in diesem Zustand keine Moschee betreten. Dieses Gebot gilt nicht nur für Frauen die die Menstruation unmittelbar erwarten, sich in ihr befinden oder sie kürzlich erst verlassen haben, sondern auch für Manner die sich im Zustand der Unreinheit befinden. Ob man sich nun in einer Moschee aufhalten möchte oder einfach nur durch die Moschee hindurchgehen will spielt dabei keine Rolle (Münyetul-Musalli - Fetâvâ-yi Hindiyye). Einzig wenn der Weg unweigerlich durch eine Moschee führt, ist es jemanden gestattet in diesem Zustand durch eine Moschee hindurchzugehen um das Ziel zu erreichen.

In dem Fall dass außer in einer Moschee nirgendwo Wasser zu finden ist, so ist es einer Frau in der Menstruation oder Post-Menstruation sowie einem Mann in unreinen Zustand gestattet, die Moschee zu betreten, um Wasser zu trinken oder mitzunehmen.

Es ist außerdem auch für Menschen in diesem Zustand erlaubt, im Falle einer Gefahr (Räuber, wilde Tiere, starke Kälte etc.) in einer Moschee Unterschlupf zu suchen. Jedoch sollte man in solch einem Szenario, vor einem heiligen Gotteshaus den Respekt und Anstand haben, sich mit einem passenden Mittel wie Wasser oder sauberer Erde zu reinigen (tayammum) (Tatarhaniyye - Fetâvâ-yi Hindiyye).

Frage: Darf man in diesem Fall auf das Dach einer Moschee steigen?

Die Mehrzahl der Gelehrten im islamischem Recht bewerteten das Dach einer Moschee hinsichtlich ihrer Heiligkeit, genau wie das Innere der Moschee, das heißt, dass alle Ge- und Verbote für das Innere der Moschee auch für das Dach gelten. Demnach ist es verboten im menstruellen, vor- oder postmenstruellen oder für Männer in einem unreinen Zustand sich dort aufzuhalten.

(Cevhere-i Neyyire - Fetâvâ-yi Hindiyye)

Frage: Welche Urteile gibt es für Orte die für Beerdingungen oder Festlichkeiten vorgesehen sind?

Laut verlässlichster Überlieferung, sind solche Orte, nicht mit einer Moschee gleichzusetzen. Die Beschlüsse für das Verhalten in einer Moschee müssen hier nicht gleichermaßen gelten, das heißt, dass unreine Männer oder Frauen während einer Menstruation, diese Orte betreten dürfen. (Bahrirâik - İbn Nüceym - Fetâvâ-yi Hindiyye)

Die Rechtschulen der Schafi und Hanbali sehen es als erlaubt an, wenn eine Frau in der Menstruation durch eine Moschee geht, mit der Prämisse diese nicht zu beschmutzen.

Dies basiert auf den folgenden Überlieferungen:

Hz. Aisha (r.a.) erzählt: als der Prophet (a.s.m) sagte: "Bring mir einen Gebetsteppich aus der Moschee" entgegnete ich ihm dass ich mich in meiner Menstruation befinde. Daraufhin gebot er mir : "Die Menstruation ist nicht etwas, was in deinen Händen liegt" (Müslim, Hayız, (299) 11- 13)

Hz. Meymune (r.a.) erzählt: "Obwohl eine von uns sich im menstruellen Zustand befand, so brachte man den Gebetsteppich zur Moschee und legte ihn dort aus" (Nesaî, Taharet, 174) 

 

8 Ist das Musik hören Haram ?

Liebe Leserin, lieber Leser


Unser Hauptkriterium in Bezug auf Musik ist die folgende:

"Einige Stimmen werden von unserer Religion als Halal (erlaubt) und manche als Haram (verboten) angesehen.Stimmen die einen an angenehme Dinge und die göttliche Liebe erinnern sind Halal. Solche die depressiven Leiden und lustvolle Leidenschaften erwecken sind Haram. Jene die von unserer Religion nicht definiert wurden, werden aufgrund der Effekte auf unsere Seele und Gewissen bewertet." (İşaratü’l-İ’câz, S. 78; Sözler, S. 382, 687-688)

Zwei Formen der Stimmen werden in der Musik benutzt; die menschliche Stimme und die Stimme des Instruments. Wenn ein Musikstück kompiniert wird, wird entweder nur die menschliche Stimme oder Musikintrumente benutzt; meistens wird aber von beidem Gebrauch gemacht. In all den drei Fällen wird eine gemäßigte Stimme in einer bestimmten Weise benutzt, die von Menschen gemocht wird und sie beeinflußt. Diese Stimmen werden gemäß ihrer Natur, Themas und Effekts bewertet. Entweder beeinflußt die Musik die Seele des Menschen und erzeugt angenehme, religiöse und heroische Gefühle in ihm oder ein Musikstück das angehört wird um die Seele eines Menschen zu beeinflussen und bringt unangenehme Gefühle hervor, die die angenehmen Gefühle verschwinden lassen. Wie klar aus den obigen Aussagen entnommen werden kann ist die Stimme die zu hören erlaubt ist diejenige, welche den Menschen an diese angenehmen Gefühle erinnert, d.h. die Vergänglichkiet dieser Welt dass der Tod jederzeit kommen kann und dass der Mensch eines Tages zu Staub werden wird; es sollte einen auch an die Angst vor Allah, der göttliche Liebe, die Liebe zu Allah und an die Manifestationen der Namen Allahs in den wunderschönen Kunstwerken erinnern. Es ist erlaubt all diesen Stimmen zuzuhören welche der Manifestation dieser Gefühle dienen. Allerdings ist es verboten Stimmen zuzuhören die depremierende Leiden hervorrufen, welche Hofflungslosigkeit im Menschen hervorrufen, welche an das Leid erinnert von Dingen getrennt zu sein, die den Menschen in den Pessimismuss treibt, welche die lustvollen Gefühle des Menschen anspricht die seine Seele (v)erzücken.

Es gibt andere Stimmen die zu keiner dieser Gruppen gehören und sich von Person zu Person ändern können. Zum Beispiel kann ein Musikstück bei einigen sinnliche Gefühle bei anderen hingegen angenehme Gefühle hervorrufen. Zum Beispiel einer der beiden hört diesem Lied zu: "Fall kleine Schneeflocke, flieg und sag alif, alif/ Mein krankes Herz wird verrückt, geh und sag alif alif" begleitet von der Musik erinnert er sich an Allah, denkt nach über die göttliche Liebe; der andere interessiert sich für seine äußerliche Bedeutung und erinnert sich an eine Frau wenn er das 'Alif' hört und denkt an die Liebe einer Frau.

Ein anderes Beispiel: Das folgende Gedicht von Yunus Emre wird as Hymne als auch als Volksmusik gesungen: "Deine Liebe hat  mir mein Selbst genommen/ Ich brauche dich, nur dich/Ich brenne vor Liebe Tag und Nacht/Ich brauche dich, nur dich/ Lass mich den Wein der Liebe trinken/ Lass mich verrückt werden und zu den Bergen gehen/ Ich denke an dich Tag und Nacht/ Ich brauche dich, nur dich". Während eine Person an die 'göttliche Liebe' denkt wenn er das Wort 'Liebe' hört, denkt die andere Person an die Liebe einer Frau.

Imam Ghazali betrachtete Musik under 3 Kategorien als Haram (verboten), Makrooh (Verabscheut) und Mubah (Erlaubt) (Ihya, 2:279-81) und sagte folgendes:

Die Stimmen die in Menschen nur das Verlangen nach dieser Welt und Gefühle der Lust hervorrufen ist Haram für diese Personen.

Es ist Makrooh ihnen zuzuhören für Menschen die einen Großteil ihrer Zeit verwenden für sie verwenden und es sich angewöhnt haben ihnen zuzuhören.

Es ist Mustahab (empfohlen) für eine Person, die voller Liebe für Allah ist, Musik zuzuhören wenn diese Stimme die guten Eigenschaften in ihm hevorruft.

Imam Ghazali sagte später, dass das was Musik Haram macht nicht die Musik selber ist, sondern die Dinge die ihr später hinzugefügt werden und klassifierte diese als folgende:

Wenn eine Frau singt und wenn der Mann der ihr zuhört befürchtet dass ihre Stimme ihn anregt dann ist es Haram ihr zuzuhören. Hier ist was es Haram macht nicht die Musik, sondern die Stimme der Frau.

Wenn der Text des Liedes schädlich ist und den Glaubenswahrheiten und Moralität des Islam widerspricht it es Haram zuzuhören. Hierbei ist es egal ob es von Musik begleitet wird oder nicht.

Wenn eine Person der durch seine Jugend ein Sklave seiner Gelüste ist sich zu sehr mit Musik befasst und den Großteil seiner Zeit mit dem Hören von Musik verbringt gerät er ins Verderben.

Übersetzt aus dem türkischem: Mehmed Paksu Helal – Haram

Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

9 Ist das von Nichtmuslimen geschlachtete (geschächtete, ungeschächtetes) Tierfleisch für Muslime zum Verzehr erlaubt?

zu dieser Thematik kann man auch mit zwei entsprechenden Versen beginnen; 

„Sie fragen dich, was ihnen erlaubt sei. Sprich: „Alle guten Dinge sind euch erlaubt; und was ihr Tiere und Raubvögel gelehrt habt (für euch zu fangen), indem ihr (sie) zur Jagd abrichtet und sie lehret, was Allah euch gelehrt hat. Also esset von dem, was sie für euch fangen, und sprechet Allahs Namen darüber aus. Und fürchtet Allah, denn Allah ist schnell im Abrechnen.“ (5/4)

„Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist.“ (5/5)

Wie man also nachlesen kann, sind die Nahrungsmittel der Schriftvölker den Muslimen erlaubt. Das geschnittene Geflügelfleisch, Rinderfleisch und Schaaffleisch von Juden und Christen ist den Muslimen zum Verzehr gestattet.

Die Welt entwickelt sich immer mehr zu einem kleinen Dorf. Und Muslime sind mittlerweile fast überall auf der Erde vertreten. Sie befinden sich nicht immer innerhalb der Grenzen islamischer Länder, sondern leben als Arbeiter, Schüler, Geschäftsmann auch außerhalb islamischer Staaten, wie die Muslime hier in Europa und oder Amerika. Auch dort möchten sie ihre religiöse Lebensweise bewahren. Jedoch sind sie manchmal Schwierigkeiten gegenübergestellt, insbesondere beim Fleischkauf. Wie wir alle vielleicht schon wissen dürfen Muslime in der Regel nur geschächtetes Fleisch vom Rind (Schaaf, Ziege, Büffel, Kamel, Rentier, Hirsch, Geflügel (Huhn, Truthahn, Pute, Gans, Ente, Strauß, Wachtel) essen. Einige Leute sagen, dass es nicht zulässig wäre in christlichen Fleischereien (Lebensmittelläden) Fleisch zu kaufen, und orientieren und berufen sich auf die kennzeichnende Herstellung durch Schächtung. Nur, nicht jeder Muslim kann sich eine spezifische Produktion erlauben und darüber hinaus ist das Schächten nicht in jedem Land gestattet. Aus diesem Grunde können in einigen westlichen Ländern muslimische Familien was ihre natürlichen Bedürfnisse nach Fleisch angeht in schwierige Umstände geraten. Das bedeutet, dass es kaum so genanntes „Helal Fleisch“ gibt, was bedenkenlos verzehrt werden kann.

„Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist.“ (5/5)

Wie oben schon erwähnt ist, sind die Nahrungsmittel der Schriftvölker, also Juden und Christen, den Muslimen erlaubt. In keiner der vier Rechtschulen sind wir bezüglich dieser Thematik auf ein Urteil angetroffen, dass die in Nichtislamischen Ländern lebenden Muslime Benachteiligen würde. Es gibt kein direktes Verbot, dass den Einkauf und Verzehr von reinem Rind, Schaaf- und Geflügelfleisch usw. aus christlichen und oder jüdischen Metzgereien (Lebensmittelläden) untersagt. Grundsätzlich lautet das Urteil: Das geschnittene Fleisch vom Volk der Schrift ist erlaubt und kann verzehrt werden. Mit der Bezeichnung „Volk der Schrift“ sind alle gläubigen Christen und Juden gemeint, die an eine von Gott offenbarten Schrift wie die Bibel und oder Thora glauben. Dementsprechend ist das Einkaufen und Verzehren von (erlaubtem) Fleisch, dass von Christen und oder Juden hergestellt wurde zulässig. Wichtig ist die Gottgläubigkeit des Schlachters, der das Tier umbringt und nicht die des Verkäufers. Wenn der Schlachter ein Gottgläubiger Mensch ist, der sich an die Bibel und oder der Thora hält, dann kann man als Muslim sein produziertes Fleisch kaufen und auch das von ihm hergestellte Essen verspeisen, ausgenommen Schweinefleisch und Produkte mit solchem. Denn eigentlich und ganz Streng genommen gilt das Schweinefleisch Verbot nicht nur für die Juden und Muslime, sondern es gilt auch für die Christen.

„Ebenso das Schwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer. Es soll euch als unrein gelten. Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihr Aas dürft ihr nicht berühren.“ (Bibel, Dtn 14,8)

Gemäß den oben aufgeführten Erläuterungen und dem Qur-ânvers ist zu verstehen, dass die Muslime in Nichtislamischen Ländern nicht auf den Genuss von Fleisch verzichten und somit keinerlei Einbußen hinnehmen müssen. Denn an den von Gottgläubigen (Christen & Juden) produzierten Lebensmitteln sollte es keine Bedenken geben. Dies bedeutet nicht, dass wir ab sofort sämtliche Fastfood Ketten durchlaufen und bedenkenlos alles verspeisen können. Es dient viel mehr dem gesellschaftlichen Miteinander zwischen den Menschen unterschiedlicher Konfessionen und der Erleichterung in erschwerten Situationen.

Das Gedenken Gottes während der Schlachtung/Tötung des Tieres:
Wenn der Schlachter ein Gottgläubiger Mensch ist und es mal versäumt hat den Namen Gottes während der Schächtung zu erwähnen, kann das vom ihm geschnittene und hergestellte Fleisch dennoch verzehrt werden. Es geht hierbei nicht um die einmalige Versäumnis eines Gottgläubigen Schlachters während seiner Arbeit. Es geht eigentlich darum, dass von Gottvergessenen und Gott ablehnenden (Gottverlassenen) Menschen keine Speisen anzunehmen und gutzuheißen sind. Denn islamisch betrachtet ist es unzulässig von Ungläubigen Nahrung anzunehmen und sie zu speisen, weil sie jemand anderes Anrufen als Allah und weil man Atheisten, Polytheisten und Agnostiker auch nicht als Gottgläubige (Volk der Schrift) bezeichnen kann.

„Da nun einmal jedes Ding dem Sinne nach »Bismillah (Im Namen Gottes)« sagt und uns im Namen Allahs die Gnadengaben Gottes entgegenbringt und anbietet, müssen auch wir »Bismillah (Im Namen Gottes)« sagen. Im Namen Allahs (Gottes) müssen wir geben. Im Namen Allahs (Gottes) müssen wir entgegennehmen. Wenn dies aber so ist, dürfen wir von gottvergessenen Menschen, die nicht im Namen Allahs (Gottes) geben, auch nichts annehmen“ (Bediuzzaman Said Nursi, Worte, 1. Wort)

Woher sollen wir wissen wer das Fleisch geschnitten und zubereitet hat? Was sollen wir tun wenn wir es nicht in Erfahrung bringen können?

Solange die Bedenken nicht bestätigt sind und das Verbotensein nicht eindeutig erwiesen ist, können und dürfen wir etwas nicht als Verboten (Haram) und Unerlaubt etikettieren und verbieten. Bis die Zweifel nicht bestätigt sind ist auch der Konsum zulässig. Und das ist ein die Allgemeinheit ermutigendes Urteil.
Ein weiteres Zweifel erregendes Thema ist die Art und Weise wie das Tier erlegt wurde. Es ist überhaupt nicht Nachteilig, ob es durch eine Pfeilspritze zuerst betäubt oder durch einen Elektroschock ruhig gestellt und dann getötet wurde. Wichtig ist, dass die Tötung des Tieres durch einen einzigen gezielten und sicheren Schnitt quer durch die Halsunterseite erfolgt. Sollte das Tier durch die zuvor erteilten Betäubungen schon gestorben sein und der Schnitt erfolgt im Nachhinein, so gilt dieses Fleisch nicht als geschächtet und ist offiziell nicht zum Verzehr erlaubt, denn das Tier war schon Tot bevor es die Halsschlagader durchgeschnitten bekommen hat. Genau genommen wurde hierbei nur einem bereits verstorbenen Tier der Hals durchgeschnitten, was nicht die von Gott gestellten Bedingungen erfüllt.

„Verboten ist euch das von selbst Verendete sowie Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name angerufen ward als Allahs; das Erdrosselte; das zu Tode Geschlagene; das zu Tode Gestürzte oder Gestoßene und das, was reißende Tiere angefressen haben, außer dem, was ihr geschlachtet habt; und das, was auf einem Altar (als Götzenopfer) geschlachtet worden ist; auch dass ihr euer Geschick durch Lospfeile zu erkunden sucht. Das ist Ungehorsam. Heute sind die Ungläubigen an eurem Glauben verzweifelt, also fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich. Heute habe Ich eure Glaubenslehre für euch vollendet und Meine Gnade an euch erfüllt und euch den Islam zum Bekenntnis erwählt. Wer aber durch Hunger getrieben wird, ohne sündhafte Absicht – dann ist Allah allverzeihend, barmherzig.“

Nach dieser Art der Erläuterungen können natürlich strenge und fromme Gläubige Einspruch einlegen und diese Auslegung dementieren. Gegensätzlich zu dieser erleichternden Erklärung dürfen wir aber auch nicht die Ansicht der strengeren, frommeren und charakterfesteren Gläubigen vernachlässigen. Diese Gruppen der noch vorsichtigeren und anspruchsvolleren Gläubigen Muslime können noch sorgfaltiger sein und eine striktere Linie fahren, in dem sie (für sich) nur Nahrungsmittel von frommen und die Gebetsverrichtung einhaltenden Muslimen akzeptieren. Sie können sich von zweifelhaften Lebensmittel und Lebensmittelläden fern halten. Diese Menschen sollten nicht kritisiert, sondern in ihrer konsequenten Frömmigkeit Gewürdigt und Anerkannt werden. Jedoch kann ihre Frömmigkeit nicht als Erlass dienen um andere zu beurteilen. Das bedeutet, dass wir nicht von jedem Gläubigen dieselben Rechtschaffenheiten erwarten können, da zu mal nicht Alle zu jeder Zeit gleiche oder ähnliche Bedingungen um sich haben. Wer natürlich das Bedürfnis verspürt sich in seiner Aufrichtigkeit zu steigern, dem gratulieren wir zu diesem Entschluss und wünschen viel Erfolg.

Im Grunde genommen sollten sich die in Nichtislamischen Ländern lebenden Muslime primär um die Beachtung des Schweinefleischverbots bemühen. Egal auf welche Art und Weise Schweinefleisch geschlachtet und gleich mit was für Reinigungsmaterialien es gereinigt wurde, dieses Tier ist und bleibt als ganzes unrein. Das darf man weder kaufen, verkaufen noch essen.

„Wenn das Gesetz das Schweinefleisch verbietet, so vor allem deshalb, weil die Lebensgewohnheiten und die Nahrung des Tiers höchst unsauber und Ekel erregend sind. […] Das Maul eines Schweins ist so schmutzig wie der Kot selbst.“(Moses Maimonides, jüdischer Leibarzt des ägyptischen Sultans Saladin)

Schlusswort:
Wenn für einen Muslim die Möglichkeit besteht islamisch geschächtetes Fleisch zu bekommen und zu verzehren, dann sollte das definitiv genutzt werden. Sollte trotz aller Bemühungen dennoch keine Möglichkeit bestehen (ohne in Schwierigkeiten zu geraten) islamisch geschächtetes Fleisch zu ergattern, dann ist dass Speisen von reinem Rind- Schaaf- und Geflügelfleisch usw. erlaubt, allerdings unter der Bedingung das es von gläubigen Juden und oder Christen hergestellt wurde.

10 Ist Gelatine erlaubt?

Liebe Leserin, liebe Leser


Der Ihnen beschriebene Fall kommt bei Gelatine aus folgendem Grund nicht zur Anwendung. Der Grund warum Trinkalkohol verboten ist ist seine berauschende Wirkung. Sobald der Alkohol seine berauschende Wirkung, zb. durch die genannten Umwandlungsprozesse, verliert und somit nicht mehr berauschend ist ist der Verzehr erlaubt. Im Gegensatz dazu hat uns Allah nicht mitgeteilt aus welchem Grund der Verzehr vom Schwein verboten ist, wodurch jede Substanz die Schwein enthält verboten ist. Gelatine wird in Deutschland in der Regel aus den Knochen von Schweinen hergestellt. Aus diesem Grund ist die überwiegende Mehrheit der islamischen Gelehrten der Ansicht das Gelantine verboten ist auch wenn es durch bestimmte Umwandlungsprozesse chemisch verändert wurde, denn das Ursprungsprodukt nach wie vor ein Teil des Schweines. Sollte Gelantine allerdings aus Rinderknochen gewonnen werden und dieses Tier wurde nach den islamischen Regeln geschlachtet ist gegen den Verzehr nichts einzuwenden.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

11 Ab wann zählt eine Tat als Zina?

Liebe Leserin, lieber Leser


Grundsätzlich ist Zina bei der Ausführung des eigentlichen Geschlechtsaktes erfolgt. Dieser Akt zählt zu einer der großen Sünden für die man sobald als möglich Allah um Vergebung bitten sollte. Desweiteren gibt es was als Zina der Augen oder der Ohren bezeichnet wird. Damit ist gemeint, dass jemand eine Person des anderen Geschlechtes bewusst und mit sexuellen Hintergedanken länger ansieht oder ihrer Stimme zuhört. Dies wird nicht unter den schweren Sünden gezählt und hierfür ist auch keine weltliche Strafe vorgesehen. Auch wird jemand der das Zina der Augen oder Ohren begeht nicht jemand angesehen der Zina begangen hat. Nichtsdestotrotz ist dies eine Sünde von der man Abstand nehmen sollte.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

12 Sind ästhetische Operationen (Schönheitsoperationen) erlaubt?

Liebe Leserin, lieber Leser


Körperliche Entstellungen (Behinderungen), die von Geburt an vorhanden sind als auch solche die im Nachhinein durch Krankheit oder Unfall zustande kommen dürfen und können operativ behoben werden. Die Erlaubnis beschränkt sich ausschließlich auf medizinisch notwendige Eingriffe. Operationen aus Eitelkeit hingegen sind absolut unzulässig.

Heutzutage versteht man unter „ästhetischer Operation“ oder „Schönheitsoperationen“ primär operative Eingriffe die unterhalb der Haut stattfinden, wie zum Beispiel Nasen, Kinn, Brust und Gesichtsoperationen (Kosmetische Straffung von Gewebe). Der Zweck und das Ziel solcher operativen Eingriffe bestehen in erster Linie darin, eine Verschönerung der betroffenen Strukturen zu erlangen. Diese Bedeutsamkeit der äußerlichen Schönheit ist überwiegend das Resultat einer materialistischen und weltlichen Auffassung, die noch vor der seelischen und charakterlichen Eleganz Vorrang genießt. Dieser Impuls ist rein weltlicher Natur und ist als solcher letztlich ein Fluch für den Menschen als Individuum.

Menschen mit Verstand sind eigentlich mit dem von Gott gegebenen Leibeskleid zufrieden. Obwohl es eigentlich der Danksagung bedarf, weil sämtliche Organe und Extremitäten an Ort und Stelle sind und man über einen gesunden Körper verfügt und obwohl der Mensch ohne eigene Anstrengungen und ohne eigenen Aufwand Besitzer eines eigentlich perfekten Körpers ist, zeigt er sich undankbar sowie unzufrieden und bringt sich unnötiger Weise zusätzlich in Gefahren, die während einer Operation auftreten können. Er hat das niedere Bedürfnis, dass bereits Perfekte noch zu perfektionieren. Betrachten wir nun diese Thematik aus religiöser Sicht, so treten folgende Dinge zum Vorschein:
Dieser Akt der Verschönerung ist teuflischer Natur und resultiert aus einem Minderwertigkeitsgefühl voller Ungläubigkeit. Denn als der Satan den Niederwurf vor Adam (a.s.) verweigerte und somit von der Barmherzigkeit Gottes ausgeschlossen wurde, kündigte er folgendes an:

„Ich will wahrlich von Deinen Dienern einen bestimmten Teil nehmen; wahrlich, ich will sie irreleiten; wahrlich, ich will eitle Wünsche in ihnen erregen; wahrlich, ich will sie aufreizen, und sie werden dem Vieh die Ohren abschneiden; wahrlich, ich will sie aufreizen, und sie werden Allahs Schöpfung verunstalten.“ Und wer sich Satan zum Freund nimmt statt Allah, der hat sicherlich einen offenkundigen Verlust erlitten. (Sure Nisa, 119)

Die Araber vor dem islamischen Zeitalter hatten oftmals solchen Einflüsterungen des Teufels die Aufmerksamkeit geschenkt, in dem Sie ihre Körper mit blauer Farbe anmalten und auf den Köpfen ihrer Kinder im Namen ihrer Götzenfiguren nur wenig Haare ließen. Unser ehrenwerter Prophet Muhammad (sav) hat insbesondere überflüssige Eingriffe, die eine Umgestaltung am menschlichen Körper bewirken, nicht gut geheißen. In der von Muslim und Buhari überlieferten Hadith ist folgendes berichtet.
Wer aus Gründen der Schönheit sich (oder andere tätowiert und oder) tätowieren lässt, sich die Zähne schleifen, die Augenbrauen zupfen, die Haare lichten (Strähnen, Blondieren) lässt, oder eine Perücke trägt und somit die Schöpfung Gottes verändert, ist jenseits der Barmherzigkeit Gottes. (Müslim, Libas: 119-120; Buhârî, Libas: 82, 85.)

Personen, die solche operative und verändernde Eingriffe aus Eitelkeit in Anspruch nehmen, als auch Solche, die Schönheitsoperationen für teures Geld anbieten, verdeutlichen indirekt, dass sie mit der von Gott gegebenen Gestaltung nicht einverstanden sind. Sie rebellieren gegen ihr Schicksal und kritisieren die göttliche Kunstfertigkeit.

„Oh Mensch, wisse das der dir von Gott gegebene Körper, das Leib samt seinen Organen, ein dir anvertrautes Gut ist und nicht dein Eigen. Der Allgerechte Gott hat Sein Eigentum freigiebig in deine Hand gelegt, damit du einen Nutzen davon hast. Nachdem das dir gegebene Leben samt seinen Zugehörigkeiten nicht dein Eigentum ist, sondern eine Leihgabe zum Vollbringen deiner Pflichten und zur Versorgung deiner Bedürfnisse, gehe sorgfältig damit um.“ (Bediuzzaman Said Nursi,Barla Lahika, 250.Brief)


Ohne eine wirkliche Rechtfertigung und ohne eine ernsthafte medizinische Notwendigkeit und allein aus Gründen der Eitelkeit und der „Verschönerung“, ist es aus islamischer Sicht absolut unzulässig sich einer solchen Operation auszusetzen. Die Gründe der Untersagung sind folgende: Körper und Geist werden offensichtlich unnötigen Qualen und Gefahren ausgesetzt. „…und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben…“ (Sure 2, Vers 195). Früher waren es die Tätowierungen und die Zahnschleifungen und heute sind es die Schönheitsoperationen. Jedes Jahrzehnt hat seine eigenen Krankheiten. Sie verunstalten das ihnen von Gott anvertraute Gut und bringen ihr Leben zusätzlich in Gefahr.

„Neben temporären Erscheinungen wie Schwellungen, Rötungen und Hämatomen, die die Gesellschaftsfähigkeit nach einem Eingriff um die so genannte "Downtime" hinauszögern, sind bereits zahlreiche anhaltende und schwere Komplikationen aufgetreten, die Entstellungen und Lebensgefahr nach sich ziehen: Abstoßungsreaktionen, Allergien, Infektionen, Lähmungen, Narbenbildung, Sensibilitätsstörungen. Sogar Todesfälle sind bekannt. … Ein Großteil der chirurgischen Eingriffe dient der Korrektur fehlgeschlagener Ersteingriffe.“ (Quelle: http://www.0i-2.com/content/146/Gefahren.html)

Ein weiterer Grund, der es einem Muslim nicht gestatten sollte an solche operativen Eingriffe zu denken, ist die Verschwendung. In Angesicht der Tatsache, dass für einen Gläubigen das Wohl seines Nächsten ihm wichtiger sein sollte als das Eigene, ist es vernunftwidrig soviel Geld für unsinnige Eingriffe zu vergeuden anstatt seine bedürftigen Mitmenschen zu unterstützen. In der Regel bleibt es sehr selten nur bei einer einzigen Operation, womit außerordentlichen Verschwendungen sämtliche Wege geebnet wären. Und Verschwendung ist im Islam verboten (Haram). Des Weiteren dient solch eine Operation keinem guten Zweck, sondern einzig und allein dem Egoismus und der Selbstherrlichkeit, was mit unter zu den größten Sünden und somit zu den größten Übertretungen gehört. Darüber hinaus gibt es sehr viele Menschen, die angesichts medizinischer Notwendigkeiten einer operativen Behandlung bedürfen, aber sich das aufgrund immenser Operationskosten nicht leisten können und folglich täglich Schmerz und Leid ertragen müssen. Wie kann ein Gläubiger in Anbetracht so vieler Missstände da noch an die Verschönerung seines Aussehens denken, die auch noch mehrere Zehntausende Euro kosten?


Wie in vielen Angelegenheiten gibt es auch hierbei Ausnahmen in Sonderfällen. Ist eine medizinische Notwendigkeit und somit eine nachvollziehbare Erklärung vorhanden, so ist das Thema anders zu betrachten und zu bewerten. Denn in solchen Situationen sind die Beweggründe auch anderer Natur. Ist ein Mensch von Geburt an oder im Nachhinein durch Feuerbrand und oder Unfall in seinem Aussehen entstellt, so sind operative Eingriffe zur Wiederherstellung der Funktion und des Aussehens unbedenklich zulässig (z.B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte). Diese Menschen befinden sich körperlich sowie geistig in einer Sondersituation und sind zusätzlich durch ihre Behinderung den „gaffenden Blicken und schwachköpfigen Kommentaren“ der Gesellschaft ausgesetzt.

„Wer solch einen Makel hat und dadurch innerhalb der Gesellschaft psychischen Leiden ausgesetzt ist, sowie Minderwertigkeitskomplexen verfallen ist, seine Persönlichkeit (Individualität) gekränkt ist, dieser Zustand ihn ständig demütigt und unansehnlich (ungeheuerlich) zeigt, dann stellt solch ein Zustand eine Indikation für eine operative Korrektur und Wiederherstellung. (Umdetü’l-Karî, 22: 63; el-Kardâvî, Islâmda Helâl ve Haram, s. 103.)

Folglich gibt es in solchen und ähnlichen Sonderfällen an einer Wiederherstellungsoperation keine religiösen Einwände. Denn Allah hat in der Religion (im Glauben) für uns keine Erschwernis auferlegt. Die oben erwähnte Hadith bringt das Thema auf den Punkt. Wer aus einem „Schönheitswahn“ heraus handelt, ohne dass eine medizinische und gesundheitliche Notwendigkeit vorliegt, handelt aus egozentrischen Gründen. Es geht hierbei darum, dass die Absicht rein, rational und nachvollziehbar ist. Schönheitsoperationen und oder ästhetische Operationen, ohne dass eine körperliche (und geistige) Entstellung vorliegt, also aus reiner Eitelkeit, die oft als „Perfektionismus“ ausgelegt wird, sind strikt untersagt und absolut vernunftwidrig.


Selam & Dua

Fragenandenislam - Team



13 Dürfen wir uns selbst Schaden zufügen?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Durch die Verse im Qurʾān "Begibt euch nicht mit eigenem Willen in Gefahr" (in ungefährer Bedeutung der Sura al-Baqara 2/195) und "Begeht kein Selbstmord". (in ungefährer Bedeutung der Sura an-Nisāʾ 4/29), kommen die Gelehrten meistens zu dem Beschluss, dass es verboten ist, seinem Körper zu schaden.

In einer Überlieferung, wird gesagt: "Allah befiehlt, immer und in jeder Situation, die Güte und die positive Umgangsform."
Jemand der sich Schaden zufügt, hat den Befehl Gottes der Güte und der positiven Umgangsform missachtet. (aus dem Müntedeyatu mevkii'l - Ezher entnommen).

In einer anderen Überlieferung wird gesagt: "Der Mensch darf weder sich selbst, noch einem anderen Schaden zufügen." (Ibn Mace, Ahkam, 17)
Die Schlussfolgerung hierbei ist, dass man Unrecht nicht mit Unrecht entgegnen kann. (Mecelle md. 19)
So wie dass es ist nicht erlaubt ist, weder sich selbst, noch jemandem anderen Schaden zuzufügen, so ist es auch nicht zulässig, Unrecht mit Unrecht zu erwiedern.
Man nimmt das Rechtswesen (z.B. die Juristen) in Anspruch, um die Ungerechtigkeit zu entschädigen.

Selam&Dua
Fragenandenislam -Team

 

14 Ist es erlaubt im Islam gelegentlich Cannabis zu Konsumieren?

Liebe Leserin, lieber Leser


Große als auch kleine Mengen, die regelmäßige sowie die gelegentliche Einnahme von Drogen, sind im Islam nicht erlaubt (Haram).

Diese Mittel haben zu bestimmten Zwecken und Zeiten eine heilende Wirkung. Um diese Mittel als Heilung einnehmen zu können sollte eine Krankheit bestehen. Diesen Bedarf muss natürlich ein Arzt diagnostizieren und nur dieser Arzt darf sie überhaupt einsetzen oder verschreiben. Für alle anderen Fälle ist der Gebrauch verboten. Hierbei kann der gesunde Menschenverstand (Gewissen) nicht das Gegenteil behaupten. Wenn wir im Inneren ein Verlangen nach diesen Mitteln haben so ist es nicht das Gewissen, sondern das Ego (Nefs). Der Nefs jedoch, befiehlt nur Unheil vor dem wir bei unserem Schöpfer Zuflucht suchen müssen.

Für weiteres können sie auch unter diesem Artikel lesen:

http://www.fragenandenislam.com/soru/wie-ist-das-religi%C3%B6se-urteil-bez%C3%BCglich-drogen-haschisch-marihuana-heroin


Selam & Dua

Fragenandenislam-Team

15 Wird Zina vergeben?

Liebe Leserin, lieber Leser


Bei Zina handelt es sich um jede Art von sexuellen Verkehr der zwischen 2 nicht verheirateten Personen vollzogen wird und stellt eine der großen Sünden des Islam da. Auch bei Oralverkehr zwischen nicht ehelichen Personen handelt es sich um eine Art von Zina, allerdings würde diese Art von Zina keine weltliche Strafe zur Folge haben. Wenn jemand diese Sünde aufrichtig bereut und davon Abstand nimmt wird einem Allah inshallah, so Allah will, verzeihen.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

16 Darf ich als Muslim ein Spenderorgan annehmen falls das erforderlich wäre und ist es mir ebenfalls gestattet meine Organe an sterbenskranke Menschen zu spenden?

es gibt Angelegenheiten, die im Normalzustand unzulässig sind, welche aber in einer Notsituation zulässig werden. z.B.: einer verstorbenen schwangeren Frau deren Kind im Mutterleib noch am Leben ist soll nach Ansicht der meisten gelehrten per Not-Kaiserschnitt ihr Kind gerettet werden. Weil hierbei, wie bei einer Organspende, dem Verstorbenen etwas entnommen wird um jemand anderem das Leben zu retten. (Quelle: el-Ihtiyar, 4: 167; Reddü’l-Muhtar, 1: 602.) Auf diesen Rechtsbeschluss beziehend erfolgt die Antwort der Gelehrten bezüglich des Organtransfers.

Einen schwerkranken Menschen vor dem Tod und wohlmöglich vor dem Verlust weiterer wichtiger Organe zu wahren, dürfen aus dem Körper bereits verstorbener Menschen Organe entnommen werden, um dadurch anderen Patienten das Leben retten zu können. Überwiegend werden solche Operationsverfahren für Herz- und Nierentransplantation angewendet.

Es gibt jedoch einige Grundregeln die es zu befolgen gilt, wenn eine Organtransplantation bevorsteht:
• Eine Organtransplantation muss durch eine Lebensnotwendigkeit bedingt sein, dass heißt, durch eine Transplantation wird oder kann Leben gerettet werden.
• Diese lebensrettende Maßnahme muss ärztlich Diagnostiziert werden und als letzter Ausweg aus der lebensbedrohlichen Situation anzusehen sein. Das bedeutet, dass der Patient aller Voraussicht nach durch eine Organtransplantation eine drastische Steigerung seiner Lebensqualität erlangen wird bzw. sein Ableben ersichtlich hinausgezögert wird und oder aber auch möglichenfalls eine allgemeine Genesung eintreffen wird. Diese Art der Operation sollte tatsächlich der aller letzte Ausweg sein und dadurch sollte eine Besserung gewährleistet sein.
• Weiterhin sollte solch eine Diagnose von den erforderlichen Fachärzten und oder einer Ärzte Delegation gestellt und gegebenenfalls die Transplantation auch ihrerseits durchgeführt werden.
• Das Einverständnis oder eine Zustimmungserklärung (Organspende Ausweis) des Spenders sollte vorliegen, um nach seinem Ableben überhaupt Organe aus seinem Körper entnehmen zu können. Sollte der potenzielle Organspender keinen Spende Ausweis besitzen und zu Lebzeiten nie von Organspende gesprochen haben, so wendet man sich an die Hinterbliebenen.
• Hat der Verstorbene und somit potenzielle Organspender ein Testament aufgestellt indem eine mögliche Organspende verweigert wird, so muss das respektiert werden.
• Der potenzielle Organspender muss auch tatsächlich verstorben, also tot sein. Es ist absolut unzulässig, dass dem möglichen Organspender zu seiner Lebzeit ein Organ entnommen und einem Anderen implantiert wird. Somit wird ein gesunder Mensch zu einem Ungesunden verunstaltet und das ist nicht zweckdienlich. Auch bei einem Menschen, der in absehbarer Zeit (wenigen Stunden) seiner Krankheit erlegen wird, darf nicht aufgrund dieser Tatsache (auch wenn der Patient einer Organentnahme zustimmen würde) ein oder mehrere Organe entnommen werden. Es kommt schon mal vor, dass durch Ärzte schon zu Tode erklärte Patienten unerwarteter Weise doch weiterlebten und sogar Genesung finden. Der Tod muss eindeutig eingetroffen und durch einen Arzt diagnostiziert sein, ehe einem potenziellen Organspender ein Organ entnommen wird.
• Für einen gesunden Menschen, der eine seiner Nieren einem Schwerkranken Patienten spenden möchte, damit dieser überleben und eventuell wieder „gesund“ wird gilt folgendes. Wenn ihm durch die Abnahme einer Niere im Nachhinein keinerlei Unannehmlichkeiten entstehen und er sein Leben wie zuvor weiterführen kann, dann gibt es keine Einwände für seine Hochherzigkeit. Würde ihm nach der Abnahme einer Niere eine allgemeine Verschlechterung bevorstehen, wodurch er ein schwächeres Immunsystem erlangen und somit anfälliger für Krankheiten werden würde und oder er Medikamente einnehmen müsste, dann ist solch eine Organspende unzulässig. Das bedeutet, dass dem Organspender durch eine mögliche Spende in keiner Weise Nachteile entstehen dürfen und er damit keine Einbußung seiner Lebensqualität hat. Auch hierbei gehören Organspendeausweis und Einverständniserklärung des Spenders dazu. Ohne die rechtlichen Angelegenheiten geklärt zu haben ist eine Spende nicht möglich.

Das Hauptaugenmerk bezüglich dieser Thematik liegt in der Wahrung des Menschenlebens.
Denn eines der Maximen der Religion ist es das Leben zu wahren.
„Und wer ein Leben erhält, soll sein, als hätte er die ganze Menschheit am Leben erhalten.“ (Sure Mâide, Vers 32)
Gemäß diesem Vers ist es auch ebenfalls zulässig an einem Patienten, der viel Blut verloren hat, eine Bluttransfusion zu vollziehen ganz gleichgültig wer der Spender ist und woher er stammt (Konfessionsunabhängig). (Quelle:Yes’elûneke Fi’d-Dîn ve’l-Hayat, 1: 604-608.)
Die Organ- und oder Blutspende sollte ganz unentgeltlich erfolgen und keinerlei finanzielle Erwartungen beinhalten. Denn der Mensch samt seinem Körper (Körperteile, Organe) ist kein käuflicher Artikel, welcher zu beliebiger Zeit auf Reserve erkauft werden kann. Daher ist das Akzeptieren von Entgelten für eine Organ- und oder Blutspende strengstens untersagt und absolut unzulässig.
In den Hadithen ist überliefert, dass in einer für den Menschen lebensbedrohlichen Situation (Hungersnot oder Zwangslage) ursprünglich unerlaubte Handlungen zulässig werden und ihre Sündhaftigkeit aufgehoben ist. (Müsned, V, 96, 218; Ebû Dâvûd, “Et‘ime”, 36)

“…Wer aber dazu gezwungen ist, ohne Verlangen danach und ohne (das Maß) zu übertreten, auf dem sei keine Sünde; siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig.“ (2/173)
„…Wer aber gezwungen wird, ohne Begierde und ohne Ungehorsam, nun, dann ist dein Herr verzeihend und barmherzig.“ (6/145)

Der Islam gebührt den Toten Ehrerbietung, aber der Erhaltung von Leben gebührt noch viel mehr Hochachtung.

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

17 Muss ich ein Kopftuch tragen?

Liebe Leserin, lieber Leser


Das Verdecken der Haare ist für die Frau Pflicht (Wajib) im Islam sobald sie ihre Pubertät erreicht hat. Dabei spielt es keine Rolle ob man zuvor das Kopftuch vorher getragen und dann abgelegt hat oder ob man es überhaupt noch nicht getragen hat. Beides ist gemäß dem Islam verboten (haraam) und man macht sich einer Sünde schuldig. Wenn man als Muslimin Ausgrenzungen oder gar Anfeindungen erfährt sollte man dies als eine Prüfung von Allah ansehen. Je schwerer diese Prüfung ist desto höher wird, mit Allahs Erlaubnis, die Belohnung im Jenseits sein. Man sollte sich daher nicht von den Reaktionen anderer Menschen entmutigen lassen und manchmal stärken solche schweren Prüfungen auch den Glauben (Iman) und die Aufrichtigkeit (Ikhlas). Auch sind uns viele Fälle bekannt, in denen Muslime anfangs ausgegrenzt wurden und sich die Umgebung nach kurzer Zeit daran gewöhnt und sogar Respekt vor dieser Entscheidung gewonnen hat. Desweiteren kann man dies auch eine Möglichkeit ansehen anderen Menschen den Islam näher zubringen. Man könnte bei dieser Gelegenheit zum Beispiel erklären warum man sich entschieden hat das Kopftuch zu tragen oder einige Weisheiten hinter diesem Gebot erklären.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

18 Was ist beim Umgang (z.B. Transport, Lieferung…usw.) mit (berauschendem) Alkohol zu beachten?

der Islam verbietet den Konsum von Alkohol und ähnlichen alkoholhaltigen Lebens- und oder Genussmitteln. Ebenfalls untersagt der Islam den Handel mit Alkohol insbesondere unter Muslimen. Der ehrenwerte Prophet Muhammad (s.a.s.) sagte folgendes: „Der Prophet (s.a.s.) hat folgende Zehn Personen um das Thema Alkohol verdammt. Den Auspressenden (Weinpressen). Denjenigen, für den gepresst wird. Den, der Alkohol konsumiert und den, der es trägt. Denjenigen, für den der Alkohol getragen wird und denjenigen der das Trinken (von Alkohol) veranlasst. Denjenigen, der es verkauft und den, der das aus dem Alkoholverkauf erzielte Geld verzehrt. Denjenigen, der Alkohol kauft sowie denjenigen, für den es gekauft wird.“ (Tirmizî, Büyû', 59; Ibn Mâce, Esribe, 6)

Ebenfalls ist es islamisch nicht zulässig in einer Verkaufshalle zuarbeiten in der ausschließlich Alkohol verkauft und oder ausgeschenkt wird. Wenn neben dem Alkohol auch überwiegend andere islamisch zulässige Lebensmittel angeboten werden, dann kann man dort arbeiten, allerdings ist dann das daraus erzielte Einkommen teilweise legitim (Halal) und teilweise unrechtmäßig (Haram). Es geht hierbei darum, dass ein Muslim gänzlich den Kontakt zu Alkohol vermeidet. Arbeitet man in einem großen Kaufhaus, in dem es unterschiedliche Abteilungen gibt, so beschränkt sich das Verbot auf die jeweiligen Abteilungen. Zum Beispiel: Arbeitet man in der Schuhabteilung und hat somit in keiner Weise Kontakt zum Alkohol, so ist der Erwerb vollkommen rechtmäßig, auch wenn direkt neben an in der nächsten Abteilung Alkohol verkauft und verzehrt wird. In diesem Fall sind die sich räumlich nahe stehenden Abteilungen komplett eigenständige Abteilungen, wie zwei voneinander unabhängige Geschäfte.
Grundsätzlich gilt hierbei die Kausalität, das heißt, wer zum sündigen veranlasst, der ist im rahmen seiner Ursächlichkeit für die begangenen Sünden (auch die der anderen Leute) verantwortlich und somit vor Gott haftbar. Zwar ist rechtlich gesehen die Sündhaftigkeit zwischen dem Eigenkonsum und der Veranlassung zum Alkoholkonsum nicht identisch, allerdings bedenkt man die Häufigkeit der ausgesprochenen und getätigten Einladungen zum Alkoholkonsum, so kommen sich die Sünden nahezu gleich.

Wenn ein Mann sich jemanden zum Tragen und oder Transportieren seiner alkoholischen Getränke (Bierkisten o. ä.) anheuert, so ist nach Imam Azam Abu Hanifa der Gehalt dieser Leihkraft, welcher durch den Transport/das Tragen resultiert rechtmäßig (Halal). Imam Muhammad und Imam Abu Yusuf allerdings behaupten, dass das islamisch nicht zulässig sei. Wenn ein Nichtmuslim (Christ, Jude usw.) zum Transport von alkoholischen Gütern Transporter (Lasttiere, Lastwagen, Lastschiff usw.) von einem Muslim pachtet, so ist das daraus erzielte Geld für den Verpächter Imam Azam zu folge Helal. Die beiden gelehrten Imam Muhammad und Imam Abu Yusuf sind in diesem Fall erneut Gegenteiliger Ansicht. Imam Azam zu folge ist es keine Unrechtmäßigkeit (Haram) Leergut (Bierkästen, Weinflaschen usw.) zu tragen. Weiterhin ist es in keiner Weise zulässig in Einrichtungen zu arbeiten (und sein Einkommen nur dadurch zu verdienen), in denen ausschließlich durch den Verkauf von Alkohol und alkoholischen Lebens- und oder Genussmittel der Lebensunterhalt erwirtschaftet wird, zum Beispiel in Gaststätten (Kneipe). Restaurants, Supermärkte und andere Firmen in denen überwiegend zulässige (Halal) Produkte verkauft werden und nebenher Alkoholausschank stattfindet sind unterschiedlich zu betrachten.

