Ist der Islam wirklich tolerant?

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Ist der Islam wirklich tolerant?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

oft unverständlich erscheint westlichen Betrachtern die Behauptung, dass der Islam eine Religion der Toleranz par excellence sei. Und doch trifft dies zu.
Der Qur`an halt seinen Gläubigen immer wieder vor, dass die Verschiedenheit der Menschen, nicht nur nach Farbe und Vermögen, Geschlecht und Sprache, eine natürliche Sache ist (vgl. hierzu 30:22); er bezeichnet sogar weltanschaulich-religiösen Pluralismus als gottgewollt:
»Und wenn Allah gewollt hätte, hätte Er euch zu einer einzigen Gemeinde gemacht. Er wollte euch aber in alledem, was Er euch gegeben hat, auf die Probe stellen. Darum sollt ihr um die guten Dinge wetteifern.« (5:48)

Dieser prinzipielle Pluralismus ist die Anti-These zur katholischen Doktrin des »extra ecclesiam nulla salus«. Der Prophet des Islam hat vorausgesagt, dass sich sogar seine eigene Gemeinde in 73 Gruppierungen aufspalten, also einem exzessiven Pluralismus huldigen werde.
Dass diese Haltung zu Toleranz zwingt, wird durch weitere Verse des Qur`an erhärtet:
» Und sprich: Es ist die Wahrheit von eurem Herrn: darum lass den gläubig sein, der will, und den ungläubig sein, der will.« (18:29)
ferner:
»Und hätte dein Herr es gewollt, so hätten alle, die insgesamt auf Erden sind, geglaubt. Willst du also die Menschen zwingen, Gläubige zu werden?« (10:99)
Damit ist klar, dass der Islam auch aggressive Missionierung nach dem Vorbild christlicher Missionsorden nicht zulasst. Davor wurde schon der Prophet gewarnt: »Du aber bist nur ein Warner, ...« (11:12)
»Und sprich zu jenen, denen die Schrift gegeben wurde, und zu den Unbelehrbaren: Werdet ihr Muslime? Und wenn sie Muslime werden, sind sie geleitet; kehren sie sich jedoch ab, so obliegt dir nur die Verkündung.« (3:20)
«Sprich: O ihr Menschen, nun ist die Wahrheit von eurem Herrn zu euch gekommen. Wer nun dem rechten Weg folgt, der folgt ihm allein zum Heil seiner eigenen Seele; und wer in die Irre geht, der geht nur zu seinem eigenen Schaden irre. Und ich bin nicht euer Hüter.« (11:108)

Kernstuck dieser umfassenden Haltung intellektueller wie praktischer Duldsamkeit ist die wirklich fundamentale Aussage in 2:256, Tatsachenfeststellung und Verbot zugleich:
«Es gibt keinen Zwang im Glauben.«
Das heißt, da Glauben das forum internum betrifft, ist Zwang dazu ein untauglicher Versuch; doch selbst diesen aussichtslosen Versuch zu unternehmen ist untersagt.
Deshalb sollen auch religiöse Streitigkeiten freundlich und friedlich ausgetragen, nämlich in ihrem Ausgang Gott überlassen werden. (4:59)
Der Qur`an fordert im übrigen fast in jeder Sure den Menschen dazu auf, nachzudenken, seinen Verstand zu nutzen, also auch Früchte seines Denkens zu ernten, statt nur nachzuplappern.
Doch was, wenn ein Muslim auf diesem Wege seinen Glauben verliert, zum Abtrünnigen wird?
Auch diese Probe seiner Duldsamkeit hat der Islam letztlich bestanden, obgleich der Abfall vom Glauben immer wieder - nicht nur im Mittelalter, sondern noch in unserem Jahrhundert im Sudan*1 - mit dem Tod geahndet wurde.

Dazu führte die unhaltbare Gleichsetzung von friedlichem, privatem Abfall vom Glauben (ridda) und Hochverrat in der aktiven Form der Bekämpfung des früheren Glaubens.
Heute jedenfalls dominiert auch hierzu die Stimme der Vernunft, repräsentiert von Persönlichkeiten wie Muhammad Asad*2 und Fathi Osman, der die Hinrichtung von Taha Mahmud Taha ohne Einschränkung als unislamisch verurteilte.*3
Soweit die Theorie. Wie aber steht es mit islamischer Toleranz in der Praxis?
Gibt es etwa nicht den arabisch-palästinensischen Terrorismus, dem PanAm-Jets, Fahrgastschiffe und Flughäfen zum Opfer fallen?
Natürlich gibt es das Phänomen des regionalen, politisch-ideologischen, religiös eingefärbten Terrorismus. Nur: Mit Islam hat es nichts zu tun. Jedenfalls nicht mehr als die Gewaltbereitschaft anderer, die ebenfalls glauben, verzweifeln zu müssen, mit dem Christentum: Anhänger der „Befreiungstheologie“ Sudamerikas*4, nordirische Stadtguerillas, Mitglieder der deutschen »Rote Armee Fraktion«, der französischen »Action Directe« und der italienischen »Brigate Rosse«.*5

Doch es gibt auch ein Phänomen innerislamischer Gewaltbereitschaft, dem wir uns stellen müssen.
Trifft es nicht zu, dass öffentliches Essen, Trinken oder Rauchen im Ramadan in Marokko unter Gefängnisstrafe steht? Kontrolliert die Religionspolizei in Saudi-Arabien nicht mit Telefonanrufen zur Gebetszeit, ob gebetet wird? Erzwingen algerische Muslime nicht das Nichtausschenken von Alkohol oder das Kopftuchtragen bisweilen mit bloßer Gewalt? Gibt es nicht auch innerhalb der islamischen Welt die Furcht vor einer »Periode fieberhafter, rigoristischer, am Wortlaut klebender Intoleranz«*6

