Ist das Bestreichen (mesh) über die Socke bei der rituellen Waschung (abdes/wudu) erlaubt?

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Ist das Bestreichen (mesh) über die Socke bei der rituellen Waschung (abdes/wudu) erlaubt?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

sowohl die vier Rechtsschulen als auch die islamischen Gelehrten sind sich einig, dass das Bestreichen (mesh) über die Socke ungültig ist, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind.
Die Socken müssen wasserdicht und so strapazierfähig sein, dass das Material bei einem Spaziergang von mindestens 5 km nicht zerreißt.
Erst wenn diese Bedingungen bezüglich der Eigenschaften der Socke erfüllt sind, kann über ihnen das Aufstreichen (mesh) bei der rituellen Waschung vollzogen werden.

Die derzeitigen Socken, die im Alltagsleben getragen werden, gewährleisten bestimmte Bedingung nicht:

- Sie sind wasserdurchlässig
- Ein Spaziergang ohne Schuhe ist nicht erdenklich bzw. ungeeignet
- Sie sind zu dünn

Das heißt im Klartext, dass mit normalen Socken die vorschriftsmäßige Wachung (abdes/wudu) vor dem Gebet (namaz/salah) nicht zulässig ist und keine Gültigkeit hat.

 

 

 

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