Grundsätzlich gilt: Das Kaufen, Verkaufen, Tragen und Andienen von Alkohol, sowie das Beinhalten von Alkohol im Service sind islamisch verboten (Haram). Aus dieser Sicht ist auch das Arbeiten mit Alkohol in einem Supermarkt und oder Restaurant islamisch unzulässig. Jedoch das Arbeiten in einem Restaurant und oder Supermarkt, wo kein Kontakt zum Alkohol vorkommt ist zulässig. Es kann in Bereichen eines Restaurants und oder Supermarktes gearbeitet werden, wo keinerlei Kontakt mit Alkohol entsteht, wie zum Beispiel in der Küche (Reinigungsprozess). Wenn (und sobald) sich die Möglichkeit bietet eine Tätigkeit zu bekommen, die vollständig frei von Alkohol und alkoholischen Produkten ist, dann ist es besser diese und ähnliche Tätigkeiten zu ersuchen und zu ergreifen.

Der Islam ist keine Religion, die von Heute auf Morgen die weit verbreiteten schlechten Gewohnheiten und Eigenarten einer Gesellschaft radikal behebt. Anstelle dessen bevorzugt der Islam eher eine rankende Methode, die die Menschen aus ihren geistigen Tiefen (Abgründen) dauerhaft herausführt und ihnen zur höchsten Stufe der Menschlichkeit verhilft.
Das Zinsverbot, zum Beispiel, ist eines der letzten Rechtssprüche die in der Geschichte des Islam stattgefunden haben. Die Erziehungsmethode des Qur´an ist etappenweise. Oftmals wurden Gesetze Nach und Nach (Stück für Stück) vervollständigt. Immer nach dem die Menschen eine bestimmte geistige Stufe erreicht haben, wurde dieser geistigen Stufe entsprechend das Gesetz erweitert. Mit dem Alkoholverbot belief es sich ähnlich. In bestimmten Zeitabschnitten wurden Nach und Nach Verse offenbart, die allmählich zur Abgewöhnung Order erteilten.
„Ihr, die ihr glaubt! Siehe, Berauschendes, Glücksspiele, Opfersteine und Lospfeile sind ein Gräuel, Satans Werk. Meidet sie, auf dass es euch wohlergehe.
Der Satan will durch Berauschendes und Spiel zwischen euch nur Feindschaft und Hass säen und euch von dem Gedanken an Allah und dem Gebet abhalten. Wollt ihr deshalb nicht davon ablassen?“ (Sure 5, Vers 90, 91)

Und als die Muslime dann erfuhren, dass der Konsum von Alkohol verboten ist kippten sie alle ihre Weinkrüge um und schütteten den Inhalt zu Boden. (Müslim, Musâkat: 67) Nicht nur das Trinken von Alkohol ist verboten, sondern auch der Handel damit ist untersagt. Der ehrenwerte Prophet Muhammad (s.a.s.) äußerte sich bezüglich des berauschenden Alkohols wie folgt: „Der Alkohol ist aus Zehn Perspektiven her verflucht. Der Alkohol an sich. Der, der Alkohol herstellt, sowie der der es herstellen möchte. Derjenige, der Alkohol verkauft und damit Handelt treibt, sowie der der es kauft. Derjenige, der Alkohol trägt und der der es tragen lässt. Derjenige, der aus dem Verkauf von Alkohol seinen Lebensunterhalt bestreitet, sowie der, der Alkohol konsumiert. Derjenige, der den Alkoholkonsum veranlasst und ebenfalls der, der Alkohol andient.“ (Ibni Mâce, Esribe : 6.)
Derjenige, der ein Restaurant, Bistro, Club o. ä. betreibt in dem ebenso Alkohol ausgeschenkt wird, der begibt sich in einige islamisch unzulässige Bereiche, denn er gehört somit zu denen die Alkohole kaufen und verkaufen. In Angesicht dieser Tatsache ist es nicht möglich, solch eine Einkommensquelle als islamisch legitim zu bezeichnen. In dieser Angelegenheit gibt es keinerlei Differenzierung zwischen einem muslimischen und nicht muslimischen Land. Auch wenn ein islamisches Rechtsgutachten von Imam Azam Abu Hanifa existiert, dass besagt, das ein Muslim in einem nichtmuslimischem Umfeld an die Nichtmuslime Alkohol verkaufen darf. So definiert sein Schüler Imam Abu Yusuf, das egal wo sich ein Muslim auch immer befindet, er keinesfalls Alkohol (egal an wen) verkaufen darf. Imam Abu Yusuf sagt folgendes: „Es ist vollkommen gleichgültig, wo sich ein Muslim aufhält, denn als ein Muslim hat er auch die Gesetzesauslegung des Islam anerkannt und er kann und darf dem nicht zuwider handeln.“ (Ibni Âbidin, Beddü'l-Muhtar, 3 :247) Das ist auch das unter Muslimen gültige islamische Rechtsgutachten. Dies gilt auch bei den Anhängern des Imam Safiî. Es ist absolut unwesentlich an welchem Ort sich ein Muslim befindet, er kann und darf nicht die von Allah verbotenen Angelegenheiten zu eigensinnigen Zwecken auslegen. Wenn etwas islamisch verboten ist, dann gilt das auf der ganzen Welt.

 

19 Ist es falsch Horoskope zu lesen und sich Horoskope zeigen und erklären zu lassen? Inwiefern stimmt was Wahrsager und ähnliches sagen?

heutzutage findet man an in diversen "Ecken und Enden" in nahezu jeder Nachbarschaft, Wahrsager die sich selbst und ihre "Berufung", auf eine vollkommen unangemessene Weise, mit Titeln wie etwa "modern" schmücken. Falls wir sagen würden dass, "nichts den menschlichen Verstand und die menschlichen Emotionen so sehr missbraucht wie die Wahrsagerei" würden wir damit nicht übertreiben.

Zu dieser Thematik hat sich unser Prophet (s.a.s.) mit nur einem Satz geäußert: "Hellseher sind nichts und nichtig." (Müslim, Selam 123) Die Worte derer, die behaupten etwas über die Zukunft zu wissen, sind nur leere Phrasen und dementsprechend bedeutungslos.

Aus der Sicht des Glaubens und der Religion, ist das Aufsuchen von Hellsehern und Horoskopen so abergläubisch und gefährlich, dass Allah bewahre, man den Glauben dadurch verlieren könnte.

Unser Prophet (a.s.m) berichtet uns, zu diesem Thema, mit vielen Hadithen bezüglich der Leute die an Wahrsagerei glauben dass: "Sie, dass was zu Muhammed gesandt wurde, abstreiten, dass sie nicht in den Himmel kommen, und dass sie, obwohl sie nicht daran glauben, es trotzdem taten und deswegen ihr Gebet für 40 Tage nicht akzeptiert wird."

Obwohl diese Hadithe, klar auf die Gefahr hindeuten, ist es dennoch gegeben und schlimm und bedauernswert dass es Menschen gibt, die trotz ihrer Religion und ihrem ständigem Gebet, auf Wahrsagerei setzen und sich an ihren Türen herumtreiben.

Hellseher versuchen über das Unbekannte und die Zukunft sowie den Charakter des Menschen und seine Erwartungen ein Urteil zu fällen. Der Qur`an sagt folgendes dazu: "Er verfugt über die Schlüssel des Verborgenen; niemand kennt sie außer Ihm." (en`am, 6:59)

" Sprich: "Niemand in den Himmeln und auf Erden kennt das Verborgene außer Allah." (Neml, 27:65)

"Sprich: 'Ich sage nicht zu euch: »Bei mir sind Allahs Schätze«, noch kenne ich das Verborgene; auch sage ich nicht zu euch: »Ich bin ein Engel«; ich folge nur dem, was mir offenbart wurde.'" (En´am, 6:50)

Auf die Frage von Cebrail, (a.s.m) "wann das jüngste Gericht stattfinden wird" antwortete unser Prophet (a.s.m) mit folgenden Worten: "Zu diesem Thema, weiß der Befragte nicht mehr als der Fragende." Über das wichtigste Ereignis der Zukunft, das jüngste Gericht, hat unser Prophet (a.s.m) sich so klar ausgedrückt. (Buhari, iman 37)

Da das Wissen über das Unbekannte und die Zukunft einzig bei Allah liegt, dass nicht einmal seine Gesandten hierüber etwas, ohne die Eingebung Allah`s wissen können und da islamische Gelehrte nicht über das Unbekannte und die Zukunft reden werden, sollte man sich die Frage stellen, wo ich einen Wahrsager positionieren kann. Kann ich seiner "Arbeit" überhaupt irgendein Maß an Glaubwürdigkeit zuschreiben?

Die Aussage, "Aber manchmal hat der Wahrsager mit seinen Aussagen Recht" wird von Zeit zu Zeit vernommen. Die selbe Aussage hat seiner Zeit ein Gefährte des Propheten (sahabe) getroffen, aber unser Prophet (a.s.m) hat ihn mit einer schönen Antwort, einen Weg aufgetan. "Dieser Satz gehört den Dschinns an. Ein Dschin schnappt eine Information auf und erzählt sie seinem Freund weiter, wie das Geckakere eines Huhns. Auf diese Weise vermischt er die Information mit hunderten von Lügen."

Ob alle Wahrsager und ähnliches eine Verbindung zu Dschinns haben, ist ein anderes Thema, aber da Wahrsagerei nicht mit der Religion und dem Glauben konform ist und unser Prophet (a.s.m) es ganz klar ablehnt, hat hat es ohne Zweifel einen teuflischen Ansatz.

Dass der Teufel auch ein Dschinn und dementsprechend das Unbekannte sehen und davon berichten kann, ist eine Aussage von Wahrsagern, die damit über das Unbekannte berichten wollen und dabei allem Anschein nach, Spielzeuge in den Händen des Teufels geworden sind.

Die Hadithe geben eine klare Richtlinie vor. Seien es Seher oder Wahrsager, Kartenleger oder selbst Leser von Horoskopen, ungeachtet dessen, welche Namen sie sich geben, reden sie über etwas, was seitens der Religion verboten ist und falls sie Urteile aussprechen, fallen sie alle in die selbe Kategorie. Selbst wenn ihre Aussagen manchmal zutreffen sollte, so geschieht dies einmal, mit hunderten Lügen, die dem zuvor kommen. Hierbei überhaupt von "richtig" zu sprechen ist, degradiert die Bedeutung des Wortes. Es gefährdet den Praktizierenden, den daran Glaubenden und den Konsumierer solcher Praktiken gleichermaßen.

Diese Praktiken, die nichts weiteres als Aberglauben und Märchen sind, haben trotz des Verbotes im Islam, geschichtlich gesehen immer wieder Anklang bei den Menschen gefunden, dabei ist egal ob Osten oder Westen, leider konnten die Menschen, sich dieser schlechten Gewohnheit nicht entledigen.

In der Zeit des Unwissens, also vor der Zeit des Islams, gab es Formen der Hellseherei. Es gab hellseherische Praktiken wie etwa das Zeichnen und Lesen von Linien auf dem Sand, dies hieß "hattü`rreml". Daneben gab es vielerlei Praktiken wie etwa astrologische Wahrsagerei, Wahrsagerei mit Tieropfern, das Lesen von Händen, Teetassen und ähnlichem und noch viele andere rituelle Praktiken.

Wissenschaftler beschreiben Wahrsagerei auch als eine Quelle der Unglücklichkeit. Speziell in interfamliären Problemen oder gar Konflikten, fungiert Wahrsagerei als Anfang diesr Probleme.

Psychologe Prof. Dr. İlhan Yargıç sag z.B.:

"Wahrsager benutzen generell die selben oder ähnliche Aussgen. Die Frau hat Probleme mit ihrem Mann, durch Kommunikation könnte man die Probleme eigentlich beseitigen. Allerdings sagt der Wahrsager dann, dass die Frau verzaubert oder verflucht wurde. Daraufhin hegt die Frau Feindseligkeit gegenüber ihrer ganzen Familie. Obwohl dies eigentlich gar nicht gegeben ist, bewahrheitet sich die Prophezeiung daraufhin und die familiären Bände reißen."

Die Bekenntnisse eines "Mediums" sind sehr interessant:

"Als Hellseheri populär wurde, haben die, die dies als Hobby taten, angefangen es als lukrative Arbeit zu verrichten. Es gibt keinen Unterschied zwischen Gut und Schlecht. Die geistliche Gesundheit des Gesellschaft ist in ernsthafter Gefahr. Denn die Personen von denen man sich Hilfe verspricht, sind oftmals selbst, mit Problemen behaftet. Viele Menschen, die sich mit Wahrsagerei beschäftigen, haben psyschiche Störungen." 

Wahrsagerei hat ihren Ursprung im Aberglauben und hat daher absolut nichts mit dem Qur´an oder dem Islam zu tun.

Ein gläubiger Mensch, sollte seine Gedanken, sein Herz und seinen Glauben, mit der Hingabe zu solchen Themen nicht gefährden, sondern daran glauben dass alles in der Kontrolle Allah´s ist, er sollte seinen Schöpfer vertrauen, stets beten, ihn anflehen und seinen Glauben an das Schicksal festigen und stabil halten.

20 Warum ist der Alkoholkonsum verboten?

die Gebote und Verbote, also das was ein Muslim zu tun und das was er zu unterlassen hat, obliegen einzig und alleine dem Willen Gottes. Er allein bestimmt sie. Wir sollten diese Gebote nicht immer hinterfragen und ihnen widersprechen, sondern versuchen sie zu verstehen und nach ihrer wahren Bedeutung suchen. Die Schari’a hat zwei unterschiedliche Bestimmungen.

1. Taabbudi: Gebote und Verbote, die zum Gottesdienst gehören und deren Ausübung auf dem Willen Gottes basieren. Es sind Gebote dessen wahren Sinn keiner außer Allah kennt. Das sind Befehle Gottes, die (nur) auf Seiner Weisheit fundieren. Der Gläubige übt sie aus ohne eine Erklärung dafür zu haben, wie zum Beispiel die unterschiedliche Anzahl der Niederwürfe während der Gebete.

2. Makulul: Gebote und Verbote, die für den menschlichen Verstand einen erkennbaren Sinn aufweisen, somit nachvollziehbar und recherchierbar sind, wie zum Beispiel das Fasten oder die Untersagung von Drogen.

Warum sind die Gebete in der Anzahl ihrer Beugung und Niederwürfe unterschiedlich? Warum sind sie nicht einheitlich? Begibt man sich auf die Suche nach der Antwort, so wird die Suche meistens ergebnislos bleiben. Das ist so, weil Allah das so bestimmt hat. Es ist Sein Wille. Und das ist auch die Antwort auf diese und ähnliche Fragen. Eigentlich trifft das auf alle Gebote und Verbote zu. Einige Gesetze der Schari’a kann man erklären, jedoch nicht der darin enthaltene Sinn oder die Weisheit sind ausschlaggebend, sondern, dass Allah es so befohlen hat.

Auf die Frage warum Gott das Verrichten der Gebete befohlen hat könnte man Antworten geben, die Bänder umfassen würden. Hierin wären der Sinn, die Effektivität, der Nutzen und die Vorteile dieses Gebotes erläutert. Um ein Beispiel zu geben betrachten wir nur einmal die rituelle Waschung und das Gebet. Die regelmäßige Reinigung entfernt wiederkehrende Keime vom Körper, bietet Erfrischung und wirkt nebenbei auch noch Kreislauf anregend. Während des Gebetes werden sämtliche Gelenke mobilisiert, Muskeln gekräftigt (Gymnastik) und durch die konzentrierte Rezitation der Koranverse das Gehirn trainiert. Eine Herzentlastung während der Beugung und des Niederwurfes, sowie die regelmäßige Durchblutung des Kopfes sind durch das Verrichten der Gebete gewährleistet.

Im Islam sollten sämtliche Gebote und Verbote als göttliche Anweisungen betrachtet werden. Die Gebote und Verbote sollten eingehalten werden weil Allah es so bestimmt hat und nicht aus ihrer Zweckdienlichkeit. Nur um Allahs Willen sollten wir Seine Gebote und Verbote einhalten. Die Weisungen enthalten ganz bestimmt eine Weisheit die man auch bedenkenlos hinterfragen und erforschen kann. Sogar das Forschen nach dem Sinn und der Weisheit Gottes in Seinen Anweisungen gilt als eine Art des Gottesdienstes. Die Gebote und Verbote sollten auf gar keinen Fall wegen ihrer Brauchbarkeit eingehalten werden. Dieses entfernt einen Mensch nur von Allah. Selbst wenn der Alkohol nicht den geringsten Schaden anrichten würde, sollte es dennoch nicht konsumiert werden, weil Allah es so gewollt hat. Darüber hinaus aber hat mittlerweile die ganze Welt eingesehen, dass Alkohol insbesondere für den Menschen schädlich ist.

Verboten sind Trunkenheit verursachende Mittel, egal ob nur ein Tropfen oder ganze Fässer. Sowohl leichte als auch starke alkoholische Getränke sind untersagt, gleichgültig ob sie wenig oder starke Trunkenheit verursachen. Der Prophet (sav) sagte:

„Verboten ist alles das was Trunkenheit verursacht, sei es ein ganzer Krug (Fass) oder auch nur eine Handvoll.“ (Ahmed, Müsned, 6/71, 72, 131)

Die Koranverse, welche den Genuss von Alkohol verbieten erläutern auch zugleich den Grund dafür. Alkohol ist Teufelswerk, er verhindert den Weg zur Erkenntnis und säht Hass und Zwietracht zwischen den Menschen. Alkohol erweckt Hass und Abneigung in einem Menschen, zerstört dessen Körper und hält die Menschen vom Gottesgedenken fern.

„O die ihr glaubt! Wein und Glücksspiel und Götzenbilder und Lospfeile sind ein Gräuel, ein Werk Satans. So meidet sie allesamt, auf das ihr Erfolg habt.“

„Satan will durch Wein und Glücksspiel nur Feindschaft und Hass zwischen euch erregen, um euch so vom Gedanken an Allah und vom Gebet abzuhalten. Doch werdet ihr euch abhalten lassen?“ (Sure Ma´edah, Vers 91, 92)

Andauernder Alkoholkonsum verursacht zerebrale Symptome, Alkoholpsychosen, Euphorie und Rausch, sowie einen starken Verschleiß der Hirngefäße und wirkt allgemein sehr negativ auf den menschlichen Körper. Die Schädigung der Hirnnerven kann zu Teillähmungen führen und allerhand anderen Krankheiten den Weg ebnen. Die Sehnerven werden beeinträchtigt, bzw. auf Dauer geschädigt und die Sicht wird ebenfalls eingebüßt. Die Herzzellen werden ebenfalls geschädigt, es kann am Herzen einen Myokard (Herzmuskelschwäche) hervorrufen und daraus resultierend zu einem Herzinfarkt führen. Nieren können in ihrer Funktion eingeschränkt werden oder ganz versagen. Urämie (Blutvergiftung) ist eine Folge dessen. Die Leber wird ebenfalls durch regelmäßigen und überhöhten Alkoholkonsum stark geschädigt. Des Weiteren können die Gefäße durch Ablagerung verkalken, womit die Verengung der Gefäße verursacht wird, die wiederum eine Durchblutungsstörung im Herz – Kreislaufsystem verursachen kann.

Die schädliche Wirkung des Alkohols auf den menschlichen Geist ist noch viel Schlimmer. Er kann geistige Verwirrtheit, Bewusstseinstrübung, Willenlosigkeit und absoluten Kontrollverlust verursachen. Man spricht in solchen fällen von einer Veränderung des menschlichen Wesens. Darüber hinaus kann eine gewaltige Hoffnungslosigkeit und Pessimismus (Untergangsstimmung) entstehen. Abnahme der Aufmerksamkeit, des Verstandes (Bewusstsein) und der Willenstärke führen zu unbewussten Taten, die unglücklich Ausgehen können. Des Weiteren führt es zu zwischenmenschlicher Unverträglichkeit und resultierend auch zum Scheitern der Ehe und Familie. Alkohol hat leider so manch glückliche Familie zerstört und noch mehr Freundschaften beendet, unzählige Verkehrsunfälle verursacht und noch viel mehr unschuldige Menschen, vor allem Kinder mitruiniert.

Der Alkohol wirkt sowohl auf das Wesen eines einzelnen Menschen (Individuum) als auch auf das Wesen einer gesamten Gesellschaft. Soziale und wirtschaftliche Wunden öffnen sich, die nicht mehr oder sehr schwer zu heilen sind. Dies kann zu bitteren Verhängnissen führen, sowohl für den einzelnen Menschen als auch für eine gesamte Gesellschaft. Wer seinen Familienunterhalt vertrinkt und es somit sinnlos verschwendet handelt nicht nur verschwenderisch, sondern tut zu weilen dem Ehepartner und seinen Kindern großes Unrecht. Fazit ist, dass das Trinken von Alkohol wirklich nichts für jemanden ist, der um die Bedeutung seines eigenen Lebens und das seiner Familie besorgt ist. Jemand, der bemüht ist sein persönliches wie familiäres Wohl zu hüten, sich immerwährend um seine und die Gesundheit seiner lieben sorgt und der seine Humanität (Menschlichkeit) wahren möchte, lässt ohne einen Augenblick der Überlegung seine Finger vom Alkohol. Der ehrenwerte Prophet sagt:

„Der Alkohol ist die Wurzel allen Übels.“ (Suyuti, Cami’üs-Sagir, 2/12)

Neben den sichtbaren, weltlichen, sozialen und psychischen Schäden die der Alkohol verursacht, gibt es noch den unermesslichen jenseitigen Schaden, der oftmals überhaupt nicht bedacht, geschweige denn erwähnt wird. Wenn Allah (Gott) uns unsere Sünden nicht vergibt, kommt über uns ein gigantischer Einsturz herbei mit dem all unsere Hoffnungen ausgelöscht wären. Unsere Persönlichkeit und unser Charakter, sowie unser körperliches wie geistiges Dasein erleiden schon während Lebzeiten einen gigantischen Einsturz und zerstören die Diesseitige mögliche Glückseligkeit und geben somit schon einen Vorgeschmack auf das was nach dem Erdenleben folgen wird. Da man sich durch Alkoholkonsum, sei es auch nur ganz wenig, einem offensichtlichen Verbot Gottes widersetzt und dieses ungehört gelassen hat, kann einem die ewige Freude vorenthalten und unerreichbar werden.

Alkoholgenuss ist eine der größten Sünden. Gottes Vergebung, Seine Barmherzigkeit und Verzeihung hingegen sind sehr weit. Wer von einer Sünde ablässt und sich zu Gott hinwendet, also verspricht das nie wieder zu tun und Buße tut, dem wird sehr wahrscheinlich die Barmherzigkeit und Vergebung Gottes zu teil werden (so Gott will). Es gibt eine Reihe von sicheren Überlieferungen, die frohe Botschaft verkünden. Hier werden nur zwei Verse erwähnt:

„Sprich: „O Meine Diener, die ihr euch gegen eure eignen Seelen vergangen habt, verzweifelt nicht an Allahs Barmherzigkeit, denn Allah vergibt alle Sünden; Er ist der Allverzeihende, der Barmherzige.“

„Kehrt euch zu eurem Herrn, und ergebt euch Ihm, bevor die Strafe über euch kommt; (denn) dann werdet ihr keine Hilfe finden.“ (Sure Zumar, Vers 54, 55)

Gott kann allen Sünden vergeben und sie tilgen. Es genügt das ein Mensch sich seinem Herrn einen Schritt nähert. Gott wird darauf hin Seinen Diener rennend umarmen und umschließen. Es reicht, dass ein Mensch seinem Herrn nichts zur Seite stellt und nur Ihn anbetet. Die von Gott erschaffenen Menschen sollen sich nur an Ihn wenden und Allah vergibt alle ihre Sünden, seien es auch noch so viele, dass sie den Himmel und die Erde füllen könnten. (Riyazu’s-Salihin, 412)
Im alkoholisierten oder unreinen Zustand zu versterben ist keine schöne Angelegenheit. Wir können nur soviel dazu sagen, daß es keine schöne Sache ist, wenn die Tür zum Jenseits sich einem öffnet ohne das er die Möglichkeit hat Buße zu tun und nach Vergebung zu bitten. Das ist eine haarsträubende und schaurige Vorstellung. Wir wünschen und hoffen natürlich um die Vergebung all unserer Sünden, wir wissen nicht um den Geisteszustand eines solchen Menschen.

Nach dem man Alkohol getrunken hat spielt es keine Rolle ob man betrunken oder gar noch ganz nüchtern ist. Es verkleinert die begangene Sünde nicht, weil dem Verbot sich vom Alkoholgenuss fernzuhalten zuwider gehandelt wurde. Im alkoholisierten bzw. betrunkenen Zustand kann und darf man nicht zum Gebet stehen.

„O die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr nicht bei Sinnen seid, bis ihr versteht, was ihr sprecht, noch im Zustande der Unreinheit – ausgenommen als Reisende unterwegs – bis ihr gebadet habt….“ (Sure Nisa, Vers 44)

Jedoch die volkstümliche Auffassung, das man nach dem Alkoholgenuss 40 Tage nicht beten dürfte, geschweige denn die Gebete nicht akzeptiert oder erhört werden, entspricht nicht der Wahrheit. Wenn die Trunkenheit vorüber ist kann man Buße tun und Reue empfinden, sofern man dass verspürt. Man kann es bereuen, Buße tun und versprechen keinen Alkohol mehr zu trinken. (Das sollte doch schon ernst gemeint sein und nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Handelt man leichtgläubig, so könnte dies ebenfalls Gottes Zorn auf sich ziehen) Nach abklingen des Rausches und Wiedererlangung einer absoluten Nüchternheit kann erneut zum Gebet gestanden und um Vergebung gebeten werden, allerdings sollte man sich zuvor einer Ganzkörperwaschung unterzogen haben. Es kann sich niemand zwischen Allah (Gott) und Seinem Diener (dem Menschen) stellen.

„Sie fragen dich über Wein und Glücksspiel. Sprich: „In beiden ist großes Übel und auch Nutzen für die Menschen; doch ihr Übel ist größer als ihr Nutzen.“ (Sure Baqarah, Vers 219)

21 ist Coffein haram oder mekruh

Liebe Leserin, lieber Leser


Prinzipell ist im Islam jede Art von Substanz erlaubt es sei denn sie wurde ausdrücklich von Allah oder unserem Propheten (sav) verboten. Da es keine islamischen Quellen gibt die Tee oder Kaffee verbieten ist es prinzipiell erlaubt diese auch in großen Mengen zu sich zu nehmen. Sollte dieser Konsum allerdings so große Ausmaße annehmen, dass die Gesundheit Schaden nimmt ist es für diese Person verboten so hohe Mengen zu sich zu nehmen. Uns sind allerdings keine Fälle bekannt in denen Tee oder Kaffee in solch hohen und unrealistischen Dosen verzehrt wurde, so dass die Gesundheit beeinträchtigt wurde.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

22 Ist das tragen von roter Kleidung im Islam erlaubt?

Liebe Leserin, lieber Leser


Die Gelehrten des Islam vertreten unterschiedliche Meinungen zu der Frage ob Männer rote Kleidung tragen dürfen, denn es wurden unterschiedliche Hadithe zu diesem Thema überliefert. Einige Hadithe implizieren dass das Tragen von Rot verboten ist, während andere implizieren dass es erlaubt ist. Es ist möglich diese Überlieferungen miteinander in Einklang zu bringen, denn die Hadithe widersprechen sich nicht gegenseitig da sie alle aus einer Quelle entspringen. Die korrekte Sicht ist, dass diese Überlieferungen auf folgende Weise miteinander zu harmonisieren werden können:

Es ist erlaubt rote Kleidung zu tragen wenn das rot mit anderen Farben kombiniert wird; es ist nicht erlaubt Kleidung zu tragen die nur aus Rot besteht, weil der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) dies verboten hat.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

 

23 Darf man als Muslim koscheres Fleisch essen?

Liebe Leserin, lieber Leser


Der Islam erlaubt dem Muslim das Fleisch der Ahli-Kitab (Juden und Christen) zu essen, denn Allah sagt im Quran:


Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Auch die Speise derer,  denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, so wie eure Speisen ihnen erlaubt sind. (Al-Quran 5:5)


Wenn das Fleisch also gemäß der jüdischen Tradition geschlachtet wurde und somit koscher ist, so ist auch dem Muslim dieses Fleisch erlaubt.


Selam & Dua 

 

Fragenandenislam - Team

24 Darf man auf der Arbeit mit Alkohol arbeiten, verkaufen, auffüllen oder ähnliches??

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Die Antwort finden sie unter folgendem Link:

http://www.fragenandenislam.com/soru/was-ist-beim-umgang-zb-transport-lieferung%E2%80%A6usw-mit-berauschendem-alkohol-zu-beachten

 

Selam & Dua 

 

Fragenandenislam - Team

25 Ist Hohes C Helal ?

Liebe Leserin, lieber Leser


"Hallo xxxx, wir setzen derzeit lediglich bei zwei Produkten - hohes C Multivitamin und Milder Multivitamin – noch Gelatine als Trägerstoff für das enthaltene Provitamin A ein. Provitamin A ist wasserunlöslich und würde sich ohne die Zugabe eines Trägerstoffs nicht im Saft lösen. Zur Erzielung einer besseren Löslichkeit wird es daher bisher mit einer Verkapselung versehen. Die gute Nachricht ist, dass es uns jetzt gelungen ist eine zufriedenstellende gelatinefreie Qualität bei diesem Provitamin A zu finden. Das heißt, ab dem Jahreswechsel sind all unsere hohes C Produkte gelatinefrei."

Quelle: Stellungnahme von Hohes C auf Facebook

Nach unserem Wissensstand hat sich bis heute nichts an der Herstellung verändert.......

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team 

26 Darf ein Schwur auf den Koran gebrochen werden?

Liebe Leserin, lieber Leser


Es ist im Islam nicht erlaubt (Haram) auf den Koran zuschwören, denn der Prophet, Friede und Segen seien mit ihm, verbot auf etwas anderes zu schwören als Allah. Daher ist der von Ihnen beschriebene Fall kein akzeptabler Schwur und erfordert auch keine Wiedergutmachung (Kafara). Sie können daher ruhig wieder von dem Essen Ihrer Frau essen und sollten in Zukunft bedachter mit Ihren Schwüren sein. 


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

27 Ist der Name Malak (Engel) im Islam erlaubt?

Liebe Leserin, lieber Leser


Der Islam erlaubt prinzipiell jeden Namen solange dieser nicht Shirk (Abgötterei) ist. So ist es z.B. verboten seinen Kindern Namen zu geben die von Gottheiten, wie Vishu oder Brahma, abgeleitet sind. Darüber hinaus ist es Mekruh (Verpönt) einen Namen zu benutzen der etwas schlechtes im Menschen impliziert oder den Namen eines Tyrannen bzw. einer Person die islamisch betrachtet eine schlechte Persönlichkeit war zu verwenden. Der Name Malak, welcher übersetzt Engel bedeutet, fällt in keiner dieser Kategorien und ist daher islamisch erlaubt.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

28 Wie sieht es mit Geschlechtsverkehr oder Masturbation vor der Ehe aus?

Liebe Leserin, lieber Leser

Wir sprechen hier von "Ehebruch" oder "Unzucht", diesbezüglich gibt es auch einen Befehl
 

"Und nähert euch nicht der Unzucht. Gewiss, sie ist etwas Abscheuliches - und wie böse ist der Weg. " (Sura al-Isrāʾ 32)

Sex vor der Ehe ist dementsprechend nicht erlaubt. Der Ehebruch ist eine große Sünde, aber das interessante ist dass Gott uns befiehlt, uns diesem gar nicht erst zu nähern. Das fängt schon damit an, dass man seine Augen vor unzüchtigen Situationen und Bildern schützt.
 

"Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist reiner für sie. Gewiß, Gott ist Kundig dessen, was sie machen. " (Sura an-Nūr 30)

Eine Überlieferung des Propheten (s.a.s.) legt dies weiter aus:
 

"Die Unzucht der Augen besteht aus dem Betrachten mit Wollust." (Buhari, İstizan 12)

Das ideale Beispiel bietet uns die Erzählung vom Propheten Yūsuf. Er stand vor der höchstmöglichen Versuchung in Gestalt einer ausgeschmückten und blendend schönen Frau, verhielt er sich abweisend und kehrte ihr den Rücken zu.
Wir müssen also nach Wegen suchen, gar nicht erst in solche Versuchungen zu kommen. Dafür muss man sich vor Augen führen, dass diese Bedürfnisse und Neigungen nicht an sich verboten sind sondern der unangebrachte Umgang damit. Basierend auf einer Überlieferung unseres Propheten wäre der angebrachte Umgang mit diesen Gefühlen und Bedürfnissen die Ehe. Jeder der die emotionale Reife erlangt hat und für seinen finanziellen Erhalt sorgen kann, der sollte heiraten, da die Ehe einen vor jeglicher Unzucht und den damit einhergehenden Verfall schützt. Falls dies noch nicht gegeben ist, so empfiehlt uns unser Prophet (wie im Ramadan) zu fasten, da das Fasten die Wollust ausbremst. Eine andere Empfehlung ist es sich in Umgebung von Menschen halten die gottesfürchtig sind und dich daran erinnern was richtig und falsch ist, alleine kann man schwach sein und vergesslich aber in der richtigen Gesellschaft kann man diese Defizite zusammen bekämpfen.

 

"Die Freunde werden an jenem Tag einer des anderen Feind sein, außer den Gottesfürchtigen." (Sura az-Zuḫruf 67) 

Bezüglich der Masturbation gibt es indes Meinungsverschiedenheiten. Zusammengefasst lässt sich sagen dass mehrheitlich die Meinung vorherrscht, die Masturbation ist verboten. Manche Gelehrte erlauben dies aber, wenn die sexuelle Begierde zu stark wird und man Gefahr läuft etwas noch schlimmeres zu tun. Um noch größeres Unheil zu vermeiden ist die Masturbation als Prävention also erlaubt. In allen Fällen und Ansichten ist das aber eine Art Notlösung. Es ist also nach wie vor verschmäht und sollte nicht zur Gewohnheit werden (vgl. İbn Abidîn, Reddü'l-Muhtâr, Istanbul 1984, 4/27-28.). 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 

29 Wie ist das religiöse Urteil bezüglich Drogen (Haschisch, Marihuana, Heroin)?

Liebe Leserin, lieber Leser


Im Islam sind sämtliche Trunkenheit und Rausch verursachende Drogen verboten. Das Verbot von Marihuana und Heroin ist strengstens Untersagt, denn bei dieser Art von Drogen bleibt es nicht nur bei einem Rausch, sondern sie vermögen auf Dauer eine Veränderung des Wesens. Sie wirken negativ auf den Geist und die Leistungsfähigkeit eines Menschen und bringen das Gleichgewicht der Seele durcheinander. Diese negative Auswirkung führt auf Dauer zu einem Zustand von anhaltender Geistesstumpfheit und Willenslähmung. Man entmenscht sozusagen. Betrachtet man diese katastrophalen Konsequenzen, die durch den Gebrauch dieser Rausch verursachenden Gifte (Giftstoffe) entstehen, erkennt man dass hierbei die Auswirkungen weit aus gravierendere sind als es beim Alkoholgenuss vorkommen kann. Es ist deutlich nachzuvollziehen warum diese Betäubungsmittel verboten sind und nicht geduldet werden. Alle Glaubensrichtungen sind sich einig, dass sowohl die Anschaffung (Ankauf) als auch der Verkauf (Betreiben) von Rauschmitteln und der daraus erzielte Gewinn uneingeschränkt verboten sind. Das Bestreiten seines Lebensunterhaltes mit Geld, das aus solch einer unehrlichen und verbotenen Tätigkeit stammt gilt ebenfalls als Haram (Verbot). Genauso ist auch das damit erkaufte Haus, Auto usw. als unehrlich erworbenes Hab und Gut zu sehen.

Es gibt jedoch die Erlaubnis, diese Betäubungsmittel zu therapeutischen (Medizin) zwecken in angepasster Dosis bereitzustellen und zu nutzen. Das sollte unter der Aufsicht von qualifizierten Medizinern den Richtlinien entsprechend angewandt werden. Die Betäubungsmittel werden seitens der Kliniken eingekauft und vor dem Zugang von Privatpersonen und somit vor dem Missbrauch sicher bewahrt.


Ahmed Sahin


Selam & Dua

Fragenandenislam - Team


30 Ist das Geld aus einem Lottogewinn verboten?

das gewonnene Geld aus einem Lottogewinn ist verboten (Haram), denn hierbei handelt es sich um eine Form des Glücksspiels welche im Islam nicht erlaubt ist. Es gibt gemäß der Rechtslehre einige beschränkte Bereiche, wo das zwanghaft gewonnene Geld (wie z.B. die Zinsen der Bank) ausgegeben werden kann, Almosensteuer und nicht die jährliche Armenabgabe (Zakat) darf ebenso nicht mit diesem Geld in Verbindung gebracht werden. Allerdings sollte man diese Tat bereuen und dafür sorgen dass diese Situation nicht noch einmal vorkommt. In jedem Falle ist das Besitzen von verbotenem Geld nicht erwünscht.

31 Wie sollte der Kleidungsstil einer muslimischen Frau aussehen?

das eigentliche Maß am Kleidungsstil der muslimischen Frau ist das Wahren der Bedeckung. Außer dem Gesicht und den Händen, wird der gesamte Körper verdeckt und nicht entblößt. Damit das jeweilige Kleidungsstück dem Maß der Bedeckung entspricht muss es dicht genug sein, um das darunter liegende nicht zu entblößen und lang genug sein um die Genitalbereiche abzudecken. Daher wird die Bedeckung mit einem Kleidungsstück, welches so transparent ist, dass man das darunter liegende sehen kann, nicht akzeptiert.

Bis auf das Gesicht und die Hände ist der Körper der Frau eine Schamzone. Das Gesicht sowie die Hände sind während und außerhalb des Gebets keine Schamzonen, außer es besteht (durch deren Entblößung) Furcht vor Versuchung ("Fitna"). Man ist sich nicht gänzlich einig, ob die Füße zu den Schamzonen gehören oder nicht. Nach der mehrheitlich anerkannten Auffassung, sind die Füße keine Schamzonen. Nach einer anderen Auffassung sind die Füße einer Frau, wenn auch nicht im Gebet, aber außerhalb des Gebets Schamzonen. Um sich vor dieser Veruschung zu schützen, wäre es empfehlenswert, dass die Füße bedeckt werden. Nach mehrheitlicher Auffassung gehören die Arme, die Ohren und die offen herunterragenden Haare  zu den Schamzonen.

Die Überlieferungen die als Basis zu dieser Sachlage dienen, sind folgende:

Nach Überlieferung der Prophetengattin ʿĀʾiša (r.a.), suchte ihre Schwester ʾAsmaʾ die Audienz des Propheten (S.A.S) auf. Sie trug ein dünnes Gewand, wodurch ihr Unterkörper sichtbar war. Als der Prophet (S.A.S.) sie sah, wandte er sein Gesicht ab und predigte folgendes: Oh ʾAsmaʾ, wenn eine Frau die Geschlechtsreife erreicht ist es – bis auf das Gesicht und die Hände – nicht richtig wenn andere Körperteile sichtbar sind. (Ebû Dâvud, Libas 31)

Der Prophet (S.A.S.) schildert laut den Prophetengefährten (und Überlieferer einer Großzahl an Ḥadīṯ) Abū Huraira, dass Frauen die trotz Bekleidung unbedeckt sind, mit dünnen und transparenten Kleidern auftreten, der Hölle geweiht sind und nicht einmal den Duft des Himmels vernehmen werden können. (Müslim, Libas,125)

Ḥafṣah, die Tochter von ʿAbd ar-Raḥman suchte, obwohl sie ein dünnes Kopftuch trug, welches ihre Haare offen legte, die Audienz von ʿĀʾiša (r.a.) auf. ʿĀʾiša (r.a.) nahm daraufhin ihr das Kopftuch ab und faltete es zweifach, um es dicker zu machen. (Muvatta', Libas:4)

Der Prophetengefährte und zweiter Kalif  ʿUmar b. Al-Ḫaṭṭāb (r.a.) hat die Gläubigen gewarnt, hinsichtlich den Bekleiden von Frauen mit Kleidern die, auch wenn sie nicht transparent wie Glas sind, so durchsichtig sind, dass das darunter liegende deutlich zu sehen ist. (Beyhaki, Sünen, 2/235)

Imām Serahsī hat nach dieser Überlieferung eine Erklärung abgegeben, die besagt dass auch wenn das Kleid der Frau sehr dünn/transparent ist, das Urteil gleich bleibt. Danach notiert er eine Überlieferung mit der Bedeutung einer Frau (bzw. ihre Schamzonen) die trotz Bedeckung offen ist und besagt folgendes: Solch ein Kleid ist wie eine Art Netz, es sichert nicht die Bedeckung. Daher ist es fremden Männern nicht erlaubt ("Ḥarām") eine Frau, die so gekleidet ist anzusehen. (el-Mebsût, 10/155)

Das Maß welches bei der Transparenz der Kleidung zu beachten ist, ist ob es die Hautfarbe der Person offen legt. Wenn man bei einer Betrachtung von außen die Hautfarbe der Person erkennen kann, ist die Bedeckung mit solch einem Gewand nicht gewährleistet, egal ob das Gewand dabei dünn oder dick gestrikt ist. Dies wird im Werk "Halebî-i Sağir" folgendermaßen erläutert: Wenn die Bekleidung so dünn ist, dass die Hautfarbe und die darunter liegenden Körperteile offen legt, ist die Bedeckung der Schamzonen damit nicht gewährleistet.  Wenn die Bekleidung, obwohl sie dick genug ist, an den Rundungen des Körpers anliegt (und diese somit erkennbar sind) ist die Verhüllung in dem Rahmen noch gegeben. Man dürfte das Gebet somit noch verrichten.(Halebî-i Sağır, S.141)


Die Rechtsschulen sagen hierzu folgendes:


Malikitische Rechtschule;

Wenn das Gewand transparent ist, die Hautfarbe somit sofort erkennbar wird, genügt sie als Bedeckung nicht. Wenn man mit so einem Gewand das Gebet verrichtet, so muss dieses Gebet wiederholt werden. Das Tragen eines Gewands, welches dünn und eng anliegend ist, wodurch die Form (Rundungen und Kurven) der Körperteile erkennbar sind, ist verpöhnt ("makrūh"). Dies wird als charakterlos angesehen und man widerspricht somit den, von den ersten maßgebenden Gelehrten empfohlenem Kleidungsstil. (Menânü'l-Celü, 1/156)

 

Hanbalitische Rechtsschule:

die zwingende Bedeckung ist eine Bedeckung, die die Hautfarbe nicht erkennbar macht.
Wenn die Bekleidung so dünn ist, dass die Hautfarbe, die blaßen und erröteten Stellen somit deutlich werden, ist das Gebet damit nicht mehr zu verrichten. Denn die Bedeckung ist somit nicht mehr erfüllt. Wenn die Bekleidung nun zwar die Hautfarbe bedeckt aber die Form bzw. das Volumen preisgibt, so ist das Gebet damit erlaubt. Denn auch wenn die Frau bedeckt ist, ist es nicht zu vermeiden, dass die Form bzw. das Volumen irgendwie erkennbar wird.  (İbni Kudâme. El-Muğnî, 1/337)

 

Shafitische Rechtsschule:

Es ist erforderlich Gewänder anzuziehen, die die Hautfarbe verbergen. Das Anziehen von Kleidung die so dünn ist, dass die Hautfarbe deutlich wird, ist nicht gestattet. Denn mit solch einer Bekleidung wird die Bedeckung nicht erfüllt. Ein Kleid das also so dünn ist, dass die Bläße oder Röte der Haut sichtbar wird, ist für die Bedeckung unzureichend. Wenn nun die Bekleidung zwar dick gestrickt ist, aber aufgrund der Struktur der Naht die darunter liegenden Schamzonen teilweise sichtbar werden, ist die Bedeckung auch nicht erfüllt. Das Gebet mit einer Bekleidung, welches die Form/Volumen z.B. der Knie bzw. der Beine erkennbar macht, ist akzeptabel, da hier die Bedeckung noch gewährleistet wird. Es wird allerdings empfohlen, eine Bedeckung zu tragen, die die Körperteile nicht erkennbar macht. (el-Mecmû, 3/170-172)

Aus all diesen Überlieferungen kann man folgende Schlüsse ziehen:

Eine Bekleidung einer heiratsfähigen Frau, die sich unter heiratsfähigen Männern befindet, die aufgrund ihrer dünnen Naht, die Hautfarbe erkennbar macht, ist nicht gestattet, da diese Bekledeidung nicht ausreichend ist für die Bedeckung. So wie dies ein Kleid, ein Rock, eine Bluse usw. miteinbezieht, bezieht sich dies auch auf das Kopftuch und die Socken.  
 

Daher gibt es für die Bedeckung manche Grundbedingungen, es gilt diese entsprechend zu beachten:

Die Bekleidung soll nicht so dünn sein, dass sie den Körper der Frau offen darlegt.

Die Bekleidung sollte nicht so dekoriert und bunt sein, dass sie die Blicke auf sich zieht

Die Bekleidung sollte nicht so eng sein, dass sie die Kurven der Frau deutlich macht.

Enge Hosen und Blusen, die am Körper so eng anliegen, dass die Körperteile/Kurven sehr deutlich sichtbar macht, sind auch wenn das Gebet damit noch verrichtet werden kann, aufgrund der Tatsache, dass sie die Blicke und Gemüter/Gelüste erregen kann, aus religiös sittlicher Sicht nicht erlaubt. Der ehrenwerte Ibn Ābidin weist in seinem Werk auch auf diese Tatsache hin. (Reddü'l-Muhtar, 5/238)

Auf der anderen Seite müssen die Frauen, so wie es ihnen auch obliegt sich zu bedecken, auch von Blicken, Gesprächen und Gangarten zurückscheuen, die die Blicke/Aufmerksamkeit der Männer erregen.  


Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf daß es euch wohl ergehen möge! (Sura an-Nūr 31)

so wie es äußerst wichtig für die Beibehaltung der Scham und der Würde der freien Frau und für den guten Umgang ist, dass sie ihren Schmuck außer den genannten Ausnahmen, niemanden zeigt, so ist dies auch äußerst wichtig, um fremde Männer nicht zu beeinflussen, sie nicht zur Sünde zu verleiten und die Würde sowie den Anstand zu wahren. Um vor allem auch zum Nachdenken über diese Punkte und den Radius des Gebots der Bedeckung nochmals zu erinnern, wird sogar zur Gangart (der Frau) folgendes besagt: sie sollen mit ihren Schuhen nicht besonders auf den Boden auftreten, um auf ihren verborgenen Schmuck aufmerksam zu machen, sie sollen also nachdem sie sich bedeckt haben, dies auch beim Gehen berücksichtigen und mit Würde und Anstand gehen. Sie sollen sich nicht lasziv oder besonders auffällig bewegen, um auf ihren Schmuck oder sich selbst aufmerksam zu machen. Denn dies provoziert Männer und erregt Zweifel (über die Frau). Man darf allerdings nicht vergessen, dass dem Erfolg der Frauen in dieser Hinsicht, die Würde und der Anstand der Männer, das aufmerksame Beachten ihrer gesellschaftlicher Aufgaben sowie der Eifer und die Aufmerksamkeit aller Funktionsträger in der Gesellschaft vorhergeht und dies kann mit Gottes Hilfe aufrecht erhalten werden. Daher adressiert der Prophet (S.A.S.) alle Muslime, schließt dabei Männer und Frauen ein und gebietet folgendermaßen:

und oh ihr Gläubigen! Tut allesamt Buße bei Gott, damit ihr Erlösung findet.

