Darf man nachdem man den Islam verlassen hat wieder zum Islam zurückkehren?

Details der Frage

Wenn man einen so großen Fehler gemacht hat und z.B. ins Christentum wechselte kann man dann wieder zurück zum Islam wechseln oder geht das nie wieder?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

ein Muslim hat damit, dass er das Christentum gewählt hat, den Islam verlassen. Er kann jedoch Buße tun und mit großer Reue wieder in den Islam eintreten. Mit der Gnade Gottes und einer aufrichtigen Reue und Buße ist dies möglich und seine Sünden werden vergeben.

Die Lobpreisungen im ehrenwerten Qurʾān auf diejenigen, die Buße tun (9/112) und dass Gott die Diener liebt, die bei ihm Gnade suchen, (2/222) sind Indizien dafür, dass Gott die Buße annimmt. Der Prophet (s.a.s.) erklärt wie wertvoll für Gott die Buße des Menschen ist:

Die Freude Gottes über die Buße seines Dieners könnte man folgend vergleichen: Ein Mann hat seine Ration und sein Beutel mit Wasser auf sein Kamel gepackt und hat so seine Reise angetreten. Endlich erreichte er eine geeignete Stelle und wurde müde, so kam er runter vom Kamel und rastete unter einem Baum. Als er aufstand sah er, dass sein Kamel verschwunden war, er rannte auf verschiedene Hügel um ihn vergeblich zu suchen und so lag er sich ermüdet unter dem Baum hin um wieder zu schlafen. Als er wieder aufwachte sah er, wie sein Kamel wieder bei ihm war, da stand er auf und klebte förmlich am Seil des Tieres und er war so dermaßen erfreut, dass er sich sogar versprach und sagte: „O Allah! Du bist mein Diener und ich dein Schöpfer“ (Buhârî, Deavât 4; Müslim, Tevbe 3)

Die Freude Gottes über die Buße seines Dieners ist so groß, dass sie die Freude des Mannes übersteigt, der sein wertvolles Kamel wiederfand und sich in voller Freude versprach.

Damit die Buße angenommen wird, gibt es einige Bedingungen. Diese Bedingungen weisen aber je nach Art der Sünde Unterschiede auf. Es wird bei der Tilgung der Sünde und bei der Buße unterstrichen, wie wichtig es ist, gegenüber wem die Sünde denn gilt. Aus dieser Perspektive kann man die Sünden in zwei Kategorien fassen.

1. Sünden gegenüber dem Recht Gottes:

Die Buße bei Sünden gegen Gott weist drei Bedingungen auf:

a. Die Tat der Sünde zutiefst bereuen. Wenn der Mensch mit seinem Gewissen versteht bzw. entscheidet dass die jeweilige Sünde etwas Schlimmes war und die Bände zwischen Gott und ihm verletzt, macht sich ein Gefühl der Unruhe und der Reue über seinem Herzen breit. Der sündigende Diener gesteht seine Sünden an der Forte der Buße, er schüttelt die Unruhe und die Reue ab und kommt zu Gott mit einem aufgewecktem Herzen und einer aufgeweckten Seele. Die angesprochene Unruhe ist ein treibender Faktor, bei der Buße einer Person. Die Reue ist die erste Bedingung der Buße. Die Buße ist die Reue selbst, ohne die Reue kann man nicht über die Buße sprechen. So hat auch der Prophet (s.a.s.) auf die Wichtigkeit dieses Aspektes hin folgendes gesagt:

Die Buße ist Reue. (İbn Mâce, Zühd 30; Ahmed b. Hanbel, Müsned, 1/376, 423)

b. Die Sünde, die Gegenstand der Buße ist, definitiv hinter sich zu lassen und nicht zu wiederholen. Die Buße in Form einer Herzensangelegenheit, eines Unbehagens oder eine vergossenen Träne, ist noch keine eindeutige Reue. Die Buße besteht somit nicht „nur“ aus einigen Gefühlsregungen. Im Gegenteil, die Reue ist eigentlich eine Reihe von Handlungen, die auf tief greifenden Gefühlen fußen. So muss eine Person die beispielsweise Buße tut, sich von der von Gott verbotenen Sünde gänzlich abwenden und nach Vermögen die Gebote Gottes erfüllen. Die Sünde die er bereut, darf er nicht wiederholen. Eine Person, die jene zu bereuende Sünde wiederholt, steht im Zwist mit sich selbst. Diese Haltung passt nicht zu der Buße und dem damit einhergehendem Versprechen gegenüber Gott. Die sofortige Distanzierung von der Sünde und dass man sie nicht wiederholt, würde hingegen die Entschlossenheit in der Buße darlegen.  

c. Die Entscheidung nach der Buße die Sünde auf keinen Fall zu wiederholen. Damit die Buße der Person, die ihre vergangenen Sünden bereut, auch wirkungsvoll ist, muss sie diese Entscheidung eindeutig machen. Da dies eine Entscheidung im Herzen ist, weiß nur Gott eindeutig um dessen Zustand. Daher können wir als Menschen nicht über die Wahrhaftigkeit der Buße anderer Personen urteilen. Damit diese Buße ihre Wirkung beibehält muss der Diener seinem Schöpfer das Versprechen abgeben, die Sünde nie wieder zu tätigen.

2. Sünden gegenüber dem Recht der Menschen:

Die Buße bei Sünden dieser Art weisen vier Bedingungen auf. Mit den bisher genannten Bedingungen ist die zusätzlich hier auftretende vierte Bedingung: Der Person, dessen Recht man verletzt hat, ihr Recht zu erstatten und sie um Verzeihung zu bitten.
Wenn das verletzte Recht materieller Natur ist, kann man folgende Fälle beobachten.

a. Zu Unrecht angeeignetes Gut. Wenn das zu Unrecht angeeignete Gut noch vorhanden ist und der ursprüngliche Besitzer bekannt ist, müsste dies wiedergegeben werden. Man kann die Schuld nicht heimlich durch eine Buße versuchen zu tilgen. 

b. Gestohlenes Gut. Wenn das gestohlene Gut noch vorhanden ist, aber der Besitzer unbekannt ist, kann das gestohlene Gut als eine Almosengabe z.B. für einen öffentlichen Dienst abgegeben werden.

c. Wenn man das zu Unrecht erstandene Gut anderer schon seit vielen Jahren hat und die Besitzer nicht klar sind, sollten diese Güter auch als Almosengabe in den öffentlichen Dienst gestellt werden  

d. Güter, die der Täter bereits verbraucht oder ausgegeben hat. Wenn die Möglichkeit gegeben ist, sollte man beabsichtigen, den entsprechenden Gegenwert, exakt oder ungefähr, dem ursprünglichen Besitzer auszuhändigen. Wenn dies trotz aller Mühen nicht gelingt, darf man darauf hoffen, dass Gott diesen Übertritt am Recht der Mühen willen vergibt.

e. Wenn die Person nicht genau bestimmen kann, wieviel gestohlenes Gut sich in ihrem Besitz befindet, kann sie nach ihrem ehrlichen Ermessen einen passenden Teil des Vermögens aus der Hand geben, mit der Absicht den wahren Besitzern ihr Recht zu erstatten.

Wenn die Sünde für die man Buße tut, mit der Würde der Person und ihrer Lebensführung zu tun hat z.B. in Form von schlechten Nachreden: Wenn das gesprochene Wort noch nicht vom Betroffenen gehört wurde, tut man so Buße, wie man bei Gott Buße tut. Wenn diese gesprochenen Worte vom Betroffenen allerdings gehört wurden, muss man die Person aufsuchen und sie um Vergebung bitten.

Wenn man auf diese Weise als Sünder beschämt seinen Schöpfer um Vergebung anfleht und die angesprochenen Bedingungen erfüllt, wird Gott die Buße akzeptieren und es vermeiden sie leiden zu lassen.

 

Fragen an den islam

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