Darf man Zinsgeschäfte tätigen wenn man sich in einem nicht-muslischen Land befindet?
Dürfen die Muslime in einem nicht-muslimischen Land (Darülharp) bewusst (auch wenn es keinen Bedarf besteht) Bausparverträge abschließen bzw. Sparbücher anlegen? Also damit sie "absichtlich" einen Gewinn leisten. Ich weiß, dass lt. Imami Azam Zinsgeschäfte zwischen Muslime und Nichtmuslime erlaubt sind, gilt das auch für Bausparen?
Gespeichert von am Fr., 22/03/2013 - 18:01
Liebe Leserin, lieber Leser,
das nehmen als auch das Geben von Zinsen ist im Islam verboten, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte:"Allahs Fluch liegt auf dem der Zinsen nimmt, dem der sie gibt, dem der den Vertrag aufsetzt und dem der es bezeugt, dann sagte er sie sind gleich (in ihrer Sünde)" [Sahih Muslim]
Da die hier abgeschlossenen Bausparverträge bzw. Sparbücher das Ziel haben einen hohen Zinssatz zu ermöglichen ist das abschließen solcher Verträge nicht erlaubt (Haram). Hierbei spielt es keine Rolle ob man sich in einem muslimischen oder nicht-muslimlschen Land befindet. Es ist korrekt, dass Iman Abu Hanifah Zinsgeschäfte unter bestimmten Bedingunen in nicht-muslischem Ländern erlaubt hat, allerdings wurde diese Meinung von der Mehrheit der Gelehrten abgelehnt.
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