Also gibt es in einer degenerierten Gesellschaft keine Hoffnung auf Erlösung und dieser Verfall der Gesellschaft resultiert noch vor den Fehltritten der Frauen, primär aus den Fehltritten und Makel der Männer. Daher müssen, ob weiblich oder männlich, alle Gläubigen und allem vorran die Männer von den Makeln und Fehltritten, die dem Glauben schädigen und von einem Unwissen zeugen, Buße tun, bei Gott Obhut suchen und Gottes Gebote einhalten und beachten, damit man gesamtgesellschaftlich Erlösung finden kann. In dieser Hinsicht müssten die Arbeitnehmer und entsprechend betroffene Personen, um Erlösung zu finden, diese Gebote beachten. ("Elmalili" Muhammed Hamdi Yazir, Tafsīr, basierend auf der Sura an-Nūr 31)

 

32 Dürfen Frauen Friedhöfe besuchen?

zunächst sollten wir uns die Überlieferungen zu dieser Thematik vor Augen führen. Von Abu Hurayra wird überliefert:

Besucht die Grabstätten. Denn sie erinnern euch an das Jenseits. (İbni Mâce, Cenâiz: 47.)

Von Ibn Masʿūd wird überliefert:

Ich hatte euch verboten die Grabstätten zu besuchen. Besucht von nun an die Grabstätten. Denn diese Besuche sorgen zweifelsohne dass man diese Welt geringschätzt und an das Jenseits erinnert wird. (İbni Mâce, Cenaiz: 47.)

In den ersten Jahren des Islams hat der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) das Besuchen der Grabstätte verboten. Denn die damaligen Menschen hatten sich noch nicht vollständig von ihren altertümlichen und abergläubischen Traditionen aus der Zeit des Unwissens losgelöst. Sie wiesen Verhaltensweisen auf die nicht zum Islam gehörten wie etwa das Führen unangemessener Gespräche am Grab, pöbelhaftes Verhalten oder das Prahlen am Grab mit den berühmten Toten aus der Familie oder ähnliches. 

Bei an-Nasāʾī wird dies in einer Überlieferung folgendermaßen dargestellt:

Wer von nun an die Grabstätte besuchen will, der soll dies tun; hütet euch ja davor schlecht zu reden.

Dadurch dass aber die Menschen mit der Zeit die Gebote und Verhaltensregeln im Islam beherzigten und zur guten Gewohnheit gemacht haben, wurden diese Sorgen sozusagen von alleine entkräftet. Daraufhin hat der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) das Besuchsverbot aufgehoben und dies sogar befürwortet mit den Begründungen, die Besuche erinnern an den Tod und das Jenseits und verringern somit die Vernarrtheit in das flüchtige, kurzweilige und weltliche Leben. Was den Besuch der Grabstätten seitens einer Frau angeht, so gibt es Überlieferungen die darauf hinweisen dass dies verboten ist. Laut einer Überlieferung von z.B. Abu Hurayra verflucht der ehrenwerte prophet (s.a.s.) diese Frauen (Vgl. İbni Mâce, Cenaiz: 49.).

Folgendes ist beim Verständnis dieser Überlieferung zu beachten:

Die Frauen reagieren oftmals bei solchen Besuchen übermäßig emotional. Sie werden laut und fallen stark auf, sie achten nicht auf die angemessene Bedeckung oder treten möglicherweise sogar prunkvoll und geschmückt auf. Solche verwerfliche Verhaltensweisen führten dann dazu dass solche Frauen den Fluch des Propheten (s.a.s.) auf sich zogen. Es geht also nicht um alle Frauen sondern um ein eventuelles Verhaltensmuster einer Frau. 

Manche shafiitische, malikitische und hanafitische Gelehrten haben sich basierend auf diese Überlieferung dafür ausgesprochen, das Besuchen der Grabstätten durch Frauen ist verboten („Ḥarām").

Darüber hinaus ist der Besuch laut den meisten hanafitischen und ein Teil der malikitischen und hanbalitischen Gelehrten erlaubt. Das Verbot in der Überlieferung galt für die Zeit des Unwissens, wo das Verbot des Besuchs einer Grabstätte noch geltend war. Die später erteilte Erlaubnis erstreckt sich nicht nur über die Männer sondern auch über die Frauen.

In einer Überlieferung vom hanafitischen Gelehrten Ibn abu Mulayka wird dies weiter ausgeführt:

Die Frau des Propheten (s.a.s.) Āʾiša (r.a.) kam zurück vom Friedhof. Ich fragte sie „Ya Mutter der Gläubigen! Woher kommen sie?“ Sie sagte „Ich komme vom Grab meines Bruders“. Ich fragte „Hat der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) das Besuchen der Gräber nicht verboten?“ Sie sagte dann „Ja der Prophet (s.a.s.) hat es verboten, aber später hat er den Besuch befohlen“. (Sünen-i İbni Mâce Terceme ve Şerhi, 4: 439.)

Die Ausleger der Überlieferungen weisen auf folgende Punkte hin:

Die Erlaubnis in der Überlieferung bezieht sich auf Frauen die sich sittlich verhalten, also das Jenseits gedenken, sich beim Besuch dem Islam entsprechend bedecken, nicht lauthals und emotional reagieren und nicht schlecht reden. Das Verbot gilt dann auch wieder für eben solche negativ auffallende Frauen.

Letztendlich bleibt zu sagen:

Frauen, insbesondere jüngere Frauen dürfen Grabstätte besuchen unter der Bedingung dass sie bedeckt sind und von älteren Frauen wie z.B. ihren Müttern oder Tanten oder von Männern begleitet werden. Solche Vorkehrungsmaßnahmen haben dabei in stark besiedelten bzw. urbanen Lebensräumen mehr Relevanz. Anderenfalls wird man trotz der edlen Absicht die Grabstätte zu besuchen und etwas Gutes zu tun, nicht herum kommen in manche ungewollte Situationen und falsche Verhaltensweisen zu geraten. Solche Besuche werden auch nicht ständig vorgenommen. Die Gebete die sie für ihre Verstorbenen verrichten können sie auch von Zuhause aus verrichten, dies erzeugt keinerlei Abstriche und ist auch schöner. Sofern die Verstorbenen Gläubige waren erreichen die jenseitigen Geschenke wie etwa die Gebete sie von überall aus der Welt. Ob weit weg oder sehr nah, die Distanz bleibt gleich.

 

33 Wie sieht es nun mit dem Tragen eines Barts im Islam aus?

der Bart ist ein wichtiger Bestandteil der Sunna des Propheten Muḥammad (S.A.S.). Da kein Gelehrter den Bart auf die Stufe einer Pflicht ("Farḍ") gehoben hat bzw. dafür argumentiert hat, ist wenn sich jemand keinen Bart wachsen lässt, auch nicht das selbe Maß wie dem Unterlassen einer religiösen Pflicht anzusetzen.


Bei der Sunna des Barts gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen hanafitischer und schafiitischer Rechtschule. Nach schafiitischer Rechtsschule entspricht der Bart der Sunna, das Abschneiden ist gemindert verpönt. Nach hanafitischer Rechtsschule und den anderen beiden Rechtschule (hanbalitisch, malikitisch) ist das Urteil anders. Das Abschneiden des Barts ist hier stärker verpönt.


Da unsere Religion bei diesem Thema keine Pflicht deklariert, kann man Menschen nicht vorwerfen "warum sie denn keinen Bart tragen". Wer diese Sunna nicht praktiziert verpasst den Lohn dieser Tat, er wird dadurch aber nicht zum Sündiger.
Die Grundsätze, Prinzipien und Werte die der Prophet Muḥammad (S.A.S.) eingeführt hat, decken alle Abschnitte des Lebens ab. Vom Gottesdienst bis hin zu jeglichem Prozedere, von der Ethik bis hin zu persönlichen Belangen, vom Individuum bis hin zur Gesellschaft, in der Sunna des Propheten findet man Wesentliches hierzu.


Die Lebensführung des Propheten ist das beste Vorbild und das deutlichste Exempel für die Gläubigen. So sagt ein Vers hierzu;


Wahrlich, ihr habt an dem Propheten Gottes ein schönes Vorbild für jeden, der auf Gott und den Letzten Tag hofft und Gott häufig gedenkt. (Sura al-Aḥzāb 21)


Der Prophet weist einige Praktiken auf, die seinen natürlichen Verhaltensweisen entsprechen. Hierzu gehören z.B. die Art und Weise seiner Kleidung, seine Essgewohnheiten, seine Hygiene und Körperflege. Viele dieser Punkte gehören zum "Adāb al-Muʿāšarāt", welche etwa mit "etiketierte Formen des höflichen und angemessenen Umgangs" bezeichnet werden kann. Die Gläubigen können mit der Ausführung dieser Praktiken, ihre Verhaltensweisen positiv aufwerten bzw. segnen. Einige dieser Praktiken wurde von der ehrwürdigen Prophetengattin ʿĀʾiša (r.a.) über den Propheten überliefert:

Zehn Dinge entstammen aus der Natur (Traditionen die ihren Ursprung in dem Wesen des Geschöpfs haben müssen): Den Oberlippenbart kürzen, den Bart wachsen lassen, Den "Siwak" (ein Stiel zum Bürsten der Zähne) benutzen, Wasser in die Nase ziehen, die Fingernägel kürzen, die Zwischenräume der Finger reinigen, die Achselhöhlen reinigen, das Beseitigen der Haare in den Schamzonen und die Vollführung der Körperflege (hier ist "Istinca" und "Istibra" gemeint) (Müslim, Tahare 56; Neseî, Zinet 1)


Diese natürliche Praktiken der Sunna die jeder Mensch zu bestimmten Zeiten vornehmen muss, sind sowohl Mittel der Hygiene als auch Traditionen des Propheten. Mit dem Erledigen dieser Aufgaben hat man sowohl die körperlichen Aufgaben erledigt als auch eine jenseitige Entlohnung durch das Befolgen der Sunna bewirkt.


Die schon erwähnte Sunna des Barts und (des Schneidens des) Oberlippenbarts haben im Hinblick auf das äußerliche Auftreten eine eigene Besonderheit. Der Prophet überlieferte "lasst den Bart wachsen und kürzt eure Oberlippenbärte" und besagte dabei, "setzt euch entgegen den Gotteslästerern" ("Mušrik"). Damit wurde auch eine Weisheit asugedrückt, denn die Gotteslästerer haben den Bart immer abrasiert und den Oberlippenbart so lang wie es nur ging wachsen lassen.


Die islamischen Gelehrten haben bei dem Maß für den Bart ausgedrückt, dass alles was über einem Büschel hinausgeht, abrasiert bzw. gekürzt werden soll. Der edle Prophetengefährte und zugleich zweiter Kalif ʿUmar b. Al-Ḫaṭṭāb zeigte einst auf jemanden mit lang gewachsenem Bart und sagte ihm, er solle das was mehr als ein Büschel ist abrasieren. Auch ein großer Prophetengefährte wie Abu Hurayra hielt sein Bart um alles was über ein Büschel hinausging abzurasieren.


Wie in den Büchern der Rechtslehre "Fiqh" beschrieben wird, ist der Bart vollkommen wenn er am Kinn und beiden Seiten des Gesichts bzw. an den Wangen wächst. Wenn man ihn einzig am Kinn wachsen lässt, verfehlt man die Sunna. Wie auch in den anderen Bereichen der Sunna wird diese Praxis mit der Absicht ausgeübt unseren ehrenwerten Propheten zu entsprechen und ihm zu folgen. Das Ziel des Muslim ist es so gut es geht, der Sunna des Propheten zu folgen. Der Erfolg hier ist allerdings den äußerst Frommen bestimmt. Einzig Gottesfreunde ("Awliyāʾ") und Gelehrte (hier im Sinne von "Muǧtahid") steigen auf diese Stufe. Aber wenn auch nicht alles aus der Sunna ausgeübt werden kann, ist man dazu verpflichtet sie innerlich zu akzeptieren, sie zu befürworten und sie nach Möglichkeit zu befolgen. Mit diesem Ziel und dem Engagement einhergehend, haben wir nicht das Recht eine Person wegen dem Ausführen oder das Unterlassen der Sunna in oder hervorgehend aus manchen Angelegenheiten so zu beschuldigen und zu erniedrigen als ob sie eine überaus große Sünde begangen hat.


Für den Bart gilt es im Rahmen dieser Maßgebung zu sprechen. Der Bart ist eine Sunna des Propheten, die sich sowohl in seiner Tat als auch seinem Wort wiederfinden lässt. Mit dem Ausüben dieser Sunna, wandelt der Gläubige seine Tradition/Gewohnheit in einen Gottesdienst und erhält dadurch eine große jenseitige Entlohnung. Obwohl es einige Gelehrte gibt, die besagen, dass man sich mit dem Unterlassen dieser Sunna (Bart) schuldig macht, gibt es auch einige Gelehrte die das Abrasieren des Barts als leicht verpönt klassifizieren und moderne Gelehrte haben dies sogar als erlaubt klassifiziert. Der Gelehrte "Bediüzzaman" Said Nursi sagt hierzu folgendes;

Manche Gelehrte haben gesagt "Das Abrasieren des Barts ist nicht erlaubt". Ihre Absicht ist zu sagen, "Nachdem man sich einen Bart wachsen lässt ist es nicht erlaubt ihn nachher abzurasieren". Ansonsten verlässt jemand der den Bart gar nicht erst wachsen lässt die (bzw. diese) Sunna. (Emirdağ Lahikası-I, s. 48, 49)


So man nach hanafitischen, hanbalitischen und malikitischen Gelehrten sich durch das Abrasieren des Barts schuldig macht, hat man aber nach shafiitischen Gelehrten, al-Ġazzālī,  Ibn Ḥaǧar, an-Nawawī  und anderen Gelehrten eine leicht verpönte Tat begangen. Sofern man der shafiitischen Rechtschule folgt, macht man sich also nicht schuldig. (Mezahibü'l-Erbaa, II/44-45; İânetü'l-Tâlibîn, II/340)


So wie es der islamischen Verhaltensweise entspricht, Praktizierende der Sunna zu respektieren, ihnen zu gratulieren und sie zu befürworten, ist es auch keine normale/angemessene Verhaltensweise, Leute die dies nicht tun oder sich davon entschuldigen zu erniedrigen und sie so zu behandeln, als ob sie einen überaus wichtigen Bestandteil des Islams nicht erleben. Vor allem ist es nichts weswegen ein Gläubiger mit einem gesunden Bewusstsein die Bände der Brüderschaft zwischen den Muslimen gefährdet.


Leute die einen Bart als Praxis der Sunna tragen drücken mit der Pflege des Barts den Respekt vor dieser Sunna aus. Beim Oberlippenbart ist das religiöse Maß, dass die Härchen nicht die Oberlippe bedecken, also die Lippen nicht überragen und der Länge der Augenbrauen entsprechen. Jene Gelehrte die nach der Überlieferung ihre Oberlippenbärte kürzten, haben dies so getan, dass man die Haut (unter dem Oberlippenbart) noch sehen konnte.


Entspricht es der Sunna den Bart zu kürzen unter anderem auch an den Seiten? Hat der Prophet (s.a.s.) zu jemanden den man zu ihm brachte gesagt, "Hättest du doch deinen Bart an dieser und dieser Stelle abrasiert/gekürzt"?


Über eine solche Überlieferung sind wir bisher nicht gestoßen. Bezüglich des Bartes gibt es Überlieferungen die die Kürzung und das Pflegen des Barts proklamieren. Es gibt aber auch Überlieferungen und Gelehrte die sich dafür aussprechen, den Bart unangetastet und natürlich zu belassen. Gemäß einigen Überlieferungen hat der Prophet (s.a.s.) seinen Bart an der Spitze und an den Seiten gekürzt. (Tirmizi, Edeb 17) Nach Imam al-Mālik sollte man den Bart so pflegen, wie es die Mehrheit tut. Länger ausfallende Bärte sollten gekürzt werden. Dies wäre eine gute/gesegnete Tat, dessen Unterlassung aber keine Sünde darstellt. Denn wenn der zu lang wirkende Bart nicht gekürzt wird, könnte dies das äußere Erscheinungsbild negativ beeinflussen. Es gibt keine Grenze für das Kürzen des Barts. Das passendste wäre es, den Bart so zu kürzen, dass es das äußere Erscheinungsbild positiv beeinflusst. Nach den Überlieferungen der Handhabung von Imam ʿAbd Allāh ibn ʿUmar und Abu Hurayra kann man alles, was mehr als ein Büschel ist abschneiden. Im Werk "Dürrü’l-Muhtar" (türkische Fassung) wird besagt, dass es der Sunna entspricht wenn der Bart die Länge eines Büschels hat. Gleichermaßen entspricht es der mehrheitlichen Meinung alles was länger als ein Büschel ist als Praxis der Sunna abzuschneiden.

Es gibt außerdem eine Überlieferung zu der Haarpflege die ungefähr "Wer Haare hat, der soll sie gut pflegen" ausdrückt. (vgl. Irakî, Tahricu ahadisi’l-İhya-İhya ile birlikte, 1/142) Eine Überlieferung von Abu Dawūd und Tirmiḏī drückt ungefähr folgendes aus:


Jemand dessen Haare und Bart gänzlich ungepflegt und durcheinandergeraten war kam zur Audienz des Propheten (s.a.s.). Er sagte "hat er den keinerlei Öl, um seine Haare damit zu ordnen/pflegen?" (Irakî, age)


Ist es verpöhnt ("makrūh") und eine Neuerung in der Religion, (hier im Sinne von "bidʿa”) wenn man beim Bart die Härchen unter der Unterlippe abrasiert? Es gibt eine Überlieferung, die dies bestätigen würde und das Abrasieren der Härchen unter der Unterlippe ablehnen würde. (İbn Abidin, Reddu’l-Muhtar, VI/407) Im Werk eines anderen neuzeitlichen Rechtsgelehrten wird dies auch so aufgegriffen, mit der Begründung, es gibt genügend gesunde Überlieferungen, in denen der Prophet (s.a.s.) diese Härchen nicht abrasierte. (vgl. Celal Yıldırım, İslam Fıkhı, IV/207) Nach einer Überlieferung stehen Abū Ḥanīfa (al-Imām al-Aʿẓam) und seine beiden Schüler (Imām Yūsuf und Imam Muḥammad) dafür ein, dass es schöner ist den Oberlippenbart zu rasieren, als ihn zu kürzen. Spätere Rechtsgelehrte der hanafitischen Schule stehen aber dafür ein, es entspräche der Sunna, wenn man den Oberlippenbart kürzt, statt ihn zu rasieren. (vgl. el-Bahru’r-Raik-şamile-7/163) Nach hanafitischen Gelehrten ist es unpassend, den Bereich des Barts unter dem Kinn, also am Hals abzurasieren. Nach Imām Yūsuf gibt es dabei allerdings keine Bedenken. (vgl. Reddu’l-muhtar, II/418)

34 Darf die Frau im Islam arbeiten?

über die richtige Deutung muss man im übergeordnetem Sinne verstehen, wie das Wesen der Geschlechter verstanden wird. Der Mann ist gemäß seiner Beschaffenheit rationaler und weniger impulsiv als die Frau. Folglich ist er in der organisatorischen Rolle des Verwalters und Hüters besser aufgehoben. Sie sind auch im biologischem Sinne besser dafür ausgestattet, es ist eher so, dass der Mann die Frau vor einer Gefahr beschützt und nicht anders. Normalerweise ist der Mann nämlich physiologisch gesehen stärker. Aus diesem Blickwinkel zieht es der Islam vor, dem Mann das Familienoberhaupt mitsamt den entsprechenden Pflichten zu überlassen. Dies stellt keinen Geschlechterkampf dar sondern eine effektive Rollenverteilung gemäß der Gegebenheiten. Im Islam gibt es nicht die "Gleichheit" der Geschlechter sondern das gegenseitige Anerkennen, Behüten und Unterstützen der Geschlechter. Wenn man eine Gleichberechtigung mit einer Gleichsetzung verwechselt begeht man einen Fehler. Man kann nicht jede Schöpfung gleich behandeln, im Tierreich gibt es z.B. Fleischfresser, es gibt auch Tiere die sich vom Grass ernähren. Man behandelt sie dann ungerecht wenn man beiden das Selbe zum Fressen vorwirft. Um Mann und Frau gerecht zu behandeln muss man sich also bewusst machen, dass Mann und Frau zwei verschiedene Schöpfungen mit verschiedenen Anlagen sind. Dies hat allerdings nichts mit der Bewertung zu tun, der Mann ist der Frau nicht überlegen, weil er ein Mann ist. Die Unterschiede spielen im Glauben und im Antlitz Gottes keine Rolle. Sie treten nur im Rechtswesen und in der Handhabung der Lebenssituationen auf. So wird oftmals aufgegriffen, dass Frauen auch arbeiten sollen gemäß der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Im Islam stellte dies seit jeher eigentlich nie ein Problem dar. Die Frau hat als Dienerin Gottes die selben Rechte, Pflichten und Freiheiten wie der Mann als Diener Gottes. Noch dazu ist sie nicht im "Besitz" des Mannes, sie hat also ein Anrecht auf ihre eigene Meinung und ihre persönliche Entfaltung (vgl. Mümtehine, 60/13 oder Sura an-Naǧm 39). Im Rechtswesen wird dann weiter bestimmt, wie sich dies in der aktuellen Lebenslage einordnen lässt, was dann möglich wäre und was nicht richtig wäre. Eine Frau dürfte z.B. für einen fremden Mann arbeiten, wenn dies ein öffentlicher Raum wäre oder sie aber mit mehreren verschiedenen Frauen hier zusammen arbeitet. Wenn sie allerdings in einem geschlossenem Raum alleine mit diesem Mann arbeitet wäre dies untersagt. Dies beherbergt zu großes Potenzial für Zwietracht, das Bilden von falschen Meinungen, dem unsittlichem Verhalten im Geheimen etc. (vgl. el-Fıkıh 'ala'l-Mezahip el-Arbaa, c.3 s.125).
 

Die Frau darf also arbeiten und im allgemeinen Sinne ihre Rechte anfechten. Die Diskussion dreht sich eher darum, wie sie das verrichten darf und was dabei erlaubt oder untersagt wäre. Es geht also um die Praxis. Es wäre ideal, wenn die Frau nicht gezwungen wäre außerhalb zu arbeiten. Es wäre schöner, wenn sie die häuslichen Arbeiten verrichtet, weil sie dadurch den häuslichen Segen und die Familie intakt hält. Für die Familienstruktur kommt der Frau damit eine wichtige und wertvolle Aufgabe zu. Falls aber aus diversen Gründen die Frau auch außerhalb arbeiten muss, ist dies gestattet. Wichtig dabei ist das Einverständnis des Ehemannes. Die Ehepartner müssen beidseitig Rücksicht auf einander nehmen und im Einverständnis des jeweils Anderen handeln, ansonsten bahnen sich hier große Konflikte an.

Für das Arbeiten der Frau außerhalb könnte man grob folgende Richtlinien festmachen:

Im Arbeitsplatz (bzw. beim Hin- und Zurückkommen) dürfen keine Situationen entstehen, die zu Missinterpretationen und Zwietracht führen können. Die Arbeitsatmosphäre muss aus moralischer und sittlicher Sicht sicher und seriös sein.
Man darf als Frau nicht mit fremden Männern alleine bleiben, so dass etwa nicht deutlich wird, was sich zwischen Mann und Frau in dem Moment abspielt.

Die Frau sollte bedeckt sein und nicht dem aus religiöser Sicht Unerlaubtem oder Unsittlichem (ohne Bedeckung) ausgesetzt werden. Der Arbeitsplatz darf also nicht die Bedeckung der Frau in dem Sinne angreifen.

So hat nach manchen Quellen Fatima, die Tochter des Propheten Mohammed (s.a.s.) bei Arbeiten rund ums Haus bzw. im Haus nach Anleitung des Propheten (s.a.s.) ausgeholfen und gearbeitet. (vgl. İbn Ebî Şeybe, Musannef, X/165, No: 9118; XIII/284, No: 16355; Ömer Nasuhî Bilmen, Hukuk-i İslamiyye, II/484.)

Weiter wollen wir unterstreichen worum es bei der Arbeit der Frau idealerweise gehen sollte. Wenn die Frau aus finanzieller Not arbeitet, das Arbeiten der Erhaltung der Familie dient oder damit dem Ehemann geholfen wird, dann gibt es hier zunächst nichts einzuwenen. Denn diese und ähnliche Motive bewirken Gutes und unterstützen die Dinge, auf denen das Wohlwollen Gottes liegt.

Wenn die Frau allerdings arbeiten will um einen verschwenderischen Lebensstil zu pflegen, sich moralisch oder sozial über dem Ehemann positionieren will oder damit vielleicht vor ihren familiären Pflichten flüchten will, dann lässt sich das nicht billigen. Denn die Frau macht damit wesentlich mehr kaputt, als was sie durch die Arbeit verdient.

Das Arbeiten der Frau ist also prinzipiell gestattet, aber an gewisse moralische und praktische Bedingungen geknüpft. Weitere Bestimmungen orientieren sich dann an konkreten Fällen und der Rechtslehre bzw. den jeweiligen Rechtsschulen.

 

35 Wie ist die Beurteilung des Essens mit der linken Hand?

Liebe Leserin, lieber Leser


Mit der linken Hand etwas zu essen oder zu trinken wird nicht als Haram („rituell verboten“) kategorisiert. Weil es jedoch nicht der Essgewohnheit bzw. den Umgangsformen des ehrenwerten Propheten Muhammed (sav) entspricht bleibt solch eine Handhabung ohne Gutschrift (Sevap = nach islamischen Glauben eine Gutschrift für gutes Handeln). Daher ist es angebracht uns und unsere kleinen Kinder mit dieser sittlichen Manier vertraut zu machen und beim Speisen, sowie vielen anderen Dingen im Alltag, ausschließlich die rechte Hand zu benutzen.

Der hierauf folgende Textabschnitt ist vom Ägyptischem Fatwa-Amt :
Das Essen mit der linken Hand ist schariatisch nicht verboten, das Essen mit der rechten Hand ist vielmehr angemessener. Auf jemandem liegt keine Sünde, wenn er mit seiner linken Hand isst, insbesondere wenn er Linkshänder ist oder etwas anderes in seiner rechten Hand hat. Es wurde nämlich vom Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) überliefert, dass er frische Datteln zusammen mit Gurken zu essen pflegte, und zwar dies mit seiner rechten Hand und jenes mit seiner linken Hand.“

Selam & Dua 

 

Fragenandenislam - Team

36 Darf man sich tätowieren lassen?

da unser menschlicher Körper eine Leihgabe vom barmherzigen Gott ist, versteht es sich von selbst mit diesem anvertrauten Gut gewissenhaft umzugehen. Dieser sorgfaltiger Umgang beinhaltet neben der regelmäßigen Reinigung auch die Wahrung des Körpers. Das heißt im Klartext, dass es nicht erlaubt ist seinen Körper zu verunstalten, sei es durch ein Tattoo oder durch ein Piercing usw.

Schon vor sehr langer Zeit ließen die Menschen sich an den verschiedensten Körperstellen tätowieren. In der heutigen Zeit ist das Tätowieren in vielen Teilen der Erde zur Mode geworden. Während die jugendlichen Menschen in Amerika und Europa diesen Brauch zur äußeren Zier ihrer Körper anwenden, gibt es wiederum anders wo Völker, die neben der schmückenden Funktion einer Tätowierung der festen Überzeugung sind, dass durch verschiedene Formen und Abbilder auf ihren Körpern die Gelenke gestärkt werden. Heutzutage jedoch ist das Tätowieren nichts weiter als eine Nacheiferung.

Wie man weiß, wird wie folgt tätowiert: Die Hautstelle, auf der tätowierend werden soll, wird durch eine Nadel blutig durchstochen (punktiert), wobei gleichzeitig ein Farbstoff in die Haut eingebracht wird. Dieser Farbstoff befindet sich nach der Heilung unterhalb der Haut. In einer von Buhari und Müslim überlieferten Hadith verbietet der Prophet (sav) sowohl das Tätowieren, als auch das tätowiert werden. Diejenigen, die sich diesem Verbot widersetzen, werden jeglichen Verdienst der göttlichen Gnade verlieren.

Wie hat ein Mensch sich zu verhalten, der sich hat unwissend tätowieren lassen? Die Beurteilung eines solchen Falles ist variabel, weil je nach Art und Inhalt des verwendeten Farbstoffes geurteilt werden muss. Falls der Inhalt aus islamischer Sicht Unrein ist, ist die Tätowierung auch als solches zu sehen. Falls der Inhalt jedoch aus islamischer Sicht rein ist, so ist die Tätowierung auch als „rein“ zu sehen. Falls möglich sollte es durch eine Operation oder durch andere Hilfsmittel entfernt werden. Ist die Tätowierung nicht entfernbar, so lässt man es dabei. Allah legt einem Menschen keine Last auf, von der dieser sich nicht wieder befreien kann. Der Islam erleichtert und stellt einen Menschen nicht vor Problemen, die er nicht bewältigen kann.

Kann durch eine Tätowierung das islamische Reinigungsritual vor Gebeten wirkungslos gemacht werden? Erst einmal muss man sich vor Augen halten, dass die Tätowierung zwar sichtbar auf der Haut, doch in Wirklichkeit unter der Haut ist. Das Reinigungsritual, sowohl Ganzkörper als auch das vor Gebeten besagt, dass über der Haut gereinigt werden muss und nicht darunter. Da die Tätowierung unter der Haut ist und nicht auf der Haut, kann dies das Reinigungsritual nicht ungültig machen. Derjenige, der sich ohne der Folgen bewusst hat tätowieren lassen, kann von Allah um Vergebung bitten und So Gott will wird er dann auch Vergebung erfahren.

37 Was muss man tun wenn man eine Sünde begangen hat?

das Gericht ist der Ort an dem ein solches Urteil getroffen werden muss. Da im hier und heute kein islamisches Gericht existiert, darf ein solches Urteil auch nicht gefällt werden.

Der Islam erlaubt keine Selbstjustiz. Jemand der eine große Sünde begeht sollte über die Folgen dieser Sünde aufgeklärt und motiviert werden Reue zu zeigen und Gott um Verzeihung zu bitten.

Es wird berichtet, dass unser Prophet (s.a.s.) sagte: "Wenn der Mensch keine Sünden begehen würde, so hätte Allah anstelle dieser ein Volk erschaffen welches Sünden begeht und diese bereut."  Dieser Hadith zeigt uns, dass es gerade die Sünden sind die den Menschen so besonders machen, natürlich insofern man diese Taten bereut.

38 Ist es im Islam verboten Geschenke von Menschen anzunehmen die Sünden begehen?

Liebe Leserin, lieber Leser


Der Islam erlaubt und empfiehlt es Geschenke von anderen Menschen annehmen selbst dann wenn diese große Sünden begehen. Daher ist es auch prinzipiell erlaubt von jemanden ein Geschenk anzunehmen von jemanden der Drogen verkauft. Die einzige Ausnahme besteht wenn dass Geschenk selbst verboten (Haraam) ist oder das Geschenk an bestimmte Konditionen geknüpft ist, wie dies bei Bestechungen der Fall ist. Desweiteren ist es besser ein Geschenk abzulehnen wenn man erhofft dadurch dem Schenker deutlich machen zu können, dass man die von ihm begangene Sünde ablehnt. Diese Situation erscheint allerdings auch recht außergewöhnlich, es beinhaltet die Implikation, dass man mit jener kriminellen Person gut genug befreundet ist, um sich gegenseitig zu beschenken. 


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

39 Wie bittet man Allah um Vergebung?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Gott ist die vergebende Instanz, wir wenden uns für die Vergebung unserer Sünden und Fehler also an Gott. Wir sprechen hier dann von der "Tawba", was zumeist mit Reue oder Buße übersetzt wird. Die Reue ist für den Gläubigen ein äußerst wichtiges und unabdingliches Instrument, um seine Fehltritte gegenüber Gott bestmöglich zu korrigieren und sein seelisches Heil zu wahren. Die Reue im Islam hat die folgenden 3 Vorraussetzungen:

 

1. Man bereut und verabscheut die begangene Tat aufrichtig.

2. Man gelobt vor Allah diese Tat nicht mehr zu begehen.

3. Falls bei Dritten ein Schaden aus dieser Tat entstanden ist, wie dies z.B. bei Diebstahl der Fall ist, muss man versuchen diesen Schaden wiedergutzumachen

 

Dies bedeutet dass die Reue im islam keine vorgeschriebene "Formalia" hat, sofern die oben genannten Faktoren eingehalten werden. Dementsprechend kann man nicht davon reden, dass es eine "richtige", eine "falsche" oder eine "besonders wirksame" Art der Reue und Buße gibt, daher kann man die Reue der einzelnen Menschen auch nicht wirklich vergleichen. Es gilt in jedem Falle zu unterstreichen, dass die Reue aus einem schuldigem Gewissen entspringt, welches sich bewusst ist, gegenüber Gott einen Fehler begangen zu haben und nun die Wiedergutmachung dieses Fehlers anstrebt. 

 

Wenn diese 3 Voraussetzungen eingehalten werden wird Allāh mit seiner unendlichen Barmherzigkeit hoffentlich diese Taten verzeihen. Die folgenden beiden Verse aus dem Qurʾān liefern Grund zu dieser Annahme:

 

Da empfing Adam von seinem Herrn Worte, und darauf nahm Er seine Reue an. Er ist ja der Reue-Annehmende und Barmherzige. (Sura al-Baqara 37)

 

außer denjenigen, die bereuen und verbessern und klar machen. Ihre Reue nehme ich an, Ich bin ja der Reue-annehmende und Barmherzige. (Sura al-Baqara 160)

 

Desweiteren ist es empfohlen (mustahab) die schlechten Taten durch gute zu ersetzen. Dies kann zum Beispiel durch viele freiwillige Gebete oder Almosen geschehen.

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team
 

40 Warum ist der Verzehr von Schweinefleisch verboten?

Liebe Leserin, lieber Leser,

 

"...das Schwein, ob es wohl die Klauen spaltet, so wiederkäut es doch nicht: es soll euch unrein sein. Ihr Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren...“ (Bibel, Dtn 14, 8)

Ob etwas erlaubt oder verwehrt ist, hängt davon ab, ob Gott das als erlaubt oder verboten bestimmt hat. Die Gebote Gottes sind sowohl Gnade als auch Prüfung. Sie geben dem Menschen die Möglichkeit sich als Diener würdig zu erweisen und dies wird manchmal auf die Prüfung gestellt. Dies zeigt sich am ehesten, wenn der Mensch sich den Verboten Gottes nähert. Die Gebote und Verbote Gottes dienen uns insgesamt als Kompass für unser seelisches sowie menschliches Heil. Diese notwendigen Grundsätze sind sowohl für das individuelle, als auch für das gesellschaftliche Leben von sehr großer Bedeutung. Daher sind wir veranlasst diese Gebote/Verbote ernst zunehmen und sie zu beachten. Einer dieser Wenigkeiten, die unsere Religion untersagt, ist der Verzehr von Schweinefleisch. Wir sind Diener und Untertanen des Schöpfers, es steht uns also nicht zu den majestätischen Willen des Schöpfers zu hinterfragen oder zu kritisieren. Für uns ist also etwas dadurch verboten, dass es als verboten deklariert wurde. Der Schöpfer des Universums muss uns nicht erst um Erlaubnis bitten oder mit uns verhandeln. Unser Schöpfer deklariert aber Gebote und Verbote nicht willkürlich. Vielmehr sind in ihnen immer unendliche Weisheiten und Gnaden verborgen. So Sind auch in den Verboten Gottes viele Weisheiten verborgen, die für unser Leben wertvoll sind und die wir auch rational begreifen können. Auch Dieses Verbot enthält in sich sehr viele Weisheiten. Wir möchten hier nur auf wenige wichtige Gründe hinweisen und erklären, warum es für die Muslime verboten ist Schweinefleisch zu essen.

Verboten hat er euch nur das Verendete, Blut und Schweinefleisch und das, worüber (beim Schlachten) ein anderer als Allah angerufen wurde. Doch wenn jemand gezwungen wird, ohne danach zu verlangen oder in (absichtlicher) Übertretung, dann ist Allah gewiss verzeihend und barmherzig" (Sure 16, Vers 115)

1. Schweinefleisch ist sehr fetthaltig. Durch den Verzehr von Schweinefleisch kann dieses überschüssige Fett ins Blut gelangen, wodurch sich die Anzahl der Fettpartikel im Blut anhäuft. Der hohe Fettgehalt im Blut kann zu Verhärtungen der Gefäße, Bluthochdruck und als Folge dessen sogar zum Herzinfarkt führen. Aus diätietischen Gründen ist es also ratsam, Schweinefleisch zu meiden. 

Fett ist stets mit Cholesterin vergesellschaftet. Durch Cholesterin werden die Cholesterinbeladenen Großmoleküle im Blut gebildet, welche für erhöhten Blutdruck und Arteriosklerose (Gefäßverkalkung) verantwortlich sind, als Zusatzfaktoren auch für Herzinfarkt und Durchblutungsstörungen der Koronargefäße (Herzkranzgefäße) und der Gefäße in der Peripherie, speziell in Kombination mit Nikotin (Rauchen). Außerdem findet sich Cholesterin in der Wandung der Krebszellen (nach Prof. Roffo).“

2. Im Schweinefett sind so genannte „Sutoxine“ Giftstoffe enthalten. Um die in den Körper gelangten Giftstoffe wieder auszuscheiden, müssen die Lymphdrüsen vermehrt arbeiten. Diese Situation bewirkt, vor allem bei Kindern, eine Schwellung und Entzündung der Lymphknoten. Der Halsbereich der betroffenen Kinder schwillt stark an, so dass sie kleinen Schweinchen ähneln. Bei fortschreiten dieser Krankheit, kommt es zur Vereiterung und Schwellung der Lymphdrüsen, Fieber und es beginnt zu schmerzen. Es entsteht eine gefährliche Situation.

Hierbei stellte sich heraus, daß Schweinefleisch als ein bedeutsames Homotoxin (Menschengift) anzusehen ist, welches im Körper zu Abwehr Erscheinungen führt, die als verschiedenste Krankheiten in Erscheinung treten. Auch aus den bereits in der Literatur vorliegenden Ergebnissen, wenn diese unter dem Gesichtspunkt der Homotoxikologie durchgesehen werden, ging hervor, daß zahlreiche Bestandteile des Schweinefleisches als Homotoxine, als Belastungsfaktoren wirken, so daß für diese die Bezeichnung „Sutoxine“ gerechtfertigt erscheint.“

Eine dieser Abwehrreaktionen ist unter anderen die Skrofulose („Schweinekrankheit“).

Hier mag auf die bei Kindern auftretende Skrofulose hingewiesen werden, eine Erkrankung, welche durch chronisch entzündliche Drüsenschwellungen charakterisiert ist, wobei die Drüsen entzündlich zerfallen und sich Fistelbildungen ausprägen können. So können sich gewaltige Drüsenpakete besonders am Hals entwickeln, daß die Kinder tatsächlich kleinen Schweinchen ähnlich sehen (scropha = das Mutterschwein, scrophula = das Ferkelchen). Möglicherweise soll auch durch die Namensgebung auf die Ursache dieser Erkrankung hingewiesen werden, nämlich auf die Ursache durch vom Schwein stammende Nahrungsmittel.

Die körperlichen Abwehrmaßnahmen richten sich speziell auch gegen Schweinefett. Dieses wird nach der im Darm erfolgenden Spaltung und Resynthese in die Lymphgefäße aufgesogen, gelangt dann über die Lymphdrüsen in die Brustlymphgänge. Diese ergießen sich schließlich in die oberen Hohlvenen. Die Überlastung – speziell der Lymphdrüsen – mit der Abfilterung und Entgiftung der in den Fettanteilen enthaltenen sutoxischen Faktoren (Fett-Schleimgemische) – bekanntlich wird das Fett nach Spaltung im Darm wieder als solches „arteigenes Fett“ im Bindegewebe abgelagert – zeigt sich in verstärkter Funktion, nämlich als Entzündung der Lymphknoten. Dieses entspricht also einer Verstärkung aller physiologischen Funktionen, d.h. Schwellung und Vergrößerung der Drüsen, Schmerzen, evtl. Fieber, Vereiterung, Fistelbildung, auch verbunden mit Hautreiz – Erscheinungen, Ekzemen usw.“

3. Schweinefleisch enthält schwefelreiche schleimige Bindegewebssubstanzen. Dadurch nimmt der Körper in großen Mengen Schwefel auf. Diese Anhäufung setzt sich in Knorpel, Muskeln und Nerven nieder und führt zu Entzündungen und Verkalkungen der Gelenke und kann Bandscheibenleiden den Weg ebnen. Wenn weiterhin reichlich Schweinefleisch gegessen wird, wird der körpereigene Knorpel durch die im Schweinefleisch enthaltene schleimige Bindegewebssubstanz ersetzt bzw. im Knorpel, den Sehnen und Bändern eingelagert. Die Folge dessen ist, dass der Knorpel verweicht und der Körper nicht mehr im Stande ist sein Eigengewicht zu tragen und wird auf Dauer vom Eigengewicht erdrückt. Es folgen Überbelastung und Funktionsstörungen in den Gelenken. Rheuma, Arthrose und Bandscheibenleiden sind die Folge. 

Besondere Gefahren gehen aus von der schwefelreichen Bindegewebssubstanz, den Mukopolysacchariden, die speziell schleimigen Charakter haben. Nur mit Schweinefleisch lässt sich eine streichfähige Wurst herrichten, wofür Aminozucker, Hexosamin und schwefelhaltige Substanzen wie Chondroitinschwefelsäure und Mukoitinschwefelsäure verantwortlich sind. Sie bewirken eine schleimige Aufquellung des Bindegewebes und vergesellschaften sich hier mit dem zur Ablagerung kommenden Fett (sog. „Cenapse“ nach Macheboef). Daraus resultiert eine eigenartige, nur bei Schweinefleischessern charakteristisch in Erscheinung tretende Aufquellung des Bindegewebes, das außerdem wie ein Schwamm Wasser aufsaugt und den Schweinefleischessern die typische kissenartige Auftreibung des Bindegewebes verleiht. Die Gefahren liegen diesbezüglich ferner in den Einlagerungen von Schleimsubstanzen in den Sehnen, Bändern, Knorpel usw. mit den Folgen von Rheuma, Arthritis und Arthrosen, Bandscheibenschäden usw., weil nämlich die derben Bindegewebssubtanzen (wie sie beim Menschen, u.a. auch beim Hammel vorliegen) durch Schweinefleischgenuss gewissermaßen „verschleimen“, weich und wenig widerstandsfähig werden.

Prof. Lettré (Pathologe in Heidelberg) hat aufgrund von Tierversuchen, die für den Nachweis der Frischzellentherapie mit radioaktiv markierten Geweben, Organ- und Drüsenanteilen gemacht wurden, festgestellt, daß die Spaltprodukte der Gewebe nach Aufnahme in den Organismus in hohem Prozentsatz dorthin wandern, wohin sie biologisch gehören. Dies konnte man ebenfalls bei diversen Untersuchungen bestätigen. Patienten, die viel Rückenspeck des Schweins gegessen hatten, wiesen die typischen Nackenspeckfalten auf. Patienten, die sich an Bauchspeck gehalten hatten, zeigten dicke Fettpolster in der Bauchgegend. Schinkenesser, was von Frauen als besonders unangenehm empfunden wurde, zeigten unförmige Deformierungen in den Gesäßpartien usw., ohne das sie sich über den Schinkengenuss als Ursache im Klaren waren.“

4. Im Schweinefleisch sind sehr viele Wachstumshormone enthalten. Das kurz nach der Geburt nur wenige 100g wiegende Schweinebaby erreicht in sechs Monaten an die 100 Kg. Dieses enorme Wachstum ist auf die reichhaltig vorhandenen Wachstumshormone zurückzuführen. Die durch den Verzehr von Schweinefleisch zuhauf aufgenommenen Wachstumshormone führen zur Schwellung und Entzündung von Gewebe. Es führt zur Fettleibigkeit und trägt dazu bei, dass die Nasen, Kinn, Hand und Fußknochen anormal wachsen. Des Weiteren fördern diese Wachstumshormone den Krebswachstum. Schweineschlachter werden bestätigen, dass männliche Schweine ab einem bestimmten Alter höchstwahrscheinlich an Krebs erkranken.

5. Im Schweinefleisch sind Juckreiz erzeugende Stoffe enthalten. Ekzeme, Dermatitis, Neurodermitis u.ä. entzündliche Prozesse können die Folge sein. Des Weiteren können durch diese Stoffe Entzündungsvorgänge wie Blinddarmentzündung, Venenentzündung, Nesselfieber, Hautentzündung usw. eingeleitet werden. Aus diesen Gründen verbieten Ärzte ihren Herzpatienten den Verzehr von Schweinefleisch. Der Mediziner Prof. Dr. Hans-Heinrich Reckeweg (Gott hab ihn selig) schreibt in seinem Vortrag „Schweinefleisch und Gesundheit“ (Aurelia-Verlag):

„Während meiner Praxistätigkeit besuchte ich eine Bauernfamilie zur Behandlung auf ihrem abgelegenen Bauernhof. Der Vater litt an chronischer Arthrosis und Coxitis sowie an Leberschaden. Die Mutter hatte chronische Beingeschwüre und ein variköses, quälend juckendes Ekzem. Die Tochter litt an sog. Herzfehler und Rheuma nach Angina. Der Sohn hatte ebenfalls einen Herzfehler nach Angina und Furunkel – er war noch der gesundheitlich Stabilste -, die andere Tochter war tonsillektomiert und seit dem mit chronischer Bronchitis mit Verdacht auf Bronchiektasen behaftet. Ein weiterer Sohn hatte eine chronische Pleuritis mit Schwartenbildung und stetig rezidivierender Fistelabsonderung.

Ähnliche Gesundheitsverhältnisse habe ich bei vielen Bauernfamilien im Hochschwarzwald – natürlich auch in den Flusstälern – angetroffen. Nachdem ich über 10 Jahre dort praktiziert habe, kann ich mir ein sachliches Urteil erlauben. Während der über eine Stunde dauernden Konsultation bei der eben geschilderten Familie stand draußen unter dem Fliederbusch ein ausgewachsenes Mutterschwein und scheuerte sich mit großem Behagen, die ganze Stunde über, ununterbrochen an einem dicken, herunterhängenden Ast. Ich machte die Patienten darauf aufmerksam mit folgenden Worten: „Sehen Sie das Schwein dort?! – Alle Juck- und Entzündungsstoffe, die das Schwein zum Kratzen zwingen, essen Sie mit dem Schweinefleisch dann mit. Diese Stoffe (es sind Histamin-Verbindungen) rufen bei ihnen dann alle jene Krankheiten hervor, derentwegen ich Sie besuchen und behandeln muß. Die erwähnte Bauernfamilie aus dem Schwarzwald und noch viele andere Groß- und Kleinbauern im dortigen Bereich haben seinerzeit die Konsequenz meines Rates gezogen und die Schweine nicht mehr selbst gegessen, sondern verkauft. Stattdessen grast jetzt um den Hof herum eine kleine Schafherde – wie in islamischen Ländern.“

6. Eine weitere gefährliche Krankheit, die durch Schweinefleischgenuss entstehen kann ist der Trichinenbefall (Wurmerkrankung des Menschen). Schweine nehmen diese Krankheit durch das Fressen von Trichin befallenen Mäusen/Ratten und oder durch Trichin befallenes Schweinefleisch in sich auf. Jedoch bewirkt das Trichin bei Schweinen keine schweren Erkrankungen, wobei hingegen beim Menschen sich der Trichinenbefall zu einer sehr gefährlichen und evtl. auch tödlich verlaufenden Krankheit entwickeln kann. Die durch Schweinefleisch eingenommenen Trichinella Larven gelangen über den Magen-Darm Trakt ins Blut, wodurch sie sich im ganzen Körper verteilen. Diese Larven nisten sich in der Regel in das Muskelgewebe am Kinn, Zunge, Hals, Rachen und des Brustbereiches ein. Sie bewirken die Lähmung der Kau-, Sprech- und Schluckmuskulatur. Verstopfung der Blutgefäße, Meningitis (Hirnhautentzündung) ist ebenfalls eine Folge. In seltenen Fällen kann es auch ein tödliches Ende nehmen. Bedauerlicherweise gibt es keine effektive Therapie für diese Erkrankung. Trichinenbefall und die damit verbundenen Erkrankungen sind vornehmlich in europäischen Ländern anzutreffen. Trotz strikter Kontrollen durch Veterinärämter ist der Trichinenbefall in Ländern wie der Schweiz, England und Polen immer noch aktuell. In der Türkei zum Beispiel ist der Trichinenbefall bei keinem der Muslime vorzufinden, oder gar bekannt, weil außer den einheimischen Christen in der gesamten Türkei niemand sonst Schweinefleisch isst.

