Wie kann ich es einer Nichtmuslimin erklären, warum sich die Muslime von Hunden fern halten sollen?

Details der Frage

Und auf was soll ein Muslim achten, wenn er jemanden besucht, der einen Hund besitzt?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Haltung und Züchtung von Hunden zu Zwecken der Jagd, Viehhirtung, sowie Bewachung von Haus und Hof ist erlaubt. Allerdings einen Hund im Hause halten um Einbrecher o. ä. abzuschrecken ist nicht gern gesehen. (ibnü'l-Hümâm, Fethu'l-Kadîr, Bulak 1319, VI, 246; Ibn Âbidin, Reddü'l-Muhtâr, Kahire 1386-89/1966-69, V, 226-227)
Einen Hund kann und darf man kaufen, ebenfalls kann und darf man sie auch wieder verkaufen. Es genügt, wenn sie einen guten, sinnvollen Zweck erfüllen oder man von ihnen einen guten Nutzen hat. Der Hund fängt bei der Jagd die Beute und bringt sie seinem Herrn oder hütet das Vieh und dient somit dem Hirten (Schäfer) oder wirkt als Bewacher von Haus und Hof. Hunde sind Tiere, die in irgendeiner Weise dem Menschen dienen und Nutzen bringen (sofern sie einen Dienst ausüben). In Angesicht dieser und ähnlicher Zwecke ist es „caiz“ zulässig Hunde zu kaufen und zu verkaufen. Es besteht auch kein Nachteil darin Hunde zu züchten. Allerdings ist es nicht angebracht Hunde in die Wohnung oder ins Haus zu lassen und zwar aus folgenden Gründen:

Es ist eine bekannte Überlieferung vom ehrenwerten Propheten (s.a.s.), dass die Engel nicht in die Räume (Wohnungen/Häuser) reingehen, wo sich Hunde aufhalten oder befinden (Buhârî, "Bed'ül-halk", 7,17......). Allgemein ist es islamisch nicht zulässig einen Hund ohne jedwede und sinnvolle Aufgabe im Hause zu halten und aufzuziehen. Es ist keine Notwendigkeit einen Hund zu halten, wenn dieser nicht einen der oben genannten Bedingungen erfüllt (Jagd-Hund, Schäfer-Hund, Wach-Hund, Blinden-Hund u.ä.). Der Mensch braucht den Hund nicht zu Zierde.
Ähnlich wie beim Hund ist auch die Handhabung von anderen Tieren wie z.B.: Löwen, Tigern, Elefanten und Jagdvögeln. Sofern diese Tiere einen Sinnvollen Nutzen darstellen ist der Handel mit solchen Tieren und deren Züchtung erlaubt. Es gibt eine Ausnahme, bei der sowohl der Ankauf wie Verkauf, als auch die Haltung und Züchtung absolut untersagt ist, und zwar das Schwein. Das Schwein gilt im Ganzen als ein dreckiges und unreines Tier. Nur die Borsten dieses Tieres sind gestattet zur Nutzung als Pinsel zum Streichen von Farbe, sowie zur Verwendung bei Schuhnähten. Aber es ist dennoch besser wenn man auf andere Mittel ausweicht und ganz die Finger davon lässt. Zurück zu der Haltung von Hunden in der Wohnung / im Haus.

Es gibt eine Reihe von Hadithen, in denen es heißt, dass die „Rahmet – Melekler“ Engel der Barmherzigkeit nicht die Häuser / Wohnungen betreten wo sich Hunde aufhalten, sowie, dass dem Hausherrn täglich einige „Sevap“ Gutschriften reduziert werden. Es ist nur zum Zwecke der Jagd, zum Tiere hirten und zur Bewachung von Haus und Hof erlaubt und zulässig. Darüber hinaus verliert ein Hund Speichel und Haare, welche in der ganzen Wohnung sich verteilen und unsere Gesundheit beeinträchtigen sowie unseren Gottesdienst benachteiligen können. (Der Platz an dem das Gebet verrichtet wird muss sauber sein, sonst könnten unangenehme Gerüche, nasse Stellen, sowie Tierhaare das Gebet, bzw. die Konzentration während des Gebetes stören.) Aus diesen Gründen, sofern keine Notwendigkeit besteht, ist es nicht angebracht einen Hund zu halten. Es ist zwar kein „Haram“ striktes Verbot einen Hund zu halten, aber nach der islamischen Rechtslehre („Fikih“) als „Mekruh“, bzw. als „tenzihi mekruh“. Das bedeutet, dass es keine schlechte „Ser´i“, bzw. auf einer Schlechtigkeit basierende Tat ist, die dennoch bei der Ausübung verpönt ist. Nach der Rechtschule des Imam Safi ist es sogar als „Haram“ Verbot eingestuft einen Hund zu halten, wenn keine Notwendigkeit besteht. (Nevevî, Serhu'l-Müslim, Kahire 1347-49/1929-30,X,236)

