Darf man etwas geklautes als Geschenk annehmen? oder kaufen?
Gespeichert von am Mo., 22/12/2025 - 20:00
Liebe Leserin, lieber Leser,
der Erwerb von Waren von Individuen, die diese durch illegale und unrechtmäßige Aktivitäten erworben haben, ist unzulässig. Denn dies würde bedeuten, dass man Diebstahl, Raub und unrechtmäßige Gewinne fördert und denjenigen, die diese Taten begehen, dabei hilft:
„Wer gestohlene Ware in Kenntnis ihrer Herkunft erwirbt, macht sich mitschuldig an ihrer Sünde und Schande.“ (Beyhakî, es-Sünenü`l-Kübra, V/336; Suyutî, el-Câmius-Sağîr (Feyzu`1-Kadir ile)
Wenn mit Sicherheit festgestellt wird, dass die verkaufte Ware gestohlen ist, oder wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie nicht Eigentum des Verkäufers ist, sollte sie natürlich nicht gekauft werden. Ist dies jedoch nicht bekannt und auch nicht zu vermuten, kann man dem Verkäufer vertrauen, den Kaufpreis bezahlen und die Ware erwerben. Wenn sich herausstellt, dass eine solche Ware gestohlen ist und der Eigentümer bekannt ist, wird sie diesem zurückgegeben, sofern er den gezahlten Betrag erstattet.
Wenn der Eigentümer nicht gefunden werden kann und der Verkäufer ebenfalls nicht mehr auffindbar ist, erlangt die erworbene Ware in diesem Fall ihre Rechtmäßigkeit.
Die gleichen Prinzipien gelten auch für den Fall eines Geschenks
Fragen an den islam
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