Ist es erlaubt Silber- oder Goldbesteck zu haben/benutzen?
Gespeichert von am Fr., 05/12/2014 - 17:23
Liebe Leserin, lieber Leser,
Liebe Leserin, lieber Leser
Über den Besitz und den Handel von Hausmitteln aus Gold oder Silber gibt es Uneinigkeiten. Nach hanafitischer Rechtsschule gibt es kein Einwand für das Besitzen von goldenen/silbernen Hausmitteln wie etwa Schalen oder Besteck zum Zwecke der Nutzung, auch gibt es kein Einwand für den Handel mit diesen Gegenständen.(1)
Nach schafiitischer Rechtschule gibt es zwei Ansichten über den häuslichen Besitz und den Handeln von solchen Hausmitteln welche aus Gold oder Silber bestehen. Der einen Ansicht zufolge ist sowohl das Nutzen als auch das Besitzen sowie das Handeln damit bzw. das Herstellen nicht erlaubt. Nach der anderen Ansicht ist das Handeln und das Herstellen sowie das Aufbewahren zu Hause unbedenklich.(2)
Bei Hausmitteln die mit Gold/Silber beschichtet sind, sind diese Gegenstände nicht als Gold und Silber anzusehen, da in Relation die nicht goldene/silberne Materie des Objekts überwiegt. Aus diesem Grund ist es erlaubt solche Gegenstände zu benutzen.
Quellen aus dem türkischen Raum:
1-İbn-i Abidin, c. 5, s. 217
2-el-Mühezzeb, c. l, s. 11-12
Halil GÜNENÇ, Günümüz Meselelerine Fetvalar I. 357
Selam & Dua
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