Später Schwangerschaftsabbruch
Ich will ein Baby haben. Ich hatte ein Fehlgeburt, jetzt bin ich wieder Schwanger aber mein Baby hat viele Fehler und man weiß nicht, ob er überlebt. Was soll ich machen? Ich bin in der 5 Monate. Soll man Baby weiter leben und wird nich nach der Geburt überleben oder soll ich Schwangerschaftsabbruch machen? Was ist schlimmster? Bitte, ich brauche eine Hilfe. Vielen Dank im Voraus
Gespeichert von am So., 15/04/2012 - 16:30
Liebe Leserin, lieber Leser,
die islamischen Rechtsgelehrten definieren Abtreibung als "Ausstoßung des Embryos vor Vollendung der Schwangerschaftszeit" Die Abtreibung kann einerseits von der Frau gewollt sein, wie z.B. durch Einnahme eines Medikaments, durch schweres Heben, heftige Bewegungen oder durch einen von der Frau gewünschten Eingriff des Arztes. Andererseits kann die Abtreibung durch eine von der Frau ungewollte Äußere Gewalthandlung ausgelöst werden.
Ferner kann der Schwangerschaftsabbruch entweder vor oder nach dem Einhauchen der Seele in den Embryo vorgenommen werden. Bezüglich der Abtreibung nach Einhauchung der Seele sind sich alle Rechtsgelehrten einig, dass es verboten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Initiative von der Mutter, vom Vater, vom Arzt oder von einem Gewalttäter ausgegangen ist. Es gilt als Verbrechen gegen ein menschliches Wesen, dessen Leben nicht angetastet werden darf.
Damit gilt die Abtreibung eines Embryos, dessen Seele bereits eingehaucht wurde, bei allen Rechtswissenschaftlern als verboten. Allerdings herrscht Meinungsverschiedenheit über den Schwangerschaftsabbruch vor dem Einhauchen der Seele. Einige erklärten es als zulässig, während andere eine Erlaubnis von dem Entwicklungsstadium des Embryos abhängig machten.
Eine gängige Meinung diesbezüglich sieht folgendermaßen aus:
Die Abtreibung gilt als verboten, wenn sie nach dem vierzigsten bzw. zweiundvierzigsten Tag der Schwangerschaft vorgenommen wird. Denn angesichts der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Entwicklungsstufe der Schwangerschaft werden einige Organe, wie Hand, Finger, Fuß usw. erkennbar, was darauf hinweist, dass der Embryo auf dem Weg ist, sich zu einem vollständigen Menschen zu entwickeln.
Muslim überlieferte von Ibn Mas'ud: "Ich hörte den Propheten (s.a.s.) sagen: 'Wenn an dem Samentropfen (der die Eizelle befruchtet hat) zweiundvierzig Nächte vorübergegangen sind, schickt Allah (c.c) einen Engel zu ihm, der ihn formt und dessen Gehör, dessen Augenlicht, dessen Haut und dessen Knochen erschafft. Daraufhin fragt er: Oh Herr, ist es männlich oder weiblich? Und Er bestimmt (es)...'"
In einer anderen Überlieferung ist die Rede von vierzig Nächten. Die Überlieferung weist also darauf hin, dass die Organe nach vierzig bzw. zweiundvierzig Nächten beginnen, sich herauszubilden. Daher wäre ein Eingriff nach diesem Zeitpunkt gegen das Embryo ein Eingriff gegen ein menschliches Leben, das nicht angetastet werden darf und es käme einer Tötung gleich, ähnlich dem vorislamischen Brauch aus der vorislamischen Zeit, in der neugeborene Mädchen lebendig begraben wurden. (vgl. Halil GÜNENÇ, Günümüz Meselelerine Fetvalar II. 326)
Wird allerdings eine Abstoßung vor Ablauf der vierzig Tage veranlasst, so ist dies erlaubt, da sich noch kein Embryo entwickelt hat und die Stufe des Samentropfens noch nicht überschritten ist (Vgl. İbn Âbidin, III, 176; İbn el-Hümâm, II, 495).
Die Position von al-Ġazzālī:
Der ehrenwerte Gelehrte al-Ġazzālī beleuchtet die Frage aus einer anderen Perspektive laut al-Ġazzālī ist nicht das vollständige Auswachsen des Embryos entscheidend, sondern der Moment der Empfängnis. Damit das Sperma des Mannes zu einem Embryo heranwachsen kann, muss es die Eizelle der Mutter befruchten. Für al-Ġazzālī ist das bereits die erste Stufe und das erste Stadium des Lebens. Jeder Eingriff ab hier ist unzulässig. Hier beginnt bereits die Schöpfung (vgl. İhyâ ve şerhi İthâf, V, 380).
Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch (unabhängig vom Entwicklungsstadium) zulässig?
Erlaubt wird eine Abtreibung zu jedem Zeitpunkt, wenn fachkundige Ärzte zu der Ansicht gelangt sind, dass die Austragung des Embryos im Leib der Mutter zu ihrem und damit auch dem Tod des Babys führen würde. In diesem Fall ist eine Abtreibung erlaubt, um das Leben der Mutter zu retten. Die Rettung von gefährdetem Leben ist im Islam vorgeschrieben, und diese Form der Abtreibung wird als medizinische Maßnahme angesehen, denn der Prophet (s.a.s.) rief uns dazu auf, ärztliche Behandlung und Heilung wahrzunehmen. Der Verlust eines Embryos kann jedoch auch gewaltsam ausgelöst werden. Dies wäre eine Sünde und ein Verbrechen.
Eine Abtreibung wäre auch zulässig, wenn eine Mutter ihr Kind nicht mehr stillen kann, wegen der kräfteraubenden Schwangerschaft. Wenn der Ehemann finanziell nicht in der Lage ist, Abhilfe zu schaffen, ist eine Abtreibung erlaubt. Denn sonst wäre die Gefahr da, dass das Kind nicht mehr gestillt wird und verhungert (vgl. el-Fetâvâ el-Hâniyye, III, 410).
Diese Ansätze enstammen überwiegend aus der hanafitischen Rechtssschule. Es gilt zu sagen, dass es insgesamt Meinungsverschiedenheiten in diesem Thema gibt.
Schwangerschaftsabbruch in anderen Rechtsschulen:
Für die malikitische Rechtsschule ist eine Abtreibung, auch vor 40 Tagen unzulässig (vgl. Derdîr, II,266-267).
Während einige shafiitische Gelehrte ähnlichen den hanafitischen Gelehrten argumentieren, beziehen sich diverse Gelehrte auch auf die Ausführung von al-Ġazzālī als richtungsweisend (vgl. Şebrâmellesî, VI, 179).
Die hanbalitische Position ist vergleichbar mit der hanafitischen Positon.
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