Mensch und Tier sind mehr oder weniger unter Einfluss der von ihnen aufgenommenen Nahrung. fleischfressende Tiere wie Tiger, Löwen, Wölfe usw., sind gefährliche, abweisende, unduldsame und kaltblütige Raubtiere, während Schafe, Ziegen und Kamele usw., also Pflanzenfressende Tiere zahm, anschmiegsam, friedfertig und sanftmütig sind. Diese Folgerung gilt in den Augen vieler auch für uns Menschen. Es wird gäufig gesagt, dass (in der Regel) hauptsächlich von pflanzlichen Nahrungsmitteln sich ernährende Menschen ebenfalls sanftmütige Wesen sind, wohingegen die sich mit überwiegend Fleisch und Fleischprodukten ernährenden Menschen grob, unsanft, bissig und cholerisch geartet sind.

7. Das Schwein ist ein Tier, das keine Eifersucht empfindet. Es wird davon gesprochen, dass bei den sich überwiegend mit Schweinefleisch ernährenden Menschen die Eifersucht abschwächt oder gar ganz verschwindet. Der französische Philosoph Savorin sagt in Bezug auf die Wirkung der Nahrung auf die Wesensart des Menschen: „Sage mir was Du isst und ich sage Dir was du bisst.“

Der Allbarmherzige und Allversorgende Schöpfer hat zu unserem Nutzen sehr viele erlaubte Lebensmittel erschaffen. Neben diesen hat Er den Verzehr von einigen, vor allem schädlichen, Substanzen zu unserem Wohl verboten. Der unendlich Barmherzige und Gnadenreiche trägt Seinen Dienern keine Last auf, die sie nicht zu Tragen im Stande sind. Die Gebote/Verbote sind so exakt bestimmt, dass kein Mensch durch sie überfordert ist. Was hat der Mensch denn zu verlieren, wenn er keinen Alkohol trinkt und vom Schweinefleischverzehr ablässt?

BSP:
Ein Maschinenbau Ingenieur bestimmt neben der Entwicklung einer Maschine auch dessen Handhabung (Bedienung). Er bestimmt unter welchen Bedingungen diese Maschine die optimale Leistung aufbringen kann. In der Bedienungsanleitung schreibt Er, dass diese Maschine mit max. 220 Volt am besten arbeitet. Wir beabsichtigen jedoch eine noch größere Effektivität und schließen diese Maschine an 500 Volt an. Es ist vorauszusehen, was binnen des nächsten Augenblickes passieren und in welchem Zustand sich diese Maschine befinden wird.

Der Menschliche Körper ist eine vom Allwissenden Schöpfer entwickelte, vollkommene Maschine ohne Gleichen mit einem wundersamen Motor. Und die optimale Bedienung dieser perfekten Maschine wird doch Allah als dessen Erschaffer am besten wissen, oder? Wenn Allah das Essen von Schweinefleisch verbietet, wir es aber doch tun, schaden und benachteiligen wir eigentlich doch nur uns selbst.

Zweifelsohne haben Allah und Sein Gesandter (s.a.s.) den Kauf und Verkauf von Wein, Kadaver, Schweinefleisch und Götzenfiguren verboten." (Buhârî, Büyü', 112; Tecrîd-i Sarih Tercümesi VI, 537, 538)

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team


41 Im Koran wird befohlen, den Dieben die Hand abzuschlagen als Strafe. Ist diese Strafe gemäß der Menschenrechte nicht zu hart?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Diebstal was wir mit "Das Hab und Gut einer Person von ihrem eigentlich beschützen Platz heimlich ohne das Wissen des Besitzers zu entnehmen" benennen, ist eine der grundlegenden Verbrechen gegen das Eigentumsrecht. Der Schutz des Reichtums welches aus Eifer, harter Arbeit und legitimen/erlaubten Wegen entsteht, bildet einen der Grundsätze des Islams aus. Der Islam nimmt die Mühe und das Eigentum als heilig wahr und bestraft den außerrechtlichen Übergriff darauf. Unter diesem Aspekt ist Diebstahl wie es bei allen göttlichen Religionen so ist, auch im Islam, sowohl aus dem Blick der Rechtsordnung eine Straftat als auch aus religiöser sowie ethischer Sicht eine große Sünde und wird als schändlich angesehen.

Der Diebstahl eines Eigentums welches mit Eifer und Fleiß einer Person erworben wurde ist ein Betrug der das Herz verletzt und ein vom Gewissen nicht mehr tragbares Kapitalverbrechen. Dieses Kapitalverbrechen gab es zu jeder Epoche und so gibt es sie auch weiterhin. Daher führt der Islam eine Ahndung/Sanktion die der Straftat entspricht ein und gebietet das Abschlagen der Hand solch eines gewissenslosen Täters. Wäre die Ahndung angewandt, so wären diese Straftaten auf ein Minimum herabgefallen.
Diebstahl wird in Buch, Sunna und Konsens der Gelehrten verboten. Siehe dazu exemplarisch folgenden Vers;


Der Dieb und die Diebin: trennt ihnen ihre Hände ab als Lohn für das, was sie begangen haben, und als ein warnendes Beispiel von Allah. Allah ist Allmächtig und Allweise.  (Sura al-Māʾida 38)


Eine Überlieferung des Propheten (S.A.S.) hierzu sieht folgendermaßen aus;
Die euch Vorherigen sind aus diesem Grund zu Grunde gegangen; sie haben, wenn jemand ehrenvolles Diebstahl begangen hat, den Dieb frei gelassen. Und wenn jemand schwaches Diebstahl beging, so haben sie ihn bestraft. (Eş-Şevkânî, Neylü'l-Evtâr, VII,131,136).

Wenn der Diebstahl eindeutig wird, wird die Hand abgeschlagen als Strafe. Das hier angewandte Strafmaß wird im Islam als "Ḥadd-Strafe" bezeichnet. Dies bezeichnet im Islam eine Art Kategorie im Strafmaß. "Ḥadd" wird mit "Grenze" übersetzt und beschreibt in diesem Kontext dass das Strafmaß, die Art, die Menge etc. von Gott deutlich bestimmt ist. Ferner muss auch die Straftat deutlich gekennzeichnet sein, selbst geringste Zweifel müssen beseitigt werden, ehe man das Strafmaß hier anwendet. 

Die islamischen Juristen/Rechtsgelehrten haben mit der Bemühung Gerechtigkeit und das Recht sowie das Strafmaß und das Strafrecht gesetzlich zu verfassen, tiefgehend über die Bedingungen der Bestimmung von Verbrechen, die Bedingungen des einzusetzenden Strafmaßes, Wiederholungen, Zwänge und Begnadigungen diskutiert und haben so eine reichhaltige Gesetzgebung ausformuliert. Zusammenfassend wurden so für das Delikt des Diebstahls Bedingungen erörtert, wie etwa dass zur genauen Bennenung/Entstehung des Verbrechens Zwänge wie etwa Hungersnot oder Nötigung, also Begründungen die das Verbrechen teilweise oder gänzlich entschuldigen nicht bestehen dürfen und dass das Verbrechen bewusst und gewollt verübt werden muss sowie dass der Verbrecher strafmündig ist, das gestohlene Gut unter gesetzlichem Schutz gestellt ist und eine gewisse Menge überschreiten muss.
Im islamischen Recht haben die Strafen die Beschaffenheit eines zwangsmäßigen und schlussendlichen Eingriffs die man anwenden kann, nachdem die nötigen Vorkehrungen zur Verhinderung von Verbrechen getroffen wurden. Dementsprechend ist das grundlegende Ziel der islamischen Rechtsgebung nicht etwa jemanden zu bestrafen sondern im Gegenteil Vorkehrungen zu treffen, die die Möglichkeit zum Verbrechen eliminieren, man muss daran erinnern dass es hierbei nämlich primär um die Wahrung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie um die gesellschaftliche Balance, die Rechtleitung und Bildung des Menschen geht. Damit all diese Bemühungen in der Gesellschaft erfolgreich sind trägt es eine unausweichliche Relevanz, dass die religiöse Ausbildung, gesellschaftliche Ausbildungen das gesamtgesellschaftliche Verständnis von Ethik und Moral und dazu auch die rechtliche Bestimmung und die offizielle Politik aufeinander abgestimmt sind.
Gott hat das Bestrafen des Diebstahls befohlen. Unter diesen allgemeinen Bedingungen wird eine Hand die trotz allem den Diebstahl wagt, in einer islamischen Sozialanstalt änlich wie eine Hand die aus medizinischen Gründen amputiert werden muss, abgeschlagen. 

So gilt für die Gläubigen, dass man dem Dieb oder der Dieben, sofern ihr Verbrechen durch keinerlei Entschuldigen entlastet und begnadigt werden kann und somit eindeutig wurde, die Hände abschlägt, als ein Fessel, eine Bindung, (dafür dass sie es nie wieder tun) ein Exempel und eine Strafe Gottes. Denn Gott ist erhaben und weise. Das Recht erwächst aus der erhabenen Obhut Gottes und die Strafe aus seiner Weisheit. Gott ist der Tyrannei und der Anarchie nicht wohlgesonnen. Er spendet Kraft um für das Gute und das Recht zu arbeiten. Er gebietet dass man ggbf. Ehrfurcht zeigt, nach Wegen sucht und sich bemüht. So viele Zeichen, Verse und Beschlüsse hat er herabgesandt um die Bedrückten zu bewachen und den Bedürftigen zu helfen. Mit Spendengaben, Almosen und Beschlüssung zur gegenseitigen Hilfe hat er die, die dazu fähig sind mit Aufgaben befehligt, den Reichen befohlen einen gewissen Anteil den Armen und Mittellosen einzuräumen, da Gott ihnen dieses Recht zugesprochen hat. In einer muslimischen sozialen Gesellschaft, die diese Beschlüsse ausübt, ist es eindeutig ein Übergriff auf die Würde Gottes und ein insgeheimer Feldzug gegen Gott, wenn man ohne Furcht vor Gott, ohne das Aufsuchen anderer von Gott gebilligter Wege, ohne sich Gottes Anweisungen entsprechend anzustrengen und geduldig zu sein das rechtmäige Hab und Gut des anderen worauf man kein Recht hat und auch kein Verdacht darauf liegt, dass er ein Recht darauf hätte, geheim ausraubt. Die Strafe einer Hand die so etwas tut ist es abgeschlagen zu werden. Denn diese Hand kennt einfach keine Grenzen mehr und schreckt auch vor nichts mehr zurück. 
Unter diesem Umstand sollte man nicht denken, dass es ein Ungleichgewicht zwischen Verbrechen und Strafe gibt. Denn diese Strafe ist nicht einzig das Gegenstück des gestohlenen Guts (bzw. dessen Werts) sondern eine Strafe gegenüber den Übergriff auf die Würde Gottes, welche der Tat des Diebstahls innewohnt. Diese Hand hat sich selbst ins Feuer gelegt. Dies ist für die Person und andere Personen die ihr folgen und somit aufsässig werden eine beständige Fessel Gottes. Somit wird sowohl der Täter als auch die anderen von seiner/ihrer Anarchie bereinigt. Weiter ist das göttliche Bemessen solch einer Strafe für diese Tat, die auf diese Art einen Übergriff auf die Würde Gottes dartstellt, eine Fessel die den Menschen ihre Grenzen aufzeigt, aber dies nicht aufgrund Zorn sondern gänzlich aufgrund der Weisheit. In einer sozialen Gesellschaft wo dieses Strafmaß ausgeführt wird, würde man die Wurzel des Diebstahls beseitigen. Man würde kaum noch eine Hand finden die man abschlagen könnte. Dies geschieht aber unter der Prämisse, dass das Strafmaß rechtmäßig ausgeführt wird, dem Prozess keinerlei Zweifel noch innewohnen und man dem Unrecht keinerlei Entfaltung (bzw. Entfaltungsmöglichkeiten) bietet. Denn anderenfalls würde sich die Würde und die Weisheit Gottes auch nicht wie ursprünglich intendiert manifestieren. Wenn die Strafe eines unrechtmäßigen Diebstahls es ist, die Hand abgeschlagen zu bekommen, dann ist die Strafe für das unrechtmäßige vllt. willkürliche Verurteilen von Menschen wahrhscheinlich härter.

Wenn ein Mann oder eine Frau sich durch den Diebstahl der dazu führte, dass die Hand abgeschlagen wird, selber peinigt und dann tiefgehend Reue zeigt und sich im Verhalten bessert, so ist es zu erwarten, dass der barmherzige und verzeihende Gott dies akzeptiert. Im Jenseits hält Er für ihn keine weitere Pein bereit sondern behandelt in mit Barmerzigkeit und Verzeihung. Insofern dürfte man eine Person deren Hand aufgrund eines vergangenen Verbrechens abgeschlagen wurde aber Buße getan hat, nicht mit einem herablassendem Auge betrachten, man sollte ihn gegenüber Mitleid zeigen und ihr helfen.  

Soweit sieht die theoretische Grundlage bzw. das Verständnis zu dieser Frage und dieser Thematik aus. Da dies aber ein heikles Thema ist und vom Kontext losgelöst auf viele befremdlich wirken kann wollen wir noch auf einige wichtige Punkte hinweisen;

Zunächst wollen wir darauf hinweisen, dass der entsprechende Vers (Sura al-Māʾida 38) ein Paradebeispiel für die koranische Exegese ist. Hier haben wichtige Gelehrte und Exegeten seit jeher tiefgehend diskutiert wie man dies zu verstehen hat und wie man dies auslegen darf. So entwickeln sich auch verschiedene Begrifflichkeiten, Methoden und Auslegungen anhand der koranischen Grammatik und den ggbf. relevanten Überlieferungen zur jeweiligen Sachlage. Hieraus wiederrum bilden sich ganze Subdisziplinen innerhalb der Islamwissenschaft wie etwa "ʿĀm wa Ḫāṣ" oder "Muḥkam wa Mutašābih". Es ist wichtig dies zu wissen, damit man versteht welche tiefgründigen Denkprozesse diesen Auslegungen vorhergehen und wie sehr sie ausdiskutiert und auf ihre Stichhaltigkeit überprüft werden. Desweiteren wurden bereits einige Elemente im Sinne von Bedingungen erwähnt. Mann kann nämlich das Strafmaß nicht losgelöst von seinem Kontext betrachten und es so bewerten. Das islamische Strafmaß stellt an dieser Stelle ein Teil eines in sich geschlossenen Wertesystems dar und dieses System wird von der Gesellschaft vernommen und akzeptiert. Somit würde es wenig Sinn machen ein spezifisches Glied aus diesem System zu isolieren um es in einem anderen System anzuwenden. Daher ist es verständlich wenn man von einem anderen Kulturkeis und einer anderen Wertevorstellung geprägt und ausgehend diese Sachlage und dieses Strafmaß befremdlich findet. Dieses Strafmaß erwächst nämlich vordergründig aus der recht stark ausgeprägten Frömmigkeit der Gesellschaft und der Prävention des sozialen Verfalls. Weiter ist ein fehlerfreies Rechtssystem und ein Prozess auch elementar, es muss nachweislich und unverfälschlicherweise erkennbar sein, dass der Täter bewusst ein Verbrechen begangen hat für dessen es keinerlei Entschuldigung gibt. So ist es auch wahrscheinlich dass dies den Kreis des Täterprofils relativ einengt, jemanden der aus Hungersnot stiehlt oder mit Druckmitteln dazu gezwungen wird könnte man somit z.B. nicht verurteilen. Wir würden hier also von einem perfektem und intaktem Rechtssystem sprechen. Außerdem erwachsen die Bestimmungen dieses Rechtssystem aus der Frömmigkeit, dem Verbrechen gegenüber Gott und der Prävention dieser. Es geht bei der Strafe also nicht immer nur um den mathematisch berechenbaren Ausgleich des Bestohlenen. Es geht eher darum den Menschen als Gattung rechtzuleiten und ihm von jeglichen schlechten Einflüssen fernzuhalten oder anders ausgedrückt die Möglichkeiten für unsittliches und verderbliches Verhalten so gut wie möglich zu unterbinden, so dass der Mensch nur noch klar erkennbar aus eigenem Willen heraus so handelt und dementsprechend nur sich selbst für seine Strafe verantworlich machen kann. In diesem idealisierten System würden solche Strafen überhaupt relativ selten vorkommen und solche Verbrechen würden eine viel stärkere Resonanz aufrufen bzw. würden viel stärker auffallen und schlimmer wirken. Sie würden als ein Akt der Extremität wahrgenommen werden. Dies ist also eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte allen Instanzen (der sozialen, der politischen  der legislativen etc.) der Gesellschaft beiwohnen. Da unsere heutige Welt und unsere heutigen Systeme dies nicht leisten bzw. es evtl. auch nicht leisten könnten kommen diese Verbrechen viel öfter oder gar regelmäßig vor und werden daher anders wahrgenommen. Wir sprechen hier also von einer gänzlich anders geprägten und strukturierten Gesellschaft. In dieser Gesellschaft ahndet man die Verbrechen nicht mehr so streng und daher kann das islamische Strafmaß hier überzogen wirken. Denn das islamische Strafmaß ist nicht auf diese Gesellschaft zugeschnitten und eigentlich wichtiger, diese Gesellschaft ist nicht bereit für das islamische Strafmaß

Unter diesem Verständnis und diesen Bedingungen gewinnt der Befehl in dem Vers der Sura al-Māʾida eine ganz andere Konotation und eine in sich geschlossene und in sich mündige Rationalität. Daher ist es obsolet danach zu fragen, ob das islamische Strafmaß veraltet wäre oder in der heutigen Zeit anwendbar wäre. Erst wenn die Gesellschaft die angesprochenen Punkte erreicht, könnte es sinnvoll erscheinen über solche gesamtgesellschaftliche Maßnahmen zu reden. Der Islam verfestigt sich nämlich von innen nach außen und nicht umgekehrt. Die Reform des Herzens fängt also zunächst im Herzen des Einzelnen an und erreicht danach die Außenwelt und wenn diese dafür bereit ist, nimmt sie sich dieser an. Das System erwächst somit vom unterem Fundament nach oben heraus. Umgekehrt würde dies stark einer Diktatur ähneln. 

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 

42 Ist der Aufbau von Muskeln verpönt (Makruh)?

Liebe Leserin, lieber Leser


Grundsätzlich ist gegen den Aufbau von Muskeln nichts einzuwenden, da der Muslim sowohl Stärke als auch eine gute Kondition besitzen sollte. In Fällen allerdings wo der reine Muskelaufbau keinen Nutzen mehr hat oder sogar Gesundheitsschädlich sein kann, wie das desöfteren bei Bodybuilding der Fall ist, ist dies nicht mehr islamisch vertretbar und man sollte schnellstens zu einer gesunden Lebensweise zurückkehren. Desweiteren dürfen auch keine Substanzen eingenommen werden die den Muskelaufbau zwar beschleunigen, aber sonst äußerst Gesundheitsgefährdent sind. Zuletzt sollte das Training sich nicht negativ auf die täglichen Gebete auswirken. Wenn jemand aufgrund seines Trainingsplanes die täglichen Gebete versäumt ist es für diese Person verboten (haram) dies weiterhin zu betreiben.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

43 Darf man als Muslim ein Hund halten?

nach hanafitischer Sicht kann man mit der Kleidung beten, an der sich ein Hund gerieben hat. Einzig der Speichel und die Fäkalien bzw. das Hinterteil des Hundes ist unrein. Wichtig ist, dass nach hanafitischer Sicht das Tier selbst nicht unrein ist, somit kann man sie zu gewissen Zwecken (Schutz, Jagd etc.) als eine Art Nutztier verwenden. Das Schwein ist z.B. an sich selbst unrein. Da der Hund selbst nicht unrein ist, gelten die Bestimmungen insbesondere für die Körperteile des Hundes, die als unrein klassifiziert werden. Für den Speichel entnehmen wir die Bestimmung z.B. aus diesen Überlieferungen:

Wenn ein Hund aus dem Krug von einen von euch trinkt, wascht diesen Krug sieben Mal. Die Säuberung eines Kruges, in den ein Hund sein Maul steckte, funktioniert durch sieben maliges Waschen, wobei das erste Waschen mit Erde geschieht. (Ahmed, Buhari, Müslim)

Nach malikitischer Sicht ist ein Hund, zu welchem Zweck oder welcher Art auch immer, als rein anzusehen. Lediglich Die Waschung nach der oben geschilderten Beschreibung ist relevant, da dies die bekannte und anerkannte Sicht ist. Wenn er sein Fuß bewegt oder seine Zunge in den Krug steckt, ohne sie zu bewegen bzw. sein Speichel geringfügig hineinfällt, muss dieser Krug nicht gewaschen werden.

Nach shaafitischer und hanbalitischer Sicht ist der Hund ein Abkömmling der Schweine und entsprechend unrein. Die Kleidung, die aufgrund des Kontaktes unrein wurde, müsste sieben Mal gewaschen werden und beim ersten Mal mit Erde. Da aufgrund der Überlieferung, der Speichel als unrein eingestuft wird und dies definitiv ist, gilt entsprechend auch der Rest als unrein. Die sauberste Stelle wäre immer noch der Mund, da er ihn oft einzieht (Vgl. İslam Fıkhı Ansiklopedisi, Prof. Dr. Vehbe Zuhayli).

Es gibt verschiedene Auffassungen dazu, wie man die Anleitung zur Reinigung in der Überlieferung exakt verstehen muss. Es wird aber auch berücksichtigt, dass in der Moderne, wo die Wäsche mit Reinigungsmitteln, Seifen, Pulvern und Waschmaschinen gereinigt wird, man auch ebenso vorgehen darf um die Kleidung, die vom Hund befleckt wurde, zu waschen (Vgl. Şerhu’l-Veciz, 1/367).

Ist nach shaafitischer Sicht der Platz oder die Kleidung, auf den sich der Hund setzt oder der vom Hund berührt wird unrein? Ist der Schnee, der nach Kontakt mit dem Hund auf uns kommt auch unrein? Wenn der Platz trocken ist und der Hund der sich darauf setzt auch, dann ist dies nicht unrein. Es gibt eine Regelung in der Rechtslehre, nachdem es keine Unreinheit gibt, zwischen zwei Trockenen. Diese Regelung kann man entsprechend anwenden. Im Winter gibt es für verschlammte Wege und ähnliches eine Grenzerlaubnis, denn auch wenn es als unrein gilt, lässt sich dies nicht vermeiden und somit ist dies noch zu tolerieren. Wenn die Person aber aus eigenem Verschulden bzw. Missgeschick hinein fällt ist hier von Unreinheit zu sprechen. (el-Fıkhu’l-İslamî, 1/174).

Dementsprechend kann man den Schnee, auf den der Hund getreten ist, im Rahmen dieser Grenzerlaubnis betrachten, weil es in dem Moment keinen anderen begehbaren Weg gab und sämtliche Vorkehrungen nicht geholfen haben. Wenn es aber genügend Möglichkeiten zur Vorkehrung gibt, wie z.B. dass man auf der anderen Straße läuft, ist eine Eigenschuld vorhanden und daher würde diese Grenzerlaubnis nicht gelten.

Es gibt Überlieferungen, in denen davon gesprochen wird, dass Häuser mit Hunden von den Engeln der Barmherzigkeit gemieden werden und die Lobestaten bzw. der Lohn jener Taten des Hausbesitzers verringert werden, aber Hunde auch als Nutztiere benutzt werden können. Außerdem gibt es gesundheitliche Risiken aufgrund der Haare und der Speichel. Aus diesen Gründen ist es nicht als richtig anzusehen, ein Hund im Haus zu halten, ohne einen Hund auch tatsächlich zu brauchen. Im Sinne der Rechtslehre wäre eine unnötige Haltung eines Hundes als Haustier leicht missbilligt („makrūh“). 

Mit der Ausnahme von Jagdhunden, Feldhunden oder Hirtenhunden, wird der Lohn der guten Taten eines Hundehalters mit jedem Tag etwas verringert. (Buhari, Zebaih, 6; Müslim, Müsakat, 56-58)

Daher lässt sich sagen, man kann theoretisch einen Hund halten und auch in dem Haus beten, solange die Stelle wo wir beten, vom Hund ferngehalten wird und das Tier die Stelle nicht beschmutzen kann. Aufgrund dieser und weiteren entsprechenden Überlieferungen ist die Haltung eines Hundes, ohne einen sinnvollen Zweck missbilligt. Dies kann man auch mit weiteren Argumenten weiter unterstreichen:

a) Es ist ehrenwürdiger die Kosten und die Mittel, die für eine Hundehaltung nötig wären, für die Armen und Mittellosen zu verwenden.

b) Nach medizinischen Erklärungen können viele Krankheiten vom Hund auf den Menschen übergehen.

c) Ein Hund erschreckt fremde Passanten oder die Hausgäste und kann sie belästigen oder gar angreifen.

44 Darf im Islam Musik gehört werden ?

Liebe Leserin, lieber Leser


Zur Beantwortung dieser Frage möchten wir sie gerne auf die Frage 'Ist das Musik hören Haram' verweisen.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

45 Schwanger vom geschieden Mann. Darf eine abtreibung gemacht werden?

Liebe Leserin, lieber Leser,

 

grundsätzlich verbietet der Islam eine Abtreibung denn der Islam sieht jedes menschliche Leben als geschützt an, worunter auch das Leben eines ungeboreren Kindes fällt. Es gibt zwar einige wenige Ausnahmen dieser Regel, diese beziehen sich aber immer auf medizinische Notstände. In dem beschriebenen Fall ist eine Abtreibung augrund der Scheidung nicht islamisch vertretbar. Weiterhin trägt das Kind auch keine Verantwortung für die stattgefundene Scheidung.

 

Selam & Dua 

Euer Fragenandenislam - Team

46 Ist alles was vom Staat verboten wird auch Haram?

da der Islam eine Religion des Friedens ist, wäre es absurd und charakterlos die Gesetze eines Staates nicht zu beachten. Unser Verantwortungsbewusstseins und Gewissen sollte uns als Antwort genügen, dass es unislamisch ist, illegal zu handeln.
Das Wort „Islam“, was mit den Worten „Silm“ (Frieden), „Selamet“ (Heil und Sicherheit vor allen Ängsten) und „Selam“ (Wohl) nahe stehend ist und der Hadith „Ein Muslim fügt niemanden einen Schaden zu, weder durch Wort, noch durch Tat.“(Tirmizi, Iman 12)“ verdeutlichen, dass illegale Handlungen (wie z.B. Diebstahl, Nötigung …usw.) mit dem Islam unvereinbar sind. 

Es muss allerdings gesagt werden, dass Gott die einzige Instanz ist, wenn es darum geht ob etwas verboten oder erlaubt ist, eine Privatperson z.B. oder eine weltliche Institution wie ein Amt kann nicht einfach ohne Weiteres etwas als Haram oder Helal deklarieren. Da das Handeln und die Gesetze des Staats aber auf eine gewisse Ethik und Moral fußen, lassen diese sich größtenteils mit dem Islam in Einklang bringen.

Ein gläubiger Muslim tut der Gesellschaft den größten Gefallen, wenn er sich als nützliches und nicht negativ auffallendes Mitglied einreiht und die Gesetze des Staats befolgt. Wenn aber der Fall herrschen würde, dass die Gesellschaft bzw. der Staat durch seine Bestimmungen das religiöse Befinden angreift und man so seine Religion nicht mehr ausüben könnte, müsste man nach Wegen suchen, dieses Problem zu lösen. Dies ist in Deutschland allerdings nicht der Fall, in den ersten Artikeln des Grundgesetze (in den Grundrechten) werden wird die Unantastbarkeit der menschlichen Würde und die Freiheit im Glauben sowie das Gewährleisten der ungestörten Religionsausübung deklariert. (Artikel 1 und Artikel 4 im Grundgesetzbuch) 

47 Ist es Im Islam verpönt für die frau einen duft zu tragen

Liebe Leserin, lieber Leser


Der Islam schreibt dem Mann als auch der Frau den Hijab, was wörtlich Bedeckung bedeutet, vor. Der islamische Hijab umfasst neben der Kleidung auch das Verhalten des Muslims. Ein Teil des Hijabs ist dass keine Kleidung oder Stoffe getragen werden dürfen welche das andere Geschlecht bewusst anziehen. Wenn eine Frau einen angenehmen Duft benutzt und sich dabei unter anderen Schwestern befindet ist in keinster Weise etwas dagegen einzuwenden. Befinden sich allerdings Männer in der Nähe muss man zwischen 2 Dingen unterscheiden. Einmal gibt es Düfte die rein aus Gründen der persönlichen Hygiene benutzt werden, wie das bei Gesichtscremes der Fall ist, und nicht anziehend auf das andere Geschlecht wirken. Gegen diese Art von Duft ist nichts einzuwenden. Bei der anderen Art handelt es sich um Düfte die sehr intensiv und dafür geeignet sind das andere Geschlecht auf sich aufmerksam zu machen, darunter fallen üblicherweise viele heutige Parfüms. Diese Art von Duft darf nicht getragen werden wenn man sich in Gesellschaft von Personen des anderen Geschlechts befindet. Sollte man sich unter Personen des eigenen Geschlechts befinden ist auch gegen diese Art Duft nichts einzuwenden. Eine Ausnahme stellt hier der Ehepartner oder Personen dar, die zum engen Verwandschaftskreis (mahram) gehören. Hier darf jede Art von Duft getragen werden. Diese Regelung gilt für Männer als auch für Frauen.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

48 Ist es erlaubt mit einem Mädchen einer anderen Religion befreundet zu sein?

Liebe Leserin, lieber Leser


Es ist nichts dagegen einzuwenden mit einer Person die einer anderen Religion angehört befreundet zu sein solange diese Person von dem gleichen Geschlecht ist und die Freundschaft keine negativen Auswirkungen auf den eigenen Glauben hat. Im Gegenteil man könnte solche Freundschaften zum Anlass nehmen der Person von dem Islam zu erzählen oder Vorurteile gegenüber dem Islam abzubauen. Wenn die Person allerdings vom anderen Geschlecht ist, ist es nicht erlaubt sich mit ihr anfreunden es sei man beabsichtig diese zu heiraten und möchte herausfinden ob man zueinander passt.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

49 Hat die Namensgebung einen Einfluss (Willenslenkung, Wirkung) auf das Kind? Was ist zu beachten bei der Namensgebung?

eine der wichtigsten Aufgaben von Eltern ist es ihrem Neugeborenen binnen kurzer Zeit einen schönen Namen zu geben. Dieser vergebene Name hat sowohl im Diesseits als auch im Jenseits seine Gültigkeit. Unser ehrenwerter Prophet Muḥammad (s.a.s.) hat sich nicht nur mit Kindernamen, sondern auch mit Erwachsenennamen beschäftigt. Einige der Namen, die er als unpassend bzw. als nachteilig für die betroffene Person empfand, hatte er zur Veränderung (des Namen) zum Besseren empfohlen. Darüber hinaus thematisierte und informierte er seine Mitmenschen über schönere Namen, dessen Vergabe erforderlich wäre. Nach und nach hatte der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) höchstpersönlich den neugeborenen Kindern ihre Namen gegeben.

Die Bedeutung der schönen Namensgebung erläutert der Prophet (s.a.s.) wie folgt:

„Ihr werdet am Jüngsten Tag mit euren eigenen Namen und dem Namen eurer Väter gerufen werden. Also macht eure Namen schön.“ (Ebu Davud, Edeb 69)

Das Rufen der Namen wird von einem durch Gott beauftragtem Engel vollzogen werden. Kein Mensch möchte am jüngsten Tag mit einem Namen vor Gott treten, von dem er wenig oder gar nicht erfreut sein wird. Daher ist es notwendig, dass man seinen Kindern keine schlechten (unsinnigen) Namen geben sollte.
Um das Feingefühl unseres ehrenwerten Propheten (s.a.s.) beim Thema der Namensgebung besser verstehen zu können, sollten wir die folgende Überlieferung (Ḥadīṯ) betrachten. Yaḥyā ibn Saʿīd (r.a.) berichtet wie folgt:

Es ging um das Melken eines milchreichen Kamels. Als der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) in die vorhandene Gesellschaft fragte „Wer melkt uns dieses Kamel?“, stand ein Mann auf und der Prophet (s.a.s.) fragte ihn: „Wie ist dein Name?“. Als der Mann mit „Murr“ (das arabische Wort für „bitter“) antworte, entgegnete ihm der Prophet (s.a.s.) mit „setz dich hin“. Der Prophet (s.a.s.) fragte erneut in die Runde: „ Wer melkt dieses Kamel?“. Dieses Mal stand ein anderer Mann auf und sagte „ich werde es melken“. Der Prophet (s.a.s.) fragte auch ihn nach seinem Namen, worauf dieser mit „Ḫarb“ (das arabische Wort für „Krieg“) antwortete. Daraufhin entgegnete ihm der Prophet (S.A.S.) mit „setz dich“. Der Prophet fragte weiterhin in die Runde „ wer melkt uns dieses Kamel?“. Nun stand ein anderer Mann auf, welchen der Prophet (s.a.s.) ebenfalls nach seinem Namen fragte. Der Mann antworte mit „Yaʿīš“ (was soviel wie „lebendig“ bedeutet), worauf der Prophet (s.a.s.) sagte: melke du das Kamel. (Muvatta, Isti´zan 24)

Bei der Namensgebung ist weiterhin zu beachten, dass die eigentümlichen Namen von Gott nicht als Namen vergeben werden sollten. Lediglich die Eigenschaften Gottes beschreibenden Namen können als Namen vergeben werden. Zum Beispiel, die Namen Karīm, Ḥalīm und Qadīr sind als Namen für Menschen zwar zulässig, aber es ist rücksichtsvoller und schöner diesen Namen das Beiwort ʿAbd voranzustellen und sie somit auszusprechen. Denn durch das Beiwort wird aus Karīm (der Freigiebige) ʿAbd al-Karīm (der Diener des Freigiebigen). Dadurch bleibt weiterhin die schöne Bedeutung erhalten und zugleich wird eine Assoziation zu Gott erstellt, was aus religiöser Sicht schöner ist. Dieses Beiwort ist zwar keine Pflicht aber damit wird eine schöne religiöse Sensibilität dargestellt.


Den Erläuterungen unseres ehrenwerten Propheten (s.a.s.) nach gehören die folgenden Namen zu den benannten/vergebenen Namen. Für den Mann sind dies Namen wie ʿAbd Allāh, ʿAbd ar-Raḥmān, Muḥammad, auch die Namen der Propheten sind beliebt, sowie Ḥasan  oder Ḥusayn und die Namen von renommierten islamischen Geistlichen. Bei Mädchen sind die Favoriten ʿĀʾiša, Fāṭima, Zaynab, Ḫadīǧa, Ǧamīla, Zahrā und ähnliche. Diese hier transkribierten Namen beziehen sich gleichzeitig auf die entsprechenden Größen in der islamischen Geschichte.


Am Tage der Abrechnung bzw. Wiederauferstehung, wo sich alle Menschen an einem großen Platz zusammen finden werden (Maḥšar) wird jedes Kind (jeder Mensch) mit seinem ihm gegebenen Namen gerufen werden. Sollte der Name des gerufenen Menschen einen schlechten Sinn (Bedeutung) innehaben, so wird es sich vor den anderen Anwesenden aufgrund seines unsinnigen Namen schämen müssen. Es wird überliefert, dass sich die betroffenen Kinder bei ihren Eltern für diese schlechte Namensgebung beschweren und sie anklagen werden. Durch die in diesem Aspekt hervortretende Relevanz der Bedeutung von Namen hat unser Prophet (s.a.s.) die islamisch gesehen fremdartigen, unvorteilhaften und bedeutungslosen Namen in   sinnreiche muslimische Namen umbenannt. Zum Beispiel hat er einst den Namen ʿAbd al-Uzza (dem Diener der Götzenfigur Uzza) in Abdullah (dem Diener Gottes) geändert. Ein weiteres Beispiel ist, dass er den Namen Ǧamra (ein Teil des Feuers) in den Namen Ǧamīla (hübsches Mädchen) und weiter hat er den Namen Ḫarb (Krieg) in den Namen Ḥasan (das Gute, das Schöne) aufgebessert. Die Absicht ist, dass durch die Gabe von muslimischen Namen der negative Gedanke/Bedeutung/Assoziation unterbunden wird.

Damit zusammenhängend gibt es einige Namen deren Bedeutung unklar ist, wie zum Beispiel beim Namen ʿAlaynā. Auf diesen Namen treffen wir häufiger, wissen aber nicht was es für eine Bedeutung haben soll. Denn das im Qurʾān vorkommende „ʿAlaynā“ ist kein Name, sondern lediglich eine im Satz auftauchende Präposition mit angehängtem Suffix. Es bedeutet soviel wie „auf uns“. Der angesprochene Vers sieht folgendermaßen aus:


Und uns obliegt nur die deutliche Übermittelung (der Botschaft). (36/17)


Es ist klar, dass wenn man ein beliebiges Wort aus diesem Satz aufgreift und einem Kind als Namen gibt, der intendierte Sinn vielleicht anders gemeint ist. Vielleicht ist die Intention der Eltern (inspiriert durch das Wort in diesem Vers) bei dieser Namensvergabe vordergründig, dass ihr neugeborenes Kind eine Gabe Gottes sei. Darüber hinaus gibt es einen weiteren, vermutlicher Weise falsch verstandenen, Mädchennamen. „Kaḏbān“ (im Türkischem ist die Lesart „Kezban“ verbreitet) lautet der Name, welcher im arabischen eigentlich die Bedeutung der immerwährenden Lügners innehat. Im Qurʾān kommt das Verb „tukaḏḏibān“ vor, womit es (aufgrund der selben Wortstammes) oftmals gleichgesetzt wird. In der persischen Sprache gibt es diesen Namen, was in etwa Hausfrau bedeutet und somit eigentlich eine gänzlich andere Konnotation trägt. Viele (Unkundige) schrecken dann vor diesen Namen zurück, aufgrund der erstgenannten Assoziation mit dem Begriff des Lügners.

Wir sehen es neben dessen als empfehlenswert darauf zu achten, Namen mit einer eigentlich schönen Bedeutung, die aber aufgrund möglicher Doppeldeutung auch falsch verstanden werden könnten, nicht zu vergeben. Somit könnte man Namen bevorzugen, die einfach auszusprechen und einfach zu schreiben sind, bzw. wo die Wahrscheinlichkeit gering ist ihn falsch zu schreiben oder gar auszusprechen. Hier seien lediglich beispielhaft einige wenige schöne Mädchennamen vorgestellt, die wir in dieser Form auch im Alltag oft antreffen können: Büşra, Beyza, Selma, Esma, Ahsen, Rabia, Saliha, Salime, Adile usw…. 

Zusammenfassend gilt zu sagen: Die Erziehungsberechtigten sollten bei ihrer Pflicht ihren Kindern gegenüber (ihnen einen vernünftigen Namen zu geben) davon absehen ihnen einen fremden und nicht mehr muslimisch anmutenden Namen zu vergeben, damit sie als Eltern nicht seitens ihrer Kinder im Jenseits angeklagt werden. In diesem Zusammenhang sollte auch erwähnt werden, dass es auch Menschen gibt, die dieses Thema anders betrachten und handhaben als wir es tun. Ihnen sei gesagt, dass letztendlich jeder seines Glückes Schmied ist, jeder ist frei in seiner Auswahl und jeder bekommt das was er verdient. Im Qurʾān steht dies als eine wichtige Ermahnung für uns alle geschrieben;

Jede Seele haftet für das, was sie erworben hat (74/38)

Jeder ist für seine Entscheidungen also alleine verantwortlich. Der dem Kind verliehene Name kann sich positiv (wie negativ) auf das Kind auswirken, daher sollte er gut bedacht sein. Grundsätzliche Vorstellungen, dass allerdings bestimmte Namen negatives bewirken und dass das Kind mit diesem Namen ein schlecht erzogenes Kind wird oder ähnliches ist nichtig und gleicht einem Aberglauben. 

50 Ist Fettalkohol verboten?

Liebe Leserin, lieber Leser


Gemäß dem Islam sind jegliche Substanzen verboten die den Menschen berauschen können. Bei Fettalkoholen handelt es sich um eine Substanz die in manchen Lebensmittelmittelprodukten allerdings auf den Menschen nicht berauschend wirkt. Aus diesem Grund sind Fettalkohole nicht verboten und können bedenkenlos verzehrt werden.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

51 Darf man sich die Zähne operieren lassen wenn sie schief sind ?

Liebe Leserin, lieber Leser


Wenn das Richten der Zähne medizinisch notwendig ist, d.h. der aktuelle Zustand der Zähne könnte sich negativ auf die Gesundheit auswirken oder den normalen Verzehr von Nahrung unnötig erschweren, dann ist dagegen nichts einzuwenden. Sollte es allerdings nur eine rein ästhetische Veränderung handeln ist dies nicht erlaubt, weil man dadurch die Art wie Allah einen erschaffen hat verändern würde.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

52 Furcht vor dem kleinen Shirk

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Ein Muslim darf nicht von seinen Taten überzeugt sein und sich auf diese verlassen. Was er auch nicht darf, ist das verlieren der Hoffnung. Zwischen diesen zwei Fronten sollte ein Muslim stehen. Von diesem Standpunkt aus betrachtet, sollten wir uns immer zur Rechenschaft ziehen, ob alles was wir tun richtig ist. Jedoch sollte man hierbei nicht auf die Einflüsterungen des Teufels acht geben. 

Für weiteres siehe auch:

http://www.fragenandenislam.com/soru/was-ist-der-sinn-der-einfl%C3%BCsterungen-vom-teufel

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 

 

53 Ist die Gelatine erlaubt?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Die Thematik rund um die Gelatine ist vielschichtiger als es zunächst scheint. Die Gelatine eines Tieres welches im Islam erlaubt wäre, wie etwa die Kuh oder das Schaf ist ebenfalls erlaubt. Zum Thema Gelatine gibt es aber noch einige grundlegende Dinge zu sagen. Zwar ist die Gelatine von Tieren die man im Islam schlachten und verzehren darf erlaubt, sie wird im Einzelhandel allerdings seltener benutzt. Aus Kostengründen und verfahrenstechnischen Gründen wird die Gelatine vom Schwein bevorzugt, welches wiederum im Islam nicht erlaubt ist. Dies ist so weit verbreitet, dass Menschen bei dem Wort Gelatine sofort an Schwein denken und daher auch fragen ob Gelatine verboten ist, denn sie denken es handelt sich dabei um etwas was ausschließlich vom Schwein gewonnen wird. Auf der Verpackung des Produkts findet man in der Regel weiterführende Informationen aber auch diese können unter Umständen irreführend sein, da dort z.B. Zutaten erwähnt werden die im Produkt vorkommen, nicht aber Zutaten die beim Herstellungsprozess benutzt werden. Bei Säften wird z.B. unter Umständen Schweinegelatine benutzt um den Saft damit zu waschen und heller zu machen. Dies wird dann unter den Zutaten unter Umständen nicht angegeben. Um sich vor solchen Eventualitäten und Wahrscheinlichkeiten zu schützen, empfehlen wir sich von Produkten mit Gelatine zunächst zu distanzieren und nach Alternativen zu schauen. Man kann auch beim Hersteller nach Auskunft fragen. Da dies nämlich öfter vorkommt scheint die Sensibilität der Hersteller gestiegen zu sein und sie geben ausreichend Auskunft. Wenn die Gelatine im Produkt aber von dem Islam konformen Tieren gewonnen wurde besteht kein Problem.

Selam & Dua


Fragenandenislam - Team


 

54 Bringt das füttern von Vögeln auch eine Belohnung (Sevap) mit sich?

Liebe Leserin, lieber Leser


Der Islam macht dem Muslim die gute Behandlung von Tieren zur Pflicht. So wird von unserem Propheten (sav) überliefert dass eine sündhafte Frau in das Paradies eingelassen wurde weil sie einem durstigen Hund zu trinken gab und eine andere Frau in die Hölle geworfen wurde weil sie eine Katze verhungern ließ. Demnach ist das Füttern und die Pflege von Tieren eine sehr gute Tat die Allah belohnen wird.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

55 Darf man im Islam Tiere umbringen?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Die Handhabung variiert von Situation zu Situation, die Art des Tieres ist dabei auch ein wichtiger Faktor, da manche Tiere als Schädlinge eingestuft werden, während manch andere Tiere unter normalen Umständen uns Menschen in keiner Weise schaden würden. Es gibt aber grundlegende Werte an denen man sich richtet und aus denen man die bestmögliche Handlungsweise für seine Situation entnehmen könnte;

 

1. Wir sind bemüht jedes tierische Leben zu erhalten. Sofern Tiere unser Haus besiedeln, versuchen wir sie zunächst nach draußen zu führen, wir töten sie nicht auf Anhieb.

 

2. Falls wir das Tier nicht anders loswerden und zu Hause Schaden aufkommt, ist es erlaubt das Tier zu töten.

 

3. Tiere die draußen in ihrer Wildbahn leben und uns somit nicht betreffen dürfen nicht getötet werden.

 

Die Kernaussage hier ist, dass wir Tiere nicht aus eigennützigen und willkürlichen Motiven töten dürfen. Erst wenn wirklicher Schaden aufkommt unternehmen wir gewisse Schritte, wobei das Töten des Tieres der letzte noch verbleibende Schritt ist. Das Töten ist also als eine Art Notlösung zu verstehen.

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 

56 Darf man auf jemanden schwören?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Es stimmt, dass man im Islam einzig und allein auf Gott schwören sollte. Folgende Überlieferung macht dies sehr deutlich;

Schwört nicht auf eure Väter, Mütter und Götzen. Schwört auf niemanden, als auf Gott und schwört auf Gott auch nur dann, wenn ihr in eurem Schwur wahrhaftig seit. (abû Dâvud, ayman va’n-Nuzur: 5)

Einen Schwur auf etwas anderes als Gott abzuleisten ist also nicht erlaubt. Ist dies geschehen, tut man am besten Buße ("Tawba"). Dies sollte man beachten, um sich nicht etwa fälschliche Verpflichtungen zuzuschreiben. 

