Muss die Zekat wieder gegeben werden wenn sich herausstellt, dass die Person wohlhabend ist?
Gespeichert von am Fr., 14/11/2014 - 16:18
Liebe Leserin, lieber Leser,
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Der Spender der Almosensteuer ("Zakāt") muss darüber nachforschen wem er seine Almosensteuer zukommen lässt. Wenn seine Nachforschungen zu der Auffassung führen, dass diese Person (gemäß der Kriterien) zu jenen Person gehört denen die Almosensteuer zusteht, so kann man sie ihm zahlen, falls sich dann aber später herausstellen sollte dass dies doch nicht so ist, so hat in diesem Fall der Spender trotzdem seine Pflicht erfüllt und die Spende ist gültig. Wenn der Spender keinerlei Nachforschung betreibt während er jemanden die Almosensteuer zukommen lässt und sich herausstellt, dass dieser Person diese auch zusteht, so ist die Spende gültig. Wen dem aber nicht so ist, dann ist die Spende nicht gültig, der Spender muss also die Almosensteuer nochmal zahlen. (İbn Abidin, Reddu’l-Muhtar, II, 67, 68)
Selam & Dua
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