FAQ Häufigsten Fragen zum Zinsen

1 Ist es aus islamischer Sicht erlaubt ein Konto bei einer Bank zu besitzen, wenn es zur Erleichterung dient?

Nach Imam Azam Ebu Hanife und Imam Muhammad gilt folgendes Gebot: Einem Muslim ist es nicht gestattet einen anderen Menschen seines Eigentums zu enteignen, ihn zu beklauen und oder zu betrügen, geschweige denn sein Hab und Gut von ihm zu erzwingen. Dieses Gesetz ist universell und solch ein Verhalten ist absolut unzulässig. Es ist vollkommen egal ob solch ein Vergehen in einem Islamischen Staat oder Nicht – Muslimischen Land stattfindet und ebenfalls ist es gleichgültig ob es sich bei dem Geschädigten um einen Muslim oder Nicht – Muslim handelt. Ein Muslim stiehlt nicht und fügt Niemandem Schaden zu. Weil der Islam eine Religion der Toleranz und Tugenden ist, duldet er in keiner Weise unmoralisches Verhalten wie die Unterschlagung, den Betrug und ähnliches hässliches Verhalten zu jeder Zeit und an jedem Ort.

Einem Muslim der in einem Nicht – Islamischen Land lebt, wo das Bankwesen/ Zinsgeschäft ganz normal ist und ohne dieses der Alltag sehr erschwert wird, ist es erlaubt ein Bankkonto zu besitzen, weil meistens keine andere Wahl besteht. Weiterhin entsteht der Bank durch ihn als Kunden kein Nachteil, sondern gegenteiliges ist der Fall. Weil in diesen Ländern das Zinsgeschäft etwas Alltägliches ist und somit keine Straftat darstellt kann ein Muslim bedenkenlos ein Konto eröffnen und die damit verbundenen Zinsen kassieren. Allerdings sollten die entstandenen Zinsgewinne nicht zu Eigenzwecken genutzt werden, sondern sie können dann gespendet werden. Somit unterbindet der Kontoinhaber, dass er sich Zinsgeld zunutze gemacht hat. (Aus: el-Fikhu ale'l-Mezahebil arba'a, l.340.Fethu’l-vehhabc.2s.355)

Anderen islamischen Rechtschulen zufolge, sowie nach Ebu Yusuf, ist das Zinsgeschäft überall verboten. Das heißt, das Nehmen und Geben von Zinsen, sowohl in einem islamischen als auch Nicht – Islamischen Staat, ist strengstens untersagt. Sowohl im Einkauf und Verkauf, Groß und Einzelhandel müssen alle Menschen gleich behandelt werden. Es sollte niemand Bevorzugt, geschweige denn benachteiligt werden, weil er ein Muslim ist bzw. kein Muslim ist. (Aus: el-Fetâva'1-Kübrâ c. 2, s. 238, Bedâyi es-Senâyi' c. 9, s. 4378) Der Islam erfordert diese Gleichbehandlung. Wenn jemand z.B. auf Reisen geht und dort irgendwo etwas findet das irgendjemand anderem gehört, so ist dieser Reisende verpflichtet dem Eigentümer das zukommen zu lassen.

Anmerkung:

Die Auffassung von Imam Azam Ebu Hanife und Imam Muhammad, nach der man in einem Nicht islamischen Umfeld bzw. Land Zinsen nehmen darf, hat bezüglich der im Ausland* lebenden Muslime Vorrang, da sie ansonsten das kapitalistische Bankensystem stärken würden und selbst im Nachteil wären. (Halil GÜNENÇ, GÜNÜMÜZ MESELELERINE FETVALAR I.243-344) (* Nicht islamisches Umfeld, wo nicht islamische Gesetze gelten)
Die Auslegung von Imam Azam Ebu Hanife und Imam Muhammad erhält ihre Gültigkeit unter der Anlehnung an die Hadith, dass es im Darül Harp* kein Zinsgeschäft zwischen den Gläubigen und den Ungläubigen gibt. (Das bedeutet, dass dieses Gesetzt unter erschwerten Bedingungen Aufgehoben ist.) (Quelle: Zeylai, Nasbu’r-raye, IV. 44; Ibn Hümam, VII. 39) (* Nicht islamisches Umfeld, wo nicht islamische Gesetze gelten)
Generell gilt die Absicht bei der Tat. Eine Handlung wird nach ihrer Intention beurteilt. Eröffnet man ein Konto bei einer Bank der hohen Zinsen willen und der damit verbundenen höheren Zinserträge, also auf Gewinn bedacht, so ist dies unislamisch. Gründet man ein Konto um allen beteiligten und sich selber damit die Abläufe zu erleichtern unabhängig von der Zinshöhe, so ist dies im Sinne des Islam. Denn Profitgier ist eine sehr rücksichtslose und zugleich sehr hässliche Eigenschaft.
„Macht und Ruhm sind eine Falle zu Eitelkeit, Hochmütigkeit und Tyrannei. Die Ausübung von Macht ist wie das Reiten eines Löwen: An einem Tag wirst du ihn reiten und an einem anderen wird dich das Tier verschlingen.“ (Quelle, „Ein Gespräch mit meinem Freund dem Atheisten“, von Dr. Moustafa Mahmoud )
Die Im Ausland* lebenden Muslime, die sich nach der Ansicht der Imame Azam Ebu Hanife und Muhammad richten und wie oben erwähnt handeln, wirken nicht islamwidrig und somit Helal. (* Nicht islamisches Umfeld, wo nicht islamische Gesetze gelten)

2 Wieso sind Zinsen verboten?

im Qur`an ist in der Sure Bakara ab der Aya 275 zu lesen, das Zinsen verboten sind.

275. Die, welche Zins verzehren, sollen nicht anders dastehen als einer, den der Satan erfasst und niedergeschlagen hat. Dies, weil sie sagen: "Kauf ist das gleiche wie Zinsnehmen." Allah hat den Kauf erlaubt, aber Zinsnehmen verboten. Wer eine Ermahnung (wie diese) von seinem Herrn erhält und dann (mit Zinsnehmen) aufhört, der darf das Erhaltene behalten. Seine Sache ist bei Allah. Wer es aber von neuem tut –die sind die Bewohner des Feuers und werden ewig darin verweilen.

276. Allah lässt den Zins dahinschwinden; verzinsen wird er aber die Almosen. Und Allah liebt keinen Ungläubigen und Sünder.

277. Siehe, wer da glaubt und das Rechte tut und das Gebet verrichtet und die Steuer zahlt, deren Lohn ist bei ihrem Herrn; keine Furcht soll über sie kommen, und sie sollen nicht traurig sein.

278. ihr, die ihr glaubt! Fürchtet Allah und verzichtet auf den noch ausstehenden Zins, wenn ihr (wirkliche)Gläubige seid.

279. Tut ihr es nicht, dann ist euch Krieg von Allah und Seinem Gesandten erklärt. Wenn ihr aber umkehrt, sollt ihr euer (verliehenes) Kapital (im Nennwert) zurückerhalten. Tut nicht Unrecht, auf dass ihr nicht Unrecht erleidet.

280. Wenn jemand in (Zahlungs)Schwierigkeiten ist, so übt Nachsicht, bis es ihm leicht fallt. Erlasst ihr ihm (die Schuld) aber als Almosen, so ist es für euch besser, wenn ihr es nur wüsstet.
 

3 Darf man Zinsgeschäfte tätigen wenn man sich in einem nicht-muslischen Land befindet?

das nehmen als auch das Geben von Zinsen ist im Islam verboten, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte:"Allahs Fluch liegt auf dem der Zinsen nimmt, dem der sie gibt, dem der den Vertrag aufsetzt und dem der es bezeugt, dann sagte er sie sind gleich (in ihrer Sünde)" [Sahih Muslim]

Da die hier abgeschlossenen Bausparverträge bzw. Sparbücher das Ziel haben einen hohen Zinssatz zu ermöglichen ist das abschließen solcher Verträge nicht erlaubt (Haram). Hierbei spielt es keine Rolle ob man sich in einem muslimischen oder nicht-muslimlschen Land befindet. Es ist korrekt, dass Iman Abu Hanifah Zinsgeschäfte unter bestimmten Bedingunen in nicht-muslischem Ländern erlaubt hat, allerdings wurde diese Meinung von der Mehrheit der Gelehrten abgelehnt.