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 

57 Ist es Sevap auch einen nicht Moslem blut zu spenden

Liebe Leserin, lieber Leser


Der Islam schreibt vor jedem Menschen die beste Medizinische Versorgung zukommen zu lassen egal ob es sich dabei um einen Muslim oder Nicht-muslim handelt. Hierbei spielt das Verhalten desjenigen der die medizinische Versorgung erhalten soll auch keine Rolle. Jedem Mensch, unabhängig davon wieviele Sünden er begangen hat, steht gemäß dem Islam die beste medizische Versorgung zu. Die einzige Ausnahme was das Blutspenden betrifft ist, dass der Muslim während des vorgeschrieben Fastens im Ramadan kein Blut spenden soll, es sei jemand schwebt in Lebensgefahr, weil eine Blutspende das Fasten brechen würde. Weiterhin sollte man es aus einer anderen Seite her betrachten. Was ist wenn das Herz des besagten Islamhassers durch diese Tat offener gegenüber dem Islam wird. Es gibt zahlreiche Fälle in denen jemand den Islam annahm nachdem ihm auf seinen Hass und seiner Ungerechtigkeit mit Liebe und Barmherzigkeit geantwortet wurde. Der Quran weist uns mit folgendem Vers auf diese Tatsache hin:


Überwinde das Böse durch das Gute, so wird der, mit dem du bisher verfeindet warst, die ein vertrauter Freund werden


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

58 wie gehen wir als Muslime mit Spielen oder Videospielen um?

mit den heutzutage populären Spielen, seien es Brettspiele oder Sportspiele gehen auch einige neue Fragen einher. Insbesondere wenn es um Videospiele geht, die sich bei groß wie klein größter Beliebtheit erfreuen, kommt auch die Frage auf, ob diese denn erlaubt sind oder wie Videospiele überhaupt im Islam zu denken sind. Daher wollen wir in diesem Text allgemein zum Thema Spiele einige Gesichtspunkte angehen:


Prinzipiell lässt sich sagen, dass jede Art von Unterhaltung erlaubt ist, solange sie den Geboten Gottes nicht trotzt. Es ist demnach auch für einen Muslim erlaubt, sich zu vergnügen. Dabei muss er sich aber in den Grenzen des Erlaubten bewegen. Diesbezüglich gilt es allgemein auf diese Punkte zu achten;


1. Bei Spielen oder sonstigen Unterhaltungsmedien sollte man nicht schlecht reden oder dies unterstützen.

2. Spiele oder sonstige Unterhaltungsmedien sollten nicht so viel Zeit in Anspruch nehmen, dass man die Bildung oder sonstige wichtige Sachen vernachlässigt.

3. Spiele dürfen in keiner Art und Weise als Basis für Glücksspiele, wo mit Geldeinsatz gewettet wird, dienen.

4. Spiele oder Unterhaltungsmedien dürfen den Gottesdiensten die zeitig erfüllt werden (wie z.B. das Gebet) nicht im Weg stehen.

5. Spiele oder Unterhaltungsmedien dürfen keine Gefahr ausstrahlen, die so groß wäre, dass sich jemand im Zuge dessen verletzt oder gar den Tod findet.

6. Der Genuss von Spielen und Unterhaltungsmedien darf zu keinen Ausschreitungen führen, die das Umfeld stören.

7. Man darf bei der Bekleidung/Bedeckung und anderen Punkten nicht die Grenzen der Religion überschreiten. 

 

Es ist eine Wahrheit die wir akzeptieren müssen, dass jeder verschwendete Moment in unserer Lebenszeit gleichzeitig auch viele Chancen mit sich nimmt. Denn die Lebensdauer des Menschen ist im Vergleich zum Leben selbst äußerst kurz und knapp bemessen. Aus dieser Perspektive heraus ist jede Sekunde des Lebens noch wertvoller als Gold und sollte mit Dingen ausgefüllt sein, die unser ewiges Leben im Jenseits erleuchten. Daher sollte der Gläubige, der bei seiner Alltagsgestaltung auf Gottesdienste und positives Handeln wert legt, den Rest seiner Zeit idealerweise nicht mit inhaltslosen Taten verschwenden. Sonst würde er an einer Stelle gewinnen aber an einer anderen Stelle wieder verlieren.


In unserer modernen Zeit gibt es unzählige Sachen, die unsere wertvolle Zeit verschwenden und es ist eine Wahrheit, dass viele dieser Sachen in keiner Weise zu unserer Bildung und unserem Seelenheil beitragen und uns von dem Sinn unserer Schöpfung entfernen. Je mehr der Mensch es schafft sich von dieser Art der ziellosen und inhaltslosen Beschäftigung zu entfernen, desto besser ist es für ihn.


Es gibt zwei Dinge, dessen Wert die Menschen nicht verstehen: Gesundheit und Freizeit (Buhari, Rikak 1; Tirmizi, Zühd 1; İbn Mace, Zühd 15)


So wie es einem Arbeiter, der nach seiner Arbeitszeit ein wenig Ruhe haben will, es gegönnt ist sich auszuruhen, ist es auch erlaubt und normal, dass sich innerhalb den Grenzen des Islams zu vergnügen. Das hört allerdings da auf, wo die Gebote Gottes verletzt werden. Sportliche Aktivitäten gab es auch zu Lebzeiten des Propheten (s.a.s.). Sie kannten aber ihren Rahmen und dienten ursprünglich eher der Ausbildung wie etwa das Pferdereiten oder das Speerwerfen. Heutzutage sprengen solche Veranstaltungen diesen Rahmen oftmals, so wird z.B. die Bedeckung der Frau nicht beachtet und die Schamzonen werden freigelegt und Männer können dabei auch noch zusehen. Dementsprechend wäre es falsch zu sagen, Spiele sind im Islam nicht denkbar. Solange sie nicht den Rahmen der Religion übertreten sind sie auch erlaubt.


Wir wollen aber etwas genauer über Videospiele sprechen. Denn in der farbenfrohen Welt der Videospiele gibt es allerlei Inhalte und viele dieser Inhalte oder ihre Suggestionen könnten aus islamischer bedenklich sein. In so einem Fall müsste man sagen, es ist bedenklich solche Spiele mitsamt ihrer Inhalte und Suggestionen innerlich zu akzeptieren. Wenn der Spieler das Spiel aber nicht mit dem Herzen akzeptiert und daran glaubt, kommt sein Glaube auch nicht zu Schaden. Trotzdem empfiehlt es sich, von solchen Spielen fern zu bleiben. Es ist z.B. nicht verboten mit den Ausscheidungen eines Schweins zu spielen. Eine schöne Tat ist dies aber sicherlich auch nicht. Man müsste sich und seine Kleidung auch reinigen, ehe man wieder beten könnte.


So wie es einem nicht den Glauben nimmt, solche Spiele zu spielen, könnten die sündhaften Inhalte und Anregungen in solchen Spielen uns zur Sünde verleiten und unserer Seele schaden. Daher sollte man sich von Spielen mit solchen Inhalten distanzieren. Dies gilt dann sowohl für das Spielen als auch das Entwickeln bzw. die Mitarbeit an solchen Spielen.


Oftmals können wir beobachten, wie insbesondere Kinder oder Jugendliche unter starken Einfluss solcher Spiele bleiben und auf abenteuerliche Ideen kommen oder ihre Helden in diesen Spielen nachmachen. Sie neigen auch dazu, unbewusst die Wertvorstellungen, die in den Spielen angepriesen werden zu verinnerlichen und finden dann später ihre eigenen religiösen Wertvorstellungen befremdlich oder unverständlich. Aus psychologischer und empirischer Perspektive kann man sicher lang und breit über die Wirkung von Videospielen diskutieren, es ist aber naheliegend, dass der junge Mensch beeinflussbar ist und sein Umfeld bzw. die Informationen in seinem Umfeld stark aufsaugt. Dieses Umfeld muss daher auch geprüft werden und Videospiele sind ein Teil dieses Umfelds.


Da man aus religiöser Sicht nicht für alle bindend sagen kann, es ist verboten Videospiele zu spielen, ist dies auch in erster Hinsicht eine Frage der Gewissenhaft, Tugend und der Frömmigkeit. Man muss sich also fragen, was das Spielen von Videospielen oder anderer Art von Spielen einem für das Jenseits und das Diesseits bringt und was es einem möglicherweise für selbiges wegnimmt.

59 Ist es eigentlich in Ordnung Nichtmuslimen zu ihren Festen oder Traditionen wie Weinachten/Neujahr zu gratulieren und somit Anteil zu nehmen?

die Erklärung der DITIB (türkisch islamische Union der Anstalt für Religion) sagt hierzu kurz und prägnant folgendes;

 

Es gibt kein Bedenken, wenn Muslime im Rahmen der sozialen Beziehungen ihren nichtmuslimischen Nachbarn oder Bekannten zu ihren Festen, Neujahr oder ähnlichem gratulieren und somit Anteilnahme zeigen. Es ist allerdings nicht erlaubt diesen Traditionen und Sitten nachzuahmen.

 

Als Muslim darf man diese nichtmuslimischen Feste oder Zeremonien und die davon ausgehenden Traditionen nicht imitieren. Denn zum einem wirkt dies wie eine Bestätigung für die Richtigkeit dieser Traditionen und Sitten und zum anderem verkommt man allmählig zu dem was man imitiert bzw. man fängt an es innerlich zu akzeptieren. Das geht auch aus folgender Überlieferung hervor;

 

Wer sich einer jeglichen Gruppe angleicht, gehört zu dieser Gruppe. (Ebu Davud, Libas 4; Müsned V/50)

 

Wir haben aber auch nicht das Recht Andersgläubigen den Raum zum Leben und zur Entfaltung zu entziehen. Dass man sie als Nichtmuslime bezeichnet bedeutet auch nicht dass man sie erniedrigen darf, oder sie keinerlei Menschenrechte oder ähnliches hätten. Mithin können wir im Rahmen der Verkündigung lediglich Leute zur Religion einladen, sie aber nicht dazu zwingen. In jedem Falle sind wir aber zu Respekt verpflichtet und müssen ihnen ihre Grundrechte einräumen. Wenn Grundrechte, Entfaltung und Respekt nur mit dem Glauben einhergehen würden, dann wären alle Muslime auf der Welt erfolgreich sowie überlegen und die restliche Menschheit würde vor Elend verkommen. Wie wir aber realistischerweise sehen, schenkt Gott allen Menschen das Leben, sie werden dabei versorgt und bereichtert, ob sie glauben oder nicht. Gott ist der Besitzer des Throns der Erhabenheit. Aus diesem Thron waltet er aber mit Barmherzigkeit und Darbietung. Wenn Gott dies so handhabt, dann können wir nicht darüber hinausgehen. Es wäre eine Maßlosigkeit und eine insgeheime Auflehnung über Gottes Willen hinausgehen zu wollen.

Ein anderer Aspekt ist, dass der Islam manche positive Traditionen aufgenommen, teilweise mangelhafte Traditionen vervollständigt und bei Bedarf neue Traditionen eingeführt hat. So gehören Propheten wie Moses und Jesus auch Islam zu den wichtigsten Propheten, obwohl sie doch typischerweise immer dem Judentum bzw. dem Christentum verschrieben werden. Wenn alles vor dem Islam falsch wäre, müssten man sie auch ablehnen. Damit würde man aber ein Fehltritt im Glauben tätigen, denn man würde gegen diesen Vers handeln;

 

Sprecht: Wir glauben an Gott und an das, was zu uns herabgesandt wurde, und an das, was herabgesandt wurde zu Abraham, Ismael, Isaak, Jakob und den Stämmen, und an das, was Mose und Jesus zugekommen ist, und an das, was den (anderen) Propheten von ihrem Herrn zugekommen ist. Wir machen bei keinem von ihnen einen Unterschied. Und wir sind Ihm ergeben. (Sura al-Baqara 136)


Auch der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) hat dies so gehandhabt. Er hat auf die gegenwärtigen Traditionen reagiert. Das Fasten im Islam welches der Prophet einführte, hat viele Ähnlichkeiten zum jüdischem Fasten. Wenn das Fasten eine exklusiv jüdische Tradition und deswegen falsch wäre, könnten Muslime auch nicht fasten. Das Fasten ist aber eine tugendhafte und positive Praktik, somit hat sie ihren gebührenden Platz im Islam und der Prophet (s.a.s.) hat diese Praktik in manchen Aspekten bereichert/verbessert und ihr so ihre heutige Form verliehen. In den arabischen Ländern der Zeit gab es eine fälschliche Praktik der Adoption. Adoptierte Kinder bzw. Stiefkinder wurden wie leibliche Kinder behandelt und von der Gesellschaft so wahrgenommen. Dies kann unter Umständen zur Zwietracht und zu einer fälschlichen Vermischung der Genealogie führen. Der Prophet hat dies am eigenen Exempel aufgehoben und darauf wurde dieser Vers herabgesandt;

 

Nennt sie nach ihren Vätern. Das ist gerechter in den Augen Gottes. Wenn ihr ihre Väter nicht kennt, dann gelten sie als eure Brüder in der Religion und eure Schützlinge. Und es wird euch nicht als Vergehen angerechnet, was ihr hier gefehlt habt, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Gott ist voller Vergebung und barmherzig. (Sura al- Aḥzāb 5)

 

Wir sehen also, dass die Absicht und der Umgang wichtig ist, für die Bewertung einer Tradition. So kann man als Gläubiger solche Traditionen auch als Gelegenheit nutzen, um etwas positives zu bewirken. Man könnte z.B. durch Lesezirkel versuchen seine Verwändten und Freunde von dieser sündhaften Atmosphäre fern zu halten, in dem man ihnen einige Glaubenswahrheiten näher bringt. Man kann z.B. auch durch ein tugendhaftes Programm gefüllt mit Rezitationen und Gebeten versuchen, diese sündhafte Atmosphäre ein wenig einzudämmen. Dies wäre zumindest ein aktiver Ansatz der etwas bewirken könnte. Ein einfaches Ablehnen und ein untätiges Abstempeln wird aber keine wirkliche Entwicklung herbei führen. Um Irrtümer aufzuklären, muss man ihnen (bzw. ihren Trägern) zunächst begegnen und ihnen aktiv das Richtige bzw. das Wahre veranschaulichen, man muss also etwas tun. Letztendlich ist die Verkündigung ("Tablīġ") mit die größte Sunna des Propheten und der Kern der prophetischen Berufslaufbahn. Ob man ihr aktiv/passiv folgt, welche Methode man bevorzugt oder sie gar nicht befolgt, ist einem selbst überlassen. In jedem Falle sind wir aber zu einem gemäßigtem und respektvollem Umgang mit anders Gläubigen verpflichtet. Dies geht aus folgendem Vers hervor;

 

Und schmäht nicht diejenigen, die sie anstelle Gottes anrufen, damit sie nicht in Übertretung ohne (richtiges) Wissen Gott schmähen. So haben Wir jeder Gemeinschaft ihr Tun verlockend gemacht. Alsdann wird ihre Rückkehr zu ihrem Herrn sein, und Er wird ihnen kundtun, was sie zu tun pflegten. (Sura al-Anʿām 108)  

 

Es ist uns also nicht erlaubt, Andersgläubige zu beschimpfen, denn sie werden wahrscheinlich gleicherweise auf uns reagieren und somit wird die eigentliche Wahrheit verschleiert. Durch so ein Verhalten wären wir also Schuld, dass die Wahrheit verschleiert bleibt. Bei der Verkündigung muss man also gewisse pädagogische und didaktische Sensibilitäten beachten. 

 

Das Gratulieren und die Anteilnahme muss in diesem Kontext gelesen werden, es geht also nicht darum, mit ihnen zu feiern. Es geht eher darum respektvoll mit ihnen umzugehen und ihnen ihre Rechte zu zusprechen. Dabei kann man innerhalb der sozialen Beziehungen ihnen formell gratulieren, wie es bereits in der Erklärung besagt wurde.  

Darüber hinaus denken wir, dass Respekt, Toleranz, Sensibilität und Führsorge in der Gesellschaft nur dann fruchtbaren Nährboden finden können, wenn dies auf Gegenseitigkeit beruht. Wenn man diese Werte nun einfordert, halten wir es für wichtig, die gute Absicht deutlich zu machen, indem man hier den Vortritt macht und die Hand ausstreckt. Als Muslime sollten wir also dem Dialog offen sein und auf unsere Mitmenschen eingehen, ehe wir dies für uns einfach einfordern. Somit würden wir dann auch für eine interkulturelle Begegnung sorgen, wodurch die Stereotypen sich auflösen, Missverständnisse aufgeklärt werden und Zweifel beseitigt werden. Dies entspricht auch am ehesten der didaktischen oder pädagogischen Vorgehensweise des Propheten Muḥammad (s.a.s.). Denn der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) hat seine Predigten und seine Gebote immer zuerst selbst befolgt und sie makellos ausgelebt. Als ein Beispiel für die Gesellschaft, trat er immer an vorderster Stelle auf und machte seine gute Absicht damit immer deutlich. Niemals forderte er einfach blind und agressiv etwas ein, was den Menschen nicht möglich wäre, statdessen ging er auf sie ein und erhörte sie. Dies ist die prophetische Vorgehensweise, die ihn über jeglichen religiösen Ansichten hinaus als Mensch auszeichnete. Man kann nicht freundlich lächeln und zugleich zornig schauen. Man kann niemanden die Hand ausstrecken und zugleich die Hand zur Faust ballen.

60 Was ist Idjtihad, wer sind Mudjtehids, was sind die "Tore des Idjtihad" und sind diese offen oder geschlossen?

IǧtihādSeine ganze Kraft aufbieten. In einer Rechtsfrage zu der kein eindeutiges Urteil besteht, unter Heranziehen der Rechtsquellen (Qurʾān und Sunna des Propheten (s.a.s.) ein Urteil herbeizuführen.

Iǧtihād, Disziplin und Anstrengung aufbieten. In einer Sache seine Kraft und Ausdauer verwenden. Wird in der Rechtslehre auch beschrieben als das Bemühen und Arbeiten um der 'Istinbāṭ al-Aḥkām' willen, sprich aus den Versen des Qurʾān und den Überlieferungen des Propheten (s.a.s.) verborgene Gesetze, Urteile und Weisheiten zu entschlüsseln. Personen die das hierfür nötige Wissen erlangt haben und mit diesem göttlichen Geschenk ausgestattet sind, werden als Muǧtahid bezeichnet.

Istinbāṭ, bedeutet unter Anstrengung einem Brunnen Wasser zu entnehmen.
Sowie das Buch der Schöpfung das Werk Allāh's ist, so ist auch der Qurʾān sein Erlass und Dekret. Ein jeder ist sich solcher Dinge aus dem Buch der Schöpfung wie Wasser, Luft und Erde mehr oder weniger bewusst und zieht seinen Nutzen aus diesem. Im selben Buch der Schöpfung gibt es aber darüber hinaus eine Vielzahl von verborgenen Dingen wie z.B. Physik, Naturgesetze, elektromagnetische Wellen, Atome und Gene die der Erforschung durch Wissenschaftler überlassen sind. Diese haben den endlosen Schatz des Wissens unter großer Anstrengung unermüdlich erforscht und im Zuge dessen eine Vielzahl von faszinierenden Entdeckungen gemacht.

Eine ähnliche Situation ist auch in Bezug auf den weisen Qurʾān gültig. Die grundlegenden Richtlinien sind im weisen Qurʾān für jedermann kenntlich gemacht und diese fundamentalen Themen werden durch „Bediüzzaman“ Said Nursi  als 'diamantene Pfeiler' bezeichnet und umfassen 90% der Šarīʿa. Die Erschließung von Urteilen die im Vergleich zu den oben genannten als Detail zu betrachten wären, wird in dem Feld der Rechtslehre, der Disziplin und Anstrengung von qualifizierten Gelehrten überlassen.

Und so steht im Band 'Briefe' folgendes geschrieben:
"Jede qualifizierte Person kann für sich selbst, sprich Subjektiv, Iǧtihād betreiben, dies aber nicht als allgemein gültiges Gesetz verkünden". D.h. das befugte Personen um in einer Angelegenheit das rechte Urteil zu finden und nach diesem zu leben Iǧtihād betreiben. Ein Urteil, zu welchem diese gekommen sind, können sie aber nicht als einzige Wahrheit darstellen indem sie sagen: "Dies allein ist die Wahrheit und die Šarīʿa gilt so wie ich sie verstehe"

Aus nachfolgendem Vers im Qurʾān wird deutlich, dass Allah erwartet das die dazu qualifizierten Gelehrten Iǧtihād betreiben, und die anderen Menschen sich an diesen orientieren:

Und wenn zu ihnen etwas durchdringt, das Sicherheit oder Angst hervorruft, verbreiten sie es. Würden sie es aber vor den Gesandten und die Zuständigen unter ihnen bringen, so würden es diejenigen von ihnen, die es herauszubekommen verstehen, (zu beurteilen) wissen.  (4/83)

Mit der Erlaubnis die dieser Vers erteilt, hat der Prophet (s.a.s.), bei Sachverhalten zu denen im Qurʾān kein eindeutiges Urteil geschrieben steht, Iǧtihād betrieben. Des weiteren haben Gelehrte unter den Gefährten des Propheten (s.a.s.) ebenfalls Iǧtihād betrieben.

Da kein Urteil existiert welches den Iǧtihād für die Zeit nach der glorreichen Zeit verbietet, haben verschiedene 'Muǧtahid' (s.o.) bei neuen Sachverhalten Iǧtihād betrieben und durch die Zunahme derer die sich diesen untergeordnet haben bzw. die diesen gefolgt sind, haben sich die verschiedenen Rechtsschulen (Maḏhab) gebildet.

(übersetzt aus dem 27. Wort von Said Nursi)

Das Tor der Iǧtihād ist zwar offen, aber es gibt in dieser Zeit 'sechs Hindernisse' um hindurch zu gehen.

Erstens: So wie im Winter, einer Zeit heftiger Stürme, auch die kleinsten Löcher abgedichtet werden, wäre es keineswegs vernünftig, neue Tore zu öffnen. Ferner bestünde die Gefahr, zu ertrinken, schlüge man Löcher in die Wände, während draußen eine gewaltige Sturmflut wütet, um sie zu reparieren. Genauso ist es ein Verbrechen am Islam, in dieser Zeit, wo die Gebote Gottes unbeachtet bleiben, in der Ära, wo unislamische Gebräuche eindringen, in der Periode, wo abzulehnende Erneuerungen im Übermaß auftreten und Irrlehren Zerstörungen anrichten, unter der Bezeichnung 'Iǧtihād' aus dem Schloss 'Islam' heraus neue Tore nach draußen zu öffnen, und in seine Wände Löcher zu schlagen, die den Zerstörern Einlass gewähren.

Zweitens: Was die beiden unabänderlichen Rechtsquellen (Qurʾān und Sunna) im Glauben betrifft, so kann die Iǧtihād sie nicht berühren. Denn sie sind endgültig und festgesetzt. Ferner sind die Grundlagen lebensnotwendig wie Nahrungsmittel und Nährstoffe. Sie bleiben heute unbeachtet und werden erschüttert. Man soll heute die ganze Begeisterung und Anstrengung für deren Aufrichtung und Belebung aufwenden. Darüber hinaus sind die Lehrmeinungen aus den beiden anderen Rechtsquellen (Iǧmāʿ und Qiyās = Übereinstimmung der islamischen Gemeinde und Analogieschluss der Rechtsgelehrten) des Islam bekannt, die die vorherigen Rechtsgelehrten durch ihre reine und aufrichtige Iǧtihād erstellt hatten und die für die Bedürfnisse jeder Zeit nicht begrenzt sind. Sie zu übersehen und sich nach Lust und Laune neue Iǧtihād zu bilden, ist ein ketzerisches Verbrechen.

Drittens: Je nach Jahreszeit ist auf dem Markt das Verlangen nach einer bestimmten Sache groß. Von Zeit zu Zeit wird je eine Ware marktgängig. Genauso findet in dem Ausstellungsort der Welt, auf dem Markt des gesellschaftlichen Lebens und der Zivilisation der Menschen in jedem Jahrhundert je eine Sache ihren Anklang. Auf den Straßen, das heißt, auf den Märkten werden diese Dinge ausgestellt und das Interesse daran geweckt. Die Augen wenden sich ihnen zu und die Gedanken beschäftigen sich mit ihnen. Zum Beispiel stehen in dieser Zeit politische Dinge, die Absicherung des weltlichen Lebens und das Interesse für Naturwissenschaft und Philosophie im Vordergrund. In dem vorausgegangenen Zeitalter der 'Reinen' ( as-Salafu s-Ṣāliḥīn = die erste und zweite Schülergeneration) und auf dem Markt jener Zeit war die beliebteste Sache das, womit der Schöpfer der Himmel und der Erde mit uns zufrieden wird, und was Er von uns verlangt, aus Seinen Worten herauszufinden und die Mittel zu beschaffen, die die ewige Glückseligkeit in der jenseitigen Welt erwerben lassen, welche durch das Licht des Prophetentums und des Qurʾān dermaßen weit geöffnet wurden, um sie niemals mehr wieder zu schließen.

Da in jener Zeit die Gedanken, Herzen und Gemüter mit all ihrer Kraft daraufhin ausgerichtet waren, Wünsche des Herrn der Erde und des Himmels zu erkennen, waren auch die Unterhaltungen, Gespräche, Geschehnisse und Zustände im Alltagsleben der Menschen dementsprechend. Und da alle Dinge in dieser Richtung ihren Lauf nahmen, konnte jeder, der dafür empfänglich war, auf schönste Weise in seinem Herzen und seiner Natur entsprechend von jedem Ding unbewusst eine Lehre, die ihm Erkenntnis brachte, empfangen. Er bildete sich durch die Zustände, Ereignisse und Gespräche, die in jener Zeit abliefen. Als wäre jedes Ding ein Lehrer für ihn, dient alles durch seine Beschaffenheit und seine Natur als Vorbereitung für seine Iǧtihād. Dieser natürliche Unterricht war sogar ein solches Licht, dass jeder fast ohne Anstrengung die Fähigkeit zu seiner Iǧtihād besaß, gleich einem Licht, das sich beinahe wie von selbst entzündete.

So erlebte, wer dafür empfänglich war und auf diese Weise einen natürlichen Unterricht empfangen hatte, das Geheimnis des 'Licht über Licht' und konnte schnell und in kurzer Zeit einen eigenen Kommentar finden, sobald er begann, sich seine Iǧtihād zu erarbeiten, da seine Fähigkeiten schon gleichsam der Bereitschaft eines Streichholzes entsprach.

In dieser Zeit sind aber infolge der Vorherrschaft der europäischen Kultur, ihrer Naturwissenschaften mit ihrer Aufdringlichkeit und die erschwerten Lebensbedingungen auf Erden die Herzen und Gedanken (der Menschen) zerstreut, ihre Opferbereitschaft und Güte gespalten. Der spirituelle Bereich ist in ihrer Gedankenwelt zu einem Fremdkörper geworden.

Aus diesem Grund braucht jemand in unserer Zeit zehnfach mehr Zeit, um zu seiner Iǧtihād zu gelangen, als zum Beispiel Sufyān ibn ʿUyayna, ein Exeget, der schon in seinem vierten Lebensjahr den ganzen Qurʾān auswendig konnte und mit Gelehrten wissenschaftliche Dispute führte, und das selbst bei einer in etwa vergleichbaren Intelligenz! Benötigte also Sufyān noch zehn Jahre, um zu seiner Iǧtihād zu gelangen, so benötigt dieser Mann nun hundert Jahre, um (die gleiche innere Reife) zu erlangen. Denn für Sufyān begann der Prozess der Selbstfindung ganz natürlich bereits im frühesten Alter der Selbstentdeckung. Allmählich entwickelten sich seine Fähigkeiten, entfaltete sich ein inneres Licht, begann er von all überall seine Lehren zu empfangen und (in der steten Bereitschaft und Entflammbarkeit seines Geistes) einem Streichholz gleich zu werden.

Was aber seinen Vetter in heutiger Zeit betrifft, so ertrinken seine Gedanken in der Philosophie, verliert sich sein Verstand in der Politik, berauscht sich sein Herz im irdischen Leben und er verliert die natürliche Fähigkeit zur Iǧtihād. Er hat im Grade seiner intensiven Beschäftigung mit den modernen Wissenschaftler mit Sicherheit die Fähigkeit zu der Iǧtihād, Gesetze (aus dem Qurʾān ableiten zu können) verloren und bleibt im Grade seiner vielseitigen Bildung in den weltlichen Wissenschaften hinter der Annahme der Iǧtihād (eines aus dem Qurʾān abgeleiteten Gesetzes) zurück. Deswegen kann er nicht sagen: „Ich bin genauso klug wie er. Warum sollte ich ihm nicht gleich sein.“ Er hat kein Recht so zu sagen und er kann ihm auch nicht gleich kommen.

Viertens: Jedem Ding wohnt eine Tendenz inne, sich zu entfalten, damit es wachsen und gedeihen kann. Diese Tendenz, sich zu entfalteten, dient, da sie von innen heraus wächst, der Vervollkommnung dieses Dinges und seiner Anlagen. Wenn aber diese Tendenz, sich zu entfalten, von außen angreifen würde, so hieße das, die Haut des Körpers zu zerreißen und zu zerstören und wäre dies keine Entfaltung. Ebenso entspricht es der Vervollkommnung, ist es Vollkommenheit, wenn solche, die, die wie die as-Salafu s-Ṣāliḥīn durch die Türe der vollkommenen Gottesfurcht und auf dem Weg der Befolgung Pflichten des Glaubens in das Gebäude des Islam eingetreten sind, die Neigung in sich verspüren, sich zu entfalten und den Willen zur Iǧtihād haben.


Wenn aber anderenfalls dieses Bedürfnis, sich zu entfalten und dieser Wille, seinen eigenen Platz (im Leben) zu finden, von Leuten kommt, die aufgegeben haben, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die das irdische Leben dem jenseitigen Leben vorziehen und von der materialistischen Philosophie besudelt sind, so heißt das, den Islamkörper zu zerstören und ist ein Mittel, die Kette des Gesetzes von ihrem Hals zu streifen.

Fünftens: Die drei (nachstehenden) Standpunkte verkehren die Iǧtihād in heutiger Zeit ins Irdische, lösen sie aus ihrer himmlischen (Verankerung) heraus. Es ist aber die Scharia vom Himmel (herabgekommen) und auch die Iǧtihād des Gesetzes ist im Himmel (verankert), da sie die verborgenen Gesetze des Himmels entschleiert.

Erstens: Die Weisheit hinter einer Bestimmung ist das eine, ihre Begründung das andere. Was die Weisheit und Zweckmäßigkeit betrifft, so begründen sie die Prioritäten, sind aber nicht der eigentliche Anlass zu einem Tun oder einem Unterlassen. Was aber die Begründung betrifft, so ist sie der eigentliche Anlass zu der Inkraftsetzung dieser Prioritäten. Zum Beispiel wird das Gebet auf Reisen gekürzt und werden nur zwei Raqāt verrichtet. Die Begründung für diese Erlaubnis im Gesetz ist die Reise, die Weisheit dahinter aber liegt in den Anstrengungen (der Reise). Wird eine Reise unternommen und ist diese mit gar keiner Anstrengung verbunden, wird trotzdem das Gebet verkürzt. Denn die Begründung dafür ist gegeben. Wird jedoch keine Reise unternommen, sind aber hundertlei Anstrengungen gegeben, fehlt eine Begründung für die Verkürzung des Gebetes. Nun stellt die Betrachtungsweise dieser Zeit aber, im Gegensatz zu dieser Tatsache, Zweckmäßigkeit und Weisheit an die Stelle einer (stichhaltigen) Begründung und bestimmt dementsprechend. Eine solche Iǧtihād entspringt mit Sicherheit einer diesseitigen (weltlichen Gesinnung) und ist nicht jenseitig (himmlisch begründet).

Zweitens: Das Auge unserer Zeit ist hauptsächlich und vor allem auf irdisches Glück gerichtet. Auf dieses hin sind die Gesetze (unserer Zeit) ausgerichtet. Was hingegen das Auge der Šarīʿa betrifft, so ist es hauptsächlich und vor allem auf das jenseitigen Glück gerichtet. Erst in zweiter Linie betrachtet es das irdische Glück und zwar als Mittel zum jenseitigen Glück. Das heißt, dass der Geist der Scharia dem Auge dieser Zeit fremd ist. Weil dies aber so ist, kann (sein Blick) nicht im Namen der Šarīʿa zu einer Iǧtihād hin führen.

Drittens: Folgender Grundsatz: »Eine Zwangslage hebt, was Ḥarām ist, auf die Stufe des Ḥalāl.« Dieser Grundsatz ist aber nicht allgemeingültig. Wenn eine Zwangslage nicht durch einen verbotenen (Ḥarām) Weg zu Stande gekommen ist, so kann sie der Grund dazu sein, etwas Ḥalāl zu machen, was Ḥarām ist. Wenn eine Zwangslage aber durch den Missbrauch der Handlungsfreiheit, durch (islamisch) illegale Gründe zu Stande gekommen ist, kann sie, was Ḥarām ist, nicht Ḥalāl machen. Sie kann nicht zum Anlass dafür dienen, etwas rechtlich zu genehmigen, eine Entschuldigung darzustellen. Wenn zum Beispiel ein Mann seine Handlungsfreiheit missbraucht und sich in verbotener (Ḥarām) Weise betrinkt, so wird ihm alles Schlechte,
das er in diesem Zustand begeht, nach (Meinung) der islamischen Rechtsgelehrten zur Last gelegt. Er wird
nicht entschuldigt. Wenn er sich (in diesem Zustand) scheidet, gilt diese Scheidung und wenn er ein Verbrechen begeht, so wird er bestraft. Aber wenn sein Rauschzustand nicht durch den Missbrauch seiner Handlungsfreiheit zu Stande gekommen ist, so wird die Scheidung nicht rechtskräftig, bzw. er wird nicht bestraft.

Zum Beispiel kann einer, der von der Trunksucht befallen ist, nicht sagen »Es ist eine Zwangslage, es ist mir
gebilligt,« auch wenn er im Grade einer Zwangslage davon abhängig ist. So gibt es denn in heutiger Zeit viele Situationen, die bereits den Grad einer Zwangslage erreicht zu haben scheinen, in der die Menschen gefangen sind und ihnen wie ein allgemeines Unglück vorkommen. Da diese durch den Missbrauch der Entscheidungsfreiheit aus (im Islam) nicht erlaubten Neigungen und aus verbotenen  Handlungen (Ḥarām) herrühren, können sie kein Anlass zur Billigung (der Ausnahmezustände im islamischen Gesetz) sein und das Verbotene (Ḥarām) nicht als Erlaubtes (Ḥalāl) geltend machen. Weil aber dahingegen die Leute (Ahl al-Iǧtihād) ihre Zwangslage zur Basis (ihrer Auslegung) der islamischen Gesetze machen, ist ihre Iǧtihād erdgebunden, willkürlich, philosophisch, kann nicht himmlischen (Ursprungs) sein und entspricht nicht
dem islamischen Recht. Indessen handelt es sich in Wirklichkeit um die Verfügung über die Gesetze Gottes,
des Schöpfers der Himmel und der Erde und um eine Einmischung in Glaube und Gottesdienst Seiner Anbeter. Dergleichen Verfügungen und Einmischungen sind abzulehnen, insoweit es dazu keine vom Schöpfer autorisierte Erlaubnis gibt.

Aus zwei Gründen halten es manche Gottvergessenen für schön, wenn einige Kennzeichen des Islam, wie die Freitagspredigt (Ḫuṭba) vom Arabischen gelöst und in der Sprache jedes Volkes gehalten wird.

Erster Grund: »Durch diese Weise soll die heutige Politik auch dem muslimischen Volk verständlich gemacht  werden.« Was aber die heutige Politik betrifft, so ist in sie so viel Lug und Trug und Teufelswerk hineingeraten, dass sie bereits als Einflüsterung des Teufels gelten kann. Weil jedoch die Kanzel („Minbar“) in der Tat ein Platz (Maqām) ist, welcher der Verkündigung der göttlichen Offenbarungen (= Qurʾān) geweiht ist, haben jene Einflüsterungen der Politiker kein Recht, zu diesen hohen Maqām emporzusteigen.

Zweiter Grund: »Die Freitagspredigt (Ḫuṭba) ist dazu da, aus einigen Qurʾānischen Suren Rat zu geben und
auszulegen.« Wenn das islamische Volk In der Tat die Pflichten, die allgemein bekannten Gesetze und Gebote des Islam in Mehrheit befolgt und in die Praxis umgesetzt hätte, dann könnte man vielleicht die Ḫuṭba in der geläufigen Sprache halten und die Übersetzungen der Qurʾānischen Suren (wenn es möglich wäre*) gutheißen, sodass die Theorien in der islamischen Gesetzgebung und die feinsinnigen Themen und verborgenen Ratschläge (noch besser) verstanden würden.

Aber heutzutage werden Pflichten, wie das Gebet (Ṣalā bzw. Namaz), die Almosensteuer (Zakāt), und das Fasten und Verbote wie Mord, Unzucht und Alkohol, die allbekannten feststehenden Gesetze des Islam, vernachlässigt. Das einfache Volk braucht keinen Unterrichtet über die Gebote und Verbote (Gottes). Es braucht vielmehr die Ermunterung und Ermahnung, die sie an diese heiligen Gesetze wieder erinnert. Die Menschen haben eine Ader für den Islam und ein Gefühl für den Glauben und bedürfen der Anregung, der Erinnerung und der Ermunterung zu ihrer Beobachtung. Ein ungebildeter Mensch kann, wie unwissend er auch sein mag, aus dem Qurʾān und der arabisch gehaltenen Predigt folgende kurze Bedeutung entnehmen. »Der Prediger und der Ḫāfiẓ (Qurʾān-Rezitator) gemahnt an die Pfeiler des Glaubens und die Grundlagen des Islam, welche allen und so auch mir bekannt sind, unterrichtet sie uns und trägt sie uns vor.« So sagt er und es entsteht in seinem Herzen eine Begeisterung für sie. Welche Worte gibt es etwa im Kosmos, die den wunderbaren und allgemeinverständlichen Ermahnungen, Wiederholungen und Ermunterungen des Weisen
Qurʾān, der von dem gewaltigen Thron Gottes herabgekommen
ist, gleichwertig sein könnten?

Sechstens: Die großen Exegeten unter den as-Salafu s-Ṣāliḥīn lebten noch kurz nach dem Zeitalter der Gefährten des Propheten Muḥ ammad (S.A.S.), dem Zeitalter des Lichtes und dem Zeitalter der Wahrheit, konnten reines Licht empfangen und sich in Aufrichtigkeit ihre Iǧtihād bilden. Was die Leute (Ahl al-Iǧtihād) heutiger Zeit betrifft, so schauen sie hinter dermaßen vielen Schleiern und aus einer weiten Entfernung in das Buch der Wahrheit, sodass sie selbst noch den am deutlichsten (sichtbaren) Buchstaben kaum mehr erkennen können.

Wenn du sagst: Die Prophetengefährten sind auch nur Menschen und können nicht frei von Fehlern und Gegensätzen sein. Die Quelle ihrer Iǧtihād und der Urteile über die islamischen Gesetze sind die Rechtschaffenheit und Aufrichtigkeit der Gefährten des Propheten, sodass die Umma (islamische Gemeinde) übereinstimmend sagt: »Die Prophetengefährten sind in allen Dingen rechtschaffen und sprechen die Wahrheit.«

Antwort: In der Tat liebten die Prophetengefährten in vollkommener Übereinstimmung das Recht, verlangten nach Aufrichtigkeit und sehnten sich nach Gerechtigkeit. Denn die Hässlichkeit allen Luges und Truges wurde in all ihrer Hässlichkeit und die Schönheit der Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit in all ihrer Schönheit so deutlich gezeigt, dass die Entfernung zwischen ihnen so groß war wie die zwischen dem Thron Gottes und der Erde. Zwischen ihnen erkannte man einen so großen Unterschied wie den, welcher zwischen der Stufe eines Musaylima al-Kaḏḏāb (diese Person ging in die islamische Literatur als Nachahmer des Propheten, Lügner und falscher Prophet ein), jener aller untersten Stufe (Asfal as-Sāfilīn) und der Stufe der Aufrichtigkeit des verehrten Propheten, mit dem Friede und Segen sei, jener höchsten Stufe besteht. In der Tat war das, was Musaylima zum Niedrigsten aller Niedrigen hinab stürzen ließ, die Lüge, wohingegen die Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit Mohammeds den Vertrauten, mit dem Friede und Segen sei, zum Ehrenwertesten aller Ehrenwerten emporsteigen ließ.

So ist es denn sicher und gewiss, zwangsläufig und ohne Zweifel, dass die Prophetengefährten in der Erhabenheit ihrer
Gefühle und ihrer Hochachtung ethischer Schönheit, erleuchtet durch die lichtvolle Unterhaltung mit der Sonne des Prophetentums, ihre Hände bewusst nicht nach dem Müllhandel mit der Lüge und Musaylimas Täuschung ausstreckten, welche so hässlich und der Grund zu seinem Sturz war. Sie schreckten vor der Lüge, einem Freund des Unglaubens, zurück, so wie sie vor dem Unglauben zurückschreckten und verlangten mit Bestimmtheit nach Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Rechtmäßigkeit, die so schön sind, (ein Grundstein) für Stolz und Ruhm und eine Leiter, um darauf emporzusteigen, fortzuschreiten, und die unter den hohen Schätzen, die der Stolz des Prophetentums sind, am meisten gefragt sind und durch den Glanz ihrer Schönheit dem menschlichen Zusammenleben ihr Licht verleihen, insbesondere bei der Überlieferung
und Verkündigung der Bestimmungen der islamischen Gesetzgebung. Daran hielten sie sich von ganzem
Herzen. Im Gegensatz dazu hat sich der Abstand zwischen Lüge und Recht in dieser Zeit so sehr verkürzt,
dass sie nun sozusagen Schulter an Schulter stehen. Man geht ganz leicht von der Wahrheit zur Unwahrheit

hinüber. Selbst in der Politik gibt man einer verlogenen Propaganda vor der Aufrichtigkeit den Vorzug. Wenn also nun in einem Laden minderwertige Ware zusammen mit erlesenstem Schmuck zum selben Preis verkauft wird, so wird sicherlich der Brillant der Aufrichtigkeit und Rechtmäßigkeit, ein Juwel der Wahrheit von sehr hohem Wert, im Vertrauen auf die Kenntnis und das Wort des Verkäufers blindlings nicht gekauft.

61 Kann das Lesen des Qur`an an Begräbnisstätten als Bidat bezeichnet werden?

Liebe Leserin, lieber Leser


* Sevap = nach islamischen Glauben eine Gutschrift für gute und segensreiche Handlungen

Diesbezüglich wurden folgende Äußerungen vom Propheten Muhammed (s.a.s.) überliefert:
"(Die Sure) Yasin ist das Herz des Qur`an. Wer Ihn liest und Allah um Wohlergehen im Jenseits erbittet, vergibt Allah. Liest (die Sure) Yasin für eure Verstorbenen"
Quelle:Müsned, 5:26

Von Hz. Ebu Bekir (r.a.) wird diese Hadith überliefert:
"Diejenigen, welche am Freitag die Ruhestätte ihrer Mutter oder ihres Vaters besuchen und aus der Sure Yasin vorlesen, vergibt Allah dem Inhaber des Grabs."
Quelle: Ibni Mace- Tercemesi, 4:274

„Derjenige, welcher jeden Freitag die Begräbnisstätte seiner Eltern besucht und aus der Sure Yasin vorliest, werden nach der Anzahl der Ayet (Qur`anverse) und Buchstaben die Sünden vergeben.“
Quelle (aus dem Türkischen): Ianetu’talibin, 2/162-1418/1997- ;Hadis: Kenzu’l-Ummal, h. No:45486


Es ist im jeden Falle eine löbliche Handlung, den Verstorbenen zu gedenken und für ihr Seelen zu beten. Wir raten dies regelmäßig zu tun und vor allem auch besondere heilige Nächte und Zeiträume dafür zu nutzen. 


Selam & Dua

Fragenandenislam - Team




62 Darf ich Pakete ausliefern deren Inhalt ich nicht kenne?

Liebe Leserin, lieber Leser


Falls man sich unsicher ist was die Pakete beeinhalten ist es erlaubt diese gegen Geld auszuliefern selbst wenn sich in diesen Paketen tatsächlich Alkohol befindet. Wenn man aber weiss dass sich in den Paketen Alkohol befindet ist es verboten dieses Paket zu transportieren, denn der Prophet Muhammad, mit dem Friede sei, sagte dass der Fluch Allahs auf demjenigen liegt der Berauschendes transportiert. Solange man selbst keinen Alkohol transportiert ist man nicht dafür verantwortlich, wenn der Betrieb u.a. durch den Versand von Alkohol Geld einnimmt. Desweiteren stellt es kein Problem da Pakete auszuliefern, die von Frauen entgegen genommen werden, denn dies zählt zu den notwendigen täglichen Geschäften die zwischen einem Mann und einer Frau erlaubt sind.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

63 Darf man als Muslim bei der Beerdigung von Nichtmuslimen dabei sein?

 

Als sein Vater starb sagte Hz. Ali zum Propheten (s.a.s.): mein alter und vom Weg abgekommener Onkel ist gestorben. Daraufhin sagte er „geh und beerdige deinen Vater und sage nichts bis du wieder zu mir gekommen bist. Dann sagte Hz. Ali: Ich ging um ihn zu beerdigen und kehrte zum Propheten (s.a.s.) zurück. Dann hat der Prophet (s.a.s.) mir gesagt ich soll mich waschen und ich habe dies getan. Dann betete der Prophet (s.a.s.) für mich. (überliefert von Ebu Davud, Nesai und Beyhaki)

Es ist erlaubt, dass ein Muslim der Beerdigung eines Nichtmuslims beiwohnt. Wie wir an der oben geschilderten Überlieferung sehen können, hat der Prophet (s.a.s.) dies erlaubt und auch erlaubt gewisse rituelle Dienste in solchen Fällen zu leisten bzw. dabei behilflich zu sein. Solche Dienste muss man in zwei Kategorien fassen:

A) Sämtliche Dienste die einen rituellen Charakter haben oder einen Gottesdienst abbilden, wie etwa das Gebet oder die letzte Waschung.

B) Sämtliche Dienste die keinen rituellen Charakter haben und praktischer Natur sind, wie etwa das Ausgraben der Erde oder die Bereitstellung des Sargs.

Die Dienste erster Kategorie müssen von jemanden derselben Religion und geleistet werden und dabei darf keine profitorientierte Erwartung vorliegen. Wenn man niemanden finden kann, der dieselben Dienste ohne solch eine Erwartung erledigt, ist es auch erlaubt jemanden mit Bezahlung bzw. Professionelle Anbieter damit zu beauftragen. Die Dienste zweiter Kategorie haben keinen rituellen Charakter und daher ist es unbedenklich wenn jemand mit einer anderen Religion diese Dienste für einen verrichtet oder man jemanden dafür bezahlt.

Für Muslime die im Ausland arbeiten ist es unbedenklich bei der Bestattung der Nichtmuslime und den damit verbundenen Diensten behilflich zu sein und gegen Bezahlung auszuhelfen, dabei sind aber Dienste die einem Gottesdienst gleichen ausgenommen. Insbesondere gilt es solche Dienste zu meiden, die von unserer Religion aus verboten werden. So kann ein Muslim den Leichnam z.B. nicht verbrennen oder den Leichnam zerteilen. Der Islam verbietet beide Vorgänge. Es ist aber erlaubt, den Leichnam, an dem dies bereits durchgeführt wurde z.B. zu transportieren.  

