Dürfen unsere Töchter Auslandssemester bei einer Gastfamilie machen oder an Ausflügen mit der Schule teilnehmen?

Details der Frage

Mir ist nicht wohl bei den Gedanken dass meine Tochter alleine und weit weg ist, ich weiß nicht was sie dort machen soll vor allem in einer anderen Familie. Wegen der Bildung oder weil die Schule solche Programme macht haben wir aber solche Situationen. Wie steht unsere Religion dazu, müssen wir z.B. unser Kind gehen lassen?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Gebote und Verbote des Islams betreffen die geistig Zurechnungsfähigen und die geschlechtsreifen Muslime. Die Regeln der Bedeckung und des Umgangs mit anderen Menschen bzw. dem anderen Geschlecht gelten ab dem Zeitpunkt auch. Für die Tochter gelten dann auch die Regeln der Verhüllung in dem Kontext. 

Wenn das Kind in einer fremden Familie unterkommt, die wahrscheinlich auch eine andere Religion hat, wird sie logischerweise einen intimen und häuslichen Umgang mit ihr haben. Sie wird ihre Verhüllung nicht ganz aufrechterhalten können, sie wird Schwierigkeiten bei der Ernährung haben und sexuelle Belästigungen oder Übergriffe liegen im Rahmen des Möglichen.

In Anbetracht solcher Schwierigkeiten ist es nicht gerade ideal, die Tochter bei einer anderen Familie unterzubringen, es gibt hierfür auch andere Lösungen. Wenn es keine Alternative zu einem Auslandsaufenthalt zu Bildungszwecken gibt, könnte die Tochter z.B. in einem Internat für Mädchen unterkommen oder in einer Form von WG die nur für Mädchen eingeteilt ist.

Das sind alles wohlgemerkt Situationen wo die Tochter über einen längeren Zeitraum und mit einem festen Aufenthalt wo anders wohnt. Bei einer Reise bzw. einem Schulausflug gilt insbesondere der zeitliche Aufenthalt als Maßstab.

Eine Frau darf ohne die Begleitung einer im religiösen Sinne vertrauten („maḥram“) Person wie etwa der Ehegatte, der Sohn, der Bruder oder der Vater nicht länger als einen Tag verreisen. Es gibt diverse Überlieferungen wo dieser Zeitfaktor verschieden ausgesprochen wird:

Es ist für eine Frau die an Gott und den Tag der Auferstehung glaubt, nicht erlaubt, ohne die Begleitung des Vaters oder des Sohnes oder jemanden den sie religiös nicht ehelichen kann, zu verreisen. (Müslim, Hac: 423)

Der Prophet (s.a.s.) hat es verboten dass die Frau für einen Weg von zwei Tagen ohne ihren Mann oder nahen Verwandten verreist. (Müslim, Hac: 416)

Es ist für eine Frau die an Gott und den Tag der Auferstehung glaubt, nicht erlaubt ohne die Begleitung von jemanden (verwandten) den sie religiös nicht ehelichen kann, für einen Tag bzw. eine Nacht zu verreisen. (Müslim, Hac: 421; Tirmizî, Radâ: 14)

Eine Frau darf nicht ohne einer im religiösen Sinne vertrauten Person einen Tag alleine verreisen, aber sie darf für einen kürzeren Zeitraum alleine verreisen. (Umdetü’l-Karî, VII/130)

Eine Frau darf also alleine an einem Tagesausflug mit der Schule teilnehmen aber nicht alleine über einen längeren Zeitraum verreisen, es sei denn sie ist in Obhut ihrer Verwandten oder ihres Ehegatten oder wohnt für den Zeitraum (z.B. beim Auslandssemester) mit anderen Frauen, also distanziert von anderen Männern. Durch diese Bestimmung soll die Frau geschützt werden. Denn neben den inneren Versuchungen eines Menschen, kommen auch Faktoren von außen hinzu. Als Muslime haben wir die Pflicht, uns von der Sünde zu distanzieren. Wenn man weiß oder erahnen kann, dass es in solchen Ausflügen zu sündhaften Verhalten kommt, greifen eben diese Verbote ein um präventiv zu agieren. Nun betrifft dieses Prinzip nicht alle Ausflüge zwingend gleichermaßen. Ein Ausflug zum Zoo ohne Übernachtung ist nicht gerade vergleichbar mit einem dreitägigen Aufenthalt im Ausland, wo die Jugendlichen im engen Raum zusammen übernachten, wahrscheinlich Alkohol konsumieren und feiern. In diesem Szenario ist das Verbot und auch die Begründung dafür klar. Ein Ausflug zu einem Musem oder dem Zoo ist allerdings nicht etwas was pauschal zur Sünde führt oder den Glauben eines Menschen attackiert. Da gerade in solchen Situationen oft auch die religiöse Erwartung mit der Erwartung einer jeweiligen Institution kollidiert, ist es wichtig in den Dialog zu gehen und genau zu erklären, wo das Problem ist und was verhandelbar oder unverhandelbar ist. Dann kann es einfacher gelingen, zur einer Einigung zu kommen.  
 

Fragen an den islam

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