Darf eine sunnitische Frau einen alevitischen oder schiitischen Mann ehelichen?
Darf eine sunnitische Frau einen alevitischen oder schiitischen Mann ehelichen?
Gespeichert von am Mi., 18/05/2011 - 20:11
Liebe Leserin, lieber Leser,
eine muslimische Frau sollte nur einen muslimischen Mann heiraten, der die Gebote und Verbote des Islam aufrichtig anerkennt und bestenfalls diese auch in seinem Alltag eingeschlossen praktiziert. Wenn der zu heiratende männliche Partner die Glaubensgrundsätze, sowie die Gebote des Islam anerkennt und daran glaubt, dann steht einer Heirat nichts im Wege. Ist das nicht der Fall, dann ist eine Heirat islamisch nicht zulässig. Ganz gleich ob Sunnit oder Alevit, es wird empfohlen sich um einen frommen und aufrichtigen Ehemann zu bemühen, der den Islam in seiner Urtümlichkeit liebt und lebt.
Einem Muslim, egal ob Mann oder Frau, ist es nicht gestattet mit einem Polytheisten zu heiraten. Polyhteist ist jemand, der nicht an den Einen Gott glaubt, sondern an andere Kräfte wie die Sonne, das Feuer, an Götzenfiguren, Himmelsgestirne, Tiere und oder an mehrere Götter glaubt.
Und heiratet nicht polytheistische Frauen, bis sie gläubig geworden sind. Wahrlich, eine gläubige Sklavin ist besser als eine polytheistische Frau, auch wenn sie euch gefallen sollte. Und laßt die Polytheisten nicht zur Heirat zu, bis sie gläubig geworden sind. Wahrlich, ein gläubiger Sklave ist besser als ein Polytheist, auch wenn er euch gefallen sollte. Jene rufen zum Feuer. Gott aber ruft zum Paradies und zur Vergebung mit seiner Erlaubnis. Und Er macht den Menschen seine Zeichen deutlich, auf daß sie es bedenken. (2/221)
Ein muslimischer Mann hingegen darf eine Frau jüdischer oder christlicher Konfession ehelichen. Bezüglich dieser Thematik sind sich die muslimischen Gelehrten einig und beziehen sich auf den folgenden Vers:
Heute sind euch die köstlichen Dinge erlaubt. Die Speise derer, denen das Buch zugekommen ist, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. (Erlaubt sind) auch die unter Schutz gestellten gläubigen Frauen und die unter Schutz gestellten Frauen aus den Reihen derer, denen vor euch das Buch zugekommen ist, wenn ihr ihnen ihren Lohn zukommen laßt und mit ihnen in der Absicht lebt, (sie) unter Schutz zu stellen, nicht Unzucht zu treiben und (sie) nicht als heimliche Konkubinen zu nehmen. Und wer den Glauben leugnet, dessen Werk ist wertlos, und im Jenseits gehört er zu den Verlierern. (5/5)
In Angesicht der Tatsache, dass in den meisten Fällen die angeheiratete Frau sich zur Seite ihres Mannes bekehrt, ist es muslimischen Frauen untersagt sich mit Nichtmuslimischen Männer zu ehelichen. Es geht hierbei nicht um die Untersagung der Liebe zwischen zweier Menschen zueinander, sondern es besteht viel mehr die Sorge um den Verlust des jenseitigen Lebens in ewiger Glückseligkeit. Die Befürchtung besteht darin, dass eine muslimische Frau und ihre künftigen Kinder durch die Heirat mit einem Nichtmuslim die Gebote des Islam ablegen und wahrscheinlicher Weise in Unglauben geraten. Andersrum ist es wahrscheinlich, dass eine jüdische oder christliche Frau durch die Heirat mit einem Muslim denkbarer Weise zum Islam konvertieren wird.
Was die Heirat einer Muslimin mit einem Nichtmuslim betrifft ist die Antwort unverwechselbar. Die Trauung einer Muslimin mit einem Ungläubigen ist strengstens verboten.
Des Weiteren besteht kein Erbrecht zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Religionen.
Ein Muslim kann/darf nicht der Erbe eines Nichtmuslim sein, sowie ein Nichtmuslim nicht der Erbe eines Muslim sein kann/darf. (Buhari, Hacc, 44; Megazi, 48, Feraiz, 26; Muslim, Feraiz, 1; Ebu Davut, Feraiz, 10)
Angehörige zweier unterschiedlicher Religionen können nicht einander beerben, als auch einander vererben. (Ebu Davut, 10; Tirmizi, Feraiz, 16; Ibn Mace, Feraiz, 6)
Wenn der besagte männliche Partner nicht an den Propheten Muhammad (s.a.s.) als letzter Gesandter und Prophet Gottes glaubt und die Verrichtung der fünf Gebetseinheiten ablehnt, sowie das Fasten im Ramadan unterlässt, kann und darf eine Muslimin solch einen männlichen Partner nicht ehelichen.
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