64 Kosmetik für Männer

Liebe Leserin, lieber Leser


Der Islam verbietet dass sich Männer wie Frauen oder Frauen wie Männer kleiden oder benehmen. Nach unserer Ansicht ist das benutzen von Kosmetik, worunter Düfte nicht gezählt werden, eine Sache die charakteristisch für Frauen ist. Aus diesem Grund ist es für Männer nicht erlaubt (haram) Kosmetik zu benutzen oder sich zu schminken. Was das Zupfen von Augenbrauen angelangt, so ist dies für Männer als auch für Frauen verboten. Es wird von unserem Propheten (sav) authentisch überliefert, dass Allah die Frauen verflucht hat die sich ihre Augenbrauen zupfen, zupfen lassen oder die anderer Frauen zupfen. Wenn in der Überlieferung von Frauen die Rede ist gilt dies umso mehr für die Männer. Allerdings ist das Rasieren der Augenbrauen erlaubt solange diese dabei nicht dauerhaft entfernt werden.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

65 Darf man nachdem man den Islam verlassen hat wieder zum Islam zurückkehren?

ein Muslim hat damit, dass er das Christentum gewählt hat, den Islam verlassen. Er kann jedoch Buße tun und mit großer Reue wieder in den Islam eintreten. Mit der Gnade Gottes und einer aufrichtigen Reue und Buße ist dies möglich und seine Sünden werden vergeben.

Die Lobpreisungen im ehrenwerten Qurʾān auf diejenigen, die Buße tun (9/112) und dass Gott die Diener liebt, die bei ihm Gnade suchen, (2/222) sind Indizien dafür, dass Gott die Buße annimmt. Der Prophet (s.a.s.) erklärt wie wertvoll für Gott die Buße des Menschen ist:

Die Freude Gottes über die Buße seines Dieners könnte man folgend vergleichen: Ein Mann hat seine Ration und sein Beutel mit Wasser auf sein Kamel gepackt und hat so seine Reise angetreten. Endlich erreichte er eine geeignete Stelle und wurde müde, so kam er runter vom Kamel und rastete unter einem Baum. Als er aufstand sah er, dass sein Kamel verschwunden war, er rannte auf verschiedene Hügel um ihn vergeblich zu suchen und so lag er sich ermüdet unter dem Baum hin um wieder zu schlafen. Als er wieder aufwachte sah er, wie sein Kamel wieder bei ihm war, da stand er auf und klebte förmlich am Seil des Tieres und er war so dermaßen erfreut, dass er sich sogar versprach und sagte: „O Allah! Du bist mein Diener und ich dein Schöpfer“ (Buhârî, Deavât 4; Müslim, Tevbe 3)

Die Freude Gottes über die Buße seines Dieners ist so groß, dass sie die Freude des Mannes übersteigt, der sein wertvolles Kamel wiederfand und sich in voller Freude versprach.

Damit die Buße angenommen wird, gibt es einige Bedingungen. Diese Bedingungen weisen aber je nach Art der Sünde Unterschiede auf. Es wird bei der Tilgung der Sünde und bei der Buße unterstrichen, wie wichtig es ist, gegenüber wem die Sünde denn gilt. Aus dieser Perspektive kann man die Sünden in zwei Kategorien fassen.

1. Sünden gegenüber dem Recht Gottes:

Die Buße bei Sünden gegen Gott weist drei Bedingungen auf:

a. Die Tat der Sünde zutiefst bereuen. Wenn der Mensch mit seinem Gewissen versteht bzw. entscheidet dass die jeweilige Sünde etwas Schlimmes war und die Bände zwischen Gott und ihm verletzt, macht sich ein Gefühl der Unruhe und der Reue über seinem Herzen breit. Der sündigende Diener gesteht seine Sünden an der Forte der Buße, er schüttelt die Unruhe und die Reue ab und kommt zu Gott mit einem aufgewecktem Herzen und einer aufgeweckten Seele. Die angesprochene Unruhe ist ein treibender Faktor, bei der Buße einer Person. Die Reue ist die erste Bedingung der Buße. Die Buße ist die Reue selbst, ohne die Reue kann man nicht über die Buße sprechen. So hat auch der Prophet (s.a.s.) auf die Wichtigkeit dieses Aspektes hin folgendes gesagt:

Die Buße ist Reue. (İbn Mâce, Zühd 30; Ahmed b. Hanbel, Müsned, 1/376, 423)

b. Die Sünde, die Gegenstand der Buße ist, definitiv hinter sich zu lassen und nicht zu wiederholen. Die Buße in Form einer Herzensangelegenheit, eines Unbehagens oder eine vergossenen Träne, ist noch keine eindeutige Reue. Die Buße besteht somit nicht „nur“ aus einigen Gefühlsregungen. Im Gegenteil, die Reue ist eigentlich eine Reihe von Handlungen, die auf tief greifenden Gefühlen fußen. So muss eine Person die beispielsweise Buße tut, sich von der von Gott verbotenen Sünde gänzlich abwenden und nach Vermögen die Gebote Gottes erfüllen. Die Sünde die er bereut, darf er nicht wiederholen. Eine Person, die jene zu bereuende Sünde wiederholt, steht im Zwist mit sich selbst. Diese Haltung passt nicht zu der Buße und dem damit einhergehendem Versprechen gegenüber Gott. Die sofortige Distanzierung von der Sünde und dass man sie nicht wiederholt, würde hingegen die Entschlossenheit in der Buße darlegen.  

c. Die Entscheidung nach der Buße die Sünde auf keinen Fall zu wiederholen. Damit die Buße der Person, die ihre vergangenen Sünden bereut, auch wirkungsvoll ist, muss sie diese Entscheidung eindeutig machen. Da dies eine Entscheidung im Herzen ist, weiß nur Gott eindeutig um dessen Zustand. Daher können wir als Menschen nicht über die Wahrhaftigkeit der Buße anderer Personen urteilen. Damit diese Buße ihre Wirkung beibehält muss der Diener seinem Schöpfer das Versprechen abgeben, die Sünde nie wieder zu tätigen.

2. Sünden gegenüber dem Recht der Menschen:

Die Buße bei Sünden dieser Art weisen vier Bedingungen auf. Mit den bisher genannten Bedingungen ist die zusätzlich hier auftretende vierte Bedingung: Der Person, dessen Recht man verletzt hat, ihr Recht zu erstatten und sie um Verzeihung zu bitten.
Wenn das verletzte Recht materieller Natur ist, kann man folgende Fälle beobachten.

a. Zu Unrecht angeeignetes Gut. Wenn das zu Unrecht angeeignete Gut noch vorhanden ist und der ursprüngliche Besitzer bekannt ist, müsste dies wiedergegeben werden. Man kann die Schuld nicht heimlich durch eine Buße versuchen zu tilgen. 

b. Gestohlenes Gut. Wenn das gestohlene Gut noch vorhanden ist, aber der Besitzer unbekannt ist, kann das gestohlene Gut als eine Almosengabe z.B. für einen öffentlichen Dienst abgegeben werden.

c. Wenn man das zu Unrecht erstandene Gut anderer schon seit vielen Jahren hat und die Besitzer nicht klar sind, sollten diese Güter auch als Almosengabe in den öffentlichen Dienst gestellt werden  

d. Güter, die der Täter bereits verbraucht oder ausgegeben hat. Wenn die Möglichkeit gegeben ist, sollte man beabsichtigen, den entsprechenden Gegenwert, exakt oder ungefähr, dem ursprünglichen Besitzer auszuhändigen. Wenn dies trotz aller Mühen nicht gelingt, darf man darauf hoffen, dass Gott diesen Übertritt am Recht der Mühen willen vergibt.

e. Wenn die Person nicht genau bestimmen kann, wieviel gestohlenes Gut sich in ihrem Besitz befindet, kann sie nach ihrem ehrlichen Ermessen einen passenden Teil des Vermögens aus der Hand geben, mit der Absicht den wahren Besitzern ihr Recht zu erstatten.

Wenn die Sünde für die man Buße tut, mit der Würde der Person und ihrer Lebensführung zu tun hat z.B. in Form von schlechten Nachreden: Wenn das gesprochene Wort noch nicht vom Betroffenen gehört wurde, tut man so Buße, wie man bei Gott Buße tut. Wenn diese gesprochenen Worte vom Betroffenen allerdings gehört wurden, muss man die Person aufsuchen und sie um Vergebung bitten.

Wenn man auf diese Weise als Sünder beschämt seinen Schöpfer um Vergebung anfleht und die angesprochenen Bedingungen erfüllt, wird Gott die Buße akzeptieren und es vermeiden sie leiden zu lassen.

 

66 Wenn man Ümre macht und Allah die tat akzeptiert ist man dann auch Sündenfrei ?

Liebe Leserin, lieber Leser


Es wird von unserem Propheten (sav) überliefert, dass derjenige der eine Hajj mit einer reinen Absicht korrekt durchführt die Hajj so sündenfrei verlässt wie ein neugeborenes Baby. Da in der Überlieferung nur von der Hajj die Rede ist kann man nicht mit Sicherheit sagen ob dies auch für die Umre gilt. Die Umre ist allerdings wie die Hajj eine große gute Tat und wird mit Sicherheit zu der Vergebung von Sünden beitragen unter der Vorraussetzung dass sie nur um das Wohlgefallen Allahs und auch der Sunnah gemäß durchgeführt wurde. Man sollte sich daher nicht dadurch davon abhalten diese große und gesegnete Pilgerreise zu machen. Das Wissen darüber ob, welche und wieviele Sünden durch die Umre verziehen werden obliegt allerdings nur Allah.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

67 Wie ist es im Islam,wenn ein Muslim ohne es zu wissen, Kuffr begeht?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Die Antwort finden sie unter folgendem Link:

 

http://www.fragenandenislam.com/soru/was-ist-eigentlich-ein-verborgener-shirk

 

Selam & Dua 

 

Fragenandenislam - Team

68 Wie steht der Islam zum Masochismus?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Der Islam ist eine Religion, die das gesamte Leben und alle Lebenslagen des Menschen behandelt. Daher wird die Sexualität als ein wichtiges Thema des menschlichen Lebens nicht vernachlässigt. In gewissen Maßen und so, dass das Erlaubte dem Vergüngen und dem Versorgen ausreicht, wurde die Sexualität ausgestattet. Aus dem entsprechendem Vers sehen wir dass es den Ehepartnern erlaubt ist, ausgehend von den Geschlechtsteilen seines Partners, in jeglicher Sicht sexuell zu nähern, dies ist nicht verboten (vgl. Sura al-Baqara 223).

Die Ehepartner haben mithin auch die Pflicht einander sexuell zu befriedigen. Der Prophet (s.a.s.) hat die Männer die sofort ihre Angelegenheiten erledigen, ohne dabei an ihre Frau zu denken, mit einem Tier verglichen und empfohlen, man solle sich liebkosen und zärtlich/sinnlich mit einander umgehen, ehe man den sexuellen Akt vollzieht (vgl. Suyutî, el Camiu's-Sağîr, VI/323).

Es gibt jedoch einige Grenzen die der Mensch sowohl für seine körperliche als auch für seine geistige Gesundheit einhalten sollte. Sich selbst Schaden zuzufügen ist solch eine Grenze. Dies wäre auch aus sexuellen Gründen nicht erlaubt;

Durch die Verse im Quran "Begibt euch nicht mit eigenem Willen in Gefahr" (in ungefährer Bedeutung der Sura al-Baqara 2/195) und die Verse :" Begeht kein Selbstmord". (in ungefährer Bedeutung der Sura an-Nisāʾ 4/29), kommen die Gelehrten meistens zu dem Beschluss, dass es verboten ist, seinem Körper zu schaden.

In einer Überlieferung, wird gesagt: "Allah befiehlt, immer und in jeder Situation, die Güte und die positive Umgangsform."
Jemand der sich Schaden zufügt, hat den Befehl Gottes, der Güte und der positiven Umgangsform missachtet. (aus dem Müntedeyatu mevkii'l - Ezher entnommen).

In einer anderen Überlieferung wird gesagt: " Der Mensch darf weder sich selbst, noch einem anderen Schaden zufügen. (Ibn Mace, Ahkam, 17)
Die Schlussfolgerung hierbei ist, dass man Unrecht nicht mit Unrecht entgegnen kann. (Mecelle md. 19)
So wie dass es ist nicht erlaubt ist, weder sich selbst, noch jemandem anderen Schaden zuzufügen, so ist es auch nicht zulässig, Unrecht mit Unrecht zu erwiedern.
Man nimmt das Rechtswesen (z.B. die Juristen) in Anspruch, um die Ungerechtigkeit zu entschädigen.

Daraus lässt sich schlussfolgern, dass so etwas wie Masochismus nicht mit dem Islam und dem Moralverständnis eines Muslims vereinbar sein könnte. Wir sehen im Masochismus eine Perversion und ein vor allem auf lange Sicht gesehen destruktives und verstörendes Verhalten für die geistige und seelische Gesundheit des Menschen.

Der Islam erlaubt dem Menschen somit sich innerhalb der Grenzen der Ethik und des Erlaubten frei zu entfalten. Die Grenzen die der Islam setzt sind zum Schutz dieser Werte und zur Wahrung des Menschen gedacht. Die Einhaltung der göttlichen Gebote und Verbote schützt somit den Menschen hinsichtlich der geistigen, körperlichen und seelischen Gesundheit. Sie stellen in dem Sinne keinen Verlust dar, auch wenn sie im Volksmund manchmal als strenge Reglementierung wahrgenommen werden. Während der Mensch sich manchmal ungeduldig, impulsiv und unwissend nach etwas sehnt, nimmt er alles was ihn scheinbar davon abbringt als schlecht wahr. Dabei erahnt er nicht welch langfristige Schäden er durch sein eigenes Verhalten verursacht. Mit seiner unendlichen Weisheit und Barmherzigkeit stellt Gott uns Gebote und Verbote die uns davor schützen, sofern wir uns entscheiden ihnen Folge zu leisten. Diese Thematik sowie ähnliche Fragestellungen sollte man mit dieser Perspektive analysieren.      

 

Selam & Dua
Fragenandenislam - Team

 

69 Wie steht unsere Religion zur Homosexualität?

durch die Neigung selbst hat man noch nicht gesündigt. Diese Neigung soll aber nicht in Taten umgesetzt werden. Durch eine psychologische Betreuung und eine Eheschließung kann man versuchen dem entgegenzuwirken.

Vor allem durch die populäre Inszenierung dieser Thematik kommen wir gesellschaftlich immer häufiger auf dieses Thema zu sprechen. Das bedeutet aber nicht dass es solche Diskussionen oder Neigungen erst seit heute gibt. Eigentlich gibt es solche Neigungen schon seit jeher. So sehen wir an der geschichtlichen Analyse der Religion dass seit Sodom und Gomorra solches Verhalten dem Menschen bekannt ist und ihn in dem Fall auch ins Verderben gestürzt hat. Interessanterweise adressiert die Religion recht offen diese Thematik, wobei wir oft eher beschämt und verlegen darüber reden. An diversen Versen können wir dies sehen (Vgl. 7/80-84). Wenn in der göttlichen Offenbarung diese Thematik explizit angesprochen und offengelegt wird, so wäre es töricht zu denken, dies sei ein eher nebensächliches Thema und man könnte es auch totschweigen.

Über die Verbreitung der Homosexualität wird indes verschieden gesprochen. Statistiken scheinen relativ unterschiedliche Zahlen herauszugeben. Daraufhin könnte man sagen, die Gesellschaft spricht gar nicht so offen über dieses Thema, wie mitunter angenommen wird.

Jeder Mensch hat gewisse Neigungen, die ihn zur Sünde treiben können, denn sie sind mitunter die Prüfung des Menschen. Die Neigung der Homosexualität ist in dem Sinne nicht anders zu verstehen. Jeder Mensch hat Neigungen, daher kann es auch sein, dass z.B. ein Mann solche homosexuelle Neigungen empfindet. So wie die Nähe zum anderen Geschlecht, ohne den Bund der Ehe untersagt wird, wird auch die Nähe zum gleichen Geschlecht untersagt. Manche Empfehlungen werden ausgesprochen um solchen Neigungen entgegen zu wirken:

1. Fasten
2. Häufiges Rezitieren des Qurʾāns und das Gedenken Gottes
3. Bücher zur Auslegung und Vertiefung des Islams lesen
4. Häufig über Gott reflektieren
5. Den Tod und die Bedeutung des Tods gedenken

Wie kommt es allerdings zu solchen Neigungen? Auf genetisch-biologischer Ebene können wir erstmal darauf zu sprechen kommen:

Eigentlich haben wir in unserem Körper Hormone des anderen Geschlechts, allerdings in sehr geringem Maße. Wenn dem nicht so wäre, wären auch alle Männer sehr rau und chauvinistisch und alle Frauen wären sehr empfindsam und sensibel. Die Geschlechter könnten sich kaum noch verstehen geschweige denn verständigen. Diese normalerweise minimalen Ausprägungen können aber durch genetische und hormonelle Störungen oder Ungleichgewichten in Form von gewissen Neigungen verstärkt auftreten. Jemand der unter solchen Umständen geboren wird, kann schon ab der Geburt an gewisse Neigungen noch stärker entwickeln bzw. erleben. Ferner können solche Neigungen auch innerhalb des sozialen Lebens gefördert werden. Dazu wollen wir einige Memoiren eines Psychiaters in Übersetzung darstellen:

In den letzten Tagen hatte mich ein Kollege aus der Psychiatrie angerufen. Nach einem kleinen Gespräch kam er auf den Punkt und sagte: Du weißt, die letzten Forschungen haben ergeben, dass in manchen Situationen die Homosexualität fast unausweichlich ist. Man hat auch festgestellt, dass es einen genetischen Faktor seit Geburt gibt bei diesen Dingen. Das hast du bestimmt auch gelesen. Also aufgrund der, seit der Geburt vorhandenen Neigung dieser Leute, zumindest ein Teil von ihnen, entwickeln sie sich in diese Richtung. Das ist mittlerweile offen. Aber aus islamischer Sicht ist diese Neigung nicht akzeptabel und wir können sogar nachlesen, dass es bestraft werden muss. Wie löst du diese Paradoxie?

Ich sagte zu ihm: Es ist vielleicht ein komisches Beispiel aber du weißt, dass die vielfache Ehe für Männer mit mehreren Frauen schon fast eine genetische und natürliche Neigung ist. Bist du denn vielfach verheiratet? Da sagte er: Natürlich nicht. Ich beharrte darauf und fragte: Warum nicht? Hast du so eine Neigung nicht? Sei bitte ehrlich. Da sagte er: Eigentlich schon. Aber so wie meine Frau das nicht erlauben würde, gibt es vielerlei Hindernisse durch gesellschaftliche Regeln, Gesetzen etc. Und nicht zuletzt würde ich mich in die Sünde begeben. Daher denke ich nicht einmal daran.

Ich entgegnete ihm: Du hast eben deine eigene Frage beantwortet. Es mag sein, dass für manche Personen solche Neigungen intensiv vorhanden sind und aus genetischen Gründen diese weiterhin intensiviert werden, wodurch die Homosexualität unausweichlich wirkt. Aber man erwartet, dass sie ihre Neigungen in Kontrolle halten, das können sie durchaus bewerkstelligen.

Er sagte: So habe ich darüber nicht nachgedacht. Er zögerte kurz und redete weiter: Aber du weißt ja z.B. manche Störungen im Gehirn, wie z.B. die temporale Epilepsie, können zu aggressiven und schwer kontrollierbaren Verhaltensweisen führen. Wird jemand dann aufgrund der Wirkung solch einer Krankheit, sagen wir ohne ein Bewusstsein dafür zu haben, für einen Mord strafmündig? Laut dem 46. Oder 47. Punkt des türkischen Strafrechts wird seine Strafe entweder erleichtert oder aber komplett erlassen. Was wirst du mir dazu sagen?

Ich sagte: okay. Wenn seine Strafe erlassen wird und er danach wieder jemanden ermordet, wird er dann wieder einfach frei gelassen? Oder wird er in Gewahrsam genommen damit er therapiert werden kann und dann lange zur Kontrolle beobachtet?

Er gab mir nochmal Recht.

In der Pubertät und im Übergangsalter kann es vorgekommen sein, dass ein Jugendlicher aus Neugier solche Erfahrungen gemacht hat. Man könnte vielleicht sogar fast von einem kindischen Fehler sprechen. Die eigentlichen Vorbeugungsmaßnahmen müssen aber danach getroffen werden. Oftmals denkt man sich später, man habe einen großen Fehler begangen und so bereut man die Tat in der Vergangenheit zutiefst. Dabei kann es das genaue Gegenteil bewirken, wenn man sich zu intensiv beschuldigt und hinterfragt, wer oder was man wirklich ist. Zunehmend redet man sich vielleicht ein man sei ja doch homosexuell und so übernimmt man das auch, obwohl alles z.B. durch einen Fehltritt im jungen Alter und eine darauf folgende Depression beruht.

In jedem Fall ist das Verschweigen von Gedanken, Neigungen und Fehltritten kontraproduktiv, wenn man stattdessen das innere Zerwürfnis auswählt. So gibt es Fälle, wo z.B. Männer durch einen Parasiten einen intensiven Juckreiz am Anus verspüren. In einem Fall beschreibt ein Psychiater, dass sein Patient auf diese Weise homosexuell wurde. Der zunehmende Juckreiz hat ihn nämlich immer öfter in Zweifel gebracht, ob er nicht doch homosexuell sei. Verschämt das Problem oder die Sachlage zu verschweigen und aus Stolz nicht nach Hilfe zu fragen, bringt einen oftmals genau dahin, wo man eigentlich eben nicht hinwollte. 
Es lassen sich im therapeutischen Sinne einige Punkte markieren:

1. Man darf solch sensible Themen und Fälle weder totschweigen noch überstrapazieren. Ein kontrolliertes Eingreifen und ein stillschweigende jedoch wachsame Beobachtung sind von Nöten.

2. Man sollte bereits ab dem Kindesalter das geschlechtsspezifische Profil des Kindes prägen indem man ihn/sie z.B. entsprechend kleidet und passendes Spielzeug kauft.

3. Das Kind hat beim Heranwachsen, insbesondere zu manchen Phasen ein gesteigertes Interesse an der Sexualität. Man muss das Kind vernünftig aufklären. Damit ist nicht gemeint, die Homosexualität detailliert auszuführen. Es ist aber gesund wenn man über natürliche Neigungen, die ein Mensch unter Umständen empfinden kann zu sprechen und sie nicht direkt zu stigmatisieren. Sich zu schämen wird indes nur kontraproduktiv sein. Man darf dabei nie vergessen, dass Kinder ohnehin nicht nach Sachen fragen, für deren Aufnahme sie sowieso nicht die Kapazitäten haben. Wenn ein Kind nach etwas fragt, hat es also ein Anrecht auf eine zufriedenstellende Antwort, vorausgesetzt man hat auch die richtigen pädagogischen und didaktischen Mittel, diese darzulegen.

4. Insbesondere in der Pubertät muss das Kind mit seinem gleichgeschlechtlichen Elternteil viel Zeit verbringen und viel teilen können. Insbesondere jene Väter sind hier angesprochen, die nur zum Schlafen nach Hause kommen und mit der Ehefrau nur kommunizieren, wenn es um die Wäsche oder das Essen geht. 

5. In der Familie muss der Vater eine gewisse Souveränität ausstrahlen können. Wenn – wie mittlerweile häufig der Fall ist – die Frau aktiv und souverän ist, während der Mann passiv und stillschweigend ist, werden die Rollen in den Augen des Kindes vertauscht und die Rolle der Mutter bzw. der Frau wird möglicherweise beneidenswert.

6. Übermäßig harte Reaktionen und Verbote werden in solchen Fällen die Neugier nur noch steigern. Wenn ihr nicht redet und nicht reden lässt, werden die Fragezeichen im Kopf des Jugendlichen nicht verschwinden. Sie werden im Gegenteil ihn stillschweigend immer mehr beschäftigen.

7. Die Hilfe eines professionellen Psychiaters sollte aufgesucht werden, wenn man nicht mehr weiter weiß.

Die Homosexualität ist darüber hinaus nicht nur unter Männern bekannt. Auch unter Frauen gibt es die Homosexualität. Bei Männern scheint dies aber intensiver erlebt zu werden. In der Regel schafft es eine gesunde und erfüllende Ehe und ein zufriedenstellendes Sexualleben, viele Probleme zu lösen. Trotzdem sollte man seine Vorkehrungen treffen.

Leider vernachlässigen wir die Schamzone und das sittliche Verhalten unter dem gleichen Geschlecht immer öfter, während selbiges beim Umgang mit dem anderen Geschlecht penibel beachtet wird. Das ist auch mitunter Teil des Problems. In der Hinsicht empfiehlt es sich ein wenig in die Bücher zu schauen und zu lernen inwiefern ich mich gegenüber meinem selbigen Geschlecht zu verhalten habe und was Sitte und Anstand hier ausbilden. So hat ja z.B. die Frau auch gegenüber anderen Frauen unter Umständen die Pflicht zum Kopftuch.

70 Dürfen wir auf Konzerte gehen?

in dieser Hinsicht gibt es drei Gesichtspunkte:

1) Zunächst darf die gespielte Musik zu keiner der Musikarten gehören, die nach dem Islam als verboten gelten würden.

2) Die Frau muss ihre Bedeckung wahren.

3) Frauen und Männer, insbesondere wenn sie sich fremd sind, dürfen nicht so nah beieinander sitzen, dass sie sich berühren bzw. berühren können.

Der Grundsatz gilt, sich von den zweifelhaften Dingen zu distanzieren. In der heutigen Zeit, wo das Verständnis von Moral und den Geboten so durcheinander geraten ist und sündhaftes Verhalten so verbreitet ist, muss sich ein gottesfürchtiger Mensch sehr behutsam verhalten. Wir denken es ist das Sicherste und Löblichste, wenn man die „sichere Route“ wählt und sich von zweifelhaften Dingen distanziert. Wenn man sich dann anguckt wie solche Konzerte und vergleichbare Events in der heutigen Zeit aufgebaut und beworben werden, können wir nicht sagen „es ist unbedenklich in solche Konzerte zu gehen“. 

Die Frömmigkeit eines Muslims drückt nämlich mehr aus als eine bloße Berechnung von sündhaften Taten gegenüber tugendhaften Taten. Die Frömmigkeit des Muslims drückt eigentlich die Bemühung aus, Gott zu dienen und mit seiner Lebensführung und seinen Taten Das Wohlgefallen Gottes zu erreichen. Es ist also mehr eine Haltung als eine konkrete Tat, die den Muslim in dieser Hinsicht ausmacht. So gibt es einige Dinge die für sich genommen im Islam rechtlich nicht verboten sind. Durch den Wandel von Zeit und Ort können sie aber an andere Sachen angrenzen, die verboten wären. Je näher dieses Verbot an einen rückt desto größer kann die Versuchung sein. So kann der verantwortliche Muslim auch dazu neigen auf manches zu verzichten, weil er genau weiß, dass er in Versuchung geraten könnte, sobald er sich in jenen Kreisen aufhält oder sich ihnen nähert. Denn der Islam bemüht sich eben jene Wege zuzumauern, die zur Sünde führen können. Es geht also noch vor der exakten Tat schon um die potenzielle Tat.

Es wäre rechtlich möglich, Konzerte zu organisieren die islamisch gesehen konform sind, aber wenn man an die prominentesten Beispiele solcher Events, insbesondere den Konzerten von heutigen namenhaften Künstlern denkt, empfehlen wir es, darauf zu verzichten.

71 Könnt Ihr uns Helalmarken nennen, so dass wir insallah alle die richtigen Produkte kaufen?

Liebe Leserin, lieber Leser


Aufgrund dem Umfang der Frage möchten wir sie gerne zu der vom Verbraucherschutz herrausgebenen Broschüre "Einkaufsführer für Muslime" verweisen.


Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

72 Ist es erlaubt Muslime in nichtmuslimischen Friedhöfen wie hier in Deutschland zu begraben?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Nach religösem Brauch und Sitte wird ein Jener in seinem Tod in dem Friedhof begraben, welches auch Grabstätte anderer Personen ist, die seiner Religion zugehören. Daher werden seit jeher die religiösen Sitten bezüglich der Bestattung sehr sensibel behandelt und eine strikte Trennung gegenüber andersartigen religiösen Sitten wird gepflegt.

 

Der Islam hat in diesen Belangen (Bestattung, Prozedur, Gebetsformen etc.) eine eigenständige Ausführung. Dies ist ein integraler Bestandteil der jeweiligen Kulturen bzw. der islamischen Kultur geworden. Um eine kulturelle Erosion oder einen Identitätsverlust zu verhindern, sind diese Aspekte auch recht wichtig.


Somit ist es zwar nicht bedenklich wenn Muslime und Nichtmuslime in einem kooperativ genutztem Gelände ihrer Sitten entsprechend getrennt und abgegrenzt von einander beerdigt werden, es ist aber unpassend wenn sie in einem Gelände vermischt bestattet werden.

   
Mithin ist es unabdinglich, dass Muslime die im Ausland leben sich um die Entstehung/Organisierung von Grabstätten bemühen, die ihren Sitten und Sensibilitäten entspricht. Wenn dies nicht möglich scheint und der Verstorbene nicht transportiert werden kann, (z.B. in ein Friedhof in der Heimat) wäre es erlaubt den Verstorbenen in einen christlichen Friedhof in einen passend erscheinenden Bereich getrennt zu beerdigen.

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

73 Darf man anstelle des Fleisches im Opferfest auch Geld als Zekat spenden?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

In der Frage steckt ein Denkfehler denn nur diejenigen die finanziell in der Lage sind Geld zu spenden müssen zur Zeit des Opferfestes ein Tier schlachten. Die Almosensteuer und das Schlachten des Tieres sind beides Pflichten die sich gegenseitig nicht aufheben und auch nur die Wohlhabenden betreffen. Somit kann man das Eine nicht mit dem Anderen aufheben. Was jedoch viele Menschen machen ist es, eine Institution oder eine Vertrauensperson in ihren Namen das Tier schlachten zu lassen. Oft sind Leute aus den verschiedensten Gründen selbst nicht in der Lage ein Tier zu schlachten oder aber sie wollen mit dem geschlachteten Tier Bedürftigen auf der Welt helfen. Sie zahlen dann den jeweiligen Betrag für das Tier bzw. die Schlachtung. Je nach Institution oder dem gekauften Tier kann der Preis dafür variieren. Solche Hilfsorganisationen gehen dann insbesondere in Kriesengebiete und helfen den dortigen Armen mit dem Fleisch des Opfertieres. Dies ist jedoch keine Spende oder Almosengabe in dem Sinne. Damit tritt man lediglich das Schlachten des Opfertieres an jemand anderes ab, der diese Aufgabe für einen übernimmt. Im Zentrum steht nach wie vor das Schlachten und die damit einhergehenden Pflichten.

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

74 Muss man als neuer Muslim seinen Namen ändern sofern er unpassend erscheint?

eines der wichtigsten Aufgaben von Eltern ist es ihrem Neugeborenen binnen kurzer Zeit einen schönen Namen zu geben. Dieser vergebene Name hat sowohl im Diesseits als auch im Jenseits seine Gültigkeit. Unser ehrenwerter Prophet Muḥammad (S.A.S.) hat sich nicht nur mit Kindernamen, sondern auch mit Erwachsenennamen beschäftigt. Einige der Namen, die er als unpassend bzw. als nachteilig für die betroffene Person empfand, hatte er zur Veränderung (des Namen) zum Besseren empfohlen. Darüber hinaus thematisierte und informierte er seine Mitmenschen über schönere Namen, dessen Vergabe erforderlich wäre. Nach und nach hatte der ehrenwerte Prophet (S.A.S.) höchstpersönlich den neugeborenen Kindern ihre Namen gegeben. Die Bedeutung der schönen Namensgebung erläutert der Prophet (S.A.S.) wie folgt:

Ihr werdet am Jüngsten Tag mit euren eigenen Namen und dem Namen eurer Väter gerufen werden. Also macht eure Namen schön. (Ebu Davud, Edeb 69)


Das Rufen der Namen wird von einem durch Gott beauftragtem Engel vollzogen werden. Kein Mensch möchte am jüngsten Tag mit einem Namen vor Gott treten, von dem er wenig oder gar nicht erfreut sein wird. Daher ist es notwendig, dass man seinen Kindern keine schlechten (unsinnigen) Namen geben sollte. Um das Feingefühl unseres ehrenwerten Propheten (S.A.S.) beim Thema der Namensgebung besser verstehen zu können, sollten wir die folgende Überlieferung (Ḥadīṯ) betrachten. Yaḥyā ibn Saʿīd (r.a.) berichtet wie folgt:
 

Es ging um das Melken eines milchreichen Kamels. Als der ehrenwerte Prophet (S.A.S.) in die vorhandene Gesellschaft fragte „Wer melkt uns dieses Kamel?“, stand ein Mann auf und der Prophet (S.A.S.) fragte ihn: „Wie ist dein Name?“. Als der Mann mit „Murr“ (das arabische Wort für „bitter“) antworte, entgegnete ihm der Prophet (S.A.S.) mit „setz dich hin“. Der Prophet (S.A.S.) fragte erneut in die Runde: „ Wer melkt dieses Kamel?“. Dieses Mal stand ein anderer Mann auf und sagte „ich werde es melken“. Der Prophet (S.A.S.) fragte auch ihn nach seinem Namen, worauf dieser mit „Ḫarb“ (das arabische Wort für „Krieg“) antwortete. Daraufhin entgegnete ihm der Prophet (S.A.S.) mit „setz dich“. Der Prophet fragte weiterhin in die Runde „wer melkt uns dieses Kamel?“. Nun stand ein anderer Mann auf, welchen der Prophet (S.A.S.) ebenfalls nach seinem Namen fragte. Der Mann antworte mit „Yaʿīš“ (was soviel wie „lebendig“ bedeutet), worauf der Prophet (S.A.S.) sagte: melke du das Kamel. (Muvatta, Isti´zan 24)

Davon ausgehend ist es wichtig, dass ein Muslim seinen Namen ändert, sofern dieser Name in dem geschildertem Sinne unpassend ist. Dies muss allerdings nicht sofort geschehen. Wenn so eine Änderung einen großen Umbruch für die Person darstellt und die Situation somit eine Schwierigkeit oder einen Druck auslöst, kann dieser Schritt auch zu einem späteren Zeitpunkt bzw. zu einem passender erscheinenden Moment unternommen werden. Es wäre unfair der Person gegenüber, wenn man von ihr erwartet, sie soll alle Gebote und Verbote sofort und perfekt verrichten bzw. einhalten. Wenn diese Entwicklung gemäß der eigenen Kapazitäten kontinuierlich Schritt für Schritt verfolgt wird, geht sie viel eher und harmonischer in Fleisch und Blut ein.

75 Ist es für einen Muslimen erlaubt Praktiken oder Traditionen aus einem anderen Kulturkreis oder einer anderen religiösen Vorstellung auszuüben, sofern es zur jeweiligen Sportart die man praktiziert gehört?

es gibt in einem Kulturkreis oder in einer Religion zumeist gewisse symbolische Gesten, Verhaltensweisen, Aussprüche, Praktiken, Gegenstände etc. die eine klare Zugehörigkeit zum jeweiligem Kulturkreis oder zur jeweiligen Religion deutlich machen. Im Volksmund wird z.B. das einmonatige Fasten am Ramadan mit dem Muslimen gleichgesetzt während meditative Praktiken tendenziell dem fernöstlichen Kulturkreis zugeschrieben werden.

Da solche Praktiken oder Traditionen somit starke Identitätsmarker sein können gehört es zur eigenen Identitätsfindung, sich gegebenenfalls von manchen Sachen zu distanzieren. Als Muslim darf man diese nichtmuslimischen Feste oder Zeremonien und die davon ausgehenden Traditionen nicht imitieren. Denn zum einem wirkt dies wie eine Bestätigung für die Richtigkeit dieser Traditionen und Sitten und zum amderem verkommt man allmählig zu dem was man imitiert bzw. man fängt an es innerlich zu akzeptieren. Das geht auch aus folgender Überlieferung hervor;

Wer sich einer jeglichen Gruppe angleicht, gehört zu dieser Gruppe. (Ebu Davud, Libas 4; Müsned V/50)

 

Solche Praktiken die aus den fernöstlichen Kampfkünsten stammen erfüllen diesen Tatbestand, sie stehen also symbolisch für diesen Kulturkreis bzw. für diese Überzeugungen und Glaubensinhalte. Wenn man allerdings nach dem überlieferten Grundsatz, dass "sich die Taten nach den Absichten richten" geht, kann man das Ausführen solcher Praktiken innerhalb des Trainings gutheißen. Als Teil der Sportart oder des Trainings macht man sich somit im religiösem Sinne nicht verantwortlich, wenn man solche Praktiken ausübt. Denn man macht dies hier nicht mit der Absicht ein religiöses Ritual durchzuführen, sondern weil es zur sportlichen Betätigung in dem Moment gehört.

76 Dürfen Frauen an Plätzen wo keine Männer sind schwimmen gehen? Und wie haben sie sich zu bekleiden ?

es gibt keine Bedenken wenn Frauen unter sich schwimmen gehen, in einem sicheren Ort wo sich keine Männer befinden. Die Bereiche des Körpers die man bedecken soll beschreibt man oft als Schambereich. Zwischen zwei muslimischen Frauen sind es die Körperteile zwischen den Bauchnabel bis zu den Knien.  Beim Schwimmen muss dieser Bereich bedeckt sein.

Der Schambereich zwischen einer muslimischen Frau und einer nichtmuslimischen Frau, sind gemäß der schāfiʿitischen und hanafitischen Rechtsschulen, bis auf die Hände und Gesicht, der ganze Körper. Laut malikitischer und hanbilitischer Rechtsschule ist es der Bereich zwischen Bauchnabel und Knien.

Somit muss derjenige, der nach den islamischen Regeln leben möchte, bei der Errichtung einer Strandanlage darauf achten, dass er die Anlagen der Männer und Frauen separat aufbaut. Es muss so platziert werden, das sich die Männer und Frauen weder bei der Garderobe noch beim Schwimmen sehen können. Andernfalls bürgt man sich eine große Verantwortung und Schuld auf. Sowohl die Frauen wie auch die Männer, müssen beim Schwimmen Badeanzüge tragen die den Bereich zwischen Bauchnabel und Knien bedecken, dies sollte dann auch vorbereitet bzw. angeboten werden.

Man sollte eine hohe Mauer ziehen und den Frauen einen Bereich geben von wo man sie auch nicht von außerhalb sehen kann und sie unter sich bleiben können.

Gemäß der malikitischen und hanbilitischen Rechtsschule gibt es keine Bedenken, dass eine Muslimische Frau mit einer nicht muslimischen Frau zusammen schwimmt, vorausgesetzt der Bereich zwischen Bauchnabel und Knien ist bedeckt. Es ist zulässig wenn Personen der anderen zwei Rechtsschulen, in diesen Punkt dieses Verhalten nachahmen. (vgl. Halil GÜNENÇ, Günümüz Meselelerine Fetvalar. II/ 311)

 

77 Dürfen unsere Töchter Auslandssemester bei einer Gastfamilie machen oder an Ausflügen mit der Schule teilnehmen?

die Gebote und Verbote des Islams betreffen die geistig Zurechnungsfähigen und die geschlechtsreifen Muslime. Die Regeln der Bedeckung und des Umgangs mit anderen Menschen bzw. dem anderen Geschlecht gelten ab dem Zeitpunkt auch. Für die Tochter gelten dann auch die Regeln der Verhüllung in dem Kontext. 

Wenn das Kind in einer fremden Familie unterkommt, die wahrscheinlich auch eine andere Religion hat, wird sie logischerweise einen intimen und häuslichen Umgang mit ihr haben. Sie wird ihre Verhüllung nicht ganz aufrechterhalten können, sie wird Schwierigkeiten bei der Ernährung haben und sexuelle Belästigungen oder Übergriffe liegen im Rahmen des Möglichen.

In Anbetracht solcher Schwierigkeiten ist es nicht gerade ideal, die Tochter bei einer anderen Familie unterzubringen, es gibt hierfür auch andere Lösungen. Wenn es keine Alternative zu einem Auslandsaufenthalt zu Bildungszwecken gibt, könnte die Tochter z.B. in einem Internat für Mädchen unterkommen oder in einer Form von WG die nur für Mädchen eingeteilt ist.

Das sind alles wohlgemerkt Situationen wo die Tochter über einen längeren Zeitraum und mit einem festen Aufenthalt wo anders wohnt. Bei einer Reise bzw. einem Schulausflug gilt insbesondere der zeitliche Aufenthalt als Maßstab.

Eine Frau darf ohne die Begleitung einer im religiösen Sinne vertrauten („maḥram“) Person wie etwa der Ehegatte, der Sohn, der Bruder oder der Vater nicht länger als einen Tag verreisen. Es gibt diverse Überlieferungen wo dieser Zeitfaktor verschieden ausgesprochen wird:

Es ist für eine Frau die an Gott und den Tag der Auferstehung glaubt, nicht erlaubt, ohne die Begleitung des Vaters oder des Sohnes oder jemanden den sie religiös nicht ehelichen kann, zu verreisen. (Müslim, Hac: 423)

Der Prophet (s.a.s.) hat es verboten dass die Frau für einen Weg von zwei Tagen ohne ihren Mann oder nahen Verwandten verreist. (Müslim, Hac: 416)

Es ist für eine Frau die an Gott und den Tag der Auferstehung glaubt, nicht erlaubt ohne die Begleitung von jemanden (verwandten) den sie religiös nicht ehelichen kann, für einen Tag bzw. eine Nacht zu verreisen. (Müslim, Hac: 421; Tirmizî, Radâ: 14)

Eine Frau darf nicht ohne einer im religiösen Sinne vertrauten Person einen Tag alleine verreisen, aber sie darf für einen kürzeren Zeitraum alleine verreisen. (Umdetü’l-Karî, VII/130)

Eine Frau darf also alleine an einem Tagesausflug mit der Schule teilnehmen aber nicht alleine über einen längeren Zeitraum verreisen, es sei denn sie ist in Obhut ihrer Verwandten oder ihres Ehegatten oder wohnt für den Zeitraum (z.B. beim Auslandssemester) mit anderen Frauen, also distanziert von anderen Männern. Durch diese Bestimmung soll die Frau geschützt werden. Denn neben den inneren Versuchungen eines Menschen, kommen auch Faktoren von außen hinzu. Als Muslime haben wir die Pflicht, uns von der Sünde zu distanzieren. Wenn man weiß oder erahnen kann, dass es in solchen Ausflügen zu sündhaften Verhalten kommt, greifen eben diese Verbote ein um präventiv zu agieren. Nun betrifft dieses Prinzip nicht alle Ausflüge zwingend gleichermaßen. Ein Ausflug zum Zoo ohne Übernachtung ist nicht gerade vergleichbar mit einem dreitägigen Aufenthalt im Ausland, wo die Jugendlichen im engen Raum zusammen übernachten, wahrscheinlich Alkohol konsumieren und feiern. In diesem Szenario ist das Verbot und auch die Begründung dafür klar. Ein Ausflug zu einem Musem oder dem Zoo ist allerdings nicht etwas was pauschal zur Sünde führt oder den Glauben eines Menschen attackiert. Da gerade in solchen Situationen oft auch die religiöse Erwartung mit der Erwartung einer jeweiligen Institution kollidiert, ist es wichtig in den Dialog zu gehen und genau zu erklären, wo das Problem ist und was verhandelbar oder unverhandelbar ist. Dann kann es einfacher gelingen, zur einer Einigung zu kommen.  
 

78 Können sie uns Alles Wissenswerte zum Thema Aqiqa Opfer sagen?

man nennt die ersten Haare auf dem Kopf des Neugeborenen "Aqīqa" und nach 7 Tagen werden die Haare auf dem Kopf des Neugeborenen abrasiert (ganz oder teilweise) und anschließend wird das Kind benannt. Als Ausdruck der Dankbarkeit wird ein Tier als Opfer geschlachtet, daher kommt auch der Begriff Aqīqa für dieses Opfertier.

Hz. Āʾiša (r.a.) überliefert:

Der ehrenwerte Prophet befiehl uns für männliche Kinder zwei und für weibliche Kinder ein Schaf (als  Aqīqa) zu schlachten. (İbn Mâce hadis no: 3163, Zebâih, no: 1515)

Hz. Āʾiša (r.a.) überliefert auch, dass der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) nach dem 7. Tag der Geburt seiner Enkel ein Opfertier geschlachtet und sie danach benannt hat. (Tecrid-i Sarih Tercümesi, XI/401)

Dieser Opfertier kann ab der Geburt des Kindes bis hin zu Beginn der Geschlechtsreife des Kindes geschlachtet werden. Es empfiehlt sich aber am 7. Tag der Geburt des Kindes dies zu tun, da dies gesegneter ist.

Es ist Brauch die Knochen des Tieres nicht zu zerbrechen, sondern das Fleisch an den Gelenken zu schaben und zu kochen/braten und die Knochen später zu vergraben. Dahinter steckt die Absicht, dass das Kind gesund sein soll und dies ist eine Art Gebet dafür. So wie der Geber des Opfertieres selbst vom Fleisch des Tieres essen kann, so kann auch die Familie davon essen. Ein Teil wird den Bedürftigen gespendet.

Die arabischen Stämme haben, bevor sie den Islam kennenlernten, nur für ihre Söhne ein Opfertier geschlachtet, für die Töchter gab es keine Zeremonie. Der Islam sorgte durch diese Neuerung auch für eine Wertschätzung der Mädchen. 

Aus einer Überlieferung geht hervor:

Für ein männliches Kind müssen zwei sich gleichende/ebenbürtige Opfertiere geschlachtet werden, für ein weibliches Kind muss ein Opfertier geschlachtet werden. Es macht kein Unterschied, ob das Tier männlich oder weiblich ist. (Ebû Dâvud, Edâhî 21, 2834, 2835, 2836; Tirmizî, Edâhî 17, (1516); Nesâî, Akîka 3, 7, 165)

1) Diese Überlieferungen zeigen die Unterschiede der zu schlachtenen Opfertiere bei männlichen und weiblichen Kindern auf. Bei männlichen Kindern sprechen wir von zwei Tieren und bei weiblichen Kindern von einem Tier. Für das männliche Kind müssen die Tiere alle Bedingungen eines Opfertieres erfüllen und sie dürfen in dem Sinne keine Mängel haben. Dies gilt für beide Tiere gleichermaßen.

2) Nach dieser Überlieferung handelnd urteilen die Gelehrten, dass für die männlichen Kinder zwei Schafböcke geschlachtet werden sollen und dabei bekräftigen sie ihre Ansicht mit manchen Indizien außerhalb der Überlieferungen. Sie sagen: "Unser Gesetz urteilt für die Hälfte der Frau im Erbe, im Zeugnis und in der Religion".

3) Auch wenn die Überlieferung vom äußerlichen Wortlaut das Opfern eines Tieres für das Kind als zwingend ("Wāǧib") darstellt, haben die Gelehrten bezogen auf das Thema auch weitere Überlieferungen wahrgenommen und sind zum Schluss gekommen, dass es nicht zwingend ist. Lediglich die zahiritische Schule spricht sich dafür aus, dass das Schlachten eines Tieres zwingend ist. Bis auf die hanafitische Rechtschule, sprechen sich die drei Rechtsschulen dafür aus, dass das Schlachten der Sunna entspricht. Die hanafitische Schule deklariert das Schlachten als erlaubt und lobenswert. Demnach ist es keine Sünde, wenn man kein Opfertier als Aqīqa schlachtet. 

Nach der mehrheitlichen Meinung der Gelehrten ist es ausreichend für männliche und weibliche Kinder jeweils ein Tier zu schlachten. Diese Überlieferung belegen dies. Nach den Überlieferungen haben nämlich viele wichtige Persönlichkeiten dies so gehandhabt, darunter Abdu-l-llah ibn ʿUmar, der dafür berühmt ist der Sunna des Propheten (s.a.s.) akribisch zu folgen. Abdu-l-llah ibn ʿUmar gab jedem aus seiner Familie immer nur ein Opfertier als Aqīqa, wenn er nach einem Tier gefragt wurde. Für jedes seiner Kinder, ob männlich oder weiblich, schlachtete er ein Tier. Eine Überlieferung besagt:

Es erreichte mich, dass ʿAlī b. Abī Ṭālib (r.a.) dies auch so gehandhabt hat. (Muvatta, Akîka 4, 2, 501)

Diese Überlieferung ist ein Indiz dafür, dass ein Tier für das Kind, ungeachtet des Geschlechts, ausreicht. Die Urväter unserer Religion haben dies ebenso getan.