Auch dies hat natürlich einen theoretischen und einen praktischen Hintergrund.
Wichtig dafür ist die Tatsache, dass das fundamentale Toleranzgebot in der 2. Sure, Vers 256, im Hinblick auf das Außenverhältnis, also die Beziehungen des Islam zu den anderen (Schrift-) Religionen geoffenbart wurde.
Deshalb orientieren sich viele der jungen Muslime für den Umgang mit Glaubensbrüdern und -schwestern an einem anderen Prinzip, das im Qur`an an gleich acht Stellen verankert ist.*7 Danach erkennt man die Gläubigen daran, dass sie »das Rechte (al-ma'ruf) gebieten und das Unrechte (al-munkar) verbieten«. Der Sunna zufolge, soll der Muslim dies »mit der Hand« tun, wenn er dies kann, sonst »mit der Zunge«, und wenn auch dies unmöglich ist, wenigstens »mit dem Herzen«.*8

Es liegt auf der Hand, dass eine aus dem Zusammenhang gelöste Anwendung dieser Handlungsanweisung aus Muslimen ein Volk der Tugendwächter, Spitzel und »Vigilanten« machen kann, welche die Durchsetzung von Recht, Sitte und Ordnung in ihre privaten Hände nehmen, wobei sie Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person sind.
Wer so denkt oder gar handelt, verstoßt jedoch gegen folgende fundamentale Prinzipien des Islam:
- Der Qur`an hat die Institution des Kalifats - und damit des islamischen Staatswesens - institutionalisiert. Damit ist auch im Islam ein prinzipielles Gewaltmonopol des Staates verknüpft. Sobald dieser in der Lage ist, das Alkoholverbot umzusetzen, darf der individuelle Muslim nicht mit der Axt gegen die Theke vorgehen.

- Zwang in Glaubensangelegenheiten erzeugt Scheinheiligkeit, also eine Haltung, die Gott zutiefst zuwider ist.
- Da es auf die innere Einstellung ankommt, die nicht erzwungen werden kann, kommen verdienstvolle Handlungen durch Gewaltanwendung nicht zustande. »Religion ist Aufrichtigkeit«, sagte schließlich der Prophet.*9
- Wie oben gezeigt, kennt der Islam nicht einmal für Apostasie eine weltliche Strafe. Wie kann man dann andere, weniger gravierende Handlungen ohne Qur`anische Grundlage bestrafen?
- Die meisten vom Qur`an untersagten Verhaltensweisen sind nicht mit säkularen Strafdrohungen verbunden. Es steht gewiss dem einzelnen nicht zu, dem »abzuhelfen«.
- Das islamische Staatswesen (s. INTEGRISMUS: DER ISLAMISCHE STAAT) ist freiheitlich; die gewaltsame Durchsetzung der allgemeinen Sittlichkeit führt hingegen unweigerlich in ein totalitäres Staatswesen.
- Es ist undenkbar, dass Gott die intellektuelle und moralische Würde und Gewissensfreiheit von Nichtmuslimen zu schützen gebietet (2:256), Muslime aber Zwang ausgesetzt sehen mochte.

Das Ergebnis dieser Erwagungen ist klar: Das Toleranzgebot des Islam gilt nach innen wie nach außen. Jeder soll in seinem Bereich nach dem Rechten sehen - in seiner Familie, als Chef in seiner Fabrik, als Staatschef in seinem Staat -, aber nicht willkürlich darüber hinaus: auf dass infolge von falschverstandenem Integrismus keine faschistoiden »islamischen« Staatswesen entstehen. Gott möge dies verhüten, selbst wenn solche Staaten sich als »theokratisch« verstehen mögen.

Murad W. Hofmann

1 - Der über 7ojährige sudanesische Theologe Taha Mahmud Taha wurde 1985 unter Staatschef Numeiri wegen Apostasie hingerichtet, weil er u. a. im Koran zwischen zeitlos gültigen und nicht mehr gültigen Vorschriften unterschieden hatte.
2 - Vgl. Muh. Asad, The Message of the Qur'an, Gibraltar 198o, Fußnote 45 zu 5:33, aber auch Muh. Hamidullah, Der Islam, Genf 1968, § 440
3 - Fathi Osman, Islam and the freedom of faith, ARABIA, London Juni 1985, S. 10, und November 1985, s.11
4 - Dass sich die katholische Kirche wegen Gewalttendenzen im Bereich der » Befreiungstheologie« Sorgen macht, ergab sich bereits aus einer Instruktion des Vatikans dazu von 1984. In einer folgenden »Instruktion über christliche Freiheit und Befreiung« verurteilte die Glaubenskongregation 1986 » den systematischen Rückgriff auf Gewalt als für die Befreiung angeblich notwendig« und untersagte christlichen Aktivisten jede Berührung mit Terrorismus; siehe auch Martin Kriele, Die linksfaschistische Häresie, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28- 5. 1986, S. 11
5 - Vgl. Thomas Ross, Mit teuflisch gutem Gewissen, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12. 7.1985
6 - Slimane Zeghidour, La fin de 1'islam debonnaire, in: Le Matin du Sahara et du Maghreb, Magazine vom 24. 2. 1991, S. 8f.
7 - 3:104, 110, 114; 7:157; 9:71, 112; 22:41; 31:17
8 - An-Nawawi, Vierzig Hadithe, Leicester 1979, Hadith Nr. 34
9 - desgl., Hadith Nr. 7

 

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