Ist das Shirk??:(((
Ich wollte euch mal eine Frage stellen, und zwar habe ich in der Schule mit meinen Freunden ein Buch über meinen Lehrer zusammen gestellt, worum es geht, dass er die Welt erschuf usw. Wir machten uns nur darüber lustig und haben darüber gelacht (Es war sarkastisch gemeint). Im Nachhinein habe ich festgestellt, dass man bei Gottesbeigesellung Shirk begeht:( ich habe ihn weder angebetet oder nahm es als ernst wahr. Habe ich nun wirklich die größte Sünde der Welt begangen? (Natürlich weiß es Allah am besten). Danke.
Gespeichert von am Mo., 30/01/2017 - 03:12
Liebe Leserin, lieber Leser,
nach dem Prinzip "nur Allah kennt das Verborgene" kann ein Mensch nicht definitiv über den Glauben eines anderen Menschen reden.
Shirk fängt grundsätzlich da an, wo wir mit Überzeugung also sehr bewusst, Aspekte der Sharia also der Religion ablehnen und/oder Dem Wesen Allahs etwas beigesellen und Allah damit auf einer Stufe mit seiner Schöpfung stellen, indem wir z.B. Allah ein Makel, wie etwa einen festen Wohnort zusprechen, denn Allah ist frei von Ort und Zeit.
Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen. (5/44)
Wichtig ist klarzumachen, dass die Absicht hier entscheidend ist. Es gibt einen Unterschied zwischen jemanden, der eben mit Absicht etwas sagt, und jemanden, der zu einem Thema einfach nicht genügend informiert ist und daher sich irrt. Der ehrenwerte Gelehrte Fahraddin ar-Razi sagte dazu;
„Die Aussage des Allmächtigen ‚Wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat...‘ umfasst sowohl diejenigen, die mit ihrem Herzen als auch mit ihrer Zunge leugnen. Wer mit seinem Herzen weiß, dass es sich um Allahs Urteil handelt, und dann mit seiner Zunge bekennt, dass es sich um Allahs Urteil handelt, aber dennoch das Gegenteil davon tut, hat zwar nach dem geurteilt, was Allah offenbart hat, aber es nicht tatsächlich umgesetzt. Daher fällt eine solche Person nicht unter das Urteil dieses Verses...“ (Tefsir-i Kebir, 9/86)
Man muss also unterscheiden zwischen einer Sünde und der Zugehörigkeit zur Religion. Muslime können sehr wohl Sünden begangen haben. Das macht sie nicht gleich zu Ungläubigen, aber eben zu Muslimen mit Sünden. Man stelle sich drei Studierende vor. Einer von ihnen ist sehr diszipliniert, geht zu allen Vorlesungen, meldet sich von Semester zu Semester frühzeitig zurück und besteht alle Klausuren mit Bravur. Er ist ein Vorzeigestudent, denn er hat nicht nur die Pflichten (allen voran die Rückmeldung zum Semester) ordentlich erledigt, sondern auch alle Termine wahrgenommen und die besten Noten bekommen. Der zweite Student hat sich ebenfalls ordentlich zurückgemeldet, war allerdings weniger konzentriert und war bei den Klausuren entsprechend schlecht aufgestellt. Er hatte weniger gute Noten. Er ist immernoch ordentlich Student, allerdings wird er nicht das beste Zeugnis haben. Der dritte Student hat sich - obwohl doch ein intelligenter junger Mann - tatsächlich nicht zurückgemeldet und hat die eine Pflicht zum Erhalt seines Status als Studierender ganz bewusst ingoriert. Dieser junge Mann wird ohne weitere Diskussion exmatrikuliert und somit vom Studium entlassen.
Um dieses Beispiel nun auf die Frage anzuwenden, können wir fast mit Sicherheit sagen, dass die hier erwähnten Scherze den guten Ton im Sinne der Religion verfehlt haben und sehr wahrscheinlich auch als Sünde gelten werden. Allerdings kann man hier noch nicht sagen (und wir würden uns davor hüten das zu behaupten), dass die betroffenen Person wirklich bei vollen Bewusstsein diese Scherze so meinten, dass sie damit Allah und seinen Willen sowie sein Wesen ablehnen.
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