Abdu-l-llah ibn ʿabbās Überliefet:

Als Aqīqa hat der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) für seine Enkel Ḥasan und Ḥusain jeweils ein Schaf geschlachtet. (Ebû Dâvud, Edâhî 21, 2841)

Diejenigen, die die Position vertreten, für Kinder beidem Geschlechts reicht ein Tier, berufen sich auf diese Überlieferungen.

Die Bedingungen für das Opfertier:

Das Tier darf nicht blind auf beiden oder auf einem Auge sein. Die Mehrheit der Zähne darf nicht ausgefallen sein. Die Hörner oder eines der Hörner dürfen nicht am Ansatz abgebrochen sein. Die Ohren oder der Schwanz des Tieres muss überwiegend vorhanden sein, der Großteil darf also nicht abgeschnitten sein. Die Mehrheit der Euter/Zitzen darf nicht abgeschnitten sein, es darf kein Tier sein, dass von Geburt aus keine Ohren oder keinen Schwanz hat. Der Prophet (s.a.s) hat es verboten, als Brauch auf das Haupt Blut zu schmieren. (Ebu Dâvud, Edahî, 20) Er befohl, Gold oder Silber im Gewicht der abrasierten Haare zu spenden. Da das Wort Aqīqa der Bedeutung "Aufmüpfigkeit gegen die Eltern" gleichkommt, hat der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) dies mit dem Wort "Nasika" ersetzt, was "Gehorsam und Gottesdienst" bedeutet. (İbn Hanbel, II/182)

Nach der schaafitischen und hanbalitischen Schule wird das Fleisch vom Knochen genommen und gekocht/gebraten, ohne dabei die Knochen des Tieres zu brechen, als Wunsch für die Gesundheit des Kindes. Dies ist gelobt. Nach den anderen Rechtsschulen wird gelobt, die Knochen des Tieres zu zerbrechen, damit das Kind bescheiden wird und frei von weltlichen Ambitionen und Habgier wird. In dem Fall hängt die Handlung von der Absicht ab. Es empfiehlt sich je nach Absicht entsprechend dem Urteil der Rechtsschulen zu handeln.

79 Ist es erlaubt Silber- oder Goldbesteck zu haben/benutzen?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Über den Besitz und den Handel von Hausmitteln aus Gold oder Silber gibt es Uneinigkeiten. Nach hanafitischer Rechtsschule gibt es kein Einwand für das Besitzen von goldenen/silbernen Hausmitteln wie etwa Schalen oder Besteck zum Zwecke der Nutzung, auch gibt es kein Einwand für den Handel mit diesen Gegenständen.(1) 
Nach schafiitischer Rechtschule gibt es zwei Ansichten über den häuslichen Besitz und den Handeln von solchen Hausmitteln welche aus Gold oder Silber bestehen. Der einen Ansicht zufolge ist sowohl das Nutzen als auch das Besitzen sowie das Handeln damit bzw. das Herstellen nicht erlaubt. Nach der anderen Ansicht ist das Handeln und das Herstellen sowie das Aufbewahren zu Hause unbedenklich.(2)

Bei Hausmitteln die mit Gold/Silber beschichtet sind, sind diese Gegenstände nicht als Gold und Silber anzusehen, da in Relation die nicht goldene/silberne Materie des Objekts überwiegt. Aus diesem Grund ist es erlaubt solche Gegenstände zu benutzen.


Quellen aus dem türkischen Raum:


1-İbn-i Abidin, c. 5, s. 217
2-el-Mühezzeb, c. l, s. 11-12
Halil GÜNENÇ, Günümüz Meselelerine Fetvalar I. 357

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 

80 ist es haram sich länger nicht am Körper zu rasieren? In welchen Abständen und Bereichen gilt die Körperhygiene?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Von Abu Hurayra wird berichtet:

Die Rasur des Intimbereichs, die Beschneidung, das Kürzen des Barts, die Rasur der Achselhöhlen und das Schneiden der Nägel gehört zur Natur des Menschen (es sind also Prinzipien, die sämtliche Propheten seit jeher beherzigten) (vgl. Neylu’l-Evtar,1/108)
Die in der Überlieferung aufgezählten Punkte entsprechen in allen Rechtsschulen der Sunna (vgl. Zuhaylî, el-Fıkhu’l-İslamî, 1/306-308).

Darüber hinaus entspricht es auch der Sunna diese Körperhygiene einmal wöchentlich durchzuführen. Es gibt Überlieferungen die darauf hinweisen dass der Prophet (s.a.s.) dies an Freitagen oder Donnerstagen erledigte. (vgl. Zuhaylî, a.g.e. I/311). 
Diese Punkte der Körperhygiene mehr als 40 Tage zu unterlassen ist laut allen Rechtsschulen verpönt („makrūh“) (vgl. Zuhaylî, el-Fıkhu’l-İslamî, 1/311).

Laut hanafitischer Rechtsschule ist dies stärker verpönt (vgl. Cezerî, el-Fıkhu ala’l-Mezahibi’l-arbaa, 2/45).

 

Selam & Dua
Fragenandenislam - Team

 

81 Was ist Shirk? Welche Arten von Shirk gibt es?

 

das Wort Schirk (širk) bedeutet soviel wie Beigesellung oder Teilhabe und stellt das Gegenteil zum Wort Tauḥīd (etwa Monotheismus) dar. Der Begriff šarīk (pl. šurakā) kann mit Partner oder Teilhaber übersetzt werden. Im gnadenreichen Koran werden die Menschen dazu aufgerufen, sich zu der Einheit Gottes, also zum Tauḥīd zu bekennen. So ist es dem Menschen sowohl untersagt Gott in seinem Wesen, seinen Eigenschaften und seinen Handlungen etwas beizugesellen, einen Partner neben ihm zu denken, als auch mit Blick auf gottesdienstliche Aspekte (ʿIbāda) etwas anderes anzubeten als ihn.

So wird der Schirk im Koran als ein „gewaltiges Unrecht“  (Sure Luqmān, 13) beschrieben und klargestellt, dass Allah „gewiss nicht vergibt, dass man ihm etwas beigesellt“ (Schirk), während Er alle anderen Sünden - wem Er will - vergibt. (Sure an-Nisāʾ , 48)
Denn Gott hat den Menschen als Sachwalter auf Erden bestimmt und alles auf der Erde ihm anvertraut (Vgl. 2:29-30;). Wenn dem so ist, wie kann es dann sein, dass der Mensch anstelle von Gott, dem Schöpfer allen Seins, sich Dinge zu Götzen beziehungsweise Göttern nimmt und anbetet, obwohl diese - wie er selbst auch - von Allah erschaffen sind und zusätzlich dazu auch für den menschlichen Nutzen da sind?

Da der Schirk also den Menschen derart erniedrigen würde und ein Hindernis für die Verbindung zu Allah darstellen würde sowie auch für den Zugang zu der - für den Menschen im Eigentlichen vorgesehenen - ehrenvollen Stellung unter den Geschöpfen, gilt der Schirk als die größte aller Sünden. So teilt Gott uns mit, dass er jenen, die ihm etwas beigesellen, also Schrik begehen, niemals vergeben wird.

Schirk hat viele Varianten:

Širk al-İstiqlāl:

Diese Art des Schirk bezeichnet die Vergötterung und Anbetung von Gestirnen, Himmelswesen, Naturphänomenen, Lebewesen oder Dingen. Da man auf diese Weise Allah Dinge beigesellt beziehungsweise seine Göttlichkeit leugnet - sei es mit einem oder mehreren Gottesvorstellungen - wird dies als „Şirk-i İstiklâlî“ bezeichnet.
Hierzu zählen unter anderem auch dualistische Gottesvorstellungen wie innerhalb des Zoroastrismus, des Manichäismus oder des Daoismus.

Širk al-Tabʿī:

Hierbei geht es um die Vorstellung, dass mehreren Entitäten Göttlichkeit zuzuschreiben ist beziehungsweise die Wesenseinheit Gottes sich aus mehreren Personen oder Dingen zusammensetzt. Die im Christentum später eingeführte (ab 325 n. Chr.) Trinität wird dieser Kategorie zugeordnet. Die Trinitätslehre geht von einer Dreifaltigkeit Gottes aus, der zufolge Gott der Vater, Jesus Christus der Sohn und der Heilige Geist (Geist Gottes den Maria empfing) als drei voneinander verschiedene Personen oder Hypostasen die eine Wesenseinheit Gottes darstellen sollen.

Širk al-Taqrīb:

Bei dieser Art des Schirk werden neben dem Glauben an einen Gott als universellen Schöpfer, Götzen und Abgötter verehrt und angebetet. Auf diese Weise erhoffen sich die Menschen dieser paganen Glaubensrichtung die Fürsprache dieser Götzen bei Gott und sehen diese als Mittel um dem Schöpfergott näher zu kommen. Diese Art des Götzendienstes war während des Aufkommens des Islam stark verbreitet und wird im Koran an vielen Stellen stark kritisiert. (Vgl. 6:71; 6:136-139; 7:132; 7:191; 7:195; 14:30; 22:12-13; 25:3; 29:25;)

Dass Menschen innerhalb mancher Gruppen und Gesellschaften ihr Oberhaupt oder einen für sie besonderen Menschen sich zum Herren nehmen, ihre Anweisungen und Wünsche blind befolgen und diese über die Normen Allahs stellen, ist ebenfalls eine Variante des Schirk. So werden die Juden und die Christen im Koran kritisiert, da sie die eigenständigen Gebote und Verbote ihrer Rabbiner und Priester über die normativen Bestimmungen Gottes (aus ihren Offenbarungsschriften) gestellt haben. (Vgl. 9:31)

So wird in folgendem Vers auf diese Arten des Schirk hingewiesen:

„dass wir Allah (c.c.) allein dienen, Ihm nichts beigesellen und sich nicht die einen von uns die anderen zu Herren nehmen neben Allah.“ (Sure 3:64)

Der Koran weist auch auf eine verdeckte, nicht offenkundige Art des Schirk hin, wonach die blinde, unersättliche und willkürliche Befolgung seiner Triebe und Gelüste ebenfalls in den Bereich des Schirk geht. So heisst es im gnadenreichen Koran:


„Hast du den gesehen, der sich seine Neigung zu seinem Gott nimmt?" (Sure 25:43)

Daher sollte sich von jeder offenkundigen und verdeckten Art des Schirk ferngehalten werden, denn nur so kann der wahrhaftige Tauḥīd erreicht werden.

Alle Arten der Beigesellung wie unter anderem in polytheistischen Glaubensrichtungen, dualistischen Vorstellungen oder die Aufteilung eines göttlichen Wesens in mehrere Manifestationen (z.B. Trinitätslehre im Christentum) werden im Koran stark kritisiert und abgelehnt. Somit kann der wahre Gehorsam und die einzige Anbetung nur Allah gegenüber stattfinden, da er als Schöpfer allen Seins der einzig Anbetungswürdige ist. Hierbei sollte auch beachtet werden, dass blinder und absoluter Gehorsam gegenüber anderen Menschen oder den eigenen Begierden eine Art des Schirk darstellen kann. All diese Aspekte werden im Koran an zahlreichen Stellen thematisiert. (Vgl. Ali Arslan Aydın, İslam İnançları, (Tevhid ve İlm-i Kelam), Gonca Yayınları: S.289-291)

 

82 Ich fühl mich innerlich dem Islam verbunden und würde eigentlich auch gerne konvertieren. Doch habe ich zuvor in meinem Leben shirk begangen. Dies ist die schwerwiegendste Sünde, kann ich denn jetzt überhaupt noch konvertieren?

die Barmherzigkeit Gottes ist unerschöpflich. Es gibt keine Sünde die so groß wäre, als dass Gott sie nicht vergeben könnte. Darunter fällt auch der Götzendienst. Somit ist die Tür der Vergebung immer offen. Die einzige Bedingung ist es mit aufrichtigem Herzen Buße zu tun und Reue zu zeigen. So ist es möglich dass ein Mensch fehlgeleitet ist und gesündigt hat bzw. sündigt. Dies bedeutet aber nicht dass er nie wieder auf dem Pfad der Rechtleitung finden kann und dass sein Verderben bereits besiegelt ist. Die in der Vergangenheit getätigten Sünden eines Menschen sind also kein Hindernis für seine Rechtleitung in der Zukunft. Daher ist jeder Mensch, sofern er in den Islam eintritt wie ein neu geborenes Baby erstmal rein und frei von Sünden. Seine früheren Sünden werden aufgehoben. Dieser Text könnte hierzu auch gelesen werden; http://www.fragenandenislam.com/soru/gott-vergibt-keinen-g%C3%B6tzendienst-shirk-jedoch-wird-der-sura-nisa-153-davon-gesprochen-dass-g%C3%B6tz 

83 Manche Firmen/Kampagnen bieten Verlosungen gegen eine Sms oder ähnliches an. Ist es erlaubt hieran teilzunehmen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Bei solchen Verlosungen mit einer Nachricht wie dieser teilzunehmen, ist genauso wie ein Lotterielos zu kaufen. Denn anstatt den üblichen Preis zu nehmen, nehmen einige Firmen den doppelten Betrag einer Nachricht. Es wäre zulässig, wenn man über das Internet an einer kostenlosen Verlosung teilnehmen würde, da hier kein Profit oder ähnliches erkennbar ist.

Es wäre wiederum unzulässig wenn Geschenke empfangen werden, die mit dem Geld von den Nachrichten der teilnehmenden Personen finanziert werden. 

Da es jederseits verdächtig ist, empfehlen wir Ihnen lieber nicht teilzunehmen.

Über dieses Thema kann man die Firma um eine Erklärung bitten.

Seitens der Firma und den Kunden ist es zulässig, wenn man hier eine Kampagne oder eine Verlosung gestaltet, die diesem Maß entspricht und somit keinerlei Form eines Glücksspiels darstellt. Die bestimmende Maxime ist also, dass die Firma keinen Profit aus der Teilnahme der Kunden zieht und somit kein Glücksspiel entsteht.


Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

84 Ist es erlaubt in Moscheen und Gebetsräumen über weltliche Dinge zu reden?

 

O Kinder Adams, legt euren Schmuck bei jeder Moschee an, und eßt und trinkt, aber seid nicht maßlos. Er liebt ja die Maßlosen nicht. (Sura al-Aʿrāf 31)

Das Wort "Schmuck" könnte man hier bestens im Sinne von Anstand verstehen. Der Zweck der Errichtung von Moscheen und Gebetsräumen ist das Anbeten Gottes, sowie der Gottesdienst allgemein. Aus dieser Perspektive ist es unsittlich und nicht schön, laut und auf eine störende Weise Gespräche zu führen, mit schlechten Gerüchen die Anderen zu stören oder auf ungehobelte und grobe Weise nach vorne in die erste Reihe gehen zu wollen und dabei die anderen bereits Sitzenden anzustoßen.   

Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) trat mit dem rechten Fuß in den Gebetsraum ("Masǧid")  ein und sprach ein Gebet ("Euzü billahi azimi vebacehehe ekrame vesalihinehü agdıma eşşeydani ercaim."). Im Gebetsraum betete er 2 Rakʿāt als Respekt gegenüber der Moschee. (Vgl. İbn Kesir, Tefsir, V / 106)

Es ist nicht verboten, über weltliche Dinge in der Moschee zu reden, es ist aber verboten in der Moschee zu kaufen und zu verkaufen. Es ist verpöhnt ("makrū h") in der Moschee laut zu reden. Der Lehrer bzw. Imam in der Moschee oder der Gebetsrufer kann im Rahmen seiner Funktion jedoch zu gegebenen Anlässen oder Notwendigkeiten die Lautstärke seiner Stimme steigern. Mit der Bedingung, die Betenden nicht zu stören, darf man auch im Rahmen von Huldigungen ("Ḏikr") oder Rezitationen lauter werden. In der Moschee bzw. dem Gebetsraum darf man einem Imam Fragen stellen und von ihm unterrichtet werden. 

Es ist als verpöhnt eingestuft, in Moscheen handwerkliche Berufe (wie z.B. die
Schneiderei) auszuüben. Es gibt unterschiedliche Meinungen zum Thema, ob gegen Bezahlung/Versoldung arbeitende Imame, die die Moschee als Bildungstätte auch außerhalb der Dienstzeit nutzen und gegen Bezahlung Religionsunterricht bzw. Kurse zur religiösen Ausbildung anbieten. Mehrheitlich wird dies nicht als verpöhnt angesehen, selbiges gilt für solche Aktivitäten, die unbezahlt wären.
 
Wie sähe es aus, wenn wir ein großes Gebäude hätten und der Großteil dieses Gebäudes normal genutzt wird und z.B. nur das Erdgeschoß als Moschee genutzt wird, gelten diese Regeln auch dann?

Wenn eine der Wohnungen oder eine Etage für den Zweck einer Moschee zugewiesen wird und für die Öffentlichkeit, so wie für die Bewohner des Gebäudes zugänglich gemacht wird, dann gelten auch hier die erwähnten Regeln. Da dies dann eine vollwertige Moschee wäre, gelten die gleichen Verhaltensregeln und Rechtssprechungen.

Falls dies nicht der Fall wäre und die Etage oder der Raum nur zugänglich ist, wenn das Gebäude selbst auch zugänglich ist, man also nur zu bestimmten Zeiten in den Gebetsraum eintreten kann, dann gelten die Regeln nicht auf die selbe Weise. Denn dann haben wir keine öffentlich zugängliche Moschee vorliegen, sondern prinzipiell einen privaten Raum. Man sollte jedoch niemanden wegschicken, der dort in dem Moment beten wollte. (Fetâvâ-yi Kaadıhan - Fetâvâ-yi Hindiyye, l / 110)

(Vgl. Celal Yıldırım, Kaynaklarıyla İslam Fıkhı, Uysal Kitabevi: 1/373-374)

85 Welche Hinweise gibt es dafür, dass die Bereich der Verhüllung zwischen Männern vom Bauch bis zum Knie geht?

Liebe Leserin, lieber Leser

 

Nach den Rechtslehren der hanafitischen, malikitischen, shafiitischen und hanbalitischen Rechtsschulen liegt der Bereich der Verhüllung unter Männern zwischen dem Bauch und den Knien. Nach hanafitischer Rechtsschule gehört die Kniescheibe auch noch zum Bereich der Verhüllung, dies würde passender für die Frömmigkeit erscheinen.

 
Es sind eher die Überlieferungen die zu etwaigen Meinungsverschiedenheiten in diesem Thema führen. Denn in den Versen des Qurʾān wird diese Fragestellung nicht explizit durch ein Ausspruch fixiert. Im Vers wird impliziert dass die Geschlechtsorgane verdeckt werden, über weitere Bereiche des Körpers wird nicht detailliert berichtet (vgl. Sura al-Aʿrāf 26).


Durch die Überlieferungen erhalten wir allerdings genauere Aussprüche zum Thema. Nach einer Überlieferung unseres ehrenwerten Propheten (s.a.s.) lautet es, dass der Bereich der Verhüllung unter Männern zwischen den Knien bzw. der Kniescheibe und den Hüften liegt (vgl. Müsned, III, 478). Mann kann den türkischen Begriff "Uyluk" der hier in der Überlieferung vorkommt auch mit Schenkel oder Oberschenkel übersetzen. Demnach würde man also den Oberschenkel bedecken. 
Laut einer anderen Überlieferung ist es eine Pflicht für den Mann sich zu bedecken und der Bereich dessen Betrachtung verboten ist liegt zwischen dem Bauch und den Knien (vgl. Ebû Dâvûd. "Libâs", 37; Dârekutni, 1, 230, 231).


Dementsprechend ist das Entblößen des Bereichs zwischen dem Bauch und den Knien/Kniescheiben des Mannes verboten und folglich darf kein Mann oder Frau außer dem Ehepartner auf diesen Bereich blicken, außer es gäbe eine Notwendigkeit dafür.
Neben diesen Überlieferungen gibt es auch Überlieferungen nach denen der Prophet (s.a.s.) nicht in diesem Sinne bedeckt war bzw. seine Schenkel waren sichtbar und er hat es Besuchern in diesem Zustand erlaubt zu ihn zu kommen. (vgl. Buhârî, "Salât", 12; Müslim, "Fezâ'ilü's-sahâbe", 26; Beyhaki, II, 231; Şevkânî, II, 71).


Manche zahiritische und sunnitische Gelehrte stützen sich auf diese Überlieferung und besagen, die Schenkel gehören nicht zum Bereich der Verhüllung (vgl. İbn Kudâme, 1, 578; Makdisî, 1, 456; İbn Rüşd, Bidâyetul-müclehid, 1, 99; Ebu'l-Velîd b. Rüşd, XVIII, 277; İbn Hazm, III, 210-213).


Bei Buḫārī ("Salât", 12) wird die Überlieferung in der die Schenkel nicht zum Bereich der Verdeckung gehören hinsichtlich seiner Belegbarkeit als stärker eingestuft, während die Überlieferung in der die Schenkel zum Bereich der Verdeckung gehören passender erscheinen, wenn es um das Prinzip der Vorsorge oder der Behutsamkeit hinsichtlich religiöser Fragestellungen geht. So erkennt Buḫārī beide Überlieferungen an und kommt zu diesem Konsens.    
(Vgl. TDV İslam Ansikolpedisi, c. 3, s. 125-126, AVRET maddesi, İstanbul, 1991)

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 

86 Ist das Essen von Tieren wie etwa Heuschrecke, Igel, Schnecke, Krabbe, Krake, Muschel usw. erlaubt?

Liebe Leserin, lieber Leser,

 

Ist es erlaubt Heuschrecken zu essen?

Alle Glaubensschulen sind sich einig, dass es erlaubt ist Heuschrecken zu essen. Einzig in der Reinigung/Säuberung des Tieres gibt es Unstimmigkeiten. Laut den malikiitischen Gelehrten ist das Essen des Tieres ohne es vorher gereinigt zu haben nicht erlaubt. Bei der Heuschrecke funktioniert das wie folgt, entweder man reißt ihr den Kopf ab, oder man grillt oder kocht sie lebend. Eine tote Heuschrecke zu essen ist nicht erlaubt. (1) Bei allen anderen Glaubensschulen gibt es so eine Regelung nicht. (2)

Über das Essen von Heuschrecken gibt es eine Überlieferung unseres Propheten (s.a.s.)

Der Prophet (s.a.s.) und ich waren sechs oder sieben Mal zur Schlacht aufgebrochen. Während der Schlacht haben wir zusammen Heuschrecken gegessen (3)

In einer anderen Überlieferung heißt es:

Die Heuschrecken sind die zahlreichsten Soldaten von Allah. Ich werde sie weder essen, noch werde ich es verbieten sie zu essen. (4)

Der Gelehrte Abū Dāwūd hat diese Überlieferung zwar in seinem Werk aufgenommen, aber auch darauf hingewiesen, dass die Kette der Überlieferer an gewisser Stelle lückenhaft ist.

Fische oder ähnliche Tiere aus dem Meer sowie wie die Heuschrecke werden nicht geschlachtet. Also ein nicht geschlachtetes totes Tier dieser Art darf ohne Bedenken gegessen werden.

Als der Prophet (s.a.s.) gefragt zum Meereswasser befragt wurde, sagte er: ,,Das Wasser ist rein, und seine Toten (Tierwesen) sind ḥalāl". (5)

Da die Schlachtung einer Heuschrecke umständlich ist, darf man die Heuschrecke auch tot essen. Die erste angebrachte Überlieferung bestärkt dies. (6)

Aus allen Überlieferungen wo es um Heuschrecken geht, ist die erste hier abgebildete Überlieferung von Ibn Abi Awfa die authentischste. Aus diesem Grund gibt es unter Gelehrten einen Konsens darüber, dass Heuschrecken gegessen werden dürfen. (7)

 

Darf man Schnecken essen ?

Alle fischartigen Lebewesen die im Wasser leben und bei denen es unmöglich ist außerhalb des Wassers zu überleben, sind zulässig. Alles andere ist unzulässig. Dementsprechend ist es nicht erlaubt Nilpferde und Seelöwen zu essen. Muscheln, Austern, Hummer und Schnecken sind auch verboten. Leider essen viele Menschen diese Tiere trotzdem völlig unbedacht.

Die shafiitische Rechtsschule erlaubt es, alle Lebewesen die im Wasser leben und auf dem Land nicht überleben können zu essen. Auch wenn sie nicht fischartig sein sollten (Vgl. Halil GÜNENÇ, Günümüz Meselelerine Fetvalar II/241).

 

Darf man einen Igel essen ?

Einige Lebewesen die augenscheinlich und äußerlich eher unappetitlich sind, dürfen auch nicht gegessen werden. Unter anderem gehören hierzu: Mäuse, Ratten, Skorpione, Schlangen, Zecken, Frösche, Meer oder Landschildkröten, Bienen, Schmeißfliegen, Mücken, Maulwürfe, Igel, Läuse, Flöhe und ähnliche Käfer.

 

1. Sahnûn, el-Müdevvene, C:II, s: 57; Haraşî, el-Haraşî alâ Muhtasari Seyyidi Halil, C:III, s: 25.

2. Bkz.: Şâfiî, el-Ümm, C:II, s: 366; Kâsânî, Bedâiu’s-Sanâi’, C:V, s: 36; İbn Kudâme, el-Muğnî, C:XI, s: 42; İbn Hazm, el-Muhallâ, C: VI, s: 120.

3. Buhârî, Sayd, 13; Müslim, Sayd, 52; Ebû Dâvûd, Et’ime, 22; Tirmizî, Et’ime, 22; Nesâî, Sayd, 37.

4. İbn Mâce, Sayd, 9; Ebû Dâvûd, Et’ime, 35.

5. Ebû Dâvûd, K. et-tahâreh, 41; Nesâî, K. et-Tahâreh, 46; Tirmizi, K. et-Tahârah, 52.

6. Tirmizi, K. el-Et'ıme, 22; Buharî, K. ez-Zebâih, 13; Nesâî, K. es-Sayd, 37.

7. Ahmet Naim, Kamil Miras, Tecrîd-i Sarîh Tercemesi ve Şerhi C:XII, s: 18;

 

Selam & Dua

Euer Fragenandenislam - Team

 

87 Was ist Bidʿa, was ist es nicht?

von Zeit zu Zeit kommt es dazu, dass neuartig wahrgenommene Dinge als verwerfliche, mit dem Islam in Widerspruch stehende Bidʿa („Neuerung“) bezeichnet werden. Daher ist es umso wichtiger zu wissen, was genau als Bidʿa gilt, damit nicht jede Neuheit als solche kategorisiert wird. So hört man häufig Aussagen wie:

„Das Tragen eines Hemdes ohne Kragen ist Sunna, ein Hemd mit Kragen hingegen Bidʿa;“ „Auf dem Boden zu sitzen ist Sunna, auf dem Sofa zu sitzen hingegen Bidʿa;“ „Ohne Mikrofon zum Gebet zu rufen (aḏān) ist Sunna, das Mikrofon dabei zu benutzen hingegen Bidʿa;“ „Mit einer Gebetskappe (Takke) und Turban zu beten ist Sunna, ohne Kopfbedeckung zu beten hingegen Bidʿa;“

Auch wenn hierbei häufig die Erhaltung der Sunna beabsichtigt wird, führen derartig voreilige Beurteilungen zu Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern und Glaubensgeschwistern sowie zu unberechtigten Beschuldigungen Andersdenkender.

Unter den islamischen Gelehrten wurde die Bidʿa-Thematik unter Berücksichtigung des Lebens sowie der Sunna des Propheten (s.a.s) in vielerlei Hinsicht erarbeitet und in ihren Werken beschrieben. Hierbei fokussierten sie sich sowohl auf die allgemeine Bedeutung des Begriffs Bidʿa als auch auf Unterscheidungen im Spezifischen.

So findet sich bei unter anderem aš-Šāfiʿī, an-Nawawī und Ibn ʿĀbidīn inhaltlich die Beschreibung: „Bidʿa ist all das, was nach dem Gesandten Gottes (s.a.s.) aufgekommen ist.“ Demnach ist Bidʿa also zunächst einmal ein weit gefasster Begriff und impliziert sowohl Aspekte der Religion als auch Praktiken und Bräuche aus dem alltäglichen Leben. In Zusammenhang damit wird folgende Überlieferung angeführt:

„Wer meine Sunna aufrechterhält und den Menschen dazu verhilft sich nach ihr zu richten, der wird ohne Abstriche denselben derer Lohn erhalten, denen er zur Ausübung der Sunna verholfen hat. Und wer eine Neuerung erfindet und Schuld daran hat, dass andere nach dieser Bidʿa handeln, dem werden ohne Abstriche dieselben Sünden derer auferlegt, denen er zur Ausübung der Bidʿa verholfen hat.“ (Ibn Māǧa, Muqaddima, 15)

Gleichzeitig unterscheiden die Gelehrten spezifisch betrachtet die Bidʿa in zwei Kategorien: die gute Neuerung (bidʿa ḥasana), und die verwerfliche Neuerung (bidʿa sayyi’ah). So sind beispielsweise Dinge wie der Bau von Minaretten und Lehreinrichtungen gute, erlaubte Neuerungen, auf Gräbern Kerzen anzuzünden dagegen verwerfliche Neuerungen. Demnach handelt es sich bei den in den Überlieferungen thematisierten Neuerungen (Bidʿa) um die Kategorie der verwerflichen Neuerungen (bidʿa sayyi’ah). Als ʿUmar b. al-Ḫaṭṭāb (r.a.) sieht, dass in der Prophetenmoschee (al-Masǧid an-Nabawī) das Tarāwīḥ-Gebet gemeinschaftlich verrichtet wird, soll er auf gute und gebilligte Neuerungen (bidʿa ḥasana) hinweisend gesagt haben:

„Welch schöne Neuheit (Bidʿa) dies ist.“ (Buḫārī, Tarāwīḥ, 1) 

Bei einigen Gelehrten, die den Begriff Bidʿa enger fassen, wie unter anderem Imām Mālik, Badr al-Dīn al-ʿAynī, al-Baihaqī, Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī, Ibn Ḥaǧar al-Haitamī, Imam Birgiwi und Ibn Taymiyya findet sich sinngemäß die Definition: „Bidʿa bezeichnet jegliche Neuerungen in religiösen Angelegenheit nach dem Ableben des Gesandten Gottes (s.a.s.), die Zufügungen oder Abstriche in der Religion darstellen.“ Diesem Verständnis nach fallen allerart Neuerungen ohne religiösen Charakter gar nicht erst unter die Kategorie Bidʿa, sodass neue Gewohnheiten und Bräuche außerhalb des Begriffs Bidʿa behandelt werden. Diese Ansicht stützt sich auf Überlieferungen wie:

„Das Schlimmste sind die nachträglich erfundenen Dinge.“ (Muslim, Ǧumʿa, 43)

„Alles was nachträglich eingeführt wird ist Bidʿa.“ (Ibn Māǧa, Muqaddima,7)

„Jede Neuerung (Bidʿa) ist Irrtum.“ (Muslim, Ǧumʿa, 43)

„Hütet euch vor den neu eingeführten Dingen, denn alles Neueingeführte ist eine Neuerung (Bidʿa) und jede Neuerung ist Irregehen. So haltet fest an meiner Sunna und an der Sunna meiner vorbildhaften rechtgeleiteten Kalifen.“ (Abū Dāwūd, Sunna, 5)

Dieselbe Ansicht befürwortet der im Bereich Uṣūl al-fiqh (Methodologie der Normenlehre) profilierte aš-Šāṭibī, der Bidʿa als einen nachträglich dargebotenen religiösen Weg erachtet, indem er sinngemäß konstatiert: „Der Grund dafür, dass sich jemand eine religiöse Neuerung (Bidʿa) als Weg nimmt, ist seine Absicht Allah noch besser dienen zu können. Dinge, die keine religiösen Inhalte betreffen oder nicht als religionsbezogen erachtet werden, werden nicht als Neuerungen (Bidʿa) betrachtet. Beispielsweise ist es keine Bidʿa, wenn jemand sich selbst etwas untersagt, was ihm eigentlich erlaubt (ḥalāl) ist; wenn er dieses Untersagen jedoch im Namen religiöser Frömmigkeit vornimmt, so ist dies eine Bidʿa.“ Somit ist nach Ansicht von aš-Šāṭibī die Unterscheidung in gute Neuerung (bidʿa ḥasana) und verwerfliche Neuerung (bidʿa sayyi’ah) nicht richtig. (Vgl. Abū Isḥāq Ibrāhīm Ibn-Mūsā aš-Šāṭibī, al-Iʻtiṣām; Rahmi Yaran: Bid’at, in: Türkiye Diyanet Islâm Ansiklopedisi, Bd. 6, S.129-132)

Der indische Gelehrte Ahmad al-Fārūqī al-Sirhindī, auch bekannt als Imām ar-Rabbānī, greift diese Thematik folgendermaßen auf:

„Der Glückseligste ist derjenige, der in einer für den Islam und die Muslime schwierigen Zeit eine vernachlässigte und verlassene Sunna wiederbelebt und eine verbreitete Neuerung (Bidʿa) abschafft. Nun sind 1000 Jahre seit der Prophetie des ehrenwerten Gesandten Gottes (s.a.s.) vergangen und die Anzeichen des Jüngsten Gerichts haben begonnen sich zu zeigen. Je weiter sich unsere Zeit vom Zeitalter der Glückseligkeit (ʿAṣr al-Saʿādah) entfernte, um so mehr wurden die sunan (pl. von sunna) untergraben und die Neuerungen aufgrund abscheulicher Lügen vermehrt. Nun bedarf es einem solchen Helden, der die sunan wiederbelebt und die Neuerungen abschafft. Denn die Etablierung von Neuerungen führt zur Schädigung der Religion.“ (al-Maktūbāt, 1, 34-35)

Ebenso wie aš-Šāṭibī kritisiert Imām ar-Rabbānī die Kategorisierung von Neuerungen in gut (ḥasan) und verwerflich (sayyi’ah):

„Die früheren Gelehrten scheinen einige gute Aspekte an Neuerungen (Bidʿa) erkannt zu haben, sodass sie manche Neuerungen als gute Neuerungen (Bidʿa ḥasana) bezeichneten. Doch was meine Wenigkeit betrifft, so teile ich diesbezüglich nicht ihre Meinung. Ich kann keine Neuerung als gut (ḥasan) bezeichnen. Ich sehe in ihnen nichts als Dunkelheit und Düsterkeit. Denn der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: „Jede Neuerung ist Irrtum“. In einer Zeit in der der Islam schwach und fremd scheint, ist Errettung einzig durch die Befolgung der Sunna gewährleistet, während jegliche Neuerungen zum Untergang führen.“ „Wenn alles, was im Nachhinein eingeführt wird als Bidʿa gilt und jede Bidʿa Irrtum ist, wie kann es dann sein, dass in einer Bidʿa etwas Gutes steckt. So wie es in den Überlieferungen erwähnt wird, hebt jede Neuerung eine Sunna auf. Dies beschränkt sich nicht nur auf einige Neuerungen, jede Neuerung ist verwerflich (sayyi’ah).“ Der ehrenwerte Gesandte Gottes sagte sinngemäß: „Jedes Volk, welches sich nach seinem Propheten Neuerungen im Glauben ausdenkt, verschwendet im selben Maße dieser Neuerung (Bidʿa) eine Sunna.“ (At-Tarǧīb Wa- t-Tarhīb, 1:109)

Von H̩assān ibn T̠ābit wird überliefert:

„Wenn eine Gemeinschaft eine Neuerung in ihrem Glauben erfindet, so nimmt Allah der Erhabene eine Sunna von ihr weg, entfernt diese und gibt diese nicht zurück bis zum Jüngsten Gericht.“ (al-Maktūbāt, 1, 160)

Wie zu sehen ist, nimmt es Imām ar-Rabbānī streng mit der Erhaltung der Sunna. Dennoch bezeichnet er neuartige Dinge, welche sich prinzipiell auf die Sunna stützen, nicht als Bidʿa, sondern als guter Brauch oder sunna ḥasana. (Mehmed Paksu, Sünnet ve Aile, S. 19)

Auch der Gelehrte Bediüzzaman Said Nursī gehört zu jenen, die ihr Leben für die Erhaltung und Wiederbelebung der Sunna aufgeopfert haben. In seiner Abhandlung "Mirkatü's-Sünne ve Tiryaku Marazı’l-Bid'a" (Mirqātu s-sunna wa-tiryāqu maraḍi l- bidʿa - Die Stufen der Sunna und die Heilung der Bidʿa-Krankheit) beschreibt er ausführlich die Bidʿa-Thematik, wobei er die Ansicht derjenigen Gelehrten priorisiert, die den Begriff Bidʿa inhaltlich enger fassen, wie unter anderem Imām Mālik, Badr al-Dīn al-ʿAynī, al-Baihaqī, Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī, Ibn Ḥaǧar alHaitamī, Imam Birgivi und Ibn Taymiyya. So schreibt er:

„Neuerungen im Bereich gottesdienstlicher Normen sind Bid’a" Ausgehend von der Überlieferung „Alles Neueingeführte ist eine Neuerung (Bidʿa) und jede Neuerung ist Irregehen.“ und dem Vers „Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und meine Gnade an euch vollendet“ (al-Māʾida 5:3) betont er: „Mit neuen Etablierungen die Prinzipien der Šarīʿa und der Sunna zu missbilligen, obwohl diese ihre Vervollkommnung (mit dem Ende der Offenbarung) erreicht haben, oder gar - Gott bewahre - diese als mangelhaft betrachtend Neuerungen (Bidʿa) einzuführen, sind Irrtum und (führen zum) Feuer.“ (RNK, Lem'alar, S. 609)

Demnach betrachtet Nursī lediglich Neuerungen im Bereich des Glaubens und der Glaubenspraxis als verwerflich und konstatiert, dass sich der Begriff Bid’a konkret auf diese bezieht. Gottesdienstliche Handlungen bilden einen Teil der Sunna und sind in Fiqh-Werken dargelegt, diese willkürlich zu verändern wäre Bid’a. Den Angelegenheiten der Gewohnheiten und ethischen Sitten der Sunna zuwider zu handeln, kann nicht als Bid’a bezeichnet werden, jedoch würde man den Nutzen versäumen, den die Erleuchtung und die wahrhaftige Tugend des prophetischen Charakters bietet. Unter diese Kategorie fallen Dinge wie die Redensart des Propheten (s.a.s.), seine Art zu essen, zu trinken, zu schlafen sowie weitere Umgangs- und Verhaltensweisen. (Vgl. RNK, Lem'alar, S. 609)

So wie er die Sunna in ihrer Art nach qawlī (Worte), fiʿlī (Taten) und ḥalī (Zustände) unterteilt, so unterscheidet er in diesen jeweils nochmals nach ihrer Verbindlichkeit in die Stufen farḍ (verpflichtend), nāfila (empfohlen) und gute ādāt (Gewohnheiten). Während Praktiken des Propheten (s.a.s.) wie die Pilgerreise oder das Pflichtgebet verpflichtende sunan (pl. sunna) sind, sind zusätzliche nāfila-Gottesdienste empfohlen (mustaḥabb). Die Praktizierung dieser ist mit großem Lohn verbunden, diese zu verändern wäre Bid’a und Irregehen. Die als gute Gewohnheiten (ādāt) des Propheten geltenden sunan auszuüben, welche insbesondere das persönliche und soziale Leben betreffen, gilt als mustaḥsan, also als sehr schön. (Vgl. RNK, Lem'alar, S. 610)

Ferner verwendet Bediüzzaman in seinen Werken an einigen Stellen den Ausdruck „Ahl al-Bid’a“ (Anhänger von verwerflichen Neuerungen), wobei er entgegen mancher Gruppierungen und Ideologien den Islam zu bewahren versucht: „Welchen Nutzen für sich sehen diese ahl al-bid’a und ahl al-ilḥād bloß in diesem Unglauben ?“ (RNK, Mektubat, S. 558) „Die ahl al-bid’a haben solch eine schändliche Idee von fremden Aufklärern übernommen, sodass sie sagen: 'Wenn bereits im Christentum eine Reform (im Sinne einer willkürlichen Aufklärung) stattgefunden hat, dann kann auch im Islam eine solche religiöse Reform vollzogen werden'.“ (RNK, Mektubat, S. 557) „Jene Ahl al-Bid’a, die Inhalte des Islam verändern, sagen: 'Diese Beharrung in der Religion ist der Grund für unseren Rückstand. In dieser Zeit zu leben erfordert die Abkehr vom Beharren.“ In seinem Werk Mektubat (al-Maktūbāt) widerlegt Said Nursī die abgeirrten und verwerflichen Argumente, mit welchen die Anhänger von Neuerungen versuchen, ihre Thesen zu belegen. Er unterscheidet zwischen zwei Arten von für die Religion destruktiven Anhängern von Neuerungen: Die einen zielen darauf ab, angeblich im Namen der Religion und aus vermeintlicher Loyalität zum Islam, die Religion als Unterstützung für nationalistische Bestrebungen betrachtend 'den erleuchteten Baum der Religion in die dunkle Erde des Rassismus zu pflanzen'. Dies als verwerfliche, die Religion verändernde Absicht bezeichnend, benennt Said Nursī diese Art der Ahl al-Bid’a als unwissende „ʿUlamāʾ as-Sūʾ“ (niederträchtige Gelehrte). Die zweite Gruppe der Ahl al-Bid’a, so Nursī, strebe im Namen nationalistischer Interessen danach, 'das Volk mit der islamischen Religion zu impfen’ und erfinde daher Neuerungen im Glauben. (Vgl. RNK, Mektubat, S. 559) In seiner Schrift Barla Lâhikası rechnet er die Befürwortung schädlicher, verwerflicher Neuerungen zu den sieben größten Sünden. (Vgl. RNK, Barla Lâhikası, S. 154-157)

Des Weiteren gibt er zwei Beispiele mit Blick auf gute Neuerungen, die er prinzipiell nicht als Bid’a betrachtet:

Erstens: Jede Strömung und Gemeinschaft (wie etwa Sufi-Bruderschaften) hat individuelle Arten und Formen des ḏikr und tasbīḥ (Lobpreisung und Gebetsformeln). Solange diese als zusätzliche Lobpreisungsformen betrachtet werden, auf Koran und Sunna basieren und nicht im Widerspruch zur Sunna stehen, zählen sie nicht als Neuerung (Bid’a). Auch wenn manche Gelehrte diese als Bid’a benennen, bezeichnen sie sie als bidʿa ḥasana (gute, erlaubte Neuerung). (RNK, Lem'alar, S. 56)

Zweitens: In manchen Moscheen und Gebetsstätten werden Haarsträhnen des Bartes oder der Haare des ehrenwerten Propheten s.a.s.) ausgestellt, sodass diese zu bestimmten Zeiten von Menschen besucht und betrachtet werden. „Auch wenn manche fromme Autoritäten dies mit Blick auf Vorsicht, Frömmigkeit und Edelmut kritisieren, kritisieren sie dies personenbedingt und im Spezifischen. Selbst wenn sie es als Neuerung sehen, ist es als gute, erlaubte Neuerung (bidʿa ḥasana) zu betrachten, da es Anlass zur Lobpreisung (ṣalawāt) des Propheten bietet. (RNK, Lem'alar, S. 637)

Unter Berücksichtigung der angeführten Beschreibungen, Darlegungen und Beispiele geht hervor, dass neue Etablierungen und Veränderungen in Angelegenheiten der Glaubensfundamente, Glaubensinhalte sowie Gottesdienste unter die Kategorie Bidʿa fallen, da diese im Widerspruch zur Sunna stehen und sie zu ändern versuchen. Denn grundlegend betrachtet schafft eine Neuerung (Bidʿa) eine normative Regelung ab und bringt eine menschliche, willkürliche Neuheit an dessen Stelle. Dinge zu unterlassen, die persönliche Gewohnheiten und Bräuche des Propheten (s.a.s.) darstellen, wäre hingegen lediglich einen Wegfall zusätzlicher Belohnung. Sofern also Regelungen - wie etwa im Bereich alltäglicher Handlungen oder zusätzliche Lobpreisungsformen (ḏikr ) - nicht im Widerspruch zum Koran und zur Sunna stehen und den eigenen Rahmen der Religion nicht überschreiten, können sie entsprechend des Prinzips „was die Muslime als gut erachten, das ist gewiss gut“ als gute, erlaubte Neuerungen (bidʿa ḥasana/sunna ḥasana) betrachtet werden. Man sollte bemüht sein auf Sanftmut, Diskretion und Sympathie zu achten, wenn versucht wird, in einer entsprechenden Situation den Gegenüber bei einem Fehlverhalten diesbezüglich zu korrigieren, sodass man in guten Worten spricht und auf konstruktive Weise vorgeht.

Um es kurz zu fassen:

„Wer in einer Zeit, in der Neuerungen und Irrtümer sich verbreiten, sich an der Sunna sowie an den Inhalten des Koran orientiert, kann den Lohn von 100 Märtyrern erhalten.“ (At-Tarǧīb Wa- t-Tarhīb, 1:41)

„Wie schön für denjenigen, der von der Sunna profitiert und seinen Nutzen daraus zieht. Wehe demjenigen, der die Sunna nicht würdigt und in Neuerungen (Bidʿa) irregeht.“ (RNK, Lem'alar, S. 609)

 

88 Was versteht man unter dem Begriff „Bidʿa“? Gibt es je nach Rechtsschule unterschiedliche Auffassungen diesbezüglich?

das Wort Bidʿa bezeichnet fachspezifisch jegliche nachträgliche Neuerungen und Etablierungen in der Religion, sofern sich diese auf die ʿAqīda (Glaubenslehre) oder auf gottesdienstliche Handlungen (ʿIbādāt) beziehen. So ist also jede spätere Zufügung und Erfindung im Bereich der Gottesdienste sowie auch jede vom ehrenwerten Propheten (s.a.s.) untersagte Glaubensweise und Gebetsform als Bidʿa („verwerflichen Neuerung“) zu betrachten.