Neben diesen ganzen Regelungen ist es dennoch einem Muslim nicht verboten in einem Haushalt in dem sich Hunde befinden zu leben und sich aufzuhalten. Auch die dort verrichteten Gebete und Gottesdienste sind gültig, sofern der Ort des Gebetes, bzw. der Gebetsteppich sauber und frei von Dreck (Unreinlichkeiten) ist. Der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) verkündete folgende Worte:

„Mit Ausnahme der Hundebesitzer, die diese zu Zwecken der Jagd, zum Hirten von Tieren, sowie zur Bewachung von Haus, Hof, Land und Acker haben, vermindert sich die Gutschrift (Sevap) der Hundebesitzer von Tag zu Tag um eine geringe Menge.“ (Buhari, Ez-Zebaih, 6; Müslim, El-Müsakat, 46,50,56-58)


Unter Ausschluss der Notwendigkeit einen Hund zu besitzen, sowie die Hadith vor Augen haltend, dass die Engel kein Haus betreten in dem sich ein Hund aufhält, ist es im Islam untersagt Hunde zu halten geschweige denn aufzuziehen, weil

a) Menschen, die ausreichend vermögend sind sich einen Hund halten zu können, sollten primär an die vielen bedürftigen Menschen denken und diese armen Mitmenschen betreuen und unterstützen anstelle eines Hundes. Anstatt die Kosten für einen Hund zutragen, ist es in jeder Hinsicht besser mit denselben bzw. ähnlichen Kostenaufwand doch einen Menschen in Not zu helfen, oder?
b) Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Hunde eine Reihe von Krankheiten auf den Menschen übertragen können.
c) Ein Hund kann andere vorbeilaufende Menschen durch anbellen oder ähnliches erschrecken und ängstigen und oder sogar den Gast und Besucher ebenfalls ängstigen und beunruhigen.


Einmal hatten sich der ehrenwerte Prophet (s.a.s.) und der Erzengel Gabriel (a.s.) zu einer bestimmten Zeit zum Treffen verabredet. Allerdings konnte Gabriel die Wohnstätte des Propheten (s.a.s.) nicht begehen, weil sich darin ein Hund aufhielt. Als der Prophet (s.a.s.) dies bemerkte befahl er diesen sofort heraus zu bringen, worauf Gabriel (nach dem der Hund draußen war) eintreten konnte und den Propheten (s.a.s.) grüßen konnte. (Buhârî, "Bed'ü'l-halk", 7,17, "Megâzî", 12, "Libâs", 88,94; Müslim, "Libâs", 81-84....; Fahreddin er-Râzî, Mefâtihu'l-Cayb, Kahire 1934-62, XXXI, 210)

Der Grund dafür warum die Engel keinen Raum betreten, in dem sich Hunde befinden ist der, dass Hunde als unsauber gelten, unangenehm stinken und Dreck fressen, bzw. nehmen es in ihr Maul. Aus diesen Gründen sind solche Menschen, die ohne einen wichtigen Grund sich einen Hund im Hause halten damit bestrafft, dass keine Engel mehr ihre Wohnstätte aufsuchen. (Nevevî, a.g.e., XIV, 84; Aynî, Umdetü'l-Kârî, Kahire 1348, XV, 139)

Darüber hinaus gibt es eine weitere Überlieferung vom Propheten (s.a.s.) in der es heißt, dass sogar Reisende, die mit Hund und Glocke unterwegs sind ebenfalls von den Engeln nicht aufgesucht werden, bzw. die Engel ihnen keine Gesellschaft leisten während ihrer Reise. (Müslim, Libâs, 103)

Fragen an den islam

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