Darf ein Muslim von einem Nichtmuslim beerbt werden? Darf ein Muslim einen Nichtmuslim beerben?
Darf ein Muslim von einem Nichtmuslim beerbt werden? Darf ein Muslim einen Nichtmuslim beerben?
Gespeichert von am Mi., 11/05/2011 - 19:30
Liebe Leserin, lieber Leser,
allgemein gesehen ist es dem Muslim untersagt die Erbschaft eines Nichtmuslims anzunehmen. Gleichfalls ist es auch einem Nichtmuslim untersagt an das Erbe eines Muslims heranzutreten. Die unterschiedliche Religionszugehörigkeit der beiden Parteien unterbindet die Erbschaft somit. Die islamischen Rechtsgelehrten haben bezüglich dieser Thematik einen gemeinsamen und allgemeingültigen Rechtsspruch. Ein Muslim kann einen Nichtmuslim nicht beerben und umgekehrt ist das genauso, auch wenn eine Blutsverwandtschaft oder bei Ehepaaren unterschiedlicher Konfession ein Ehevertrag vorhanden ist. Die folgenden beiden Hadithe dienen als Grundlage.
„Ein Muslim kann/darf nicht der Erbe eines Nichtmuslim sein, sowie ein Nichtmuslim nicht der Erbe eines Muslim sein kann/darf.“ (Buhari, Hacc, 44; Megazi, 48, Feraiz, 26; Müslim, Feraiz, 1; Ebu Davud, Feraiz, 10)
„Angehörige zweier unterschiedlicher Religionen können nicht einander beerben, als auch einander vererben.“ (Ebu Davud, 10; Tirmizi, Feraiz, 16; Ibn Mace, Feraiz, 6)
Einige islamische Gelehrte sind jedoch gegen die allgemeine Auffassung anderer Ansicht. Diese sind Muaz b. Cebel, Mesruk b. el-Ecda’, Said b. el-Müseyyeb und Ibrahim en Nahai. Diesen Gelehrten zufolge, darf/kann ein Muslim von einem Nichtmuslim beerbt werden, jedoch ein Nichtmuslim könne/dürfe nicht von einem Muslim erben. Diese Gelehrten lehnen sich an folgende Hadith/Aussprüche des Propheten (s.a.s.):
„Der Islam ist überragend, man kann ihn nicht überbieten.“ (Buhari, Cenaiz, 79)
„Der Islam erweitert, verbessert und/aber verringert, verschlechtert nicht.“ (Ebu Davud, Feraiz, 10; Ahmed b. Hanbel, Müsned, V, 230, 236)
Es gibt zu diesem Thema eine Überlieferung von den Gefährten des Propheten (s.a.s.), wie sie mit dieser Thematik umgegangen sind (Handhabung). Als einmal ein Jude verstarb, hinterließ dieser seine Erbschaft seinen zwei Söhnen, wovon einer ein Muslim war. Der jüdische Sohn wollte die ganze Erbschaft an sich reißen, wohingegen der muslimische Sohn vor Gericht zog und auch Recht bekam. Der diesen Fall behandelnde Muaz b. Cebel hatte somit einen Muslim zum rechtlichen Erben eines Nichtmuslims gemacht. (el-Askalani, Bülugul-Meram, Terc. ve Sehr, A. Davudoglu, Istanbul 1967; III, 2006)
Die meisten islamischen Rechtsgelehrten bringen jedoch eindeutig zum Ausdruck, das ein Muslim einen Nichtmuslim nicht beerben, als auch vererben darf/kann. Diese lehnen sich an die Hadithe, die dieses verkünden. Die Malikitten behaupten, dass die Hadith „Angehörige zweier unterschiedlicher Religionen können nicht einander beerben, als auch einander vererben.“, gelte ebenfalls auch für Christen und Juden, welche somit auch untereinander nicht beerben/vererben dürfen.
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