Es ist nicht möglich unterschiedliche Verständnisse der Bidʿa-Thematik ausschließlich nach Rechtsschulen zu kategorisieren, da nicht jede Rechtsschule eine für sich typische und einheitliche Meinung vertritt. Auch innerhalb einer Rechtsschule haben Gelehrte verschiedene Auffassungen zum Begriff Bidʿa. Generell sind zwei unterschiedliche Zugänge zu finden, wobei ersterer Zugang den Begriff Bidʿa mit Blick auf seine linguistische Bedeutung zunächst umfassender betrachtet und letzterer Zugang ein im Vergleich dazu engeres Verständnis vertritt:

a)

Gelehrte wie Imām aš-Šāfiʿī, Imām an-Nawawī und hanafitische Gelehrte wie Ibn ʿAbidīn betrachten den Begriff Bidʿa zunächst als Bezeichnung für alle Arten von Neuerungen, Entwicklungen und Erfindungen sowohl im Bereich religiöser Angelegenheiten als auch in
allen anderen Bereichen des menschlichen Lebens. So findet sich bei ihnen inhaltlich die Beschreibung: „Bidʿa ist all das, was nach dem Gesandten Gottes (s.a.s.) aufgekommen ist.“ Demnach ist für sie zunächst einmal die linguistische/semantische Bedeutungsebene von Relevanz, sodass Bidʿa also erst einmal ein weit gefasster Begriff ist und sowohl Neuerungen in den Aspekte der Religion als auch neuartige Praktiken und Bräuche aus dem alltäglichen Leben bezeichnet. Diesbezüglich wird folgende Überlieferung als Hinweis angeführt:

„Wer meine Sunna aufrechterhält und den Menschen dazu verhilft sich nach ihr zu richten, der wird ohne Abstriche denselben Lohn derer erhalten, denen er zur Ausübung der Sunna verholfen hat. Und wer eine Neuerung erfindet und Schuld daran hat, dass andere nach dieser Bidʿa handeln, dem werden ohne Abstriche dieselben Sünden derer auferlegt, denen er zur Ausübung dieser Bidʿa verholfen hat.“ (Ibn Māǧa, Muqaddima, 15)

Gleichzeitig unterscheiden diese Gelehrten aber spezifisch betrachtet die Bidʿa in zwei Kategorien: die gute Neuerung (bidʿa ḥasana), und die verwerfliche Neuerung (bidʿa sayyi’ah). So sind beispielsweise Dinge wie der Bau von Minaretten und Medressen gute, erlaubte Neuerungen, auf Gräbern Kerzen anzuzünden dagegen verwerfliche Neuerungen. Demnach handelt es sich bei den in den Überlieferungen des Propheten (s.a.s.) thematisierten Neuerungen (Bidʿa) um die Kategorie der verwerflichen Neuerungen (bidʿa sayyi’ah). Als ʿUmar b. al-Ḫaṭṭāb (r.a.) sieht, dass in der Prophetenmoschee (al-masǧid an-nabawī) das tarāwīḥ-Gebet gemeinschaftlich verrichtet wird, soll er auf gute und gebilligte Neuerungen (bidʿa ḥasana) hinweisend gesagt haben: „Welch schöne Neuheit (Bidʿa) dies ist.“ (Buḫārī, Tarāwīḥ, 1) Dies betonend konstatiert aš-Šāfiʿī:

„Die Neuerung (Bidʿa) unterscheidet sich in zwei Arten, in gut (ḥasana) und verwerflich (sayyi’ah). Eine Neuerung, die sich mit der Sunna deckt und ihr entspricht ist lobenswert; eine Neuerung, die der Sunna widerspricht ist hingegen verwerflich. (Vgl. Ibn Taymiyya, al- Furqān bayna Awliyā’ ar-Rahmān wa-Awliyā’ aš-Šayṭān, 1, S.126)

Der Gelehrte Bediüzzaman Said Nursī, der zur Gruppe der Gelehrten gehört, die den Begriff Bidʿa prinzipiell nicht unterscheiden und nur bei Neuerungen in religiösen Angelegenheiten von Bidʿa sprechen, verknüpft beide Positionen wie folgt:

„Neuerungen im Bereich gottesdienstlicher Normen sind Bid’a. Da diese somit dem Wesen des Verses „Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und meine Gnade an euch vollendet“ (al-Māʾida 5:3) widersprechen, sind sie verwerflich und
abzulehnen.“ (RNK, Lem'alar, S. 609)

„Jede Strömung und Gemeinschaft (wie etwa Sufi-Bruderschaften) hat individuelle Arten
und Formen des ḏikr und tasbīḥ (Lobpreisung und Gebetsformeln). Solange diese als zusätzliche Lobpreisungsformen betrachtet werden, auf Koran und Sunna basieren und nicht im Widerspruch zur Sunna stehen, zählen sie nicht als Neuerung (Bid’a). Auch wenn manche Gelehrte diese als Bid’a benennen, bezeichnen sie sie als bidʿa ḥasana (gute, erlaubte Neuerung).“ (RNK, Lem'alar, S. 56)

So sagt er beispielsweise bezüglich der Praxis, dass in manchen Moscheen und Gebetsstätten Haarsträhnen des Bartes oder der Haare des ehrenwerten Propheten (s.a.s.) ausgestellt werden, sodass diese zu bestimmten Zeiten von Menschen besucht und betrachtet werden, folgendes: „Auch wenn manche fromme Autoritäten dies mit Blick auf Vorsicht, Frömmigkeit und Edelmut kritisieren, kritisieren sie dies personenbedingt und im Spezifischen. Selbst wenn sie es als Neuerung sehen, ist es als gute, erlaubte Neuerung (bidʿa ḥasana) zu betrachten, da es Anlass zur Lobpreisung (ṣalawāt) des Propheten bietet. (RNK, Lem'alar, S. 637)

b)

Bei Gelehrten, die den Begriff Bidʿa enger fassen, wie unter anderem Imām Mālik sowie die schāfiʿitischen Gelehrten al-Baihaqī, Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī und Ibn Ḥaǧar al-Haitamī, die hanafitischen Gelehrten Badr al-Dīn al-ʿAynī und Imam Birgivi und der hanbalitische
Gelehrte Ibn Taymiyya, findet sich sinngemäß und inhaltlich die Definition: „Bidʿa bezeichnet jegliche Neuerungen in religiösen Angelegenheit nach dem Ableben des Gesandten Gottes (s.a.s.), die Zufügungen oder Abstriche in der Religion darstellen.“ Diesem Verständnis nach fallen allerart Neuerungen ohne religiösen Charakter gar nicht erst unter die Kategorie Bidʿa, sodass neue Gewohnheiten und Bräuche außerhalb des Begriffs Bidʿa behandelt werden. Diese Ansicht stützt sich auf Überlieferungen wie:

„Das Schlimmste sind die nachträglich erfundenen Dinge.“ (Muslim, Ǧumʿa, 43)

„Jede Neuerung (Bidʿa) ist Irrtum.“ (Muslim, Ǧumʿa, 43)

„Hütet euch vor den neu eingeführten Dingen, denn alles Neueingeführte ist eine Neuerung (Bidʿa) und jede Neuerung ist Irregehen. So haltet fest an meiner Sunna und an der Sunna meiner vorbildhaften rechtgeleiteten Kalifen.“ (Abū Dāwūd, Sunna, 5)

So weisen aus Sicht dieser Gelehrte derartige Überlieferungen - welche die Bidʿa als schlecht, verwerflich, Feuer und Irregehen darstellen - daraufhin, dass diese Thematik sich lediglich auf theologische Aspekte und Angelegenheiten der Religion beschränkt.

 

89 Ist es verboten (ḥarām) durch das Verbreiten und Lehren von religiösen Inhalten (tablīġ) im Internet oder im TV Geld zu verdienen?

Handlungen wie das Vorbeten als Imām, die Tätigkeit als Müezzin oder das Vermitteln religiöser Inhalte wie etwa ein Religionslehrer gelten gleichzeitig als Gottesdienste (ʿIbādāt) und dürfen im Eigentlichen nicht finanziell entlohnt werden.

Früher verpflichtete sich die entsprechende örtliche Regierung den Unterhalt derer zu übernehmen, die derartige Tätigkeiten ausüben (nicht im Sinne einer Entlohnung der Tätigkeit, sondern eher im Sinne einer Sozialleistung). Später wurden derartige Unterstützungen durch die Regierung(en) unterbrochen, sodass die im Bereich derartiger freiwilliger Dienste tätigen Menschen teilweise gezwungen waren, ihre Zeit für den Verdienst ihres Lebensunterhaltes zu nutzen.

Dies führte wiederum zu einer Vernachlässigung öffentlicher religiöser Dienste und Studien. Unter Berücksichtigung der Umstände, welche sich in dieser Angelegenheit mit Blick auf früher änderten, sprachen sich spätere Rechtsgelehrte dafür aus, dass die Entlohnung der oben erwähnten Tätigkeiten erlaubt sei. Mit Entlohnung ist an dieser Stelle eigentlich gemeint, dass derjenige der eine Leistung erbringt von jenen entlohnt wird, denen er einen Dienst erwiesen hat, also beispielsweise ein Richter der von beiden Parteien entlohnt wird, ein Koranlehrer der von seinen Schülern entlohnt wird oder ein Imām, der von der Gemeinde entlohnt wird.

Heutzutage ist es eher so, dass der jeweilige Dienstleister nicht von denen entlohnt wird, die den Dienst erhalten, sondern auf anderem Wege – etwa durch den Staat oder dem entsprechenden TV-Sender – entlohnt werden. Folgende Klausel kann formuliert werden was das Verbreiten und Verkünden religiöser Inhalte (welche im Eigentlichen als fard al-kifāya, also als gemeinschaftliche/kollektive Pflicht gelten) im TV angeht, bei der die jeweilige Person auch die Erfüllung dieser Pflicht zur Absicht hat: Solange die Person nicht das Geld beziehungsweise die finanzielle Entlohnung zur Abischt hat, sondern auch ohne Geld die Erfüllung der jeweiligen Tätigkeit anstreben würde, sollte es erlaubt sein von einer dritten Quelle (wie etwa dem Staat oder einem TV-Sender) entlohnt zu werden.

90 Darf die Frau Wimpern zupfen, sich rasieren und sonstige Haare entfernen lassen?

Gott der Gerechte hat jedes menschliche Wesen in einer bestimmten Schönheit erschaffen. Es ist die Schönheit, also das Natürliche im Erscheinungsbild der Person, die das Siegel der Einheit Gottes deutlich lesen lässt. Dankbar zu sein für diese Qualitäten und auch um sie behalten zu dürfen, wie auch sich genügsam zu zeigen mit den Gnadengaben Gottes ist eine Darstellung und ein Rang im Gottesdienst.

Wenn es dafür keine lebensnotwendigen Grund gibt, ist auch kein Anlass gegeben die aktuelle Beschaffenheit am Körper in irgendeiner Form zu ändern. Denn solch eine Handlung kann eine Person schwer verantwortlich machen.

Unser Prophet (s.a.s.), der die Veränderungen am menschlichen Körper zu kosmetischen Zwecken nach eigenem Ermessen verbietet, hat erklärt, dass jene Frauen weit von der göttlichen Barmherzigkeit entfernt sein werden, weil sie ihre Augenbrauen und Wimpern veränderten, Perücken trugen, sich Tätowieren ließen, ihre Zähne spitz schleifen ließen. Die Gelehrten die nach dieser Überlieferung handeln, erlauben der Frau, die einen Bartwuchs im Gesicht hat, diesen zu entfernen. Sie weisen aber darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, die Augenbrauen zu verdünnen, sie von ihrer natürlichen Form zu trennen, ihre Wimpern zu korrigieren oder falsche Wimpern zu verwenden. Zähne, Wimpern und Augenbrauen bilden eine Einheit wie ein Organ, später erscheinender überschüssiger Haarwuchs zählt jedoch nicht zu dieser Einheit, daher sei es für die Frau laut den Gelehrten erlaubt solche Haare zu entfernen. Dies gilt auch für die Beinhaare die nach selbiger Logik entfernt werden dürfen.

Wenn wir in die Bücher schauen, sehen wir die folgende Bestimmung:

Die Haare, die die Frau entstellen, werden entfernt. Wenn der Bart und die Schnurrhaare, die man bei einem Mann sehen kann, auch bei einer Frau auftritt, ist erlaubt, sie zu entfernen.

Ibn al-Abidin hat erklärt, dass Bart und Schnurbart nicht in der Natur der Frau verankert sind und dass sie deshalb entfernt werden dürfen, sofern sie denn sichtbar werden bzw. wachsen. Dies sei lobenswert. Der beste Weg um diese Haare zu entfernen, ist es sie nicht zu rasieren, sondern Wachs, Puder oder ähnliche medizinische Prozeduren zu benutzen. (Kadın İlmihali, Mürşide Uysal, s. 370)

Anscheinend ist es klar, dass die gläubige Frau sich in eine attraktives Erscheinungsbild für den Ehepartner begeben sollte. Damit hütet man seinen Ehepartner gleichzeitig auch vor Gelüsten außerhalb der Ehe.

Was die Haare betrifft, die zwischen den Augenbrauen oder an den Augenbrauen enden:

Normale weibliche Augenbrauen haben eine Form (normale Form). Überschüssige Haare die den Besitzer unattraktiv machen und daher stören, dürfen entfernt werden. Um sich jedoch der Mode anzupassen, darf nichts entnommen oder verändert werden. .. das ist kein zulässiges Motiv (Prof. Dr. Hayreddin Karaman)

Folgende Überlieferung hat die Gelehrten darüber reflektieren lassen welchen Stellenwert die Thematik in der Rechtslehre haben muss. Auch geht es darum welche Taten konkret den Tatbestand erfüllen.

Gott verfluche die Frau, die ihre Gesichtshaare entfernen und entfernen lassen. (Buhari, 'Libas', 84, Muslim, 'Libas', 120)

Laut der Mehrheit der Gelehrten; es ist der Frau erlaubt, um ihrem Gatten zu gefallen und mit seiner Erlaubnis die überschüssige Behaarung im Gesicht zu entfernen und auf die Enden der Augenbrauen und dazwischen (Bart, Schnurrbart), da sie das Erscheinungsbild der Frau schmälern. Das Verbot in der Überlieferung gilt, für den Fall dass die Frau diese Schritte unternimmt um sich nach außen zu präsentieren und anderen Männern zu gefallen.

Malikitische Gelehrte und eine Gruppe von anderen Gelehrten betrachten es als eine Veränderung der Schöpfung, so dass sie es in keinem Falls als zulässig ansehen.

Als Ergebnis ist es angemessener die Überlieferung so zu verstehen, dass das Verbot für jene Absicht gilt, sich der Außenwelt und anderen Männern zu präsentieren und nicht für das Entfernen überschüssiger Haare, die das Erscheinungsbild der Frau schmälern.

Der Mensch muss im Rahmen seiner Gottesfurcht die ihm anvertrauten Segnungen und Gaben Gottes respektieren und behüten. Aus diesem Grund ist die Behütung der Frau die sich darum bemüht ihr von Gott gegebenes schönes Erscheinungsbild auch schön zu halten, ohne es dabei zu deformieren ein Ergebnis ihrer Ergebenheit und ihrer Gottesfurcht.

91 Sind menschliche oder tierische Zusätze in Hautpflegeprodukten zulässig?
Liebe Leserin, lieber Leser, 
 
menschliche Organe, Föten, Ehepartner usw. kann man nicht mit Geld kaufen oder verkaufen, es kann also nicht wirtschaftlich genutzt oder zu Therapiezwecken verwendet werden.
 
Im Falle der absoluten Notwendigkeit und beim Bedarf können tierische Bestandteile verwendet werden. Man kann jedoch einem lebendigem Tier kein Leid zufügen weil man ihm etwas entnehmen möchte. 
 
Es ist erlaubt, Bestandeile und Organe eines Tieres zu nutzen, nachdem es in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Islam diesbezüglich geschlachtet worden ist.
 
Nach islamischer Lehre unsaubere Tiere und ihre Bestandteile können, sofern sie nicht so intensiv bearbeitet worden sind, dass sie etwas anderes darstellen als ihren Ursprung,  allenfalls bei absoluter Notwendigkeit, ansonsten jedoch nicht genutzt werden.
 
Selam & Dua 
Fragenandenislam - Team
 
 

92 Darf ich als Muslim Alkohol oder Schweinefleisch verkaufen?

so wie der Verzehr der besagten Mittel verboten ist, so ist auch der Verkauf dieser Mittel verboten. Dazu gibt es auch sehr deutliche Überlieferungen:

Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) sagte in Mekka: Zweifelsohne hat Allah (c.c.) und sein Prophet den Verkauf von Alkohol, verdorbenes (oder nicht richtig geschlachtetes) Vieh, Schwein und Götzen verboten. (Buhari, Buyu, 102; Müslim, Müsakat, 71; Tirmizî, Buyu, 60)

In Erläuterung dieser Überlieferung sagt Imam an-Nawawwī:

Der Grund und die Weisheit hinter dem Verbot des Verkaufs von verdorbenen Fleisch, Alkohol und Schwein ist die Unreinheit dieser Dinge. Insofern umfasst dieses Verbot alle unreinen Dinge. Über das Verbot des Verkaufs von verdorbenen Fleisch, Alkohol und Schwein herrscht unter den Muslimen Konsens.

In diesem Sinne gilt das Verbot für Muslime überall gleich. Mit anderen Worten könnte man auch sagen, „Verbot ist überall Verbot“. Daher gilt das Prinzip für Muslime, egal wo sie im Moment leben, sein Verdienst stets mit dem erlaubten Dingen anzustreben.

Ist die Lieferung von Schweinefleisch erlaubt?

Es gibt nicht wirklich viele Quellen, die dazu Stellung nehmen. Jedoch gibt es einige Rechtsgutachten, die uns weiterhelfen können. Schließlich ist der Transport bzw. die Logistik heutzutage viel präsenter als zu anderen Epochen der Menschheit.

Laut Abū Ḥanīfa ist die Bezahlung von jemanden, der für den Transport von Alkohol engagiert wurde zulässig. Laut Imam Muḥammad und Imam Abū Yūsuf ist dies unzulässig. Ähnlich ist es mit dem Mieten von Transportmittel. Laut Abū Ḥanīfa ist es zulässig, wenn ein Nichtmuslim für den Transport von Alkohol ein Transportmittel von einen Muslim anmietet. Für den Muslim ist diese Bezahlung zulässig. Laut Imam Muḥammad und Imam Abū Yūsuf ist das unzulässig.

Ein anderer Aspekt dieser Thematik ist aber auch die Vorbild-Funktion von Muslimen. Gerade im Umgang mit Nichtmuslimen ist es äußerst wichtig in religiösen Fragen sensibel zu sein, da der Islam aus Sicht der Nichtmuslime oft anhand den Erfahrungen mit Muslimen wahrgenommen wird. Wenn wir uns also vorbildlich verhalten und die Schönheit der Religion aufleben lassen, ist es möglich, dass sich auch ihre Herzen für den Islam erwärmen.

Zusammenfassend kann man also sagen

Ein Muslim hat sein Handeln nach den Geboten und Verboten Gottes auszurichten, wo auch immer er leben mag. Solange man nicht absolut gezwungen und davon abhängig ist, sollte man also die Finger von jeglichen Dingen lassen, die als verboten und unzulässig angesehen werden. 

Quellen:

- Mehmed Paksu, Meseleler ve Çözümleri 1, Nesil yayınları, İstanbul, s. 135-138;

- Süleyman Kösmene, Günümüz Meselelerine Çözümler, Yeni Asya Yayınları.

 

93 Wie verurteilt man Pädophilie?

Liebe Leserin, lieber Leser,

Nicht alle Menschen, die Kinder sexuell angehen, sind pädophil (krank). Zuerst muss diese Situation bestimmt werden.

 

Bei der Pädophilie hängt die Strafe vom Urteil des Richters nach der Feststellung der Krankheit ab.

 

Wenn Sie nicht krank sind und vollständigen sexuellen Kontakt mit Ihrem Kind hatten, wird ihnen die Strafe des Ehebruchs auferlegt. Wenn er verheiratet ist, wird er gesteinigt. Wenn er ledig ist, werden 100 Hiebe mit dem Stock angeordnet. [Mewsili, al-Ihtiyar, Istanbul (1984), 4/92; Merginani, al-Hiday, Istanbul (1986), 2 / 103-104]

 

Wenn es keinen sexuellen Kontakt gibt, kann der Richter eine Strafe verhängen, die er außerhalb des Strafmaßes für angemessen hält.

 

Wenn der Täter krank ist, ist eine Therapie vorgesehen; aber die Therapie der Pädophilen ist sehr schwierig. Aus diesem Grund müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, um Kinder vor ihren Übergriffen zu schützen. Hier liegt die Betonung auf den medizinischen und therapeutischen Umgang, die Pädophilie ist ein Bereich, wo lediglich die Experten Aussagekraft haben.

Wenn es sich herausstellt, dass die Person medizinisch krank ist, wird sie nicht bestraft, sondern behandelt und unter strenger Kontrolle gehalten, solange die Therapie andauert. Dabei wird die Person regelmäßig kontrolliert und unter Gewahrsam gehalten.

 

Für die Hölle gibt es keine Entschädigung die man leisten kann. Der Hölle entkommt man indem man zu Lebzeiten ein gottesfürchtiges Leben lebt. Aufrichtige Reue, Gottesdienste und ein gottesfürchtiges Leben sind dafür die besten Voraussetzungen.

 

Um die Spuren eines Übergriffes oder einer Sünde loszuwerden und um fortan ein normales Leben leben zu können, muss man nach innen wie nach außen den aufrichtigen Wunsch zur Besserung und zur Buße haben. Experten beteuern stets, dass der Wille zur Besserung elementar ist für den Heilprozess, während Missmut eben jenen Prozess torpedieren. In dieser Hinsicht sollte es solch einer Person die eine entsprechende Tendenz hat, klar sein, dass der Akt der Pädophilie eine große Sünde ist und dass man kämpfen muss um diese Tendenz loszuwerden.

 

Jemand der eine Übeltat begangen hat muss Reue verspüren und Buße tun. Im Islam besteht das Konzept der Buße nicht nur aus einem Gefühl, sondern auch aus der stetig anhaltenden Mühe zur Besserung und zur Vermeidung eine Sünde zu wiederholen.

 

und diejenigen, die, wenn sie eine Abscheulichkeit begangen oder sich selbst Unrecht zugefügt haben, Allahs gedenken und dann für ihre Sünden um Vergebung bitten - und wer sollte die Sünden vergeben außer Allah? - und (die) nicht auf dem beharren, was sie getan haben, wo sie doch wissen. (3/135)

 

Die Buße ist eine Pflicht und ist ein Zeichen des Dieners. Die Buße fing mit Adam und lehrt uns was Gottesfurcht heißt.

 

Die Annahme der Reue obliegt Allah nur für diejenigen, die in Unwissenheit Böses tun und hierauf beizeiten bereuen. Deren Reue nimmt Allah an. Und Allah ist Allwissend und Allweise. Nicht aber ist die Annahme der Reue für diejenigen, die böse Taten begehen, bis daß, wenn sich bei einem von ihnen der Tod einstellt, er sagt: "Jetzt bereue ich", und auch nicht für diejenigen, die als Ungläubige sterben. Für jene haben Wir schmerzhafte Strafe bereitet. (4/17-18)

 

Unser Prophet (Friede sei mit ihm) sagte:

jemand, der aufrichtig seinen Sünden bereut und Buße tut, scheint nie gesündigt zu haben (Ibn Majce, Zuhd, 30)

Entsprechend sind das die drei elementaren Säulen der Buße:

- Verzicht auf die begangene Sünde

- zu bereuen, gesündigt zu haben

- Wir müssen uns verpflichten, nicht mehr zu sündigen.

 

 

Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

94 Warum ist Ehebruch bzw Unzucht verboten?

Liebe Leserin, lieber Leser,

 

wenn eine Sache im religiösen Sinne als verboten deklariert ist, dann geschieht das durch den Willen Gottes. Es gibt keine anderen Gründe. Gott verfügt mit seiner Allmacht über Gebot und Verbot. Es kann darüber hinaus allerdings Gründe geben, warum etwas Verbotenes für uns schlecht sein kann. Gerne wird zum Verbot von Schweinefleisch erwähnt, dass besagtes Fleisch recht ungesund ist. Schweinefleisch wäre aber auch verboten, selbst wenn es gesund sein sollte. Die Beseitigung des möglichen Schadens einer Sache macht diese Sache also nicht erlaubt für uns. Als Menschen ist unser Verstand und unser Sehvermögen begrenzt, wir begreifen schlichtweg nicht welche weiteren Begleiterscheinungen einer Sache innewohnen. Wir würden auch nicht begreifen, welche Weisheiten einem Verbot und einem Gebot innewohnen.

Jedes Verbot schützt uns oder dient zur Vorbeugung. Wir können allerdings nicht immer erkennen, worum es sich dabei handelt. So hat man die gesundheitsschädlichen Eigenschaften von Schweinefleisch erst mit der Zeit ermitteln können, das Verbot durch den Islam existierte aber schon vorher. Demnach hätten ja Muslime bereits vorher gegen dieses Verbot rebellieren müssen. Sie hätten damit aber einen Irrtum begangen. Wir haben die Aufgabe Gottes Willen zu folgen. Mit den Entwicklungen der Zeit zeigt sich allerdings mehr und mehr, wie wertvoll und schützend die Verbote der Religion sind.

So kann man über den Ehebruch sagen, dass dieser Akt sehr schädlich ist für das gesellschaftliche System und das Miteinander. Wenn man von der Familie als Herzstück einer Gesellschaft ausgeht dann zerreißt der Ehebruch dieses Herzstück und zeichnet die einzelnen Mitglieder dieser Familie nachhaltig. Pädagogen und Psychologen sind sich darüber eins, dass eine Scheidung oder Ehebruch ein einschneidendes Erlebnis ist und mitunter eine Biographie intensiv prägen kann.

 

Und nähert euch nicht der Unzucht. Gewiß, sie ist etwas Abscheuliches - und wie böse ist der Weg (17/32)

 

Und die, die neben Gott keinen anderen Gott anrufen und den Menschen nicht töten, den Gott für unantastbar erklärt hat, es sei denn bei vorliegender Berechtigung, und die keine Unzucht begehen. - Wer das tut, hat die Folge der Sünde zu erleiden (25/68)

 

Selam & Dua

Fragenandenislam - Team

 

95 Wird die Frau durch den hinteren Platz im Gebet nicht herabgestuft?

die Gelehrten sind sich allgemein einig darüber, dass Frauen in der Gebetsordnung die Reihen hinten einnehmen, während die Männer vor ihnen beten.

Man kann daraus nicht den Schluss ziehen, dass Frauen minderwertig oder zweitrangig sind, denn dafür gibt es keinerlei theologische Grundlage.

Wer betet ist im Moment des Gebets mit Gott verbunden. Frauen werden durch diese Praxis nicht etwa von Gott abgestoßen. Die Gebetsordnung hat also keinen Effekt auf die theologische Bedeutung des Gebets. Diese Praxis entwickelte sich lediglich aufgrund gewisser natürlichen und nachvollziehbaren Umstände.

Auf diese Weise können Mann und Frau ohne Ablenkung beten. Damit das Gebet verinnerlicht werden kann, darf der Betende nämlich nicht abgelenkt werden. Wenn sich eine Frau während des Gebets vor einem Mann verbeugt ist es denkbar, dass dieser abgelenkt wird und seinen Blicken für den Moment nicht Herr werden kann. Die Gebote und Verbote im Islam haben auch stets einen präventiven Charakter. Es geht also darum, diese mögliche Situation zu vermeiden. Durch diese Praxis gelingt das.

Da die Frauen damit ein wichtiges Gebot verinnerlichen und zu dessen Erhalt beitragen, kriegen sie im Jenseits dieselbe Vergütung, wie die Männer in den vordersten Reihen. Die Frau wird also nicht herabgestuft oder benachteiligt.

Nach der hanafitischen Lehre ist das Gebet des Mannes nicht gesichert, wenn er auf selber Höhe mit einer Frau beten würde. Wenn eine Frau zwischen Männern beten würde, dann wäre das Gebet der Männer direkt an ihrer Seite sowie das Gebet des Mannes hinter ihr nicht gesichert. Die anderen Männer wären nicht betroffen.

Da das Gebet zur Bestattung einer Person kein verpflichtender Gottesdienst ist, ist es hier gestattet, dass Mann und Frau auf einer Linie beten.

Es gibt zwar Überlieferungen zu diesem Thema (vgl. Zeylaî, 2/36, Müsned, 2/336) aber der Beleg der Überlieferungen ist nicht vollends sicher und auch inhaltlich, klären diese Überlieferungen das Thema nicht genügend auf.

Nach der hanafitischen Ansicht sind lediglich gut belegbare Quellen beachtenswert, um den Pflichtgehalt einer Angelegenheit bezüglich des Gebets zu evaluieren. Bei der Gebetsordnung bezieht man sich aber auch auf die Sunna und die Praxis, da die Gebetsordnung an sich verpflichtend ist und schließlich das Gebet selbst durch die Sunna verpflichtend verankert wurde. Somit resultiert aus der Sunna und der Praxis die Tatsache, dass die Gebetsordnung verpflichtend ist.

Nach shafiitischer Ansicht ist es keine Verletzung der Gebetspflicht, wenn Mann und Frau auf einer Linie beten. Denn allenfalls könnte man laut shafiitischer Ansicht sagen, dass die Gebetsordnung verletzt wird durch diesen Umstand, nicht aber das Gebet selbst. Wenn man nun bedenkt, dass das Einhalten der Gebetsordnung der Sunna entspricht, aber nicht verpflichtend ist um das Gebet überhaupt abzuhalten, kann man schlussfolgern, dass das Verletzen einer Gebetsordnung das Gebet selbst nicht verletzt.  

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass insbesondere nach hanafitischer Sicht der Umstand, dass Mann und Frau auf einer Linie in der Gebetsordnung beten würden, problematisch ist. Die Gebetspflicht ist somit nicht erfüllt.

Laut anderen Gelehrten ist die Gebetspflicht zwar noch erfüllt, wenn man aber bedenkt, dass die Gebetsordnung zur Sunna gehört, ist dieser Umstand nicht erstrebenswert. Es ist stets zu empfehlen, das Gebet in höchstmöglicher Perfektion abzuhalten. Demnach ist es nicht wünschenswert, dass die Gebetsordnung verletzt wird und somit ergibt sich, dass die Frau sich anders bzw. hinter dem Mann einordnet.

 

96 Ist es Haram Filme oder Serien zu gucken?

die Antwort diese Frage hat mit dem Inhalt zu tun. 

Es gibt keinerlei Bedenken dabei, Filme oder Serien zu schauen, die nicht in Konflikt mit den Werten und Sitten des Islams stehen. Trotzdem kann es sein, dass die sozialen Beziehungen und die Entfaltung der Religiösität einer Person vergleichsweise eingeschränkt wird. Viele Stunden am Bildschirm zu verbringen ist häufig (aber nicht zwingend) eine schlechte Investition, weil dabei in der Regel nichts erlernt oder entwickelt wird. In diesem Sinne kann man aber nicht von verboten ("Ḥarām") sprechen. 

Wenn die betrachteten Bilder verbotene Inhalte darstellen (z.B. sexueller oder pornographischer Natur) läuft man Gefahr Verbotenes zu tun. Denn obwohl diese Bilder nicht echt sind, könnnen sie trotzdem Gelüste erwecken und dadurch auch reale Reaktionen hervorrufen. In diesem Sinne sind diese Bilder zwar nur Reflexionen, aber der Effekt beim Betrachtet kann maßgebend sein. 

Nach gewissen Gelehrten ist z.B. das Betrachten eines Spiegelbildes einer Frau im Wasser unproblematisch. Gemessen an der Reaktion sprechen sie aber von verboten, wenn z.B. dadurch unsittliches Verhalten resultiert und Zwietracht zwischen den Gläubigen entsteht. (Vgl. Tuhfetü'l-Muhtâç ve Şirvâni, VII/192,  Halil Gönenç, Günümüz Meselelerine Fetvalar, II/167)  

97 Wenn die Eltern ungläubig oder fehlgeleitet sind, müssen wir ihnen trotzdem gehorchen?

 

Meine Mutter die noch Götzen diente kam zu mir; ich fragte den verehrten Propheten, wie ich mich verhalten sollte: 'Meine Mutter kam zur, sie wolle mich sprechen. Soll ich ihr mit Wohlwollen begegnen?' Er antwortete: 'Ja, zeige ihr den gebührenden Respekt'. [Buharî, Hibe 28, Edeb 8; Müslim, Zekat 50 (1003); Ebu Davud, Zekat, 34 (1668)]

Es gibt viele Situationen und auch Konflikte der damaligen Gottesdiener mit ihren Eltern, die im Unglauben lebten. Für uns ist wichtig, welche Grundregel diese Überlieferung formuliert. Selbst wenn unsere Eltern Ungläubige wären, sind wir dazu ermahnt und gefordert, ihnen den gebührenden Respekt entgegenzubringen. Das ist eine Aufgabe der Menschlichkeit. Es geht auch so weit, dass wir in solch einer Situation immer noch dazu verpflichtet sind, den Unterhalt unserer Eltern zu gewährleisten;

Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Gewiß, Allah liebt die Gerechten. (60/8)

Wenn sie dich bedrängen, Mir das beizugesellen, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht. Und geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um. Und folge dem Weg derer, die sich Mir reumütig zuwenden. Zu Mir wird dann eure Rückkehr sein, da werde Ich euch kundtun, was ihr zu tun pflegtet. (31/15)

Wir werden also von unserem Schöpfer dazu ermahnt, stets mit Gerechtigkeit und Barmherzigkeit zu verwalten, auch wenn unser Gegenüber fehlgeleitet ist. Unsere Eltern gilt es also stets zu respektieren.

Gehorsam und Aufruhr sind zwei verschiedene Dinge. Solange es keine Aufruhr gegen Gott gibt, werden wir ermahnt stets Gehorsam unseren Eltern gegenüber zu leisten. Also hören wir unseren Eltern in allen Dingen, die sich mit den Willen Gottes vertragen. Wenn unsere Eltern etwas fordern, was nicht vereinbar mit der Religion ist, gilt dieses Gebot nicht mehr. Trotzdem bleibt der Respekt, eine Anfeindung ist also nicht erlaubt.

Gott verfügt über das Herz. Zu ihm müssen wir flüchten. Die Liebe und das Gehorsam der Kinder ihrer Eltern gegenüber, wird möglicherweise ihre Herzen erweichen und sie auf den rechten Weg führen. Das ist schließlich das oberste Ziel.

Unsere Religion sieht Onkel und Tante wie eine Art Elternsatz, also gelten für sie die gleichen Bestimmungen.

Über die anderen Verwandten lässt sich sagen: Es wäre nicht richtig den Kontakt abzubrechen und die Beziehung beenden zu wollen. Statt sie zu meiden, sollten wir ihre Sünden als offene Wunden am Herzen betrachten und uns bemühen diese Wunden mit dem Glauben zu verarzten.

Gute Beziehungen zu pflegen ist einfach, wenn es gerade einem gut geht. Die Herausforderung besteht darin, auch an schlechten Tagen ein guter Freund und Weggefährte zu sein. Das ist wahre Verbundenheit und Bruderschaft. Jemanden an schlechten Tagen seiner Selbst zu überlassen ist sicher nicht sehr ehrenhaft.

Wir haben also die Aufgabe unsere Nächsten zu ermahnen und sie zu belehren, sofern sie in essenziellen Fragen der Religion fehlgeleitet sind. Das ist vielleicht nicht direkt erfolgreich aber ein vielleicht erkaltetes Herz muss geduldig und sanft erwärmt werden. Mit Wut und Gewalt wird dies nicht gelingen.

 

Und warne die Nächsten deiner Sippe. (26/214)

 

98 Kann ich jemanden was verkaufen, der damit eine Sünde begehen wird?

Liebe Leserin, lieber Leser,

Das Prinzip im Islam lautet: Es ist verboten absichtlich eine Sünde bzw. ein sündhaftes Verhalten zu veranlassen.  

Der Warenbesitzer darf dem Kunden die Ware nicht verkaufen, sofern er weiß, dass dieser Kunde mit der Ware etwas Verbotenes tun wird. (vgl. İbn Hacer, el-Fetava’a-kübra, 2/270)

Helft einander zur Frömmigkeit und Gottesfurcht, und helft einander nicht zur Sünde und Übertretung. (5/2)

Es gibt diverse Beispiele basierend auf diesen Prinzipien:

Man darf niemanden Trauben verkaufen, der daraus Wein machen wird.

Man darf niemanden Waffen verkaufen, der damit Krieg und Zwietracht säen wird.

Man darf niemanden ein Glas verkaufen, der daraus Alkohol trinken wird.

Man darf niemanden Hieb- und Stichwaffen verkaufen, der damit gewalttätig gegenüber Unschuldigen wird.

Es gibt weitere Gutachten zum Thema:

Einem Ungläubigen darf man keine Düfte verkaufen, wenn man wüsste, dass dieser damit seine Götzen parfumiert. Man dürfte keinem Nichtmuslim Vieh verkaufen, wenn man wüsste dass dieser das Vieh auf eine unangemessene und nicht normale Weise schlachtet (vgl. el-Fetava, 2/270)

Das was das Erlaubte zum Verbotenem macht ist unter anderem die schlechte Absicht, der schlechte Zweck. Aus diesem Grund darf man keine Waffen in Zeiten der Zwietracht verkaufen. Man darf Ungläubigen keine Waffen verkaufen. Man darf niemanden Waffen verkaufen, von dem man weiß, er wird sie in unzulässiger Weise benutzen. (vgl. el-Mevsuatu’l-Fıkhıyetu’l-Kuveytiye, 1/107)

Das hanafitische Prinzip lautet allerdings: “Der Moment des Handels ist entscheidend”

Demnach darf man jemanden Trauben verkaufen, der später daraus Wein macht. Denn in dem Moment des Handels gibt es an der Traube nichts, was verboten wäre. Dass diese Trauben später mal zu Wein verarbeitet werden, ändert also nichts an der Zulässigkeit der Trauben an sich.

Gleichwohl kann man auch zu Zeiten der Zwietracht Waffen verkaufen. Denn die Sünde haftet nicht an der Waffe selbst, sondern an der Nutzung und Intention des Täters.

Es muss allerdings erwähnt werden, dass der Verkauf von Trauben uneingeschränkt zulässig ist, der Verkauf von Waffen aber ist prinzipiell zulässig jedoch auch verpönt. Denn die Traube wird erst durch Verarbeitung und Veränderung zu Alkohol. Die Waffe wird aber ohne weitere Behandlung zum Werkzeug der Sünde in der Hand des Täters. (vgl. V. Zuhayli, el-Fıkhu’l-İslami, 3/580-581)

 

Selam & Dua 

Fragenandenislam - Team

 

99 Ist die immer präsenter werdende (virtuelle) Währung „Bitcoin“ Helal (islamisch erlaubt)?

dieses Thema ist noch sehr unerforscht und es ist in dieser noch sehr frischen und fremden Phase, schwer zu beurteilen ob es zu wirtschaftlicher Ungerechtigkeit führen kann und zu welchem Ausmaß an wirtschaftlicher Ungerechtigkeit es führen könnte.

Weil aber die realistische Gefahr besteht, dass der Handel mit virtueller Währung zur Förderung der wirtschaftlichen Ungerechtigkeit (Ungleichverteilung) führend kann, ist es unangebracht, dass Muslime mit dieser Währung Handel betreiben. Denn das virtuelle Geld unterliegt keinem festen, wertmäßigen Standard (z.B. nicht wertmäßig am US-Dollar gebunden). Dadurch können auch kurzfristig enorme Wertschwankungen entstehen. Beispielsweise wäre eine über einen längeren Zeitraum verlaufende Ratenzahlung mit Bitcoins, anfälliger für Risiken (sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer).

Deswegen kann Geld nur mit etwas Anderem Gehandelt werden, dass dem „Papiergeld“ einen fairen Wert gegenüberstellt (z.B. Gold, Technologie oder Lebensmittel). Weil aber der Bitcoin eine rein virtuelle Form des Geldes ist (also keinen strengen Gegenwerten hat) und der Wert des Bitcoins nur vom Benutzer festgelegt wird, kann der Handel mit dieser Währung nicht als „erlaubt“ eingestuft werden.

Was genau ist virtuelle Währung?

Einmal lag der Preis eines Bitcoins noch bei 5.719 US-Dollar. Dann ist der Wert eines Bitcoins auf 9.028 US-Dollar gestiegen. Weil keine andere Währung sonst, in so kurzer Zeit einen so hohen Wertzuwachs erlangen kann, steigt das Interesse an Bitcoins enorm.

Im Jahr 2009 hat eine Person, die sich selbst Satoshi Nakamoto nennt, den Bitcoin eingeführt und ist kurze Zeit darauf „wieder von der Bildfläche verschwunden“. Genau wie der Bitcoin selbst gilt auch der Erfinder des Bitcoins als „nicht-transparent“ und das ganze System hinter dieser Währung ist nicht genau definierbar. Wer und Wo ist der Verantwortliche? Wo befindet sich der Hauptsitz des Bitcoins? Wer ist verantwortlich für die kalkulatorische Wertbemessung? Von wo und wohin verlaufen die Zu- und Abflüsse des Bitcoins?

Die Menge des Bitcoins (der sich im Umlauf befinden soll) wurde ursprünglich auf 21 Mio. beschränkt. Rasch befanden sich bereits 16 Mio. Bitcoins im Umlauf.

Für die Einführung weiterer Bitcoins ist ein 16-stelliges Passwort erforderlich. Vor einer leichtfertigen Bitcoin-„Marktüberflutung“ scheint der Markt also geschützt zu sein. Demjenigen den es gelingt diesen Sicherheitscode zu knacken, wurde sogar eine Prämie von 12,5 Bitcoins versprochen. Auf bestimmten Internetseiten, welche mit Bitcoins handeln, können zu bestimmten (tägliche Preisschwankungen sind möglich) Preisen Bitcoins gekauft und verkauft werden. Dazu ist es erforderlich, dass ein personalisiertes (virtuelles) „online Portmonee“ registriert wird. Dieses „online Portmonee“ wird mit einem persönlichen Passwort geschützt und ermöglicht den Internethandel mit Bitcoins (Einkauf, Verkauf, Transaktion). Dennoch bleibt der Bitcoin-Handel intransparent, denn die Handelnden handeln anonym und ohne Namen. Für Kursschwankungen ist der Bitcoin äußerst anfällig, denn der Bitcoin verhält sich sehr preiselastisch und reagiert stark auf Marktveränderungen. Die Preisschwankungen des Bitcoin variieren sogar stärker als die des Goldes. Dies verdeutlicht wie außerordentlich spekulativ sich der Bitcoin verhält.

Dadurch, dass die Anzahl des Bitcoin limitiert ist, steigt auch der Wert des Bitcoin. Aufgrund dessen wird der Bitcoin als Geldanlage immer attraktiver und Investoren sind bestrebt in den Bitcoin zu investieren (das bestrebte Investitionsverhalten weltweiter Investoren lässt den Bitcoin wiederum noch attraktiver erscheinen).

Eine Meinung zum Bitcoin und zur Blockchain Technologie vom weltbekannten Autor Chris Skinner:

„Wir verfügen über ein globales Netzwerk wie dem Internet, dementsprechend benötigen wir für dieses globale Netzwerk auch eine globale Währung. Ob diese globale Währung virtuell und der Bitcoin sein wird, weiß ich nicht, aber, dass die virtuelle Währung die faktische Währung (Euro, Dollar etc.) ersetzen wird, ist abzusehen. Doch es ist die viel zu hohe Intransparenz des Bitcoins, welche ein Umfeld für kriminelle Machenschaften bietet.“

Beispielsweise ist den Bitcoin-Handelnden völlige Anonymität gewährleistet und der Handel unterliegt auch nicht der Aufsicht einer offiziellen Behörde, dies ermöglicht illegale Geldbewegungen (Schwarzgeld, Geldwäsche, illegale Ein-/ Verkäufe etc.). In unserem heutigen Wirtschaftssystem wird die Legalität und Sicherheit einer bargeldlosen Geldbewegung, durch die Aufsicht einer Bank gewährleistet. Durch den Bitcoin jedoch, werden jegliche Aufsichten und Überwachungen unserer Geldbewegungen eliminiert. Es ist möglich, völlig problemlos, virtuelles Geld von einem Benutzer auf einen anderen zu übertragen. Dieser Umstand erleichtert es beispielsweise, Drogen- und Waffenhändlern ihre illegalen Geschäfte zu betreiben und dabei unentdeckt zu bleiben. Dabei ist die Frage der Besteuerung von Ein- und Verkäufen mit dem Bitcoin (gerade für Regierungsbeamte), noch ein völlig unergründetes Thema.

Dem Investieren in Gold, Fremdwährungen oder anderen Wertanlagen mit der Absicht Profit zu schlagen, steht aus islamischer Sicht, solange ein Investor sich dabei an islamische Grundprinzipien orientiert, nichts entgegen. Bitcoin-Investitionen allerdings, stehen außerhalb des allgemeinen wirtschaftlichen Geschehens und können somit auch nicht der Allgemeinheit zu Gute kommen (es fließen keine Steuergelder, Abgaben, Beiträge etc.). Das Geldverdienen durch den Kauf und Verkauf von virtuellem Geld ist aufgrund der beschriebenen Umstände nicht zulässig.

Der Handel mit einer Währung die allgemein Anerkannt ist und den Handelnden ein bestimmtes Maß an Sicherheit gewährt, ist zulässig. Der wichtige Punkt dabei aber ist, dass in der Art der Produktion des als Tauschmittel anerkannten Geldes (wie z.B. dem Euro), keine allzu große Unklarheit steckt und bestimmten Personen keine unfairen Vorteile gewährt werden können. Dies würde zur ungerechten Bereicherung bestimmter Personen oder bestimmter Segmente führen.

Die Entscheidung darüber, ob mit einer der in den letzten Jahren entstandenen Digitalen-Krypto-Währung gehandelt werden kann, sollte nach den oben genannten allgemeinen Grundsätzen beurteilt werden.

Nach wie vor weist der Bitcoin und viele weitere Kryptowährungen schwerwiegende Unsicherheiten auf. Dadurch ist der Handel mit dem Bitcoin anfällig für Täuschung, Ungerechtigkeit und der ungerechtfertigten Bereicherung bestimmter Personen/Segmente. Demgegenüber stehen jedoch keine entsprechenden Sicherheiten.

Daher kann aus islamischer Sicht, dem Handel mit digitaler Währung, keine Freigabe erteilt und als „ḥalāl“ (erlaubt) betitelt werden.

 

100 Darf man zu medizinischen Zwecken Cannabis konsumieren?

Liebe Leserin, lieber Leser, 

zunächst muss man die Frage in einen allgemeinen Kontext stellen: Die Gebote und Verbote der Religion sind universell und klar gehalten. Sie gelten immer und jederzeit. Gleichzeitig sind sie auch an Bedingungen geknüpft und eben jene Bedingungen variieren von Ort zu Ort und Zeit zu Zeit. Genau da sind wir in den Bereichen der Rechtsschulen. Die Gelehrten der Rechtsschulen setzen sich intensiv mit Fragen der alltäglichen Religionspraxis aus und beantworten sämtliche Fragen, die im Kontext einer Sache manchmal als schwierig erscheinen können.

Bezüglich des Konsums von Drogen, Schweinefleich und Alkohol gilt Konsens. Dieser Konsum gilt als verboten. Es gibt aber einige spezielle Umstände, die eine begrenzte Aufhebung dieses Verbots ermöglichen. Jemand der z.B. zu verhungern droht, darf eine Mindestmenge an Schweinefleich konsumieren, damit er überleben kann. Das geht auch nur wenn Schweinefleisch in dem Moment die einzige Option ist und dann darf man auch nur so viel essen, wie man braucht. 

Nach dieser Logik darf man also eine betörende Substanz (wie z.B. Cannabis) nur in absoluter Not konsumieren und nur so viel, wie gerade nötig ist. 

Das was hier als absolut notwendig beschrieben wird muss auch klar auf der Hand liegen. Wenn wir also von einer medizinischen Notwendigkeit sprechen, dann muss das auch von den jeweiligen Fachleuten, also den Ärzten klar ausgesprochen werden. Wenn sich zwei Ärzte scheinbar widersprechen oder aber bei einer fachlichen Frage nicht ganz eins sind, scheint die Meinung des behandelnden Arztes aus praktischen Gründen mehr Gewicht zu haben. Der behandelnde Arzt kann schließlich nicht mit fremden Anweisungen und Protokollen arbeiten. Er kann also nicht in einen fachlich fremden Kontext arbeiten. Wenn man jedoch der Meinung ist, dass ein anderer Arzt in einer Sache besser geeignet ist, sollte man den behandelnden Arzt wechseln.

Es bleibt somit zu sagen: Der Konsum von der beschriebenen Art von Cannabis ist nur in medizinischer Not nach ärztlicher Anweisung und in der darin erklärten Menge erlaubt. 

Selam & Dua

Euer Fragenandenislam - Team