Ist meine rituelle Waschung gültig, wenn ich ein Tattoo habe?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

der Prophet (s.a.s.), der Veränderungen am natürlichen Aussehen des Menschen, der auf die schönste Weise erschaffen wurde, nicht begrüßte, verbot das Tätowieren sowie verschiedene Praktiken dieser Art; er erklärte, dass Allah die Frauen verflucht, die sich tätowieren und tätowieren lassen. (vgl. Buhari, Libas, 87; Müslim, Libas, 119-120)

Die Tatsache, dass derjenige, der eine Handlung begeht, von Allah verflucht wird, zeigt, dass sie verboten ist. Der Grund, warum in den Hadith-Texten zu diesem Thema nur Frauen erwähnt werden, ist, dass in der arabischen Gesellschaft, mehr Frauen tätowiert waren.

Es gibt keinen Unterschied zwischen Männern und Frauen, was die religiösen Vorschriften zum Tätowieren betrifft.

Al-Nawawī sagt, dass eine Tätowierung vom Körper entfernt werden sollte, wenn dies der Gesundheit nicht schadet. Wenn die Tätowierung nicht entfernt werden kann, weil die Operation den Körper schädigen oder ein entstelltes Aussehen hinterlassen würde, kann die Person Buße tun und von ihrer Sünde befreit werden. (Şerḥu Müslim, 14/106)

Wenn es für eine Person, die bereits eine Tätowierung hatte, möglich ist, diese schmerzlos entfernen zu lassen, sollte sie diese entfernen lassen; wenn dies nicht möglich ist (auch aus Geldmangel, wenn die Behandlung zu teuer ist), sollte sie die Tätowierung abdecken, sodass sie nicht sichtbar ist, um kein schlechtes Beispiel für andere zu geben, und sie sollte bereuen und um Vergebung bitten, damit sie es nicht wieder tut.

Die normale Gebetswaschung oder Ganzkörperwaschung (Ghusl), die er/sie durchführt, ist gültig, unabhängig davon, ob wir über Mann Frau sprechen. Mit dieser Waschung kann man alle Arten des Gottesdienstes verrichten.

Fragen an den islam

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Fragen an den islam
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