Begehe ich eine Sünde wenn die Firma, in der ich arbeite, Geräte an Kunden schickt, die damit Waffen etc. produzieren?

Details der Frage

Esselamualeykum. Ich arbeite seit über einem Jahr als ein Prüffeldtechniker in einer Firma, die Geräte bzw. Gleichrichtergeräte produzieren und an Kunden verkaufen, mit dem der Kunde seine Maschinen mit sauberen Strom versorgt. Ich bin für die Prüfung dieser Geräte zuständig. Die Firma verkauft diese Geräte im Inland und Ausland (z.B. USA, Türkei, Israel, Europäische Staaten etc.). Dabei habe ich in den letzten Tagen erfahren, dass meine Firma auch Geräte an einem Waffenproduzenten für die Stromversorgung verkauft. Dafür bin ich sehr besorgt, dass wenn die Waffen für was verbotenes verwendet werden ich auch dabei verantwortlich wäre. Wie kann man diese Situation bewerten bzw. was kann ich selber dagegen tun?

Antwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

gemäß der geltenden Bestimmungen ist es generell gestattet, Handel mit Nicht-Muslimen zu betreiben und ihre Waren zu nutzen, sofern dies nicht durch islamische Rechtsvorschriften untersagt wird. Die Frage, ob Unternehmen unislamische Machenschaften unterstützen, kann nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Eine voreilige Ablehnung dieser Unternehmen wäre demnach unangebracht. Sollten diese Unternehmen jedoch angeben, unislamische Machenschaften zu unterstützen, wäre eine Neubewertung erforderlich. Es ist nicht gestattet, Waren zu erwerben oder zu vertreiben, wenn deren Einsatz gegen Muslime als wahrscheinlich angesehen wird. Gemäß der Prämisse "Derjenige, der etwas verursacht, ist wie derjenige, der es tut" liegt in diesem Fall also eine Verantwortung auf uns. Es wird empfohlen, dass Muslime dieser Angelegenheit besondere Aufmerksamkeit widmen.

Es ist daher tendenziell nicht erlaubt, Waffen an einen nicht-muslimischen Staat zu verkaufen, und es ist auch nicht erlaubt, in einer Fabrik zu arbeiten, die sie herstellt. Dies ist unumstritten. Der Grund dafür ist, dass diese Waffen gegen Muslime eingesetzt werden können und wahrscheinlich auch werden. So wie es nicht erlaubt ist, auf der Seite des Feindes auf dem Schlachtfeld gegen Muslime zu kämpfen, so ist es auch nicht erlaubt, ihnen Waffen zu verkaufen oder für sie Waffen herzustellen (el-Mecmû c. 9, s. 391).

Im Rahmen der vorliegenden Fragestellung zeigt sich, dass die Versorgung von Waffensystemen lediglich einen Teilbereich des Geschäftsbereichs zu repräsentieren scheint. In Absprache mit der Leitung könnte eine Versetzung in eine andere Abteilung oder einen anderen Tätigkeitsbereich eine mögliche Option darstellen, um einer weiteren Konfrontation mit dem Problembereich aus dem Weg zu gehen. Sollte eine solche Versetzung nicht umsetzbar sein, wäre es aus religiöser Perspektive ratsam, sich langfristig nach einer geeigneten alternativen Stelle umzusehen. 

Fragen an den islam

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