FAQ Häufigsten Fragen zum Almosengabe

1 Zakat - ab wann und wieviel?

wenn der Schmuck der Frau 80 Gramm übersteigt, so ist sie verpflichtet für diesen Zakāt zu entrichten. Doch darüber muss ein Mondjahr verstichen worden sein. Dann gibt sie 1/40 (2,5%) davon in Geld umgerechnet (aktueller Markwert) als Zakāt. Dies gilt als eine gerechte Reinigung für ihren Schmuck und als ein materieller Gottesdienst.

2 Darf man die Zakāt bei anstehenden großen Einkäufen auslassen?

neben den Gütern, Handelsgütern, Geldern und angesammelten Gold einer Person, fallen keine Almosensteuern ("Zakāt") auf weiteres gemietetes oder ungemietetes Hab und Gut an, wie etwa ein Haus, ein Auto oder ein Ladenlokal. Wenn jedoch der hieraus resultierende Gewinn bzw. das Einkommen, zusammen mit anderen Handelsgütern, Geld und Gold der Person einen gewissen Wert (80 Gramm Gold oder den Gegenwert in Geld) erreicht, müsste ein Vierzigstel von dieser Ersparnis zum Jahresende als Almosensteuer abgegeben werden.

Jemand der neben seinen Schulden und seinen nötigsten Bedürfnissen über 80 Gramm Gold oder den Gegenwert als Geld oder in Form von Handelsgütern verfügt, muss ab dem Zeitpunkt der Besitznahme dieser Güter zum jeweiligem Jahresende die Almosensteuer die diesen Gütern entsprechen, sofern sie dann noch vorhanden sind oder sich vermehrt haben, zahlen.

Ab diesem Zeitpunkt müsste jene Person immer zum jeweiligem Zeitpunkt im Jahr eine Inventur des eigenen Hab und Guts vornehmen, seine Grundbedürfnisse und Schulden subtrahieren und die Almosensteuer des übrig bleibenden Hab und Guts zahlen, sofern sie dann immernoch den oben genannten Messwert erreicht. Außerdem braucht man bei Gewinnen die man durch unterschiedliche Wege innerhalb des Jahres erzielt, nicht auf das Jahresende warten. Am Jahresende zahlt man die Almosensteuer entsprechend der gesamten Ersparnisse bzw. des gesamten Hab und Guts.

Den Wert der Almosensteuer der jeweiligen Güter kann man dementsprechend berechnen und bestimmen.

Die Almosensteuer auf das, aus Barmherzigkeit Gottes entsande Hab und Gut welches wir als "Rizq" bezeichnen, ist ein göttlicher Befehl um das Recht der Armen und Mittellosen zu bewahren und stellt im Grunde genommen eine Art "Säuberung und Läuterung" des Geldes dar. Man zahlt (die Almosensteuer) für das Wohlwollen Gottes. Jeder der die Almosensteuer zahlt, tut dies für sich selbst. Denn Gott ist der vollkommenste Vertreter, Bürge, Bilanzierer, Betrachter, Hüter, Gelehrte, Allwissende und Entgegnende. Jemand der um Gottes Wohlwollen etwas abgibt, wird weder im weltlichem Dasein noch für das Jenseits sich Schaden zugefügt haben. Denn Gott wird den Aufwand mit einem Vielfachem entgegnen.

Gott schenkt einem Leichtigkeiten, eröffnet Türen und hält Schlechtes fern bei segensreichen Einkäufen, wie etwa in der Frage angesprochenem Kauf eines Hauses. Daher ist es für welch notwendigen Einkäufe auch immer, nicht erlaubt die Almosensteuer während der Planung dieser Einkäufe zu vernachlässigen.

Denn bei Ersparnissen, die neben unseren Notwendigkeiten den Gegenwert von 80 Gramm Gold erreichen und über denen ein Jahr vergeht, müssen wir die Almosensteuer zahlen, dies ist eine Schuld und Pflicht, die uns auferliegt. Pläne für die ferne oder nahe Zukunft, wie z.B. der Kauf eines Hauses, eines Autos oder ähnlicher Bedürfnisse, hebt nicht die Pflicht der Almosensteuer auf.

Auf den Ersparnissen, die für solche Einkäufe bzw. Pläne dienen, obliegt die Almosensteuer, sofern diese die bisher genannten Messwerte erreichen.

Sofern man jedoch ein Haus gekauft hat und man sich verschuldet hat, obliegt auf den noch vorhandenen Ersparnissen keine Almosensteuer, wenn diese genauso viel oder weniger als die vorhandenen Schulden betragen, zuerst begleicht man dann die Schulden.

3 Muss die Zekat wieder gegeben werden wenn sich herausstellt, dass die Person wohlhabend ist?

der Spender der Almosensteuer ("Zakāt") muss darüber nachforschen wem er seine Almosensteuer zukommen lässt. Wenn seine Nachforschungen zu der Auffassung führen, dass diese Person (gemäß der Kriterien) zu jenen Person gehört denen die Almosensteuer zusteht, so kann man sie ihm zahlen, falls sich dann aber später herausstellen sollte dass dies doch nicht so ist, so hat in diesem Fall der Spender trotzdem seine Pflicht erfüllt und die Spende ist gültig. Wenn der Spender keinerlei Nachforschung betreibt während er jemanden die Almosensteuer zukommen lässt und sich herausstellt, dass dieser Person diese auch zusteht, so ist die Spende gültig. Wen dem aber nicht so ist, dann ist die Spende nicht gültig, der Spender muss also die Almosensteuer nochmal zahlen. (İbn Abidin, Reddu’l-Muhtar, II, 67, 68)