Darf die Frau im Islam arbeiten?

Details der Frage

In islamischen Kulturkreisen stößt man oft darauf, Frauen dürften wohl nicht arbeiten. Ist dies durch den Islam als Religion begründet?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

über die richtige Deutung muss man im übergeordnetem Sinne verstehen, wie das Wesen der Geschlechter verstanden wird. Der Mann ist gemäß seiner Beschaffenheit rationaler und weniger impulsiv als die Frau. Folglich ist er in der organisatorischen Rolle des Verwalters und Hüters besser aufgehoben. Sie sind auch im biologischem Sinne besser dafür ausgestattet, es ist eher so, dass der Mann die Frau vor einer Gefahr beschützt und nicht anders. Normalerweise ist der Mann nämlich physiologisch gesehen stärker. Aus diesem Blickwinkel zieht es der Islam vor, dem Mann das Familienoberhaupt mitsamt den entsprechenden Pflichten zu überlassen. Dies stellt keinen Geschlechterkampf dar sondern eine effektive Rollenverteilung gemäß der Gegebenheiten. Im Islam gibt es nicht die "Gleichheit" der Geschlechter sondern das gegenseitige Anerkennen, Behüten und Unterstützen der Geschlechter. Wenn man eine Gleichberechtigung mit einer Gleichsetzung verwechselt begeht man einen Fehler. Man kann nicht jede Schöpfung gleich behandeln, im Tierreich gibt es z.B. Fleischfresser, es gibt auch Tiere die sich vom Grass ernähren. Man behandelt sie dann ungerecht wenn man beiden das Selbe zum Fressen vorwirft. Um Mann und Frau gerecht zu behandeln muss man sich also bewusst machen, dass Mann und Frau zwei verschiedene Schöpfungen mit verschiedenen Anlagen sind. Dies hat allerdings nichts mit der Bewertung zu tun, der Mann ist der Frau nicht überlegen, weil er ein Mann ist. Die Unterschiede spielen im Glauben und im Antlitz Gottes keine Rolle. Sie treten nur im Rechtswesen und in der Handhabung der Lebenssituationen auf. So wird oftmals aufgegriffen, dass Frauen auch arbeiten sollen gemäß der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Im Islam stellte dies seit jeher eigentlich nie ein Problem dar. Die Frau hat als Dienerin Gottes die selben Rechte, Pflichten und Freiheiten wie der Mann als Diener Gottes. Noch dazu ist sie nicht im "Besitz" des Mannes, sie hat also ein Anrecht auf ihre eigene Meinung und ihre persönliche Entfaltung (vgl. Mümtehine, 60/13 oder Sura an-Naǧm 39). Im Rechtswesen wird dann weiter bestimmt, wie sich dies in der aktuellen Lebenslage einordnen lässt, was dann möglich wäre und was nicht richtig wäre. Eine Frau dürfte z.B. für einen fremden Mann arbeiten, wenn dies ein öffentlicher Raum wäre oder sie aber mit mehreren verschiedenen Frauen hier zusammen arbeitet. Wenn sie allerdings in einem geschlossenem Raum alleine mit diesem Mann arbeitet wäre dies untersagt. Dies beherbergt zu großes Potenzial für Zwietracht, das Bilden von falschen Meinungen, dem unsittlichem Verhalten im Geheimen etc. (vgl. el-Fıkıh 'ala'l-Mezahip el-Arbaa, c.3 s.125).
 

Die Frau darf also arbeiten und im allgemeinen Sinne ihre Rechte anfechten. Die Diskussion dreht sich eher darum, wie sie das verrichten darf und was dabei erlaubt oder untersagt wäre. Es geht also um die Praxis. Es wäre ideal, wenn die Frau nicht gezwungen wäre außerhalb zu arbeiten. Es wäre schöner, wenn sie die häuslichen Arbeiten verrichtet, weil sie dadurch den häuslichen Segen und die Familie intakt hält. Für die Familienstruktur kommt der Frau damit eine wichtige und wertvolle Aufgabe zu. Falls aber aus diversen Gründen die Frau auch außerhalb arbeiten muss, ist dies gestattet. Wichtig dabei ist das Einverständnis des Ehemannes. Die Ehepartner müssen beidseitig Rücksicht auf einander nehmen und im Einverständnis des jeweils Anderen handeln, ansonsten bahnen sich hier große Konflikte an.

Für das Arbeiten der Frau außerhalb könnte man grob folgende Richtlinien festmachen:

Im Arbeitsplatz (bzw. beim Hin- und Zurückkommen) dürfen keine Situationen entstehen, die zu Missinterpretationen und Zwietracht führen können. Die Arbeitsatmosphäre muss aus moralischer und sittlicher Sicht sicher und seriös sein.
Man darf als Frau nicht mit fremden Männern alleine bleiben, so dass etwa nicht deutlich wird, was sich zwischen Mann und Frau in dem Moment abspielt.

Die Frau sollte bedeckt sein und nicht dem aus religiöser Sicht Unerlaubtem oder Unsittlichem (ohne Bedeckung) ausgesetzt werden. Der Arbeitsplatz darf also nicht die Bedeckung der Frau in dem Sinne angreifen.

So hat nach manchen Quellen Fatima, die Tochter des Propheten Mohammed (s.a.s.) bei Arbeiten rund ums Haus bzw. im Haus nach Anleitung des Propheten (s.a.s.) ausgeholfen und gearbeitet. (vgl. İbn Ebî Şeybe, Musannef, X/165, No: 9118; XIII/284, No: 16355; Ömer Nasuhî Bilmen, Hukuk-i İslamiyye, II/484.)

Weiter wollen wir unterstreichen worum es bei der Arbeit der Frau idealerweise gehen sollte. Wenn die Frau aus finanzieller Not arbeitet, das Arbeiten der Erhaltung der Familie dient oder damit dem Ehemann geholfen wird, dann gibt es hier zunächst nichts einzuwenen. Denn diese und ähnliche Motive bewirken Gutes und unterstützen die Dinge, auf denen das Wohlwollen Gottes liegt.

Wenn die Frau allerdings arbeiten will um einen verschwenderischen Lebensstil zu pflegen, sich moralisch oder sozial über dem Ehemann positionieren will oder damit vielleicht vor ihren familiären Pflichten flüchten will, dann lässt sich das nicht billigen. Denn die Frau macht damit wesentlich mehr kaputt, als was sie durch die Arbeit verdient.

Das Arbeiten der Frau ist also prinzipiell gestattet, aber an gewisse moralische und praktische Bedingungen geknüpft. Weitere Bestimmungen orientieren sich dann an konkreten Fällen und der Rechtslehre bzw. den jeweiligen Rechtsschulen.

 

Fragen an den islam

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