Es gibt keinen Zwang, es gibt die Einladung

Es gibt keinen Zwang im Glauben.

(al-Baqara 2/256)

Der Islam zwingt die, die im Glauben oder den Taten schwach sind und die Nicht-Muslime, nicht zum Praktizieren ("ʿibāda", "ʿamal"); Der Islam lässt in diesem Rahmen keinen Druck zu. Denn jemand der unter Unterdrückung und Bedrohungen "ich glaube" sagt, könnte in Wahrheit lügen und nicht glauben und somit würden wir diese Person zu einer Heuchlerei gezwungen haben. Auch würde derjenige, der unter Druck und Bedrohungen den Glauben praktiziert, dies nicht aufgrund des Glauben, des Respekts und der Liebe zu Gott tun, sondern vielmehr aus Angst und um sich vor Gefahren zu schutzen, bzw. so würde es erscheinen.

Es ist wichtig zu erwähnen:

Wie wir uns gegenüber jemanden zu verhalten haben und Position einnehmen sollen, der öffentlich vor den Augen aller ein Verhalten an den Tag legt, welches der Religion, der Sittlichkeit und den Verhaltensregeln zuwieder ist, ist in einem islamischen Staat anders geregelt als in einem laizistischen Staat.

In einem Staat, wo der Islam lebensbegründend bzw. formend ist, kann die Privatsphäre keiner Person erforscht werden, es gibt keine erlaubten Mittel oder Wege um die Geheimnisse einer Person offen zu legen. Die Ausnahme dieser Regel gilt, wenn jemand in Verdacht gerät, wichtige Geheimnisse des Staats an andere wie ein Spion weiter zu geben und in dem Fall, dass jemand dem Staat und dem Gemeinwesen schadet.

In laizistischen Staaten ist es in Bereichen, die dem Gemeinwesen offen sind, den Menschen freigestellt, wie sie sich verhalten und wie sie ihr Leben führen. Ausnahmen gelten, wenn das Recht und die Freiheit anderer, das Wohl und die Sicherheit des Gemeinwesens, sowie das Gemeinwohl bzw. die jeweiligen moralischen Verhaltensregeln verletzt werden. In solchen Staaten wird nicht etwa das, was laut der Religion als verboten und sündhaft eingestuft wird als Gesetzesverstoß aufgenommen, die Gläubigen haben in diesen Rahmen keinen direkten Eingriff.

So wie es in laizistischen Staaten nicht möglich bzw. nicht erlaubt ist, den Ungläubigen zum Praktizieren und den Unsittlichen zur Tugendhaftigkeit zu zwingen, so ist es aber möglich, ohne Zwang, ohne der Ausübung von Druck und ohne dabei verletzend zu sein, zur Religion einzuladen und die Religion den Menschen zu erklären.

Während andere zu ihrer Religion bzw. Ideologie einladen, ist es für die Muslime, deren Zahl sich auf ca. 1.7 Milliarden beläuft, wovon ein Großteil der "ʾahl al-Sunna" angehören, verpflichtend, ("farz al-kifāya") zu ihrer Religion einzuladen, dies ist in laizistischen Staaten auch erlaubt.

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